Pflegeeltern werden in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern finden Sie in 6 Kreisen und kreisfreien Städten Jugendämter, Beratungsstellen und Träger der Pflegekinderhilfe.
Pflegekinderhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern gliedert sich seit der Kreisgebietsreform vom 4. September 2011 in sechs Landkreise sowie zwei kreisfreie Städte (Rostock und Schwerin). Zuvor gab es zwölf Landkreise und sechs kreisfreie Städte. Zuständig für die Pflegekinderhilfe sind die kommunalen Jugendämter bzw. von diesen beauftragte freie Träger.
Landesweite Anlaufstelle für Familien ist das Portal familieninfo-mv.de. Fachlich übergeordnet ist das Landesjugendamt, das seit 1. Januar 2026 als Fachabteilung in das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eingegliedert ist und Jugendämter sowie freie Träger berät.
Beratung & Anlaufstellen vor Ort
Landesjugendamt im LAGuS Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Beratung der Jugendämter und freien Träger.
Quellen: Familieninfo MV – Pflegekinderhilfe Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern 2011
Kreise & Städte in Mecklenburg-Vorpommern
Städte (6)
Rostock
210.610 Einwohner
Rostock
Mehr erfahrenSchwerin
100.052 Einwohner
Schwerin
Mehr erfahrenGreifswald
59.382 Einwohner
Greifswald
Mehr erfahrenStralsund
59.421 Einwohner
Stralsund
Mehr erfahrenNeubrandenburg
63.762 Einwohner
Neubrandenburg
Mehr erfahrenWismar
44.764 Einwohner
Wismar
Mehr erfahrenPflegegeld in Mecklenburg-Vorpommern
Das monatliche Pflegegeld in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Erziehung zusammen. Die folgenden Werte sind Orientierungsbeträge für 2026.
| Alter des Pflegekindes | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 1.203 € |
| 6 bis unter 12 Jahre | 1.362 € |
| 12 bis unter 18 Jahre | 1.511 € |
Orientierung nach der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. für 2026 (1.203 / 1.362 / 1.511 €) bzw. der geltenden Landesregelung. kein gesetzlicher Anspruch. Verbindlich sind die jeweiligen Landes- und Jugendamtsregelungen, die abweichen können (z. B. eigene Sätze in Bayern). Hinzu kommen einmalige Bedarfe (Erstausstattung, Einschulung u. a.) sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.
Träger der Pflegekinderhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Träger begleiten Pflegefamilien in Mecklenburg-Vorpommern fachlich und unterstützen bei Qualifizierung und Vermittlung.
Für Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell noch keine Träger im Verzeichnis hinterlegt.
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