Gemeinnützigkeit & Mittel
Transparenz
Wer Kinder- und Jugendhilfe digital unterstützt, muss offenlegen, wovon er lebt. Hier stehen unsere Registerangaben, der Nachweis der Gemeinnützigkeit und eine klare Aufstellung, woher unsere Mittel kommen und wofür sie verwendet werden.
Stand: September 2026
Unser Auftrag
Die PFLEGEELTERN SPACE gUG (haftungsbeschränkt) verfolgt nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Satzungszwecke sind die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (Nr. 7) sowie die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung (Nr. 10).
Unsere Arbeit richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Menschen in, vor oder nach Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe — insbesondere Pflegekinder, Care Leaver und Pflegegeschwister — sowie an Pflege-, Adoptiv- und Herkunftsfamilien und an Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe.
Konkret betreiben wir digitale Informations-, Orientierungs- und Beteiligungsangebote: Ratgeber und Wissensartikel, das Träger- und das Dienstleisterverzeichnis, Angebote zur Beteiligung und Beschwerde für junge Menschen, Veranstaltungen und Qualifizierung sowie Dokumentations- und Organisationshilfen für Pflegefamilien und Fachkräfte.
Gemeinnützigkeit und Registerangaben
- Firma: PFLEGEELTERN SPACE gUG (haftungsbeschränkt)
- Sitz: Hans-Högn-Straße 6, 95030 Hof
- Registergericht: Amtsgericht Hof
- Registernummer: HRB 7404 (eingetragen am 4. September 2026)
- Steuernummer: 223/147/00124 (Finanzamt Hof)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE464700479
- Geschäftsführer: Patrick Schäfer
- Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Das Finanzamt Hof hat mit Feststellungsbescheid vom 3. September 2026 nach § 60a Abs. 1 AO die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO festgestellt. Zuwendungen an uns sind damit steuerlich abzugsfähig; Zuwendungsbestätigungen stellen wir auf Wunsch aus.
Der Freistellungsbescheid, der zusätzlich die tatsächliche Geschäftsführung bestätigt, wird erst nach Ablauf des ersten Veranlagungszeitraums erteilt und liegt noch nicht vor. Wir weisen das hier ausdrücklich aus, statt einen Nachweis zu behaupten, den wir noch nicht haben.
Woher unsere Mittel stammen
Wir finanzieren uns aus vier Quellen:
- Spenden von Privatpersonen und Unternehmen über pflegeeltern.space/spenden.
- Förderungen und Zuwendungen von Stiftungen, öffentlichen Stellen und Förderprogrammen, jeweils entsprechend ihrer Zweckbindung eingesetzt.
- Entgelte aus dem Zweckbetrieb: Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können unsere digitalen Dokumentations- und Organisationshilfen kostenpflichtig nutzen. Diese Angebote dienen unmittelbar dem Satzungszweck — sie entlasten Pflegefamilien und Fachkräfte bei der Dokumentation und Organisation und sind deshalb Teil unserer gemeinnützigen Arbeit, keine davon getrennte Geschäftstätigkeit.
- Entgelte aus Anzeigen und Einträgen in Marktplatz, Jobbörse und Verzeichnissen, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen. Die vier steuerlichen Sphären — ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb — werden buchhalterisch getrennt geführt.
Wofür die Mittel verwendet werden
Sämtliche Einnahmen fließen in die satzungsmäßigen Zwecke. Das ist keine Absichtserklärung, sondern in § 4 unserer Satzung bindend geregelt:
- Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Sie sind zeitnah zu verwenden.
- Es gibt keine Gewinnausschüttung. Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
- Niemand darf durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gewinn- oder überschussabhängige Vergütungen sind ausgeschlossen.
- Zweckgebundene Zuwendungen setzen wir ausschließlich entsprechend ihrer Widmung ein.
- Bei einer Auflösung der Gesellschaft fällt das Vermögen an den Birkenhof e. V., Roth bei Prüm (Amtsgericht Wittlich, VR 40923), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Die Angebote für Familien und junge Menschen auf dieser Website — Ratgeber, Verzeichnisse, Beteiligungsangebote, Veranstaltungshinweise — sind und bleiben kostenfrei zugänglich.
Was wir ausdrücklich nicht tun
Unsere Plattformen informieren, unterstützen die Suche und schaffen Orientierung. Sie entscheiden nicht. Nach § 2 Abs. 4 unserer Satzung gilt verbindlich:
- Wir treffen keine hoheitlichen Entscheidungen.
- Wir ersetzen keine Hilfeplanung nach SGB VIII oder SGB IX.
- Wir treffen keine eigenständige Auswahl-, Eignungs- oder Platzierungsentscheidung über Kinder, Jugendliche, Pflegefamilien oder Betreuungsverhältnisse.
Zuständig bleiben in jedem Fall die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Beteiligung der Betroffenen
Unsere Satzung verpflichtet uns in § 2 Abs. 5, die Menschen, um die es geht — Pflegekinder, Care Leaver, Pflegegeschwister — aktiv in die Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Angebote einzubeziehen. Wer mitarbeiten möchte, findet die offenen Rollen unter Mitmachen.
Rechenschaft
Die Gesellschaft wurde am 4. September 2026 ins Handelsregister eingetragen. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2026. Einen Jahresbericht mit Mittelherkunft und Mittelverwendung veröffentlichen wir erstmals nach Abschluss dieses Geschäftsjahres an dieser Stelle. Solange er nicht vorliegt, behaupten wir ihn hier auch nicht.
Rücklagen bilden wir nur im steuerrechtlich zulässigen Rahmen sowie in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Sie werden in der Rechnungslegung gesondert nachvollziehbar dokumentiert.
Rückfragen
Fragen zur Gemeinnützigkeit, zur Mittelverwendung oder zu einzelnen Angeboten beantworten wir gern. Schreiben Sie an info@pflegeeltern.space oder nutzen Sie das Kontaktformular. Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.