Pflegeeltern werden in Brandenburg
In Brandenburg finden Sie in 4 Kreisen und kreisfreien Städten Jugendämter, Beratungsstellen und Träger der Pflegekinderhilfe.
Pflegekinderhilfe in Brandenburg
Im Land Brandenburg tragen die 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte (Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder)) jeweils eigene Jugendämter, die die Pflegekinderhilfe vor Ort umsetzen. Fachlich übergeordnet ist das Landesjugendamt beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS): Es erteilt Betriebserlaubnisse, entwickelt landesweite Fachstandards und berät die örtlichen Jugendämter.
Zu den zentralen Aufgaben zählen die Gewinnung und Überprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern, die Vermittlung von Kindern in geeignete Pflegefamilien sowie die Begleitung nach §§ 36, 37 SGB VIII. Einige Jugendämter in Brandenburg haben einzelne Aufgaben der Pflegekinderhilfe an freie Träger übertragen.
Beratung & Anlaufstellen vor Ort
Landesjugendamt beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg
Fachaufsicht, Betriebserlaubnisse und landesweite Standards der Pflegekinderhilfe.
Quellen: MBJS Brandenburg – Pflegekinderhilfe
Kreise & Städte in Brandenburg
Städte (4)
Potsdam
185.750 Einwohner
Potsdam
Mehr erfahrenCottbus
100.219 Einwohner
Cottbus
Mehr erfahrenBrandenburg an der Havel
73.071 Einwohner
Brandenburg an der Havel
Mehr erfahrenFrankfurt (Oder)
57.873 Einwohner
Frankfurt (Oder)
Mehr erfahrenPflegegeld in Brandenburg
Das monatliche Pflegegeld in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Erziehung zusammen. Die folgenden Werte sind Orientierungsbeträge für 2026.
| Alter des Pflegekindes | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 1.203 € |
| 6 bis unter 12 Jahre | 1.362 € |
| 12 bis unter 18 Jahre | 1.511 € |
Orientierung nach der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. für 2026 (1.203 / 1.362 / 1.511 €) bzw. der geltenden Landesregelung. kein gesetzlicher Anspruch. Verbindlich sind die jeweiligen Landes- und Jugendamtsregelungen, die abweichen können (z. B. eigene Sätze in Bayern). Hinzu kommen einmalige Bedarfe (Erstausstattung, Einschulung u. a.) sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.
Träger der Pflegekinderhilfe in Brandenburg
Diese Träger begleiten Pflegefamilien in Brandenburg fachlich und unterstützen bei Qualifizierung und Vermittlung.
Für Brandenburg sind aktuell noch keine Träger im Verzeichnis hinterlegt.
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