Pflegeeltern werden in Sachsen
5 Kreise und kreisfreie Städte mit Jugendämtern, Beratungsstellen und Trägern der Pflegekinderhilfe.
Kreise & Städte in Sachsen
Pflegegeld in Sachsen
| Alter des Kindes | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| 0–6 Jahre | 820 € |
| 6–12 Jahre | 900 € |
| 12–18 Jahre | 998 € |
Die Beträge sind Richtwerte. Die tatsächliche Höhe kann je nach Jugendamt variieren. Zusätzlich zum Pflegegeld können Sonderleistungen wie Erstausstattung, Weihnachtsbeihilfe oder Bekleidungsgeld beantragt werden.
Träger der Pflegekinderhilfe in Sachsen
Noch keine Träger für Sachsen im Verzeichnis.
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