Finanzen
Elterngeld für Pflegeeltern? Was bei Pflegekind, Elternzeit und Kindergeld gilt
Die klare Antwort, die wichtigen Unterschiede und eine Checkliste vor der Aufnahme
Die kurze Antwort lautet: Für ein Kind in Vollzeitpflege bekommen Pflegeeltern kein Elterngeld. Sie können aber Elternzeit nehmen. Genau diese Kombination sorgt häufig für Verwirrung: Der Arbeitsplatz kann für die erste Zeit mit dem Kind ruhen, doch die Lohnersatzleistung Elterngeld folgt daraus nicht.
Bevor ein Pflegekind einzieht, sollten Familien deshalb vier Leistungen sauber auseinanderhalten: Elterngeld, Elternzeit, Pflegegeld und Kindergeld. Sie verfolgen unterschiedliche Zwecke und werden von unterschiedlichen Stellen bearbeitet.
Kein Elterngeld für ein Pflegekind
Das Familienportal des Bundes beantwortet die Frage eindeutig: Für Pflegekinder in Vollzeitpflege gibt es kein Elterngeld. Elterngeld knüpft im Regelfall an ein leibliches Kind oder ein Adoptivkind an. Eine Vollzeitpflege ist rechtlich etwas anderes als eine Adoption.
Das ist besonders wichtig, wenn ein Elternteil seine Arbeitszeit nach der Aufnahme stark reduzieren oder vorübergehend ganz aussetzen möchte. Das Pflegegeld darf dabei nicht vorschnell als vollständiger Ersatz für das bisherige Einkommen eingeplant werden. Es dient in erster Linie dem Unterhalt des Kindes.
Einige Kommunen oder Träger kennen ergänzende oder elterngeldähnliche Leistungen. Diese sind keine bundesweit einheitliche Leistung. Fragen Sie den zuständigen Pflegekinderdienst deshalb ausdrücklich, ob es vor Ort einen Zuschuss für die erste Zeit gibt, welche Bedingungen gelten und wie lange er gezahlt wird.
Elternzeit ist trotzdem möglich
Pflegeeltern können Elternzeit nehmen. Nach den Informationen des Familienportals sind bis zu drei Jahre pro Kind möglich, längstens bis zum Tag vor dem achten Geburtstag. Die Elternzeit kann frühestens beginnen, wenn das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen wurde.
Haben Sie nicht selbst das Sorgerecht, benötigen Sie die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Klären Sie das nicht erst am Tag des Einzugs. Der Zeitpunkt einer Aufnahme lässt sich zwar nicht immer langfristig planen, aber Arbeitgeber, Pflegekinderdienst und sorgeberechtigte Person sollten die notwendigen Schritte früh kennen.
Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Dinge. Elternzeit schützt unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis und ermöglicht eine Freistellung oder Teilzeitarbeit. Sie garantiert aber kein Einkommen.
Was das Pflegegeld abdeckt
Bei Vollzeitpflege stellt das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicher. § 39 SGB VIII nennt zwei zentrale Bestandteile:
- die Kosten für den Sachaufwand des Kindes
- die Kosten für Pflege und Erziehung
Die konkreten Pauschalen hängen unter anderem vom Alter des Kindes, dem individuellen Bedarf und den Regelungen des zuständigen Jugendamts oder Bundeslands ab. Zusätzlich können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse möglich sein, etwa für die Erstausstattung oder besondere Anlässe.
Pflegegeld ist kein einheitliches Gehalt für Pflegeeltern. Planen Sie daher nicht nur mit einer Monatszahl. Fragen Sie auch nach Krankenhilfe, Versicherungen, Fahrtkosten, Kosten für Umgangskontakte, Ferien, Klassenfahrten, Betreuung, Entlastung und zusätzlichen Leistungen bei besonderem Bedarf.
Wann Kindergeld möglich ist
Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegeeltern Kindergeld erhalten. Nach dem Familienportal muss zwischen Pflegeeltern und Kind ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band bestehen. Außerdem darf ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr bestehen.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Familienkasse. Das Jugendamt kann Kindergeld bei der Berechnung oder Auszahlung von Leistungen berücksichtigen. Lassen Sie sich deshalb erklären, wer den Antrag stellt, an wen ausgezahlt wird und wie das Kindergeld im konkreten Pflegeverhältnis angerechnet wird.
Vier Begriffe im direkten Vergleich
Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung. Für ein Kind in Vollzeitpflege besteht kein Anspruch allein aufgrund der Aufnahme.
Elternzeit ist eine arbeitsrechtliche Freistellung. Pflegeeltern können sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen nutzen.
Pflegegeld sichert den Unterhalt des Pflegekindes und enthält Anteile für Sachaufwand sowie Pflege und Erziehung. Zuständig ist das Jugendamt.
Kindergeld kann für ein Pflegekind unter zusätzlichen Voraussetzungen gezahlt werden. Zuständig ist die Familienkasse.
Checkliste vor der Aufnahme
- Fragen Sie den Pflegekinderdienst nach der konkreten monatlichen Leistung und allen einmaligen Beihilfen.
- Klären Sie, ob es vor Ort einen Zuschuss für den Verdienstausfall oder eine elterngeldähnliche Leistung gibt.
- Besprechen Sie den voraussichtlichen Beginn der Elternzeit mit Ihrem Arbeitgeber.
- Klären Sie bei fehlendem Sorgerecht, wer der Elternzeit zustimmen muss.
- Lassen Sie von der Familienkasse prüfen, ob Kindergeld möglich ist.
- Prüfen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wie Sie während der Elternzeit versichert sind und ob Beiträge anfallen.
- Planen Sie eine finanzielle Reserve ein, falls Aufnahmezeitpunkt, Bescheide oder Auszahlungen nicht nahtlos zusammenpassen.
Weitere Details zur Versicherung finden Sie im Ratgeber Krankenversicherung in der Elternzeit. Die regionalen Ansprechpartner und den gesamten Weg zur Pflegefamilie zeigt unser Wegweiser „Pflegekind aufnehmen“.
Geprüfte Quellen: Familienportal des Bundes: Kein Elterngeld bei Vollzeitpflege, Familienportal des Bundes: Elternzeit für Pflegeeltern, Familienportal des Bundes: Kindergeld für Pflegekinder und § 39 SGB VIII.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall geben Jugendamt, Familienkasse, Arbeitgeber und Krankenkasse.
Häufige Fragen
Bekommen Pflegeeltern Elterngeld?
Nein. Für ein Kind in Vollzeitpflege besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Leistungen für den Unterhalt des Pflegekindes werden über das Jugendamt erbracht.
Können Pflegeeltern trotzdem Elternzeit nehmen?
Ja. Pflegeeltern können ab der Aufnahme des Kindes bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, längstens bis zum Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes. Ohne eigenes Sorgerecht ist die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils erforderlich.
Gibt es Kindergeld für ein Pflegekind?
Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten, insbesondere wenn ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band besteht und kein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern mehr besteht. Die Familienkasse prüft den Einzelfall.
Ist Pflegegeld ein Ersatz für Elterngeld?
Nein. Pflegegeld dient dem notwendigen Unterhalt des Kindes und umfasst Sachaufwand sowie Kosten für Pflege und Erziehung. Es ersetzt nicht automatisch einen Verdienstausfall der Pflegeeltern.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern und je nach Bundesland und Jugendamt abweichen. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr örtliches Jugendamt oder eine Fachberatung.
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