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Trägerverzeichnis

Leuchtfeuer

Pflegekinderdienst / Träger Community-Eintrag
Rechtsgrundlage
§ 34 SGB VIII (auch § 35, § 35a, § 41)
Zielgruppe
0–18 Jahre & junge Erwachsene
Standorte
9 Regionalbüros bundesweit
Bewertungen
Noch keine

Über den Träger

Wer ist Leuchtfeuer?

Eine gemeinnützige Stiftung mit Zentrale in Köln und 9 Standorten in ganz Deutschland: Erziehungsstellen („Leuchtfeuerfamilien") nach § 34 SGB VIII für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Stiftung Leuchtfeuer ist eine gemeinnützige Stiftung mit Zentrale in Köln, Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Sie betreibt „Leuchtfeuerfamilien" (Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften) an 9 Standorten: Erfurt, Frechen, Freiburg im Breisgau, Köln, Leipzig, Naumburg, Osnabrück, Paderborn, Reddelich/Lübeck und Würzburg — deutlich mehr als das einzelne Bundesland, das ein Verzeichnis-Eintrag ohne Regionsangabe vermuten lässt.

Rechtliche Grundlage ist neben § 34 SGB VIII (sonstige betreute Wohnform) auch § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) sowie § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige). Die Zielgruppe reicht damit von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr, mit Anschlussangeboten für junge Erwachsene.

Die Leuchtfeuerfamilien liegen meist im ländlichen Raum. Sie werden von regionalen Standortleitungen begleitet, die eng mit der Kölner Zentrale und dem jeweils zuständigen (Landes-)Jugendamt zusammenarbeiten.

  • Sitz (Zentrale)Köln
  • Standorte9 in Deutschland
  • RechtsformStiftung
  • VerbandParitätischer Wohlfahrtsverband

Quellen: hp.stiftung-leuchtfeuer.de, Seiten „Leuchtfeuerfamilien" und „Impressum" (Stand 03.08.2026) · Angaben ohne Gewähr

Selbstverständnis

Das zeichnet den Träger aus

Bundesweite Standortstruktur

9 Regionalbüros von Norddeutschland bis Baden-Württemberg — vernetzt mit der Kölner Zentrale und starken Kooperationspartnern vor Ort.

Breites rechtliches Leistungsspektrum

Neben § 34 auch § 35 (Einzelbetreuung), § 35a (Eingliederungshilfe) und § 41 (junge Volljährige) — deckt unterschiedlichste Bedarfe ab.

Verband Anerkannter Träger im Paritätischen

Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

Selbstbeschreibung des Trägers, Quelle: hp.stiftung-leuchtfeuer.de

Pflegekonzepte

So gibt der Träger Kindern ein Zuhause

  • Leuchtfeuerfamilie werden Pädagogische Ausbildung oder Interesse daran, mehrjährige Erfahrung im Jugendhilfebereich und ein freies Zimmer im eigenen Zuhause — das sind die Grundvoraussetzungen.
  • Familienanaloges Setting Kinder und Jugendliche erleben oft zum ersten Mal familiäre Geborgenheit und verlässliche Beziehungen in einem geregelten, stabilen Umfeld.

Quellen: hp.stiftung-leuchtfeuer.de, Seiten „Leuchtfeuerfamilien" und „Impressum" (Stand 03.08.2026) · Angaben ohne Gewähr

Begleitung

So unterstützt der Träger seine Pflegefamilien

  • Anbindung an ein regionales Büro mit fester Standortleitung
  • Vernetzung mit Kooperationspartnern aus Bildung, Gesundheit und Soziales
  • Fachkräfte vor Ort als Bindeglied zum (Landes-)Jugendamt
  • Förderung von Bildung, Ausbildung, Erziehung und Rehabilitation der Kinder und Jugendlichen

Quellen: hp.stiftung-leuchtfeuer.de, Seiten „Leuchtfeuerfamilien" und „Impressum" (Stand 03.08.2026) · Angaben ohne Gewähr

So läuft es ab

Ihr Weg zu einem Träger

  1. Kontakt aufnehmen

    Unverbindlich anfragen: direkt oder über pflegeeltern.space.

  2. Kennenlernen

    Gespräche über Erwartungen, Rahmen und Zusammenarbeit.

  3. Eignungsprüfung

    Vorbereitung und Prüfung nach den Standards des Trägers.

  4. Anbindung & Start

    Vertrag, Begleitung und Vermittlung eines Pflegekindes.

Stimmen

Erfahrungsberichte

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