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Famo

Pflegekinderdienst / TrägerVon Pflegeeltern empfohlen

Über Famo

Träger für Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIII. Die Vergütung ist altersgestaffelt und beträgt maximal den 3-fachen Erziehungssatz.

Leistungen

Pflegefamilien nach §33 Satz 2 SGB VIIIAltersgestaffelte Vergütung

Erfahrungsberichte

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Transparenzdaten noch nicht eingetragen

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  • Vergütung & Pflegegeld (Grundbetrag, Erziehungsbeitrag)
  • Betreuung & Begleitung (Hausbesuche, Notfallnummer)
  • Supervision & Fortbildung
  • Finanzen & Transparenz (Tagessatz, Urlaubsgeld)
  • Träger-Profil & Struktur
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Kontaktanfrage an Famo

Alle Angaben ohne Gewähr. Profile werden von den eingetragenen Organisationen selbst gepflegt. Pflegeeltern.Space übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Reihenfolge nach Eintragungstyp — keine Qualitätsbewertung.