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Pflegeeltern werden in Mecklenburg-Vorpommern

6 Kreise und kreisfreie Städte mit Jugendämtern, Beratungsstellen und Trägern der Pflegekinderhilfe.

Kreise & Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Pflegegeld in Mecklenburg-Vorpommern

Alter des KindesMonatlicher Betrag
0–6 Jahre810
6–12 Jahre890
12–18 Jahre985

Die Beträge sind Richtwerte. Die tatsächliche Höhe kann je nach Jugendamt variieren. Zusätzlich zum Pflegegeld können Sonderleistungen wie Erstausstattung, Weihnachtsbeihilfe oder Bekleidungsgeld beantragt werden.

Träger der Pflegekinderhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

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