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Zusatzleistungen & Anträge
für Pflegeeltern 2026

Neben dem monatlichen Pflegegeld stehen Pflegeeltern zahlreiche Zusatzleistungen zu — von einmaligen Beihilfen bei der Aufnahme bis zum Bildungspaket. Viele werden nie beantragt, weil niemand darauf hinweist. Dieser Ratgeber zeigt dir, was dir zusteht und wie du es beantragst.

12 Min. LesezeitAktualisiert: Februar 2026Finanzen

Einmalige Beihilfen (§ 39 SGB VIII)

Neben dem monatlichen Pflegegeld sieht § 39 SGB VIII einmalige Beihilfen für besonderen Bedarf vor. Diese Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt — Pflegeeltern müssen sie aktiv beantragen. In der Praxis variiert die Höhe erheblich zwischen den einzelnen Jugendämtern, da es keinen bundesweiten Rechtsanspruch auf bestimmte Beträge gibt.

Die wichtigste Regel lautet: Immer beantragen, auch wenn kein fester Anspruch besteht. Viele Jugendämter gewähren die Leistungen bei vollständiger Antragstellung — sie werden nur selten von sich aus angeboten.

Erstausstattung bei Aufnahme

800 – 2.000 €

Bei der Aufnahme eines Pflegekindes können Möbel, Bettwäsche, Kleidung, Kinderwagen und weitere notwendige Anschaffungen beantragt werden. Die Höhe hängt vom Alter des Kindes und dem zuständigen Jugendamt ab. Kostenvoranschläge einreichen und IMMER vor dem Kauf beantragen.

Einschulung

100 – 300 €

Zur Einschulung können Schulranzen, Schultüte und Schulmaterial beantragt werden. Manche Jugendämter zahlen eine pauschale Einschulungsbeihilfe, andere erstatten auf Nachweis. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem Schulstart gestellt werden.

Konfirmation / Kommunion / Jugendweihe

150 – 500 €

Für religiöse oder weltliche Feierlichkeiten kann eine einmalige Beihilfe beantragt werden — für Festkleidung, Feier und Geschenke. Die Beihilfe gilt für alle Konfessionen sowie für die Jugendweihe als weltliches Pendant. Antrag mit Bestätigung der Gemeinde oder Schule einreichen.

Weihnachtsbeihilfe

50 – 200 €

Eine jährliche Sonderzahlung zu Weihnachten — nicht in allen Bundesländern und Kommunen verfügbar. Wo sie gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung meist automatisch im November/Dezember. Falls nicht: aktiv beim Pflegekinderdienst nachfragen.

Urlaubsbeihilfe / Ferienbeihilfe

150 – 400 €

Eine jährliche Unterstützung für Urlaub oder Ferienaktivitäten mit dem Pflegekind — ebenfalls nicht bundesweit einheitlich. Die Beihilfe soll es ermöglichen, dass Pflegekinder an normalen Familienurlaub teilhaben können. Antrag vor dem Urlaub stellen, Nachweis über Unterkunftsbuchung hilfreich.

Wichtig

Es gibt keinen bundesweiten Rechtsanspruch auf eine bestimmte Höhe der einmaligen Beihilfen — die Beträge variieren stark zwischen den Jugendämtern. Trotzdem gilt: Immer beantragen! Bei Ablehnung hast du das Recht auf einen schriftlichen Bescheid und kannst Widerspruch einlegen. Stelle Anträge immer vor der Anschaffung und reiche Kostenvoranschläge ein.

Tipp

Unser Antrag-Assistent im Portal hilft dir dabei, Anträge auf einmalige Beihilfen richtig zu formulieren — mit vorausgefüllten Vorlagen und passenden Begründungstexten für dein Bundesland.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Leistungspaket, das Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen soll. Die rechtlichen Grundlagen sind § 28 SGB II, § 34 SGB XII und § 6b BKGG.

Pflegekinder haben über § 6b BKGG (Kinderzuschlagsempfänger) Anspruch auf BuT-Leistungen, wenn sie Pflegegeld nach SGB VIII erhalten. Der Antrag wird beim Jugendamt oder Sozialamt gestellt.

Schulausflüge & Klassenfahrten

Volle Kostenübernahme

Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden vollständig übernommen — keine Eigenbeteiligung. Antrag über die Schule oder direkt beim Jugendamt/Sozialamt.

Schulbedarf

195 €/Jahr (Stand 2025/26)

130 Euro zum Schuljahresbeginn (1. August) und 65 Euro zum Schulhalbjahr (1. Februar) für Hefte, Stifte, Taschenrechner und weiteres Schulmaterial.

Schülerbeförderung

Fahrkosten zur Schule

Kosten für die Beförderung zur nächstgelegenen geeigneten Schule werden übernommen, wenn keine öffentliche Beförderung möglich oder zumutbar ist.

Lernförderung (Nachhilfe)

Bei schulischem Förderbedarf

Nachhilfestunden werden übernommen, wenn die Schule bestätigt, dass das Klassenziel gefährdet ist und schulische Angebote nicht ausreichen. Kein fester Betrag — nach Bedarf.

Mittagessen in Kita & Schule

Eigenanteil entfällt

Der persönliche Eigenanteil für das Mittagessen in der Kindertagesstätte oder der Schule entfällt vollständig. Der Eigenbeitrag wird direkt mit der Einrichtung verrechnet.

Soziale & kulturelle Teilhabe

15 €/Monat

15 Euro pro Monat für Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Musikschule, kulturelle Angebote oder andere Freizeitaktivitäten. Antrag mit Nachweis des Vereins oder der Einrichtung.

Gut zu wissen

Pflegekinder haben über § 6b BKGG Anspruch auf BuT-Leistungen, wenn sie Pflegegeld nach SGB VIII erhalten. Der Antrag wird beim Jugendamt oder Sozialamt gestellt — unbedingt alle Leistungsarten gleichzeitig beantragen, auch wenn derzeit nicht alle gebraucht werden.

Tipp

Der Schulbedarf-Zuschuss (195 Euro/Jahr) wird nicht automatisch überwiesen. Den Antrag rechtzeitig vor dem 1. August bzw. 1. Februar stellen — rückwirkende Bewilligung ist meist nicht möglich. Im Zweifelsfall beim Pflegekinderdienst nachfragen.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Pflegeeltern können für ihr Pflegekind sowohl Kindergeld als auch unter bestimmten Voraussetzungen den Kinderzuschlag beantragen. Beide Leistungen sind jedoch mit dem Pflegegeld verknüpft und werden teilweise angerechnet — der Überblick ist wichtig, um nicht unnötig Geld zu verschenken.

Kindergeld

259 € /Kind/Monat (2026)

  • Pflegeeltern können Kindergeld beantragen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
  • Wird meist auf das Pflegegeld angerechnet (hälftig)
  • Antrag bei der Familienkasse (Agentur für Arbeit)
  • Steuerlich: Freibeträge oder Kindergeld (günstigere Variante gilt)

Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)

bis 297 € /Kind/Monat

  • Für Familien mit geringem Einkommen
  • Auch für Pflegeeltern unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Antrag bei der Familienkasse
  • Öffnet Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket

Wichtig

Das Kindergeld wird in der Regel auf das Pflegegeld angerechnet — meist wird die Hälfte des Kindergeldes vom materiellen Anteil des Pflegegeldes abgezogen. Das bedeutet: Netto bringt das Kindergeld für Pflegeeltern oft keinen zusätzlichen Betrag. Trotzdem sollte die Beantragung geprüft werden — die genaue Anrechnung variiert je nach Jugendamt.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad

Wenn ein Pflegekind einen anerkannten Pflegegrad hat, eröffnen sich zusätzliche Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI). Diese Leistungen sind unabhängig vom Pflegegeld nach SGB VIII und müssen separat beantragt werden — bei der Pflegekasse des Kindes.

Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI)

bis 3.539 €/Jahrab Pflegegrad 2

Seit dem 01.07.2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt (§ 42a SGB XI). Pflegeeltern können das Budget flexibel für Verhinderungspflege (bis zu 8 Wochen pro Jahr) oder Kurzzeitpflege einsetzen. Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.

  • Voraussetzung: Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich (seit 01.07.2025 entfallen)
  • Flexibel einsetzbar für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Antrag bei der Pflegekasse des Kindes

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

131 €/Monatab Pflegegrad 1

131 Euro pro Monat für anerkannte Entlastungsangebote — z.B. Tagespflege, haushaltsnahe Dienste, Betreuungsgruppen. Der Betrag ist zweckgebunden und muss nachgewiesen werden. Nicht genutzte Beträge können auf das Folgejahr übertragen werden.

Gut zu wissen

Seit dem 01.07.2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt (§ 42a SGB XI). Das Budget kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden — ohne Umwidmung oder Antragstellung. Die Verhinderungspflege ist für bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich.

Wichtig

Diese Leistungen greifen nur, wenn für das Pflegekind ein offizieller Pflegegrad festgestellt wurde. Liegt noch kein Pflegegrad vor, sollte umgehend eine Begutachtung beim Medizinischen Dienst (MD) beantragt werden — viele Pflegekinder mit besonderen Bedürfnissen haben Anspruch auf einen Pflegegrad, der noch nicht beantragt wurde.

Beiträge zur Alterssicherung

Eine der am häufigsten übersehenen Leistungen: Nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII umfassen die laufenden Leistungen zum Unterhalt «auch die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung». Das ist ein Rechtsanspruch — keine Kann- oder Ermessensleistung. In der Praxis erstattet das Jugendamt die Hälfte deines Rentenversicherungsbeitrags, orientiert am Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (2026: ca. 112 €/Monat, also ca. 56 € Erstattung). Die genaue Höhe variiert je nach Kommune.

Rechtsgrundlage

§ 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII: Die laufenden Leistungen «umfassen auch» die hälftige Erstattung — es ist ein Rechtsanspruch, keine Ermessensleistung.

Voraussetzung

Du musst einen bestehenden Versicherungsvertrag und die Beitragshöhe nachweisen. Die Aufwendungen müssen «angemessen» sein — das Gesetz verlangt KEINE Einschränkung der Erwerbstätigkeit als Voraussetzung.

Höhe

Orientiert sich am Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (2026: ca. 112 €/Monat). Das JA erstattet die Hälfte (ca. 56 €). Praxistipp: Vertrag auf mindestens den doppelten Betrag abschließen, um die Erstattung voll auszuschöpfen.

So stellst du den Antrag

1

Antrag schriftlich beim Jugendamt stellen

Formloser Antrag oder Antrag auf dem Formular des Jugendamtes. Beantrage explizit die Erstattung hälftiger Beiträge zur Alterssicherung nach § 39 Abs. 4 SGB VIII.

2

Aufwendungen zur Alterssicherung nachweisen

Aktuellen Versicherungsvertrag und Beitragsnachweis einreichen. Geeignet sind: freiwillige gesetzliche RV, private Rentenversicherung, Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge.

3

Erstattungshöhe klären

Frage beim JA nach der konkreten Erstattungshöhe — diese orientiert sich am Mindestbeitrag der gesetzlichen RV (2026: ca. 112 €, Erstattung ca. 56 €). Manche Kommunen erstatten auch höhere Beträge.

4

Regelmäßige Weiterbeantragung

Die Leistung muss in der Regel jährlich neu beantragt werden. Im Kalender vormerken, damit die Leistung nicht unbemerkt ausläuft.

Tipp

Viele Pflegeeltern wissen nicht, dass dieser Anspruch existiert. In der Praxis wird er selten von sich aus vom Jugendamt angeboten. Aktiv nachfragen und schriftlich beantragen — der Pflegekinderdienst ist verpflichtet, darüber zu informieren. Rückwirkende Zahlung ist meist nicht möglich. Praxistipp: Schließe einen Vertrag ab, der mindestens den doppelten Betrag der JA-Erstattung ausmacht, um die Erstattung voll auszuschöpfen — zum Beispiel ca. 112 €/Monat, wovon das JA ca. 56 € übernimmt.

Weitere Leistungen und Vergünstigungen

Neben den regulären gesetzlichen Leistungen gibt es zahlreiche weitere Vergünstigungen und Ansprüche für Pflegeeltern — oft wenig bekannt, aber durchaus wirksam im Alltag.

Ermäßigter Eintritt mit Pflegeelternausweis

Freizeit

Viele kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Zoos und Museen gewähren Pflegefamilien ermäßigte Eintrittspreise — mit Vorlage des Pflegeelternausweises oder eines Nachweises vom Jugendamt.

Geschwisterermäßigung bei Kita-Beiträgen

Kita

Pflegekinder können in vielen Kommunen bei der Berechnung der Geschwisterermäßigung für Kita-Beiträge berücksichtigt werden. Beim Jugendamt nachfragen — nicht überall automatisch.

Ermäßigte Vereinsbeiträge

Sport & Kultur

Viele Sportvereine, Musikschulen und Kultureinrichtungen bieten Pflegefamilien ermäßigte Mitgliedsbeiträge an. In Verbindung mit dem BuT-Teilhabebetrag (15 €/Monat) kann dies den Vereinsbeitrag vollständig abdecken.

Vergünstigungen im ÖPNV

Mobilität

Familientickets im öffentlichen Nahverkehr gelten in der Regel auch für Pflegekinder. Bei Zeitkarten für Schüler das Pflegeverhältnis nachweisen — das Kind wird wie ein leibliches Kind behandelt.

Freistellung bei Krankheit des Pflegekindes

Gesundheit

§ 45 SGB V: Pflegeeltern haben wie leibliche Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld — bis zu 15 Tage pro Kind und Jahr, bei Alleinerziehenden 30 Tage (Sonderregelung 2024–2026). Bei Pflegekindern gelten die gleichen Regelungen. Der Anspruch besteht, wenn das Pflegekind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist.

Unfallversicherungsschutz

Versicherung

Pflegeeltern sind für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit stehen, über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dazu zählen auch Wegeunfälle, wenn sie im Zusammenhang mit der Pflege entstehen.

Gut zu wissen

Viele dieser Vergünstigungen sind lokal unterschiedlich geregelt. Ein Pflegeelternausweis oder eine Bescheinigung des Jugendamtes öffnet in vielen Fällen Türen. Frage bei der jeweiligen Einrichtung aktiv nach — und beim PKD nach einem offiziellen Nachweis des Pflegeverhältnisses.

Antrags-Checkliste: Was wann beantragen?

Diese Übersicht zeigt dir systematisch, welche Anträge zu welchem Zeitpunkt gestellt werden sollten. Nutze sie als Vorlage — und trag die Fristen in deinen Kalender ein.

Sofort bei Aufnahme des Pflegekindes

  • Erstausstattungsbeihilfe (§ 39 SGB VIII) beim Jugendamt beantragen
  • Pflegegeld-Bewilligung prüfen — Altersgruppe und Betrag korrekt?
  • Kindergeld bei der Familienkasse beantragen (§ 63 EStG)
  • Bildungs- und Teilhabepaket beim Jugendamt/Sozialamt beantragen (§ 6b BKGG)
  • Pflegekind in eigene Krankenversicherung aufnehmen (oder Versicherungsstatus klären)
  • Pflegegrad prüfen/beantragen, wenn das Kind besondere Bedürfnisse hat
  • Alterssicherungsbeitrag beim Jugendamt anfragen (§ 39 Abs. 4 SGB VIII)

Jährlich wiederkehrend

  • Schulbedarf-Zuschuss (195 €/Jahr) — Antrag VOR dem 1. August / 1. Februar
  • Urlaubsbeihilfe — Antrag vor dem Urlaub stellen
  • Weihnachtsbeihilfe — im November aktiv nachfragen, falls nicht automatisch
  • Alterssicherungsbeitrag — jährliche Weiterbeantragung prüfen
  • Teilhabe-Leistung (15 €/Monat Sportverein) — Antrag jährlich verlängern
  • Pflegegeld-Höhe prüfen — wird bei Altersstufenwechsel angepasst?

Bei besonderen Anlässen

  • Einschulung: Beihilfe für Schulranzen und Schulmaterial (2–3 Monate vorher)
  • Konfirmation / Kommunion / Jugendweihe: Einmalige Beihilfe beantragen
  • Klassenfahrten: Kostenübernahme über BuT beantragen (sofort bei Ankündigung)
  • Brille, Zahnspange, Hilfsmittel: Zuschuss beim Jugendamt anfragen
  • Computer/Tablet für Schule: Antrag auf Sonderbedarf nach § 39 SGB VIII
  • Führerschein (17): In manchen Bundesländern Bezuschussung möglich

Bei konkretem Bedarf

  • Lernförderung/Nachhilfe: Schulbestätigung einholen, dann BuT-Antrag stellen
  • Verhinderungspflege: Bei Urlaub oder Krankheit — Antrag bei der Pflegekasse
  • Kurzzeitpflege: Bei vorübergehender Versorgungsunterbrechung
  • Kinderkrankengeld: Sofort bei Erkrankung des Pflegekindes beim Arbeitgeber melden
  • Widerspruch: Bei Ablehnung eines Antrags innerhalb von 1 Monat schriftlich einlegen

Tipp

Lege eine Antrags-Akte an: Kopie jedes gestellten Antrags, Datum der Einreichung, Datum der Bewilligung oder Ablehnung. Viele Jugendämter reagieren erst auf Nachfrage. Eine schriftliche Dokumentation ist die beste Grundlage für Widersprüche. Unser Portal-Bereich "Fristen & Termine" hilft dir dabei, keine Frist zu verpassen.

Häufige Fragen zu Zusatzleistungen für Pflegeeltern

Bekomme ich eine Erstausstattung vom Jugendamt?

Ja, bei der Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige Beihilfen für die Erstausstattung beantragt werden (§ 39 SGB VIII). Die Höhe ist nicht bundesweit einheitlich und liegt meist zwischen 800 und 2.000 Euro. Immer VOR der Anschaffung beantragen und Kostenvoranschläge einreichen.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Ein Leistungspaket für Kinder aus einkommensschwachen Familien, das Schulbedarf, Klassenfahrten, Nachhilfe, Sportverein und Mittagessen finanziert. Pflegekinder haben über § 6b BKGG Anspruch darauf. Antrag beim Jugendamt oder Sozialamt — unbedingt nutzen!

Muss ich die Zusatzleistungen selbst beantragen?

Ja, Zusatzleistungen werden nicht automatisch gewährt. Pflegeeltern müssen aktiv Anträge stellen. Das PKD (Pflegekinderdienst) hilft bei der Antragstellung und informiert über verfügbare Leistungen. Tipp: Liste führen und regelmäßig nachfragen.

Bekomme ich Geld für Nachhilfe meines Pflegekindes?

Ja, über die Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket (§ 28 Abs. 5 SGB II). Voraussetzung: Die Schule bestätigt, dass das Lernziel gefährdet ist und schulische Angebote nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Jugendamt oder Sozialamt gestellt.

Zahlt das Jugendamt Beiträge zur Alterssicherung?

Es besteht ein Rechtsanspruch: Nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII umfassen die laufenden Leistungen auch die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. In der Praxis müssen Pflegeeltern einen Antrag stellen und den Versicherungsnachweis einreichen. Die Höhe variiert je nach Kommune.

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