Pflegeeltern werden in Bayern
In Bayern finden Sie in 19 Kreisen und kreisfreien Städten Jugendämter, Beratungsstellen und Träger der Pflegekinderhilfe.
Pflegekinderhilfe in Bayern
In Bayern ist die Pflegekinderhilfe zweistufig organisiert: Erste Anlaufstelle vor Ort ist das Jugendamt der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises. Dort erfolgen Beratung, Vermittlung, Bewerberprüfung und die laufende Begleitung von Pflegeverhältnissen. Überörtlicher Träger ist das Bayerische Landesjugendamt (BLJA), Teil des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Das BLJA berät die örtlichen Jugendämter fachlich und entwickelt gemeinsam mit dem Bayerischen Landkreistag und Städtetag landesweite Empfehlungen, auch zur Höhe des Pflegegelds, das sich in Bayern von der bundesweiten Empfehlung unterscheidet (2026: rund 1.144 bis 1.478 € monatlich je nach Alter).
Beratung & Anlaufstellen vor Ort
Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Überörtlicher Träger: fachliche Beratung und landesweite Empfehlungen zur Pflegekinderhilfe.
Quellen: Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Kreise & Städte in Bayern
Städte (19)
München
1.512.491 Einwohner
München
Mehr erfahrenNürnberg
523.026 Einwohner
Nürnberg
Mehr erfahrenAugsburg
304.059 Einwohner
Augsburg
Mehr erfahrenRegensburg
157.440 Einwohner
Regensburg
Mehr erfahrenWürzburg
128.226 Einwohner
Würzburg
Mehr erfahrenIngolstadt
140.120 Einwohner
Ingolstadt
Mehr erfahrenFürth
131.564 Einwohner
Fürth
Mehr erfahrenErlangen
113.292 Einwohner
Erlangen
Mehr erfahrenBamberg
79.201 Einwohner
Bamberg
Mehr erfahrenBayreuth
75.592 Einwohner
Bayreuth
Mehr erfahrenAschaffenburg
72.578 Einwohner
Aschaffenburg
Mehr erfahrenLandshut
74.545 Einwohner
Landshut
Mehr erfahrenSchweinfurt
54.032 Einwohner
Schweinfurt
Mehr erfahrenPassau
54.468 Einwohner
Passau
Mehr erfahrenRosenheim
65.355 Einwohner
Rosenheim
Mehr erfahrenKempten (Allgäu)
70.218 Einwohner
Kempten
Mehr erfahrenHof
47.724 Einwohner
Hof
Mehr erfahrenCoburg
42.015 Einwohner
Coburg
Mehr erfahrenAnsbach
42.127 Einwohner
Ansbach
Mehr erfahrenPflegegeld in Bayern
Das monatliche Pflegegeld in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Erziehung zusammen. Die folgenden Werte sind Orientierungsbeträge für 2026.
| Alter des Pflegekindes | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 1.144 € |
| 6 bis unter 12 Jahre | 1.288 € |
| 12 bis unter 18 Jahre | 1.478 € |
Orientierung nach der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. für 2026 (1.203 / 1.362 / 1.511 €) bzw. der geltenden Landesregelung. kein gesetzlicher Anspruch. Verbindlich sind die jeweiligen Landes- und Jugendamtsregelungen, die abweichen können (z. B. eigene Sätze in Bayern). Hinzu kommen einmalige Bedarfe (Erstausstattung, Einschulung u. a.) sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.
Träger der Pflegekinderhilfe in Bayern
Diese Träger begleiten Pflegefamilien in Bayern fachlich und unterstützen bei Qualifizierung und Vermittlung.
Für Bayern sind aktuell noch keine Träger im Verzeichnis hinterlegt.
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