Träger für Erziehungsstellen nach §34 SGB VIII im Angestelltenmodell: Pflegepersonen sind angestellt und erhalten ein Festgehalt.
Träger finden, die zu euch passen
Pflegekinderdienste, Jugendämter und freie Träger der Pflegekinderhilfe in allen 16 Bundesländern: mit Leistungen, echten Bewertungen und freien Plätzen.
11 Einträge
AWO Kinder, Jugend & Familie Weser-Ems
VerifiziertDie AWO Weser-Ems betreut Pflegefamilien in der Region Oldenburg und dem nordwestlichen Niedersachsen. Der Träger legt besonderen Wert auf intensive Qualifizierung und langfristige fachliche Begleitun...
Jugendhilfeträger für Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIII, laut Quelle bundesweit tätig. Vergütung als Erziehungsaufwand zuzüglich Sachkosten, individuell verhandelbar.
Demo-Traeger Volltest (INTERN)
VerifiziertInternes Demo-/Testkonto. Nicht oeffentlich sichtbar.
Caritas-Pflegekinderdienst (Erziehungshilfe St. Klara) für Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIII bzw. als Westfälische Pflegefamilie, mit fallabhängigem Mehrbedarf. Fachberatung mit Hausbesuchen all...
Träger für Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIII. Die Vergütung ist altersgestaffelt und beträgt maximal den 3-fachen Erziehungssatz.
Träger mit umfassendem Leistungspaket für Pflege-/Erziehungsstellen (nach vorliegenden Angaben vermutlich §34 SGB VIII — Zuordnung in Prüfung). Das Paket enthält neben der Aufwandsentschädigung auch B...
Träger für Erziehungsstellen und Fachpflegestellen nach §§ 33.2, 34 SGB VIII, bundesweit organisiert (freiStil GmbH & Co. KG). Arbeitet nach dem Prinzip der Individualpädagogik – Angebote werden indiv...
Freier Träger für Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIII (keine §34-Erziehungsstellen). Pflegepersonen sind selbstständig bzw. auf Honorarbasis tätig. Die Vergütung erfolgt über Intensivstufen mit Ta...
Träger für Erziehungsstellen nach §34 SGB VIII — nach vorliegenden Angaben ausschließlich §34, keine Pflegefamilien nach §33 Satz 2. Vergütung als Monatspauschale, Sachkosten enthalten.
Westfälische Pflegefamilien (WPF) — qualifizierte Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIII in Nordrhein-Westfalen mit Fachberatung und Entlastungsangebot.
Regionale Übersicht
Träger nach Bundesland
Häufige Fragen zum Trägerverzeichnis
Was ist ein Träger der Pflegekinderhilfe?
Ein Träger der Pflegekinderhilfe ist eine Organisation (z. B. ein freier Träger, eine Diakonie, ein Caritasverband oder ein kommunales Jugendamt), die Pflegefamilien betreut, qualifiziert und bei der Vermittlung von Pflegekindern unterstützt. Träger begleiten Pflegeeltern fachlich und stehen als Ansprechpartner bei Fragen und Herausforderungen zur Verfügung.
Wie finde ich den richtigen Träger für mich?
Nutze unser Trägerverzeichnis, um Träger in deinem Bundesland oder deiner Region zu finden. Achte auf das Leistungsspektrum, die Erreichbarkeit und ob der Träger Fortbildungen anbietet. Ein persönliches Kennenlerngespräch hilft, die passende Betreuung zu finden.
Was unterscheidet einen freien Träger vom Jugendamt?
Das Jugendamt ist die kommunale Behörde, die die Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe trägt. Freie Träger (Diakonie, Caritas, AWO, etc.) arbeiten im Auftrag des Jugendamts und übernehmen die fachliche Begleitung der Pflegefamilien. Beide arbeiten eng zusammen.
Kostet die Aufnahme eines Pflegekindes über einen Träger etwas?
Nein. Pflegeeltern zahlen keine Gebühren an den Träger. Die Kosten für Beratung, Qualifizierung und Begleitung werden vom Jugendamt übernommen. Pflegeeltern erhalten zudem Pflegegeld zur Deckung des Lebensunterhalts des Pflegekindes.
Kann ich den Träger wechseln?
Grundsätzlich ja, allerdings ist ein Trägerwechsel mit dem zuständigen Jugendamt abzustimmen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn die fachliche Begleitung nicht den Bedürfnissen der Pflegefamilie entspricht.
Sie suchen Therapeuten oder Berater?
Im Dienstleisterverzeichnis finden Sie spezialisierte Fachkräfte für Pflegefamilien. von Traumatherapie bis Fachanwalt für Familienrecht.
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