Pflegegeld ist mehr als eine Zahlung – es soll sicherstellen, dass ein Pflegekind alles bekommt, was es zum Aufwachsen braucht. Wie hoch es ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab und wird regelmäßig angepasst.
Wie sich das Pflegegeld zusammensetzt
Das Pflegegeld besteht in der Regel aus zwei Teilen: den materiellen Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Kindes (Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit) und einem Erziehungsbeitrag, der die erzieherische Leistung der Pflegefamilie würdigt. Hinzu kommen je nach Situation Beihilfen und Zuschüsse, etwa für die Erstausstattung, Klassenfahrten oder besondere Anlässe.
Warum die Höhe je nach Region unterschiedlich ist
Die konkreten Sätze legen die Länder und Jugendämter fest. Als bundesweite Orientierung dienen die jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Sie unterscheiden nach dem Alter des Kindes – mit steigendem Alter steigt in der Regel auch der materielle Bedarf.
Was Sie tun können
- Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach den aktuell gültigen Sätzen für Ihre Region und die Altersgruppe Ihres Kindes.
- Klären Sie frühzeitig, welche einmaligen Beihilfen möglich sind.
- Dokumentieren Sie besondere Mehrbedarfe – sie können die Grundlage für zusätzliche Leistungen sein.
Eine verlässliche Dokumentation hilft nicht nur bei Anträgen, sondern auch im Gespräch mit dem Jugendamt. Genau dafür ist unsere Plattform gemacht.