Pflegeeltern werden in Neubrandenburg
Neubrandenburg ist die drittgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und liegt an der Mecklenburgischen Seenplatte. Die Pflegekinderhilfe wird über den Landkreis organisiert.
Jugendamt & Pflegekinderdienst
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Jugendamt
Platanenstr. 4317033 Neubrandenburg
- Telefon
- 0395 570 87 0
- Website
- Zur Website
Pflegekinderhilfe in Neubrandenburg in Zahlen
63.762
Einwohner
Datenstand: 2024
Pflegekinderhilfe in Neubrandenburg
Neubrandenburg war bis 2011 kreisfreie Stadt und ist seit der Kreisgebietsreform Teil des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, flächenmäßig der größte Landkreis Deutschlands. Neubrandenburg ist Sitz der Kreisverwaltung.
Der Pflegekinderdienst des Landkreises ist mit Fachkräften an den Standorten Demmin, Neubrandenburg, Neustrelitz und Waren (Müritz) vertreten. Nach Qualifizierung in zweimal jährlich angebotenen Vorbereitungskursen und Eignungsprüfung erfolgt die Vermittlung.
Beratung & Anlaufstellen vor Ort
Pflegekinderdienst, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Standort Neubrandenburg)
Vorbereitungskurse, Eignungsprüfung und Vermittlung.
Quellen: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Pflege- und Adoptivkinder
In 5 Schritten zur Pflegefamilie in Neubrandenburg
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Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt Neubrandenburg
Wende Sie an das Jugendamt in Neubrandenburg. Dort informiert Sie der Pflegekinderdienst über Voraussetzungen und Ablauf. Ein erstes Informationsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
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Qualifizierungskurs besuchen
Im Vorbereitungsseminar lernen Sie alles Wichtige über die Aufnahme eines Pflegekindes: Bindungstheorie, Traumapädagogik, Herkunftsfamilienarbeit und rechtliche Grundlagen. Der Kurs erstreckt sich meist über mehrere Wochenenden.
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Eignungsprüfung und Hausbesuch
Das Jugendamt führt ein Eignungsfeststellungsverfahren durch. Dazu gehören persönliche Gespräche, ein Hausbesuch, ein erweitertes Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Geprüft werden stabile Lebensverhältnisse und ausreichend Wohnraum.
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Vermittlung eines Pflegekindes
Nach erfolgreicher Eignungsprüfung werden Sie in die Bewerberkartei aufgenommen. Sobald ein passendes Kind vermittelt werden kann, beginnt die Anbahnung: ein behutsames Kennenlernen zwischen Ihnen und dem Kind.
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Begleitung durch Träger und Fachkräfte
Als Pflegefamilie in Neubrandenburg werden Sie dauerhaft fachlich begleitet. Der Pflegekinderdienst und freie Träger unterstützen Sie bei Herausforderungen und bieten Fortbildungen sowie Supervision an.
Pflegegeld in Mecklenburg-Vorpommern
Das monatliche Pflegegeld in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Erziehung zusammen. Die folgenden Werte sind Orientierungsbeträge für 2026.
| Alter des Pflegekindes | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 1.203 € |
| 6 bis unter 12 Jahre | 1.362 € |
| 12 bis unter 18 Jahre | 1.511 € |
Orientierung nach der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. für 2026 (1.203 / 1.362 / 1.511 €) bzw. der geltenden Landesregelung. kein gesetzlicher Anspruch. Verbindlich sind die jeweiligen Landes- und Jugendamtsregelungen, die abweichen können (z. B. eigene Sätze in Bayern). Hinzu kommen einmalige Bedarfe (Erstausstattung, Einschulung u. a.) sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.
Träger der Pflegekinderhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Träger begleiten Pflegefamilien in Mecklenburg-Vorpommern fachlich und unterstützen bei Qualifizierung und Vermittlung.
Für Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell noch keine Träger im Verzeichnis hinterlegt.
Sie sind Träger der Pflegekinderhilfe? Nehmen Sie Kontakt auf und lass Sie aufnehmen.
Häufige Fragen zu Pflegeeltern in Neubrandenburg
An wen wende ich mich, wenn ich in Neubrandenburg Pflegeeltern werden möchte?
Erste Anlaufstelle ist das Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Jugendamt. Der dortige Pflegekinderdienst informiert Sie über Voraussetzungen, Qualifizierung und den weiteren Ablauf. Auch freie Träger der Pflegekinderhilfe in Mecklenburg-Vorpommern begleiten Bewerberinnen und Bewerber.
Was ist ein Träger der Pflegekinderhilfe?
Ein Träger der Pflegekinderhilfe ist eine Organisation (z. B. ein freier Träger, eine Diakonie, ein Caritasverband oder ein kommunales Jugendamt), die Pflegefamilien betreut, qualifiziert und bei der Vermittlung von Pflegekindern unterstützt. Träger begleiten Pflegeeltern fachlich und stehen als Ansprechpartner bei Fragen und Herausforderungen zur Verfügung.
Wie finde ich den richtigen Träger für mich?
Nutze unser Trägerverzeichnis, um Träger in deinem Bundesland oder deiner Region zu finden. Achte auf das Leistungsspektrum, die Erreichbarkeit und ob der Träger Fortbildungen anbietet. Ein persönliches Kennenlerngespräch hilft, die passende Betreuung zu finden.
Was unterscheidet einen freien Träger vom Jugendamt?
Das Jugendamt ist die kommunale Behörde, die die Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe trägt. Freie Träger (Diakonie, Caritas, AWO, etc.) arbeiten im Auftrag des Jugendamts und übernehmen die fachliche Begleitung der Pflegefamilien. Beide arbeiten eng zusammen.
Kostet die Aufnahme eines Pflegekindes über einen Träger etwas?
Nein. Pflegeeltern zahlen keine Gebühren an den Träger. Die Kosten für Beratung, Qualifizierung und Begleitung werden vom Jugendamt übernommen. Pflegeeltern erhalten zudem Pflegegeld zur Deckung des Lebensunterhalts des Pflegekindes.
Kann ich den Träger wechseln?
Grundsätzlich ja, allerdings ist ein Trägerwechsel mit dem zuständigen Jugendamt abzustimmen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn die fachliche Begleitung nicht den Bedürfnissen der Pflegefamilie entspricht.
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