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Trägerverzeichnis

Husky

Pflegekinderdienst / Träger Community-Eintrag
Rechtsgrundlage
§ 33 Satz 2 SGB VIII (keine Betriebserlaubnispflicht)
Zielgruppe
Säuglinge & Kleinkinder bis 3 Jahre
Region
NRW, Niedersachsen, Hessen, BW, Bayern
Bewertungen
Noch keine

Über den Träger

Wer ist Husky?

Ein seit 2007 aktiver Träger der Individualpädagogik, der seit November 2021 zusätzlich Erziehungsstellen für Säuglinge und Kleinkinder mit hohem Betreuungsbedarf gem. § 33 Satz 2 SGB VIII aufbaut — in fünf Bundesländern, nicht nur regional.

Die Projekt Husky GmbH ist seit vielen Jahren im Bereich der Individualpädagogik aktiv — intensive, individuelle Hilfen für belastete Jugendliche. Seit November 2021 baut der Träger zusätzlich ein eigenes Modell von Erziehungsstellen nach § 33 Satz 2 SGB VIII auf, das noch bis Ende 2025 als Projektentwicklung läuft; eine Auswertung der Erfahrungen ist für das erste Halbjahr 2026 angekündigt.

Damit ist die bislang unsichere Rechtsgrundlage geklärt: Es handelt sich um § 33 Satz 2 SGB VIII (keine Betriebserlaubnispflicht), nicht um § 34. Die Erziehungsstellen sind aktuell in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern tätig — deutlich mehr als das einzelne Bundesland, das ein Verzeichnis-Eintrag ohne Regionsangabe vermuten lässt.

Die Zielgruppe ist eng umschrieben: Säuglinge, Kleinstkinder und Kleinkinder bis drei Jahre mit hohem Betreuungsbedarf, Frühchen und „Monitoring-Babys" (Kinder mit medizinischem Überwachungsbedarf). Eine Aufnahme kann bundesweit direkt aus der Klinik oder dem Kreissaal erfolgen, auch wenn die Erziehungsstelle selbst in einem der fünf genannten Bundesländer liegt.

  • Aktiv seit2007 (Erziehungsstellen seit 2021)
  • ZielgruppeSäuglinge/Kleinkinder bis 3 Jahre
  • RegionNRW, Niedersachsen, Hessen, BW, Bayern
  • StatusProjektentwicklung bis Ende 2025

Quellen: projekt-husky.de, Meldung „Erziehungsstellen gem. § 33.2 SGB VIII" vom 08.04.2025 · Angaben ohne Gewähr

Selbstverständnis

Das zeichnet den Träger aus

Fachkräftestatus Pflicht

Erziehungsstellen sind ausnahmslos mit pädagogischen Fachkräften besetzt, nach den Richtlinien des jeweils zuständigen Landesjugendamts.

Prüfverfahren wie bei Betriebserlaubnis

Obwohl keine Betriebserlaubnispflicht besteht, durchlaufen alle Parameter ein Prüfverfahren analog dazu.

Qualitätssicherung Qualitätszirkel in drei Regionen

Erziehungsstellen, Betreuungsstellen und Koordinierende treffen sich regelmäßig digital und in Präsenz; Supervision ist obligatorisch.

Selbstbeschreibung des Trägers, Quelle: projekt-husky.de

Pflegekonzepte

So gibt der Träger Kindern ein Zuhause

  • Erziehungsstellen für Säuglinge und Kleinkinder (§ 33 Satz 2 SGB VIII) Aufnahme von Säuglingen, Kleinstkindern und Kleinkindern bis drei Jahre mit hohem Betreuungsbedarf, Frühchen und Monitoring-Babys — in der Regel auf Dauer.
  • Aufnahme direkt aus der Klinik Eine Aufnahme kann bundesweit auch direkt aus der Klinik oder dem Kreissaal erfolgen, selbst wenn die Erziehungsstelle in einem anderen Bundesland liegt.

Quellen: projekt-husky.de, Meldung „Erziehungsstellen gem. § 33.2 SGB VIII" vom 08.04.2025 · Angaben ohne Gewähr

Begleitung

So unterstützt der Träger seine Pflegefamilien

  • Erziehungsstellen ausnahmslos mit pädagogischen Fachkräften besetzt
  • Internes Prüfverfahren analog zum Betriebserlaubnisverfahren
  • Obligatorische Supervision
  • Qualitätszirkel mit anderen Erziehungsstellen, Betreuungsstellen und Koordinierenden (digital und in Präsenz)
  • Koordinator*innen als erste Ansprechpersonen, auch für Schnittstellen zu Jugendamt und Eingliederungshilfe
Besonders gesucht Erziehungsstellen für Säuglinge, Frühchen und Kleinkinder mit hohem Betreuungsbedarf

Quellen: projekt-husky.de, Meldung „Erziehungsstellen gem. § 33.2 SGB VIII" vom 08.04.2025 · Angaben ohne Gewähr

So läuft es ab

Ihr Weg zu einem Träger

  1. Kontakt aufnehmen

    Unverbindlich anfragen: direkt oder über pflegeeltern.space.

  2. Kennenlernen

    Gespräche über Erwartungen, Rahmen und Zusammenarbeit.

  3. Eignungsprüfung

    Vorbereitung und Prüfung nach den Standards des Trägers.

  4. Anbindung & Start

    Vertrag, Begleitung und Vermittlung eines Pflegekindes.

Stimmen

Erfahrungsberichte

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