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Finanzen & Leistungen
Der Deutsche Verein empfiehlt für 2026 neue Pauschalbeträge. Wichtig ist: Empfehlungen sind Orientierung, einzelne Beihilfen und Nachweise bleiben trotzdem Alltagsthema.
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Der Deutsche Verein empfiehlt für 2026 monatliche Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Für den Sachaufwand werden 764 € bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, 923 € vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und 1.072 € ab dem 13. Lebensjahr genannt. Für Pflege und Erziehung empfiehlt der Deutsche Verein 439 € monatlich.
Diese Beträge sind fachliche Empfehlungen. Die konkrete Zahlung ergibt sich aus dem Jugendamt, dem Bundesland, lokalen Richtlinien und dem individuellen Bescheid. Deshalb lohnt es sich, nicht nur die Summe zu prüfen, sondern auch die Begründung und die Regelungen zu einmaligen Beihilfen.
§ 39 SGB VIII beschreibt den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen. Laufende Leistungen sollen in der Regel durch monatliche Pauschalbeträge gedeckt werden. Daneben können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse wichtig sein, etwa bei Erstausstattung, Schulbeginn, Klassenfahrten oder besonderen persönlichen Anlässen.
Pflegeeltern sollten Bescheide, Richtlinien, Quittungen und kurze Begründungen geordnet aufbewahren. Nicht jede Ausgabe muss dramatisiert werden, aber besondere Bedarfe lassen sich leichter klären, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert sind.
Gerade bei erhöhtem Betreuungsbedarf ist die Frage nicht: "Passt das Kind zur Pauschale?" Sondern: "Welche Hilfe braucht dieses Kind konkret, damit die Pflegefamilie stabil bleiben kann?"
Quellen und rechtlicher Bezug
Zuletzt aktualisiert am · Redaktion pflegeeltern.space
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