Pflegeeltern werden in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz finden Sie in 12 Kreisen und kreisfreien Städten Jugendämter, Beratungsstellen und Träger der Pflegekinderhilfe.
Pflegekinderhilfe in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wird die Pflegekinderhilfe von den örtlichen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte getragen: von Mainz über Koblenz und Trier bis Kaiserslautern. Sie prüfen die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern, vermitteln Pflegekinder und begleiten die Familien fachlich.
Landesweit unterstützt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) das Adoptions- und Pflegekinderwesen. Das Pflegegeld orientiert sich an den bundesweiten Empfehlungen des Deutschen Vereins (2026: rund 1.203 bis 1.511 € monatlich je nach Alter, inklusive 439 € Erziehungsbeitrag); verbindlich sind die Regelungen des jeweils zuständigen Jugendamts.
Beratung & Anlaufstellen vor Ort
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz
Landesweite Fachstelle für das Adoptions- und Pflegekinderwesen.
Quellen: LSJV Rheinland-Pfalz: „Pflegeeltern sein – eine Aufgabe für Sie?“ (PDF) Deutscher Verein – Empfehlungen zu den Pauschalbeträgen in der Vollzeitpflege 2026
Kreise & Städte in Rheinland-Pfalz
Städte (12)
Mainz
220.552 Einwohner
Mainz
Mehr erfahrenLudwigshafen am Rhein
172.557 Einwohner
Ludwigshafen am Rhein
Mehr erfahrenKoblenz
114.052 Einwohner
Koblenz
Mehr erfahrenTrier
111.528 Einwohner
Trier
Mehr erfahrenKaiserslautern
100.569 Einwohner
Kaiserslautern
Mehr erfahrenWorms
85.829 Einwohner
Worms
Mehr erfahrenNeustadt an der Weinstraße
53.580 Einwohner
Neustadt an der Weinstraße
Mehr erfahrenSpeyer
51.236 Einwohner
Speyer
Mehr erfahrenFrankenthal (Pfalz)
48.869 Einwohner
Frankenthal
Mehr erfahrenLandau in der Pfalz
47.478 Einwohner
Landau in der Pfalz
Mehr erfahrenPirmasens
41.816 Einwohner
Pirmasens
Mehr erfahrenZweibrücken
35.397 Einwohner
Zweibrücken
Mehr erfahrenPflegegeld in Rheinland-Pfalz
Das monatliche Pflegegeld in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Erziehung zusammen. Die folgenden Werte sind Orientierungsbeträge für 2026.
| Alter des Pflegekindes | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 1.203 € |
| 6 bis unter 12 Jahre | 1.362 € |
| 12 bis unter 18 Jahre | 1.511 € |
Orientierung nach der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. für 2026 (1.203 / 1.362 / 1.511 €) bzw. der geltenden Landesregelung. kein gesetzlicher Anspruch. Verbindlich sind die jeweiligen Landes- und Jugendamtsregelungen, die abweichen können (z. B. eigene Sätze in Bayern). Hinzu kommen einmalige Bedarfe (Erstausstattung, Einschulung u. a.) sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.
Träger der Pflegekinderhilfe in Rheinland-Pfalz
Diese Träger begleiten Pflegefamilien in Rheinland-Pfalz fachlich und unterstützen bei Qualifizierung und Vermittlung.
Für Rheinland-Pfalz sind aktuell noch keine Träger im Verzeichnis hinterlegt.
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Weitere Bundesländer
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