Wenn Pflegeeltern sich trennen: Was passiert mit dem Pflegekind?
Trennung der Pflegeeltern: Endet das Pflegeverhältnis, wer entscheidet über den Aufenthalt, welche Rolle hat das Jugendamt? Rechtsanwalt Niklas Clamann erklärt.
Recht & Alltag
Das Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII steuert die Hilfe. Wer vorbereitet hineingeht, gestaltet aktiv mit – so gelingt es.
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Das Hilfeplangespräch: gut vorbereitet ins Gespräch
Das Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII ist das zentrale Steuerungsinstrument in der Pflegekinderhilfe. Wer gut vorbereitet hineingeht, kann die Hilfe aktiv mitgestalten.
Im Hilfeplangespräch wird gemeinsam mit Jugendamt, Pflegeeltern und – altersgerecht – dem Kind besprochen, wie es dem Kind geht, was gut läuft, wo es Bedarf gibt und welche Ziele als Nächstes anstehen. Die Ergebnisse werden im Hilfeplan festgehalten.
Kinder haben ein Recht auf Beteiligung. Sprechen Sie vorab altersgerecht über das Gespräch und klären Sie, was das Kind selbst einbringen möchte.
Prüfen Sie den Hilfeplan auf Vollständigkeit und Verständlichkeit. Eine laufende Dokumentation macht das nächste Gespräch leichter – und sorgt dafür, dass keine wichtige Entwicklung untergeht.
Quellen und rechtlicher Bezug
Zuletzt aktualisiert am · Redaktion pflegeeltern.space
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