Recht
Verwandtenpflege: Wenn Großeltern oder Tante einspringen
Pflegeeltern in der eigenen Familie, mit allen Besonderheiten
Was ist Verwandtenpflege?
Verwandtenpflege, auch Netzwerkpflege genannt, bezeichnet die Unterbringung eines Kindes in der Obhut von Verwandten oder engen Vertrauenspersonen, wenn die leiblichen Eltern vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihr Kind zu erziehen. Das Kind verlässt zwar den elterlichen Haushalt, bleibt aber innerhalb seines sozialen Netzwerks.
Rechtlich ist die Verwandtenpflege im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verankert. Die zentrale Norm ist § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege), der Pflegekinderhilfe als eine Form der Hilfe zur Erziehung regelt, unabhängig davon, ob die Pflegeeltern verwandt sind oder nicht. Ergänzend greift § 27 SGB VIII, der den allgemeinen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung begründet, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Verwandtenpflege vs. Fremdpflege: Die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | Verwandtenpflege | Fremdpflege |
|---|---|---|
| Beziehung zum Kind | Vorher bekannt | Neu aufzubauen |
| Bindungskontinuität | Hoch | Neubeginn nötig |
| Rollenklarheit | Herausfordernd | Klarer definiert |
| Pflegegeld | Gleicher Anspruch | Gleicher Anspruch |
| Prüfung durch JA | Oft flexibler | Standardverfahren |
Die Verwandtenpflege ist in Deutschland ausdrücklich erwünscht. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz stellt klar, dass Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, vorrangig im sozialen Umfeld untergebracht werden sollen, sofern dies dem Kindeswohl dient. Internationale Studien und die Praxis zeigen, dass Kinder, die bei Verwandten aufwachsen, häufig stabilere Bindungen entwickeln und weniger Verhaltensprobleme zeigen als Kinder in Fremdpflege.
Gut zu wissen: Der Begriff Netzwerkpflege wird in manchen Bundesländern verwendet, um zu betonen, dass nicht nur blutsverwandte Personen, sondern auch enge Freunde oder Nachbarn als Pflegepersonen infrage kommen. In der Praxis werden beide Begriffe oft synonym verwendet.
Wer kann Verwandtenpflegeeltern werden?
Der Kreis der möglichen Verwandtenpflegeeltern ist breiter, als viele denken. Das Gesetz nennt keine abschließende Liste verwandter Personen. Entscheidend ist die tatsächliche Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson und die Fähigkeit, das Kind langfristig sicher und liebevoll zu betreuen.
- Großeltern: Die häufigste Form der Verwandtenpflege. Großeltern bringen oft viel Erfahrung mit, kennen das Kind bereits gut und sind in der Lage, es in einer familiären Umgebung aufzunehmen. Herausfordernd ist das mitunter hohe Alter und die damit verbundene körperliche Belastung.
- Tante und Onkel: Geschwister der leiblichen Eltern sind häufig eine gute Wahl: Sie sind jünger, haben oft eigene Kinder und bieten dem Pflegekind familiäre Kontinuität ohne die Generationenproblematik, die bei Großeltern entstehen kann.
- Ältere Geschwister: Wenn ein erwachsenes Geschwisterkind in der Lage ist, jüngere Geschwister aufzunehmen, bietet das maximale Bindungskontinuität. Voraussetzung ist, dass das ältere Geschwisterkind selbst eine stabile Lebenssituation hat.
- Enge Freunde der Familie (Netzwerkpflege): Langjährige Freunde, Paten oder Nachbarn, die dem Kind bereits vertraut sind, können ebenfalls als Pflegepersonen fungieren. Das Jugendamt prüft in diesen Fällen besonders genau, wie eng und stabil die Beziehung zum Kind wirklich ist.
Wichtig: Nicht jede Verwandtschaft eignet sich für Verwandtenpflege. Wenn Verwandte selbst Teil der Dynamik sind, die zur Kindeswohlgefährdung geführt hat (etwa Sucht, häusliche Gewalt oder Vernachlässigung im familiären Umfeld), wird das Jugendamt eine Unterbringung dort ablehnen. Die Sicherheit des Kindes hat immer Vorrang.
Voraussetzungen für Verwandtenpflegeeltern
Die formalen Voraussetzungen für Verwandtenpflegeeltern ähneln denen der Fremdpflege. In der Praxis wird das Verfahren jedoch oft flexibler und schneller durchgeführt, insbesondere wenn das Kind dringend untergebracht werden muss. Das Jugendamt kann in Notfällen eine vorläufige Inobhutnahme bei Verwandten genehmigen und die formale Prüfung im Anschluss nachholen.
- Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG): Alle im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahren müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, ohne Ausnahme. Das gilt ausdrücklich auch für Großeltern, Tanten, Onkel und deren Lebenspartner. Es darf keine einschlägigen Einträge zu Straftaten gegen das Kindeswohl, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung enthalten.
- Ärztliches Gesundheitsattest: Ein ärztliches Attest bestätigt, dass die Pflegepersonen körperlich und psychisch in der Lage sind, ein Kind dauerhaft zu betreuen. Gerade bei älteren Großeltern achtet das Jugendamt darauf, ob die Betreuung auch langfristig (bis zur Volljährigkeit des Kindes) gesichert ist.
- Eigenes Zimmer für das Kind: Das Kind braucht einen eigenen Rückzugsraum. Auch bei Verwandten muss ein eigenes Kinderzimmer vorhanden oder kurzfristig einrichtbar sein. Die Wohnsituation wird im Rahmen eines Hausbesuchs durch den Pflegekinderdienst überprüft.
- Gesicherte eigene Lebensgrundlage: Die Verwandtenpflegeeltern müssen ihren eigenen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können, unabhängig vom Pflegegeld. Eine Rente, ein Gehalt oder andere gesicherte Einkünfte sind ausreichend. Es gibt keine Mindesteinkommensgrenze.
- Bereitschaft zur Kooperation und Reflexion: Verwandtenpflegeeltern müssen bereit sein, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, an Beratungsgesprächen teilzunehmen und Fortbildungen zu besuchen. Wer glaubt, als Oma oder Onkel brauche er keine professionelle Begleitung, unterschätzt die Komplexität der Pflegeelternrolle.
- Pflegekindspezifische Vorbereitung (oft angepasst): Während Fremdpflegeeltern in der Regel ein umfassendes Vorbereitungsseminar absolvieren müssen, wird dies bei Verwandten manchmal durch Einzelberatungen oder kompaktere Formate ersetzt, besonders wenn das Kind dringend untergebracht werden muss. Viele Jugendämter bieten spezielle Kurse für Verwandtenpflegeeltern an.
Tipp: Wenn du als Verwandter ein Kind in Obhut nehmen möchtest und die Situation dringlich ist, wende dich sofort an den Pflegekinderdienst des Jugendamtes. In Notfällen kann eine vorläufige Inobhutnahme schnell genehmigt werden, während das formale Verfahren parallel läuft. Warte nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind.
Pflegegeld bei Verwandtenpflege
Eines der häufigsten Missverständnisse: Viele Verwandte wissen nicht, dass sie Anspruch auf Pflegegeld haben, oder sie werden vom Jugendamt nicht aktiv darauf hingewiesen. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig.
Rechtsanspruch auf Pflegegeld, auch für Verwandte
- § 39 SGB VIII gilt uneingeschränkt: Der Anspruch auf Pflegegeld besteht nach § 39 SGB VIII für alle Vollzeitpflegeverhältnisse, unabhängig davon, ob die Pflegeeltern verwandt sind oder nicht. Das Jugendamt darf Verwandten kein reduziertes Pflegegeld zahlen, nur weil sie verwandt sind.
- Höhe des Pflegegeldes: Das monatliche Pflegegeld liegt je nach Bundesland, Kommune und Alter des Kindes in der Regel zwischen ca. 900 und 1.400 Euro. Es deckt den materiellen Aufwand (Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Schulmaterial) sowie einen Erziehungsbeitrag ab. Einige Bundesländer zahlen Verwandten dieselben Sätze wie Fremdpflegeeltern, andere haben abweichende Regelungen.
- Unterschiede je nach Bundesland: Bayern, NRW und Baden-Württemberg zahlen Verwandten in der Regel dasselbe Pflegegeld wie Fremdpflegeeltern. In einigen ostdeutschen Bundesländern gibt es Pauschalen, die leicht abweichen können. Informiere dich direkt beim zuständigen Jugendamt über die aktuellen Sätze.
- Steuerfrei: Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, solange nicht mehr als sechs Pflegekinder gleichzeitig betreut werden. Das gilt auch für Verwandtenpflegeeltern.
- Achtung bei Eigenverantwortung: Wenn Verwandte ein Kind ohne offizielle Beteiligung des Jugendamtes aufnehmen (sog. “private Unterbringung”), besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Ein Pflegeverhältnis nach § 33 SGB VIII muss formal durch das Jugendamt begründet werden.
Tipp: Wenn du den Verdacht hast, dass dir das Jugendamt zu Unrecht kein oder ein reduziertes Pflegegeld zahlt, hol dir Rechtsberatung, zum Beispiel über den Pflegekinderdienst eines freien Trägers oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Dein Anspruch nach § 39 SGB VIII ist einklagbar.
Besondere Herausforderungen der Verwandtenpflege
Verwandtenpflege hat viele Vorteile, aber sie ist kein einfacher Weg. Die familiäre Nähe, die dem Kind zugute kommt, bringt gleichzeitig Spannungen mit sich, die in der Fremdpflege so nicht entstehen. Wer diese Herausforderungen kennt, kann ihnen besser begegnen.
- Loyalitätskonflikte beim Kind: Ein Kind, das bei Oma und Opa lebt, weil Mama oder Papa es nicht versorgen kann, steckt oft in einem schwierigen Loyalitätsdilemma. Es liebt seine Eltern und sieht, dass Oma vielleicht kritisch über sie spricht. Oder es hat das Gefühl, seinen Eltern gegenüber “untreu” zu sein, wenn es sich bei den Pflegeeltern wohlfühlt. Diese innere Zerrissenheit braucht professionelle Begleitung, keine moralischen Urteile.
- Rollenverunsicherung: Oma oder Pflegemutter? Großeltern, die ein Enkelkind aufnehmen, müssen die Großelternrolle hinter sich lassen und die Pflegeelternrolle annehmen. Das bedeutet: klare Grenzen setzen, Konsequenz im Erziehungsalltag, Verantwortung übernehmen, auch wenn man als Oma früher der “Verwöhnonkel” war. Viele Großeltern tun sich schwer damit, diesen Rollenwechsel vollständig zu vollziehen.
- Nähe zur belasteten Herkunftsfamilie: Die leiblichen Eltern sind in der Verwandtenpflege oft viel präsenter als in der Fremdpflege. Das kann bedeuten, dass sich die Eltern regelmäßig melden, unangekündigte Besuche machen oder Druck ausüben. Für Verwandtenpflegeeltern ist es schwerer, klare Grenzen zu setzen, besonders wenn es das eigene Kind ist, das man ablehnen müsste.
- Familiäre Konflikte und unterschiedliche Sichtweisen: Oft sind nicht alle Familienmitglieder mit der Verwandtenpflege einverstanden. Geschwister der Eltern können unterschiedliche Meinungen haben, Schuldzuweisungen entstehen, oder es gibt Streit darüber, wie viel Kontakt die leiblichen Eltern haben sollen. Diese familiären Dynamiken können das Pflegeverhältnis erheblich belasten.
- Körperliche Belastung bei älteren Pflegeeltern: Großeltern im Rentenalter, die ein Kleinkind aufnehmen, unterschätzen manchmal, wie körperlich fordernd Kindererziehung ist. Der Alltag mit einem traumatisierten Kleinkind, das wenig schläft und viel Aufmerksamkeit braucht, kann erschöpfend sein. Es ist wichtig, frühzeitig Unterstützung zu organisieren und die eigenen Grenzen realistisch einzuschätzen.
- Grenzsetzung gegenüber den leiblichen Eltern: Es ist das eigene Kind oder Geschwisterkind, und trotzdem muss man Grenzen setzen, wenn der Umgang schädlich für das Pflegekind ist. Diese Situation ist emotional extrem belastend. Verwandtenpflegeeltern brauchen Unterstützung dabei, Grenzen zu ziehen, ohne die Familienbeziehung vollständig zu zerstören.
Wichtig: Wer diese Herausforderungen kennt und trotzdem bereit ist, ein Kind aufzunehmen, tut etwas Außerordentliches. Aber: Professionelle Begleitung ist keine Schwäche, sondern eine Stärke. Verwandtenpflegeeltern, die frühzeitig Supervision und Beratung in Anspruch nehmen, sind langfristig erfolgreicher.
Vorteile der Verwandtenpflege
Trotz aller Herausforderungen hat die Verwandtenpflege bedeutende Vorteile, sowohl für das Kind als auch für die Pflegefamilie. Diese Vorteile sind wissenschaftlich gut belegt und der Hauptgrund, warum das Jugendamt Verwandtenpflege in der Regel vorrangig prüft.
- Bindungskontinuität: Das Kind muss keine neue Bindung zu völlig fremden Personen aufbauen. Bestehende Beziehungen bleiben erhalten, was die psychische Stabilität des Kindes erheblich stärkt. Studien zeigen, dass Kinder in Verwandtenpflege seltener Bindungsstörungen entwickeln.
- Kulturelle und familiäre Identität: Das Kind wächst in seiner eigenen Familie auf: mit denselben Traditionen, derselben Sprache, denselben Familiengeschichten. Kulturelle Identität, Religionszugehörigkeit und Familienidentität bleiben erhalten. Das ist besonders wichtig für Kinder mit Migrationshintergrund.
- Weniger Brüche im Lebenslauf: Kinder in Verwandtenpflege behalten oft ihre Kindertagesstätte oder Schule, ihre Freunde und ihr Wohnumfeld. Dieser Stabilitätsfaktor ist für traumatisierte Kinder nicht zu unterschätzen, denn jeder Bruch bedeutet neuen Stress.
- Vertrauen von Anfang an: Das Kind kennt die Pflegepersonen bereits und muss kein Vertrauen von null aufbauen. Diese bestehende Grundlage erleichtert den Übergang erheblich und verkürzt die Eingewöhnungsphase, die in der Fremdpflege oft Monate dauert.
- Erleichterter Elternkontakt: Die Umgangskontakte mit den leiblichen Eltern lassen sich in der Verwandtenpflege oft unkomplizierter gestalten, da alle Beteiligten sich kennen. Das kann, richtig begleitet, für das Kind eine wichtige Brücke zu seinen Wurzeln sein.
- Gesellschaftliche Akzeptanz: Kinder in Verwandtenpflege erklären ihren Freunden leichter, warum sie bei Oma und Opa wohnen. Das ist sozial verständlich und weniger stigmatisiert als eine Fremdpflege oder Heimunterbringung. Das schützt das Selbstbild des Kindes.
Gut zu wissen: Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) hat gezeigt, dass Kinder in Verwandtenpflege im Durchschnitt seltener die Unterbringung wechseln als Kinder in Fremdpflege. Stabilität ist der wichtigste Schutzfaktor für Kinder, die schwierige Erfahrungen gemacht haben.
Unterstützung und Beratung für Verwandtenpflegeeltern
Verwandtenpflegeeltern haben denselben Anspruch auf professionelle Unterstützung wie Fremdpflegeeltern, auch wenn sie manchmal das Gefühl haben, “das ist doch meine eigene Familie, da brauche ich keine Hilfe”. Genau das Gegenteil ist der Fall: Die besonderen Herausforderungen der Verwandtenpflege machen professionelle Begleitung besonders wichtig.
- Beratungsanspruch nach § 37a SGB VIII: Seit dem KJSG 2021 haben Verwandtenpflegeeltern einen expliziten gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, geregelt in § 37a SGB VIII. Das umfasst regelmäßige Beratungsgespräche, Information über Rechte und Leistungen sowie Vermittlung von Hilfsangeboten. Dieser Anspruch ist relativ neu. Viele Jugendämter setzen ihn noch nicht vollständig um. Fordere ihn aktiv ein.
- Supervision und Einzelberatung: Regelmäßige Supervision, entweder als Einzel- oder Gruppengespräch, hilft Verwandtenpflegeeltern, schwierige Situationen zu reflektieren, Muster zu erkennen und neue Handlungsstrategien zu entwickeln. Die Kosten werden in der Regel vom Jugendamt oder dem begleitenden Träger übernommen. Supervision ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein professionelles Instrument.
- Fortbildungen auch für Verwandtenpflegeeltern: Pflegekinderdienste und freie Träger bieten regelmäßig Fortbildungen zu Themen wie Bindung, Trauma, Umgangskontakte und Hilfeplanung an. Viele dieser Kurse richten sich explizit an Verwandtenpflegeeltern und adressieren deren spezifische Herausforderungen. Die Teilnahme ist kostenlos und oft auch online möglich.
- Selbsthilfegruppen und Netzwerke: Der Austausch mit anderen Verwandtenpflegeeltern, zum Beispiel Großeltern, die Enkelkinder betreuen, ist enorm wertvoll. Es gibt bundesweit Selbsthilfegruppen und regionale Netzwerke, über die man sich mit anderen Pflegefamilien in der Nähe vernetzen und austauschen kann.
- Entlastungsangebote: Verwandtenpflegeeltern können Entlastungsangebote in Anspruch nehmen, zum Beispiel Kurzzeitpflege, Ferienprogramme oder Haushaltshilfen. Gerade ältere Großeltern sollten diese Angebote kennen und nutzen. Das Jugendamt ist verpflichtet, auf solche Entlastungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Wichtige Anlaufstellen:
- Pflegekinderdienst des zuständigen Jugendamtes
- Freie Träger der Jugendhilfe (Caritas, Diakonie, AWO)
- Pflegeelternverbände (z. B. PFAD, bvkm)
- Beratungsstellen für Großelternpflege
- Familiengericht (bei Fragen zum Sorgerecht)
Deine Rechte nach § 37a SGB VIII:
- Regelmäßige Beratung und Begleitung
- Information über Leistungen und Hilfsangebote
- Fortbildungen und Qualifizierungsangebote
- Entlastungsangebote in Krisenzeiten
- Vermittlung von Supervision und Therapie
Tipp: Viele Verwandtenpflegeeltern wissen nicht, dass sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben. Wenn das Jugendamt diese Leistungen nicht aktiv anbietet, fordere sie ausdrücklich ein und verweise auf § 37a SGB VIII. Es ist dein Recht.
Häufige Fragen
Haben Verwandtenpflegeeltern Anspruch auf Pflegegeld?
Ja, Verwandtenpflegeeltern haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Pflegegeld wie Fremdpflegeeltern. Die Leistungen sind in § 39 SGB VIII geregelt. Das Pflegegeld umfasst den materiellen Aufwand für das Kind sowie einen Erziehungsbeitrag. In der Praxis gab es lange Jugendämter, die Verwandten weniger oder gar kein Pflegegeld gezahlt haben. Die Verwaltungsgerichte haben jedoch klargestellt, dass dies rechtswidrig ist. Wer als Verwandter ein Pflegekind betreut, sollte seinen Anspruch auf Pflegegeld ausdrücklich geltend machen.
Brauchen Großeltern auch ein Führungszeugnis?
Ja. Auch Verwandtenpflegeeltern müssen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen, und zwar alle im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahren. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Großeltern, Tante, Onkel oder enge Freunde handelt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein. Die meisten Jugendämter akzeptieren keine Ausnahmen, da der Kinderschutz an erster Stelle steht.
Ist Verwandtenpflege besser als Fremdpflege?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Verwandtenpflege bietet wichtige Vorteile: Das Kind bleibt in seinem sozialen Netzwerk, bestehende Bindungen werden erhalten, und kulturelle sowie familiäre Identität gehen nicht verloren. Gleichzeitig bringt sie besondere Herausforderungen mit sich, insbesondere Loyalitätskonflikte, Rollenverunsicherung und die Nähe zur möglicherweise belasteten Herkunftsfamilie. Entscheidend ist immer das Wohl des Kindes und ob die Verwandten wirklich in der Lage sind, die besondere Pflegeelternrolle auszufüllen.
Was passiert, wenn die Verwandtenpflege scheitert?
Wenn eine Verwandtenpflege scheitert, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind anderweitig unterzubringen: entweder in einer Fremdpflegefamilie oder, wenn nötig, in einer stationären Einrichtung. Das Scheitern einer Verwandtenpflege ist für alle Beteiligten belastend, insbesondere für das Kind, das erneut eine Bezugsperson verliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Verwandtenpflegeeltern von Anfang an professionelle Begleitung in Anspruch nehmen und Belastungszeichen frühzeitig ansprechen, bevor eine Situation eskaliert.
Können Verwandtenpflegeeltern das Sorgerecht bekommen?
Pflegeeltern, ob verwandt oder nicht, haben kein automatisches Sorgerecht. Das Sorgerecht verbleibt bei den leiblichen Eltern oder wird durch das Familiengericht geregelt. Verwandtenpflegeeltern können jedoch die Übertragung der elterlichen Sorge beim Familiengericht beantragen, wenn das Kindeswohl es erfordert. In der Praxis ist eine Sorgerechtübertragung auf Verwandte eher möglich als auf fremde Pflegeeltern, da familiäre Kontinuität ein wichtiges Argument ist. Dies sollte immer gemeinsam mit dem Jugendamt und rechtlicher Beratung besprochen werden.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern und je nach Bundesland und Jugendamt abweichen. Im Zweifel wende Sie an Ihr örtliches Jugendamt oder eine Fachberatung.
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