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Pflegegeld 2026
Höhe nach Bundesland & Altersgruppe

Was steht dir als Pflegefamilie finanziell zu? Hier findest du alle aktuellen Pflegegeldsätze nach Bundesland, Zusatzleistungen, einmalige Beihilfen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung.

10 Min. LesezeitAktualisiert: Februar 2026Finanzen

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist die monatliche finanzielle Leistung, die Pflegeeltern vom Jugendamt erhalten, um die Kosten für die Betreuung und Versorgung eines Pflegekindes zu decken. Die rechtliche Grundlage bildet § 39 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch — Kinder- und Jugendhilfe).

Das Pflegegeld setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

Materielle Aufwendungen (Sachaufwand)

Deckt die laufenden Kosten für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Körperpflege, Schulmaterial, Freizeitgestaltung und Taschengeld des Kindes. Dieser Anteil macht den größeren Teil des Pflegegeldes aus.

Erziehungsbeitrag (Kosten der Erziehung)

Anerkennung für die erzieherische Leistung der Pflegeeltern. Der Erziehungsbeitrag beträgt je nach Bundesland zwischen ca. 260 und 400 Euro pro Monat und wird unabhängig vom Alter des Kindes gezahlt.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt von zwei Faktoren ab: dem Bundesland, in dem das Pflegekind lebt, und dem Alter des Kindes. Der Sachaufwand steigt mit dem Alter, weil ältere Kinder höhere Lebenshaltungskosten verursachen (größere Kleidung, mehr Nahrung, teurere Freizeitaktivitäten).

Gut zu wissen

Die hier genannten Beträge sind Richtwerte auf Basis der Landesempfehlungen. Die tatsächliche Höhe kann je nach Kommune abweichen, da viele Jugendämter eigene Sätze festlegen. Manche Kommunen zahlen über den Landesempfehlungen — es lohnt sich, beim örtlichen Jugendamt nachzufragen.

Pflegegeld-Tabelle 2026 nach Bundesland

Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren monatlichen Pflegegeldsätze je Bundesland und Altersgruppe. Die Beträge umfassen Sachaufwand und Erziehungsbeitrag zusammen. Alle Angaben in Euro pro Monat.

Baden-Württemberg

0 – 6 J.

928

6 – 12 J.

1.017

12 – 18 J.

1.135

Bayern

0 – 6 J.

942

6 – 12 J.

1.030

12 – 18 J.

1.148

Berlin

0 – 6 J.

880

6 – 12 J.

960

12 – 18 J.

1.065

Brandenburg

0 – 6 J.

835

6 – 12 J.

915

12 – 18 J.

1.010

Bremen

0 – 6 J.

858

6 – 12 J.

940

12 – 18 J.

1.040

Hamburg

0 – 6 J.

950

6 – 12 J.

1.038

12 – 18 J.

1.155

Hessen

0 – 6 J.

893

6 – 12 J.

978

12 – 18 J.

1.092

Mecklenburg-Vorpommern

0 – 6 J.

810

6 – 12 J.

890

12 – 18 J.

985

Niedersachsen

0 – 6 J.

868

6 – 12 J.

950

12 – 18 J.

1.058

Nordrhein-Westfalen

0 – 6 J.

899

6 – 12 J.

986

12 – 18 J.

1.100

Rheinland-Pfalz

0 – 6 J.

870

6 – 12 J.

953

12 – 18 J.

1.062

Saarland

0 – 6 J.

845

6 – 12 J.

925

12 – 18 J.

1.025

Sachsen

0 – 6 J.

820

6 – 12 J.

900

12 – 18 J.

998

Sachsen-Anhalt

0 – 6 J.

815

6 – 12 J.

895

12 – 18 J.

992

Schleswig-Holstein

0 – 6 J.

878

6 – 12 J.

962

12 – 18 J.

1.072

Thüringen

0 – 6 J.

825

6 – 12 J.

905

12 – 18 J.

1.002

Stand: Februar 2026. Richtwerte inklusive Sachaufwand und Erziehungsbeitrag. Die tatsächlichen Beträge können je nach Kommune abweichen. Quelle: Landesempfehlungen der Bundesländer, eigene Recherche.

Tipp

Manche Jugendämter zahlen höhere Sätze als die Landesempfehlung — besonders in Ballungsräumen mit höheren Lebenshaltungskosten. Frage bei deinem örtlichen Jugendamt nach den aktuellen Sätzen und möglichen Zuschlägen (z.B. für sonderpädagogische Pflegestellen).

Zusätzliche regelmäßige Leistungen

Neben dem monatlichen Pflegegeld haben Pflegeeltern Anspruch auf verschiedene zusätzliche Leistungen. Diese variieren je nach Bundesland und Jugendamt, sind aber in den meisten Kommunen üblich:

Erstausstattungspauschale

Einmalige Zahlung bei Aufnahme eines Pflegekindes für Möbel, Bettwäsche, Grundausstattung an Kleidung und notwendige Anschaffungen. Je nach Jugendamt zwischen 1.000 und 3.000 Euro.

Weihnachtsbeihilfe / Weihnachtsgeld

Einmal jährlich eine Sonderzahlung zu Weihnachten, meist zwischen 50 und 200 Euro pro Kind. Wird in den meisten Bundesländern automatisch ausgezahlt.

Urlaubsbeihilfe / Ferienbeihilfe

Jährliche Sonderzahlung für Ferienaktivitäten oder Urlaub mit dem Pflegekind. Üblich sind 150 bis 350 Euro pro Kind und Jahr.

Bekleidungspauschale

In einigen Bundesländern wird eine separate Bekleidungspauschale gezahlt (oft schon im Sachaufwand enthalten). Wo separat gezahlt, liegt sie bei ca. 250 bis 500 Euro pro Jahr.

Geburtstagsgeld

Manche Jugendämter zahlen einen kleinen Zuschuss zum Geburtstag des Pflegekindes, typischerweise 25 bis 100 Euro. Nicht in allen Kommunen üblich.

Einmalige Beihilfen und Sonderbedarf

Über das reguläre Pflegegeld hinaus können Pflegeeltern beim Jugendamt einmalige Beihilfen für besonderen Bedarf beantragen. Diese Leistungen sind in § 39 Abs. 3 SGB VIII verankert und müssen einzeln beantragt und begründet werden.

Brille / Zahnspange

Medizinisch notwendige Hilfsmittel, die von der Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden

Klassenfahrten & Ausflüge

Mehrtägige Schulfahrten, Wandertage und schulische Veranstaltungen

Nachhilfe / Lernförderung

Zusätzlicher Unterricht bei schulischen Schwierigkeiten oder Förderbedarf

Therapie-Zuzahlungen

Eigenanteile für Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie

Konfirmation / Kommunion

Einmalige Beihilfe für religiöse Feiern (Kleidung, Feier, Geschenke)

Fahrrad

Anschaffung eines altersgerechten Fahrrads inkl. Helm und Zubehör

Einschulung

Schulranzen, Schultüte und Erstausstattung für den Schulstart

Computer / Tablet

Digitale Endgeräte für schulische Zwecke, insbesondere ab der Sekundarstufe

Führerschein (ab 17)

In manchen Bundesländern wird das begleitete Fahren ab 17 bezuschusst

Umzug / neues Kinderzimmer

Bei notwendigen Umzügen oder wenn das Kind ein eigenes Zimmer braucht

Wichtig

Einmalige Beihilfen müssen vor der Anschaffung beim Jugendamt beantragt werden. Stelle den Antrag rechtzeitig und schriftlich mit Begründung. Bewahre Kostenvoranschläge und Belege auf. Bei Ablehnung hast du das Recht auf Widerspruch.

Tipp

Unser Antrag-Assistent hilft dir Schritt für Schritt beim Formulieren von Anträgen auf Sonderbedarf — mit vorausgefüllten Vorlagen und passenden Begründungen für dein Bundesland.

Steuern und Sozialversicherung

Eine der häufigsten Fragen von Pflegeeltern: Muss ich Pflegegeld versteuern? Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nein.

Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG

Das Pflegegeld — sowohl der Sachaufwand als auch der Erziehungsbeitrag — ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt unter folgenden Bedingungen:

  • Du betreust maximal sechs Pflegekinder gleichzeitig
  • Die Pflege erfolgt im Rahmen der Jugendhilfe (Vermittlung durch das Jugendamt)
  • Du übst die Pflege nicht gewerbsmäßig aus

Wichtig

Ab dem siebten Pflegekind kann das Finanzamt von einer gewerbsmäßigen Pflege ausgehen. In diesem Fall wird das Pflegegeld einkommensteuerpflichtig und du musst es in deiner Steuererklärung angeben. Lass dich in diesem Fall steuerlich beraten.

Sozialversicherung und Rentenversicherung

Pflegeeltern sind durch das Pflegegeld nicht sozialversicherungspflichtig. Das Pflegegeld gilt nicht als Arbeitseinkommen. Allerdings gibt es wichtige Aspekte bei der Altersvorsorge:

Rentenversicherung

Pflegeeltern haben Anspruch auf einen hälftigen Beitrag zur Alterssicherung vom Jugendamt (§ 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII). Dieser muss beim Jugendamt beantragt werden.

Unfallversicherung

Pflegeeltern sind über die gesetzliche Unfallversicherung des Jugendamtes abgesichert — für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit stehen.

Krankenversicherung

Das Pflegegeld begründet keine Krankenversicherungspflicht. Pflegeeltern müssen eigenständig krankenversichert sein (z.B. über Familienversicherung, eigene Beschäftigung oder freiwillige Versicherung).

Tipp

Vergiss nicht, den Beitrag zur Alterssicherung beim Jugendamt zu beantragen. Viele Pflegeeltern wissen nicht, dass ihnen dieser Zuschuss zusteht. Unser Antrag-Assistent hilft dir auch dabei.

Pflegegeld beantragen: Schritt für Schritt

In der Regel wird das Pflegegeld automatisch bewilligt, sobald ein Pflegekind bei dir aufgenommen wird. Trotzdem ist es wichtig zu verstehen, wie der Prozess funktioniert und welche Nachweise du brauchst.

1

Vermittlung durch das Jugendamt

Das Pflegegeld wird vom Jugendamt gezahlt, das die Vollzeitpflege bewilligt hat. Voraussetzung ist die offizielle Vermittlung eines Pflegekindes im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII).

2

Hilfeplanverfahren und Bewilligung

Im Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) wird der Bedarf des Kindes und die Hilfeform festgelegt. Das Pflegegeld wird im Bewilligungsbescheid konkret beziffert — mit Angabe der Altersgruppe und des Gesamtbetrags.

3

Bankverbindung mitteilen

Teile dem Jugendamt deine Bankverbindung mit. Das Pflegegeld wird in der Regel monatlich im Voraus überwiesen, meist zu Beginn des Monats.

4

Zusatzleistungen separat beantragen

Erstausstattung, Beihilfen und Sonderbedarf musst du separat beantragen — schriftlich und mit Begründung. Nutze unseren Antrag-Assistenten für vorausgefüllte Formulare.

5

Regelmäßig überprüfen und anpassen

Bei Altersstufenwechsel des Kindes (6 und 12 Jahre) wird das Pflegegeld automatisch angepasst. Prüfe trotzdem jeden Bescheid und widersprich bei Fehlern.

Wer zahlt das Pflegegeld?

Kostenträger ist das örtliche Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Pflegekind vor der Aufnahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (örtliche Zuständigkeit nach § 86 SGB VIII). Bei einem Zuständigkeitswechsel kann es zu einer Kostenerstattung zwischen den Jugendämtern kommen — das Pflegegeld fließt aber immer an die Pflegeeltern.

Was tun bei Problemen?

Wenn das Pflegegeld zu spät kommt, zu niedrig ist oder Anträge abgelehnt werden, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Schriftlicher Widerspruch gegen den Bescheid innerhalb eines Monats
  • Beratung durch den Pflegeelternverein deines Bundeslandes oder einen spezialisierten Anwalt
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht als letzter Schritt (die meisten Streitigkeiten lassen sich vorher klären)

Gut zu wissen

Als Pflegeeltern hast du einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld nach § 39 SGB VIII. Das Jugendamt kann nicht einfach weniger zahlen, als es die Landesempfehlungen vorsehen — es sei denn, es gibt dafür eine sachliche Begründung.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Ist Pflegegeld steuerfrei?

Ja, Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 11 EStG grundsätzlich steuerfrei. Das gilt sowohl für die materiellen Aufwendungen als auch für den Erziehungsbeitrag. Die Steuerfreiheit greift, solange du nicht mehr als sechs Pflegekinder gleichzeitig betreust. Ab dem siebten Kind kann eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden, dann wird das Pflegegeld steuerpflichtig.

Wer zahlt das Pflegegeld und wann kommt es?

Das Pflegegeld wird vom zuständigen Jugendamt gezahlt — in der Regel monatlich im Voraus, meist zum Monatsanfang. Das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist kostenträger. Der Anspruch entsteht ab dem Tag der Aufnahme des Pflegekindes.

Warum unterscheidet sich das Pflegegeld je nach Bundesland?

Das SGB VIII legt in § 39 nur den Rahmen fest, nicht die konkrete Höhe. Die Bundesländer geben Empfehlungen, und die örtlichen Jugendämter setzen die Sätze um. Da die Lebenshaltungskosten regional variieren und die Kommunen unterschiedliche Haushaltsmittel haben, ergeben sich teils erhebliche Unterschiede. Manche Kommunen zahlen sogar über den Landesempfehlungen.

Kann ich neben dem Pflegegeld noch Kindergeld bekommen?

Ja, Pflegeeltern können Kindergeld für ihr Pflegekind beantragen, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt und sie es überwiegend versorgen. Das Kindergeld wird allerdings teilweise auf das Pflegegeld angerechnet — in der Regel wird die Hälfte des Kindergeldes vom Pflegegeld abgezogen. Die genaue Anrechnung variiert je nach Jugendamt.

Pflegegeld beantragen leicht gemacht

Unser Antrag-Assistent führt dich Schritt für Schritt durch Pflegegeld-Anträge, Sonderbedarf und Beihilfen — mit vorausgefüllten Formularen, passend für dein Bundesland.

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