Pflegeeltern werden in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg finden Sie in 10 Kreisen und kreisfreien Städten Jugendämter, Beratungsstellen und Träger der Pflegekinderhilfe.
Pflegekinderhilfe in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg tragen die Jugendämter der 35 Landkreise und 9 Stadtkreise (kreisfreien Städte) die Pflegekinderhilfe vor Ort. Sie beraten, prüfen die Eignung und vermitteln Pflegekinder an geeignete Familien.
Landesweite Fachstelle ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), der als Landesjugendamt die Pflegekinderdienste fachlich berät, Empfehlungen entwickelt und Betriebserlaubnisse für Jugendhilfeeinrichtungen erteilt. Das Pflegegeld orientiert sich an der bundesweiten Empfehlung des Deutschen Vereins (2026: rund 1.203 bis 1.511 € monatlich je nach Alter).
Beratung & Anlaufstellen vor Ort
KVJS – Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Landesjugendamt: fachliche Beratung der Pflegekinderdienste und Betriebserlaubnisse.
Quellen: KVJS – Pflegekinderhilfe
Kreise & Städte in Baden-Württemberg
Städte (10)
Stuttgart
632.865 Einwohner
Stuttgart
Mehr erfahrenMannheim
311.831 Einwohner
Mannheim
Mehr erfahrenKarlsruhe
308.436 Einwohner
Karlsruhe
Mehr erfahrenFreiburg im Breisgau
236.140 Einwohner
Freiburg im Breisgau
Mehr erfahrenHeidelberg
162.273 Einwohner
Heidelberg
Mehr erfahrenUlm
128.928 Einwohner
Ulm
Mehr erfahrenHeilbronn
129.468 Einwohner
Heilbronn
Mehr erfahrenPforzheim
128.220 Einwohner
Pforzheim
Mehr erfahrenReutlingen
117.081 Einwohner
Reutlingen
Mehr erfahrenBaden-Baden
57.247 Einwohner
Baden-Baden
Mehr erfahrenPflegegeld in Baden-Württemberg
Das monatliche Pflegegeld in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Erziehung zusammen. Die folgenden Werte sind Orientierungsbeträge für 2026.
| Alter des Pflegekindes | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 1.203 € |
| 6 bis unter 12 Jahre | 1.362 € |
| 12 bis unter 18 Jahre | 1.511 € |
Orientierung nach der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. für 2026 (1.203 / 1.362 / 1.511 €) bzw. der geltenden Landesregelung. kein gesetzlicher Anspruch. Verbindlich sind die jeweiligen Landes- und Jugendamtsregelungen, die abweichen können (z. B. eigene Sätze in Bayern). Hinzu kommen einmalige Bedarfe (Erstausstattung, Einschulung u. a.) sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.
Träger der Pflegekinderhilfe in Baden-Württemberg
Diese Träger begleiten Pflegefamilien in Baden-Württemberg fachlich und unterstützen bei Qualifizierung und Vermittlung.
Für Baden-Württemberg sind aktuell noch keine Träger im Verzeichnis hinterlegt.
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