Steuern und Pflegekind 2026
Pflegegeld steuerfrei, Kindergeld & alle Vorteile
Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei — aber das ist längst nicht alles. Dieser Ratgeber erklärt alle steuerlichen Vorteile für Pflegeeltern: Kindergeld, Kinderfreibetrag, Behindertenpauschbetrag, Betreuungskosten und Rentenversicherung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG — gilt für Sachaufwand und Erziehungsbeitrag, solange maximal 6 Pflegekinder gleichzeitig betreut werden.
- Kindergeld kann für Pflegekinder beantragt werden (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG) — 259 Euro/Monat je Kind (Stand 2026).
- Kinderfreibetrag 6.828 Euro plus Betreuungsfreibetrag 2.928 Euro pro Kind (Günstigerprüfung durch das Finanzamt).
- Behindertenpauschbetrag übertragbar, wenn das Pflegekind einen Schwerbehindertenausweis hat (§ 33b EStG).
- Betreuungskosten absetzbar als Sonderausgaben: 2/3 der Kosten, max. 4.000 Euro/Kind/Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
- Alterssicherung: Jugendamt erstattet die Hälfte deines Rentenversicherungsbeitrags — ca. 56 €/Monat bei Mindestbeitrag (§ 39 Abs. 4 SGB VIII, Rechtsanspruch).
Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei komplexen Konstellationen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater mit Erfahrung im Bereich Pflegefamilien.
Pflegegeld ist steuerfrei — § 3 Nr. 11 EStG
Die gute Nachricht zuerst: Das Pflegegeld, das Pflegeeltern monatlich vom Jugendamt erhalten, ist in Deutschland steuerfrei. Die gesetzliche Grundlage bildet § 3 Nr. 11 EStG (Einkommensteuergesetz), der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln zur Erziehung von der Einkommensbesteuerung befreit.
Die Steuerfreiheit gilt für beide Bestandteile des Pflegegeldes: sowohl für den materiellen Sachaufwand (Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Schule, Freizeit) als auch für den Erziehungsbeitrag, der die erzieherische Leistung der Pflegeeltern würdigt. Das gilt auch für einmalige Beihilfen und Sonderleistungen des Jugendamtes, sofern sie im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gezahlt werden.
Voraussetzungen der Steuerfreiheit
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG gilt nicht uneingeschränkt. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Öffentliche Mittel
Das Pflegegeld muss aus öffentlichen Mitteln stammen — also vom Jugendamt im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII gezahlt werden. Privat vereinbarte Pflegeverhältnisse ohne Jugendhilfebezug fallen nicht unter § 3 Nr. 11 EStG.
Maximal sechs Pflegekinder gleichzeitig
Die Steuerfreiheit gilt nur, solange du nicht mehr als sechs Pflegekinder gleichzeitig betreust. Bei sieben oder mehr Kindern nimmt das Finanzamt in der Regel eine gewerbsmäßige Pflege an — mit der Folge, dass das gesamte Pflegegeld steuerpflichtig wird.
Keine gewerbsmäßige Pflege
Entscheidend ist, dass die Pflege nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Eine reine Familienpflege im Rahmen der Jugendhilfe ist keine Gewerbetätigkeit. Sonderpflegestellen mit erhöhtem Pflegesatz können im Einzelfall von Finanzämtern anders bewertet werden.
Keine privaten Pflegeverträge
Aufwandsentschädigungen aus privaten Pflegeverträgen (ohne Jugendamtsbeteiligung) sind nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Hier gelten die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen.
Wichtig
Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?
Steuerpflichtiges Pflegegeld muss nicht in der Steuererklärung als Einnahme aufgeführt werden. Da es steuerfrei ist, hat es keine Auswirkung auf den Steuersatz (kein Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG für Pflegegeld aus Jugendhilfe). Pflegeeltern, die ausschließlich Pflegegeld vom Jugendamt erhalten und keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben, müssen unter Umständen gar keine Steuererklärung abgeben.
In der Praxis empfiehlt sich jedoch eine Steuererklärung fast immer — weil Pflegeeltern durch die in den folgenden Abschnitten erläuterten Absetzungsmöglichkeiten in der Regel Steuern zurückerstatten bekommen.
Ausführlicher Ratgeber
Pflegegeld 2026: Höhe nach Bundesland & Altersgruppe
Alle aktuellen Pflegegeldsätze, Zusatzleistungen und einmalige Beihilfen im Überblick.
Kindergeld und Kinderfreibetrag für Pflegeeltern
Pflegeeltern können Kindergeld für ihr Pflegekind beantragen. Die Voraussetzungen sind in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt, der Pflegekinder ausdrücklich als anspruchsbegründende Kinder aufführt.
Voraussetzungen für Kindergeld
Das Finanzamt prüft beim Kindergeldantrag für Pflegekinder drei kumulative Voraussetzungen:
Haushaltsaufnahme
Das Pflegekind muss in den Haushalt der Pflegeeltern aufgenommen sein und dort seinen Lebensmittelpunkt haben. Eine reine Betreuungsleistung ohne Haushaltszugehörigkeit reicht nicht aus.
Familienähnliches Band
Zwischen dem Kind und den Pflegeeltern muss ein familienähnliches Band bestehen — das heißt, die Pflegeeltern müssen das Kind überwiegend auf eigene Kosten unterhalten und erziehen, ähnlich wie leibliche Eltern ihre eigenen Kinder.
Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mit leiblichen Eltern
Das Obhuts- und Pflegeverhältnis darf nicht (mehr) zu den leiblichen Eltern bestehen. Lebt das Kind offiziell und dauerhaft bei den Pflegeeltern, ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt. Bei sehr engen Kontakten zu den leiblichen Eltern kann das Finanzamt genauer prüfen.
Kindergeld 2026: Aktuelle Höhe
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2023 einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat — eine Vereinheitlichung, die die vorherigen gestaffelten Sätze ablöste. Für das Jahr 2025 lag das Kindergeld bei 255 Euro. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt es 259 Euro pro Kind und Monat. Für ein zweites oder weiteres Kind gibt es keine gesonderten Beträge mehr — jedes Kind bekommt denselben Satz.
| Anzahl Kinder | Kindergeld pro Monat |
|---|---|
| 1 Kind | 259 Euro |
| 2 Kinder | 518 Euro (2 × 259 Euro) |
| 3 Kinder | 777 Euro (3 × 259 Euro) |
| 4 Kinder | 1.036 Euro (4 × 259 Euro) |
Wichtig
Kinderfreibetrag 2026
Statt des Kindergeldes kann das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung den Kinderfreibetrag anrechnen, wenn das steuerlich günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung, § 31 EStG). Das Finanzamt macht diese Prüfung automatisch.
Der Kinderfreibetrag 2026 setzt sich zusammen aus:
6.828 €
Kinderfreibetrag
für das sächliche Existenzminimum
2.928 €
Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA)
für immaterielle Bedürfnisse des Kindes
Zusammen ergibt das einen Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro pro Kind und Jahr (bei gemeinsamer Veranlagung). Für Alleinerziehende mit getrennter Veranlagung steht in der Regel die Hälfte zu, also 4.878 Euro. Pflegeeltern haben grundsätzlich Anspruch auf denselben Kinderfreibetrag wie leibliche Eltern — vorausgesetzt, die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind erfüllt.
Gut zu wissen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende — § 24b EStG
Pflegeeltern, die alleinerziehend sind, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG geltend machen. Dieser Betrag berücksichtigt, dass Alleinstehende mit Kindern den Haushalt ohne zweite erwachsene Person führen und dadurch höhere Kosten entstehen.
4.260 €
Grundbetrag
für das erste Kind im Haushalt
+ 240 €
Erhöhungsbetrag
für jedes weitere Kind im Haushalt
Voraussetzungen
- Du lebst allein im Haushalt — keine weitere erwachsene Person (Ausnahme: Kinder, Pflegekinder oder Haushaltshilfen unter bestimmten Voraussetzungen).
- Mindestens ein Kind gehört zu deinem Haushalt und Kindergeld wird für dieses Kind gewährt oder der Kinderfreibetrag wird berücksichtigt.
- Das Kind ist in deiner Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet (Meldepflicht als Voraussetzung).
- Du bist nicht verheiratet oder lebst dauernd getrennt vom Ehegatten bzw. Lebenspartner.
Der Entlastungsbetrag wird über die Steuerklasse II automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt oder in der Steuererklärung in der Anlage Kind geltend gemacht. Bei mehreren Pflegekindern im Haushalt summiert sich der Erhöhungsbetrag entsprechend — bei zwei Pflegekindern wären das 4.260 + 240 = 4.500 Euro jährlich, bei drei Kindern 4.740 Euro usw.
Tipp
Behindertenpauschbetrag — § 33b EStG
Wenn das Pflegekind eine anerkannte Behinderung hat und einen Schwerbehindertenausweis besitzt, können Pflegeeltern den Behindertenpauschbetrag übertragen lassen. Die gesetzliche Grundlage ist § 33b EStG.
Die Übertragung funktioniert so: Das Kind selbst hat den Anspruch auf den Pauschbetrag — da Kinder ihn in der Regel nicht nutzen können (zu wenig eigenes Einkommen), kann er auf die Eltern bzw. Pflegeeltern übertragen werden, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben.
Höhe des Behindertenpauschbetrags 2026
| Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| GdB 20 | 384 Euro |
| GdB 30 | 620 Euro |
| GdB 40 | 860 Euro |
| GdB 50 | 1.140 Euro |
| GdB 60 | 1.440 Euro |
| GdB 70 | 1.780 Euro |
| GdB 80 | 2.120 Euro |
| GdB 90 | 2.460 Euro |
| GdB 100 | 2.840 Euro |
| Hilflos (Merkzeichen H) / Blind / GdB 50 mit Merkzeichen H oder Bl | 7.400 Euro |
Stand: 2026. Die Pauschbeträge wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 rückwirkend ab 2021 verdoppelt. Quelle: § 33b EStG.
Pflegepauschbetrag: Zusätzliche Entlastung
Über den Behindertenpauschbetrag hinaus gibt es den Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG. Er steht Personen zu, die pflegebedürftige Menschen in ihrer Wohnung oder der des Gepflegten unentgeltlich pflegen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 (oder das Merkzeichen «H" für hilflos im Schwerbehindertenausweis).
600 Euro
Pflegepauschbetrag Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2, unentgeltliche häusliche Pflege
1.100 Euro
Pflegepauschbetrag Pflegegrad 3
Ab Pflegegrad 3, unentgeltliche häusliche Pflege
1.800 Euro
Pflegepauschbetrag Pflegegrad 4 / 5 oder Merkzeichen H
Schwerste Pflegebedürftigkeit, unentgeltlich
Wichtig: Pflegeeltern erhalten für die Betreuung von Pflegekindern im Rahmen der Jugendhilfe Pflegegeld — daher greift der Pflegepauschbetrag in der Regel nicht, da die Pflege nicht unentgeltlich erfolgt. Relevanter ist er bei Pflegepersonen, die nicht Pflegegeld-Empfänger sind.
Tipp
Ausführlicher Ratgeber
Pflegekind mit Behinderung — Förderung, Hilfen und Rechte
Alles über zusätzliche Leistungen, Behindertenausweis und Unterstützung für Pflegekinder mit besonderem Bedarf.
Rentenversicherung und Sozialversicherung für Pflegeeltern
Das Pflegegeld begründet keine Sozialversicherungspflicht — es gilt nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Das bedeutet, dass für das Pflegegeld keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Gleichzeitig entstehen durch das Pflegegeld auch keine Ansprüche aus diesen Versicherungszweigen.
Alterssicherung: § 39 Abs. 4 SGB VIII — dein Rechtsanspruch
Nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII umfassen die laufenden Leistungen auch die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Das ist kein Ermessen des Jugendamts — der Wortlaut («umfassen auch») macht es zu einem Rechtsanspruch.
Konkret bedeutet das: Du schließt eine Altersvorsorge ab (z. B. private Rentenversicherung, Riester-Rente oder freiwillige gesetzliche Rentenversicherung), und das Jugendamt erstattet dir die Hälfte des Beitrags. Der Zuschuss wird zusammen mit dem monatlichen Pflegegeld an dich ausgezahlt — nicht direkt an die Versicherung.
Empfohlene Beträge 2026 (Deutscher Verein)
Richtwerte 2026. Der genaue Betrag variiert je nach Kommune und Jugendamt — manche erstatten mehr, manche nur den Mindestbeitrag. Kläre die Höhe vor Vertragsabschluss mit deinem Jugendamt.
Tipp
Voraussetzungen
- Das Kind ist im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bei dir untergebracht.
- Du hast nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung (Versicherungsvertrag vorlegen).
- Die Altersvorsorge muss bestimmte Kriterien erfüllen: Kapitalerhalt bis Rentenalter, keine vorzeitige Verwertung, Hartz-IV-sicher (BVerwG 5 C 29.08).
Qualifizierende Anlageformen
- Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung — erfüllt alle Kriterien automatisch.
- Riester-Rente und andere zertifizierte Altersvorsorge — qualifiziert.
- Private Rentenversicherung auf Rentenbasis — qualifiziert.
- Kapitallebensversicherung — nur wenn vorzeitige Kapitalverwertung vertraglich ausgeschlossen ist.
Antragstellung
- Stelle den Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.
- Lege den Versicherungsvertrag als Nachweis der Aufwendungen vor.
- Gib an, in welche Altersvorsorgeform der Beitrag fließen soll.
- Kläre vorab die genaue Erstattungshöhe — sie variiert je nach Kommune.
Wichtig
Unfallversicherung für Pflegeeltern
Pflegeeltern sind nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Manche Kommunen und Jugendämter bieten eine Unfallversicherung für Pflegepersonen an — frage bei deinem Jugendamt nach, ob und in welchem Umfang du versichert bist. Pflegekinder sind in der Regel über Kita, Schule oder Ausbildungsstätte unfallversichert.
Versichert sind Unfälle und Berufskrankheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit stehen. Das umfasst beispielsweise Unfälle beim Bringen und Abholen des Kindes zu Schule oder Therapeut, bei der direkten Betreuung und Erziehung sowie auf Wegen zur Jugendamtsbesprechung.
Gut zu wissen
Krankenversicherung
Das Pflegegeld begründet keine Krankenversicherungspflicht. Pflegeeltern müssen eigenständig krankenversichert sein. Je nach persönlicher Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Familienversicherung: Wer über den Ehegatten oder Lebenspartner gesetzlich krankenversichert ist und unter der Einkommensgrenze liegt (2026: 565 Euro/Monat aus anderen Einkünften), kann familienversichert bleiben. Das Pflegegeld zählt als steuerfreie Einnahme nicht zu den schädlichen Einkünften.
- Freiwillige gesetzliche Versicherung: Wer nicht beschäftigt ist und nicht familienversichert werden kann, kann sich freiwillig in der GKV versichern.
- Arbeitnehmerbeschäftigung: Wer neben der Pflege berufstätig ist, ist über das Arbeitsverhältnis krankenversichert.
Wichtig
Werbungskosten und Sonderausgaben
Abzugsverbot nach § 3c EStG: Keine Werbungskosten für Pflegegeld-Aufwendungen
Mit der Steuerfreiheit des Pflegegeldes geht eine wichtige Einschränkung einher: Nach § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Das sogenannte Abzugsverbot verhindert eine Doppelbegünstigung.
In der Praxis bedeutet das: Aufwendungen, die direkt durch die Pflegetätigkeit entstehen (Fahrtkosten zu Jugendamtsterminen, Büromaterial für die Dokumentation etc.) und mit dem steuerfreien Pflegegeld abgegolten sind, können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Wichtig
Betreuungskosten als Sonderausgaben — § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Eine sehr attraktive Absetzungsmöglichkeit besteht bei Kinderbetreuungskosten. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes als Sonderausgaben geltend gemacht werden — bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr (was zwei Dritteln von 6.000 Euro entspricht).
Das gilt ausdrücklich auch für Pflegekinder, die im Haushalt der Pflegeeltern leben. Absetzbar sind:
Kindertagesstätte (Kita)
Monatliche Kita-Beiträge, einschließlich Verpflegungsgeld
Tagesmutter / Kinderfrau
Kosten für die Betreuung durch eine anerkannte Tagespflegeperson
Hortbetreuung
Nachmittagsbetreuung in der Schule oder im Hort
Au-pair-Kosten (anteilig)
Kosten für Au-pair, soweit auf Betreuung entfallend (ca. 50%)
Haushaltshilfe (anteilig)
Kosten für Haushaltshilfen, die auch Betreuung übernehmen
Schulkindbetreuung
Offene Ganztagsschule (OGS), Mittagsbetreuung an der Schule
Nicht absetzbare Betreuungskosten
Nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar sind Aufwendungen für Unterricht und Nachhilfe (das gilt als Bildungskosten, nicht Betreuung), Sportverein und Musikschule (Freizeitgestaltung) sowie die reine Verpflegung des Kindes. Diese Abgrenzung ist wichtig: Wenn der Kita-Beitrag eine separate Verpflegungspauschale enthält, ist nur der reine Betreuungsanteil absetzbar.
Rechenbeispiel: Kita-Kosten
Beispielrechnung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Tipp
Steuererklärung für Pflegeeltern: Schritt für Schritt
Auch wenn das Pflegegeld steuerfrei ist, lohnt sich die Steuererklärung für die meisten Pflegeeltern. Kindergeld, Kinderfreibetrag, Betreuungskosten und ggf. der Behindertenpauschbetrag können zu einer erheblichen Steuererstattung führen. Hier erfährst du, welche Formulare du brauchst.
Welche Anlagen brauche ich?
Das wichtigste Formular für Pflegeeltern. Hier trägst du ein: Daten des Pflegekindes, ob Kindergeld bezogen wird, Kinderfreibetrag, Betreuungskosten (Sonderausgaben), Behindertenpauschbetrag (falls vorhanden) und ob du das alleinige Sorgerecht bzw. die Obhut ausübst.
Für allgemeine Sonderausgaben neben den kindbezogenen. Hierher gehören beispielsweise Kirchensteuer, Spenden und unter bestimmten Umständen Ausbildungskosten.
Grundformular für alle Steuerpflichtigen. Hier werden Steuerklasse, Steuer-ID und allgemeine Angaben eingetragen. Bei Ehepaaren: Wahl zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung.
Für Arbeitnehmer: Hier werden Lohn, Werbungskosten und Fahrten zur Arbeit eingetragen. Hat keinen direkten Bezug zum Pflegegeld, ist aber relevant, wenn du neben der Pflege berufstätig bist.
Steuerklassenwahl bei Ehepaaren mit Pflegekindern
Bei verheirateten Pflegeeltern gibt es die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen. Für Pflegeeltern, bei denen ein Partner die Pflege übernimmt und der andere berufstätig ist, empfiehlt sich oft die Kombination III / V oder IV / IV mit Faktor.
Die Steuerklasse III / V führt zu einem höheren Nettolohn beim besser verdienenden Partner, dafür zu höheren Nachzahlungen bei der Steuererklärung. Das Faktorverfahren (IV/IV) sorgt für eine gerechtere Verteilung. Eine individuelle Beratung durch das Finanzamt oder einen Steuerberater ist hier sinnvoll.
Wann empfiehlt sich ein Steuerberater?
Für die meisten Pflegeeltern ist die Steuererklärung mit ELSTER oder einer Steuersoftware gut machbar — besonders wenn nur ein Pflegekind betreut wird und kein besonderer Bedarf besteht. Ein Steuerberater empfiehlt sich in folgenden Situationen:
- Mehrere Pflegekinder gleichzeitig, besonders wenn unterschiedliche Behinderungseinstufungen oder Pflegegrade vorliegen.
- Sonderpflegestelle mit erhöhtem Pflegesatz — hier kann die steuerliche Einordnung komplex sein.
- Sechs oder mehr Pflegekinder gleichzeitig (Grenze zur Gewerbsmäßigkeit, Risiko des Wegfalls der Steuerfreiheit).
- Selbständigkeit neben der Pflegetätigkeit — Abgrenzung zwischen betrieblichen und privaten Kosten.
- Erbanfall oder Schenkungen im selben Jahr (Erbschaft- oder Schenkungsteuer kann Rolle spielen).
- Erste Steuererklärung nach Aufnahme eines Pflegekindes — einmalig zur Orientierung sehr sinnvoll.
Tipp
Wichtige Fristen und Termine
| Frist / Ereignis | Details |
|---|---|
| 31. Juli (Folgejahr) | Abgabefrist Steuererklärung ohne Steuerberater (für Veranlagungsjahr 2025: 31.07.2026) |
| 28./29. Februar (Folgejahr) | Ende der Kindergeldzahlung bei Ausbildungsende — bei Pflegekindern in Ausbildung prüfen |
| Bei Aufnahme des Kindes | Kindergeldantrag bei der Familienkasse stellen (rückwirkend für maximal 6 Monate möglich) |
| Bei Änderungen | Steuerklassenänderung bei Heirat, Trennung oder Aufnahme/Abgabe eines Pflegekindes sofort melden |
| Laufend | Belege für Betreuungskosten sammeln und aufbewahren (10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen) |
Häufige Fragen: Steuern und Pflegekind
Muss ich Pflegegeld in der Steuererklärung angeben?
Pflegegeld aus öffentlichen Mitteln ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht als Einkommen angegeben werden, solange du maximal sechs Pflegekinder gleichzeitig betreust. Ab dem siebten Kind entfällt die Steuerfreiheit: Das Pflegegeld gilt dann als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit und muss vollständig versteuert werden. In diesem Fall ist eine steuerliche Beratung dringend empfohlen.
Bekomme ich als Pflegeeltern Kindergeld?
Ja, Pflegeeltern können Kindergeld für ihr Pflegekind beantragen. Die Voraussetzungen sind in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt: Das Kind muss in deinen Haushalt aufgenommen sein, ein familienähnliches Band muss bestehen, und das Obhuts- und Pflegeverhältnis darf nicht (mehr) zu den leiblichen Eltern bestehen. Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Wichtig: Viele Jugendämter rechnen das Kindergeld ganz oder teilweise auf das Pflegegeld an — kläre das frühzeitig mit deinem Jugendamt.
Kann ich Betreuungskosten für mein Pflegekind absetzen?
Ja. Kosten für Kinderbetreuung — zum Beispiel Kita-Gebühren, Tagesmutter oder Hort — können nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Absetzbar sind zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Das gilt auch für Pflegekinder, sofern sie in deinem Haushalt leben und das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bzw. bei Behinderung ohne Altersgrenzen).
Zahlt das Jugendamt Beiträge zur Rentenversicherung?
Ja — es besteht ein Rechtsanspruch. Nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII umfassen die laufenden Leistungen auch die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Das Jugendamt erstattet also die Hälfte deines Beitrags. Empfohlen wird als Untergrenze der Mindestbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung (2026: ca. 112 Euro/Monat), wovon das Jugendamt rund 56 Euro übernimmt. Die genaue Höhe variiert je nach Kommune. Du musst die Aufwendungen nachweisen (z. B. Versicherungsvertrag vorlegen). Das Geld wird an dich ausgezahlt, nicht direkt an die Versicherung.
Ist die Bereitschaftspauschale auch steuerfrei?
Die steuerliche Behandlung der Bereitschaftspauschale ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. In der Praxis subsumieren viele Finanzämter sie unter § 3 Nr. 11 EStG als Beihilfe aus öffentlichen Mitteln und behandeln sie wie das reguläre Pflegegeld — also steuerfrei. Da es jedoch keine einheitliche Rechtsprechung gibt, empfiehlt sich eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater, der Erfahrung mit Pflegefamilien hat.
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