Versicherungen für Pflegekinder
Was ist Pflicht, was ist empfohlen?
Eines der meistunterschätzten Themen im Pflegealltag: Welche Versicherungen sind für Pflegekinder automatisch vorhanden — und wo müssen Pflegeeltern selbst aktiv werden? Dieser Ratgeber erklärt alle relevanten Versicherungsarten mit praktischer Checkliste für die Aufnahme.
Überblick: Welche Versicherungen sind relevant?
Wenn ein Pflegekind in eine neue Familie aufgenommen wird, stellen sich viele Pflegeeltern die Frage: Ist das Kind jetzt automatisch über uns mitversichert? Die Antwort ist leider nicht pauschal zu beantworten — und hängt von der jeweiligen Versicherungsart ab.
Pflegekinder stehen rechtlich in einem besonderen Verhältnis: Sie haben keine verwandtschaftliche Beziehung zu den Pflegeeltern, aber sie leben dauerhaft in deren Haushalt und werden von ihnen betreut. Dieses Spannungsfeld führt dazu, dass manche Versicherungsschutzpolicen für Pflegekinder nicht automatisch greifen.
| Versicherungsart | Automatisch? | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Meist ja (über leibliche Eltern) | Prüfen — ggf. Jugendamt einschalten |
| Private Haftpflicht | Nein | Aktiv beim Versicherer melden |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Nur in Kita/Schule | Private Ergänzung empfohlen |
| Private Unfallversicherung | Nein | Separat abschließen oder prüfen |
| Zahnzusatzversicherung | Nein | Optional, aber sinnvoll |
| Rechtsschutzversicherung | Nein | Abhängig vom Tarif prüfen |
| Hausratversicherung | Meist ja (Haushaltsmitglieder) | Versicherer informieren |
Wichtig
Krankenversicherung für Pflegekinder
Die Krankenversicherung ist das Fundament des Versicherungsschutzes für Pflegekinder. Hier gibt es zwei grundlegende Varianten, die sich aus dem Sozialrecht ergeben:
Variante A: Familienversicherung über leibliche Eltern
Wenn die leiblichen Eltern gesetzlich krankenversichert sind, bleibt das Pflegekind in der Regel über § 10 SGB V bei ihrer Krankenkasse familienversichert. Das Kind wechselt nicht automatisch die Versicherung, nur weil es in einer Pflegefamilie lebt.
Variante B: Eigenständige Versicherung über das Jugendamt
Wenn die leiblichen Eltern nicht gesetzlich versichert sind (privat versichert, nicht versichert oder im Ausland), muss das Jugendamt die Krankenversicherung des Pflegekindes sicherstellen. Das Jugendamt übernimmt die Kosten als Teil der Hilfe zur Erziehung.
Können Pflegeeltern das Kind in ihre eigene Krankenversicherung aufnehmen?
Grundsätzlich können Pflegeeltern ein Pflegekind nicht einfach in ihre eigene gesetzliche Familienversicherung aufnehmen, weil dafür in der Regel ein Verwandtschaftsverhältnis oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht vorausgesetzt wird — beides besteht bei Pflegeeltern nicht automatisch.
Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung: Nach § 10 Abs. 4 SGB V können Pflegekinder unter bestimmten Voraussetzungen als familienversicherungsberechtigt gelten, wenn sie dauerhaft im Haushalt der Pflegeeltern leben und wenn das Pflegekind wie ein eigenes Kind in den Haushalt aufgenommen wurde. Die Entscheidung trifft die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall — ein Antrag lohnt sich in jedem Fall.
Praktische Hinweise zur Krankenversicherung
Versichertenkarte klären
Frage beim Jugendamt nach, welche Krankenkasse für das Pflegekind zuständig ist und stelle sicher, dass eine gültige Versichertenkarte vorhanden ist. Ohne Karte kannst du das Kind nicht zum Arzt anmelden.
Vollmacht für Arztbesuche
Pflegeeltern haben nicht automatisch das Sorgerecht. Kläre mit dem Jugendamt, welche Vollmachten du für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und medizinische Entscheidungen benötigst.
Zuzahlungsbefreiung prüfen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Das gilt auch für Pflegekinder.
Sonderleistungen für Pflegekinder
Manche Krankenkassen bieten spezielle Leistungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf an. Es lohnt sich, die Leistungskataloge zu vergleichen.
Tipp
Haftpflichtversicherung für Pflegekinder
Die Haftpflichtversicherung ist eines der wichtigsten Themen bei der Aufnahme eines Pflegekindes — und gleichzeitig eines, das am häufigsten vergessen wird. Ein Kind, das Schäden an Dritten verursacht, kann ohne ausreichenden Versicherungsschutz zu einem erheblichen finanziellen Problem für die Pflegefamilie werden.
Wichtig
Was ist zu tun?
Kontaktiere deinen Haftpflichtversicherer, sobald die Aufnahme eines Pflegekindes feststeht. Erkläre die Situation und frage ausdrücklich, ob Pflegekinder im bestehenden Tarif mitversichert sind. Die Reaktionen der Versicherer sind unterschiedlich:
Kostenlos inklusive
Manche Tarife decken Pflegekinder bereits ab, sobald sie gemeldet werden — ohne Mehrkosten.
Zuschlag möglich
Einige Versicherer verlangen einen kleinen Aufpreis für die Einbeziehung von Pflegekindern.
Kommunale Alternative
Viele Jugendämter haben kommunale Haftpflichtversicherungen, die Pflegekinder bereits abdecken.
Kommunale Haftpflichtversicherung des Jugendamts
Viele Jugendämter haben spezielle kommunale Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die Pflegekinder im Rahmen der Jugendhilfe absichern. Diese Versicherung deckt in der Regel Schäden ab, die das Pflegekind Dritten gegenüber verursacht.
Frage beim Pflegekinderdienst (PKD) deines Jugendamts ausdrücklich nach, welche Haftpflichtabsicherung für das Pflegekind besteht. Lass dir die Versicherungsbedingungen schriftlich geben und prüfe, ob der Schutz ausreichend ist oder ob du zusätzlich tätig werden musst.
Gut zu wissen
Unfallversicherung für Pflegekinder
Bei der Unfallversicherung müssen Pflegeeltern zwei Ebenen unterscheiden: die gesetzliche Unfallversicherung und die private Unfallversicherung. Beide haben unterschiedliche Geltungsbereiche und Leistungen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein wichtiger Aspekt, der oft missverstanden wird: Pflegeeltern sind nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Es empfiehlt sich, beim Jugendamt nachzufragen, ob eine Unfallversicherung für Pflegepersonen besteht — manche Kommunen bieten dies an. Die Pflegekinder selbst sind über Kita, Schule oder Ausbildungsstätte gesetzlich unfallversichert, nicht jedoch im häuslichen Umfeld.
Gesetzlich abgesichert
- +Unfälle in Kita und Kindergarten
- +Unfälle in der Schule
- +Unfälle auf dem direkten Schulweg
- +Unfälle bei schulischen Veranstaltungen
Nicht gesetzlich abgesichert
- –Unfälle zu Hause
- –Unfälle in der Freizeit
- –Unfälle beim Sport (außer Schulsport)
- –Unfälle im Urlaub
Private Unfallversicherung — empfohlen
Da der gesetzliche Unfallschutz nur in Kita und Schule gilt, ist eine private Unfallversicherung für Pflegekinder dringend empfehlenswert. Sie schützt das Kind rund um die Uhr — auch zu Hause, in der Freizeit und im Urlaub.
Kinder-Unfallversicherungen sind in der Regel günstig und bieten wichtige Leistungen wie Invaliditätsrente, Krankenhaustagegeld und Reha-Kosten. Achte beim Vertragsabschluss darauf, dass Pflegekinder explizit mitversichert werden können.
Kommunale Gruppenunfallversicherung des Jugendamts
Viele Jugendämter haben Gruppenunfallversicherungen für Pflegekinder abgeschlossen. Diese Versicherungen decken häufig Unfälle außerhalb von Kita und Schule ab und ergänzen damit den gesetzlichen Schutz sinnvoll. Frage beim zuständigen PKD nach, ob eine solche Versicherung besteht und was sie genau abdeckt.
Tipp
Zahnzusatzversicherung für Pflegekinder
Eine Zahnzusatzversicherung ist besonders für Pflegekinder relevant, die unter den Folgen von Vernachlässigung leiden — dazu gehören häufig schlechte Zahngesundheit, Karies und ein erhöhter kieferorthopädischer Behandlungsbedarf.
Insbesondere Pflegekinder mit FASD (Fetales Alkoholsyndrom) haben oft spezifische Zahnfehlstellungen und einen erhöhten Zahnarztbedarf.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundversorgung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die zahnärztliche Grundversorgung vollständig — Routineuntersuchungen, einfache Füllungen und Zahnextraktionen sind kostenlos für Kinder.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Behandlungen werden von der gesetzlichen KV übernommen, wenn ein kieferorthopädischer Indikationsgrad (KIG) von 3, 4 oder 5 festgestellt wird. Bei KIG 1 und 2 zahlt die KV nichts.
Hochwertige Zahnersatz- und Füllungsoptionen
Für hochwertige Keramikfüllungen, Veneers oder Premium-Zahnersatz leistet die GKV nur einen Festzuschuss. Den Mehrpreis trägt der Patient selbst.
Worauf beim Abschluss achten?
- Wartezeiten: Viele Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von drei bis acht Monaten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Bei Kindern mit akutem Behandlungsbedarf ist das ein Problem.
- Vorerkrankungsausschluss: Manche Versicherer schließen bereits bestehende Zahnprobleme vom Versicherungsschutz aus. Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Jahreshöchstleistung: Achte auf die Jahreshöchstleistung der Police. Bei Kindern mit erhöhtem Bedarf können die Kosten schnell hoch werden.
Gut zu wissen
Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern
Eine Rechtsschutzversicherung kann für Pflegeeltern sinnvoll sein, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten mit dem Jugendamt, in Sorgerechtsverfahren oder bei Hilfeplanstreitigkeiten kommt. In der Praxis erleben Pflegeeltern immer wieder Konflikte mit Jugendämtern oder Herkunftsfamilien, bei denen rechtliche Unterstützung wichtig wäre.
Wichtig
Worauf kommt es an?
Sozialrecht-Baustein prüfen
Manche Tarife bieten einen Sozialrecht-Baustein an, der Streitigkeiten mit Behörden — einschließlich Jugendämtern — abdeckt. Dieser Baustein ist für Pflegeeltern besonders wertvoll.
Spezialtarife für Pflegeeltern
Einige Anbieter haben Spezialtarife entwickelt, die auf die besonderen rechtlichen Situationen von Pflegefamilien zugeschnitten sind. Pflegeelternverbände können hier Empfehlungen geben.
Alternative: Beratungshilfe
Pflegeeltern mit geringem Einkommen können Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Diese ermöglicht die Beratung durch einen Anwalt für eine geringe Eigenleistung. Bei Klagen ist Prozesskostenhilfe möglich.
Pflegeelternverein als Unterstützung
Pflegeelternvereine und -verbände bieten oft günstige Rechtsberatung oder unterstützen ihre Mitglieder bei Streitigkeiten mit dem Jugendamt. Die Mitgliedschaft in einem Verband lohnt sich auch aus diesem Grund.
Weitere Versicherungen im Überblick
Neben den bereits beschriebenen zentralen Versicherungsarten gibt es weitere Bereiche, die für Pflegefamilien relevant sein können:
Hausratversicherung
In der Hausratversicherung sind in der Regel alle Haushaltsmitglieder mitversichert — also auch Pflegekinder. Das Eigentum des Pflegekindes (Kleidung, Spielzeug, Schulmaterialien) ist damit grundsätzlich gegen Diebstahl, Brand und Wasserschäden abgesichert.
Empfehlung: Informiere deinen Versicherer über die Aufnahme des Pflegekindes und prüfe, ob die Deckungssumme noch ausreicht. Je nach mitgebrachtem Inventar könnte eine Anpassung sinnvoll sein.
Kfz-Versicherung (Mitfahrerschutz)
Als Mitfahrer im Fahrzeug der Pflegeeltern ist das Pflegekind über die Insassenunfallversicherung des Fahrzeugs abgesichert — sofern eine solche abgeschlossen wurde. Die Kfz-Haftpflicht schützt nur Dritte, nicht Personen im eigenen Fahrzeug.
Empfehlung: Prüfe, ob deine Kfz-Versicherung eine Insassenunfallversicherung enthält. Sie ist besonders wichtig für Fahrten mit Pflegekindern zum Arzt, zu Therapien oder zum Jugendamt.
Auslandsreisekrankenversicherung
Für Urlaube im Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland (außerhalb der EU) keine Kosten. Innerhalb der EU gibt es Gegenseitigkeitsabkommen, aber die Leistungen sind begrenzt.
Besonderheit: Viele Familientarife bei Auslandsreisekrankenversicherungen decken auch Pflegekinder ab, wenn sie mit im Haushalt leben. Prüfe die Versicherungsbedingungen oder frage vor dem Urlaub beim Versicherer nach.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegeeltern
Vollzeitpflegeeltern, die wegen der Pflege eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgegeben haben, sollten ihren Berufsunfähigkeitsschutz überprüfen. Wenn du berufsunfähig wirst und dein Einkommen wegfällt, ist die finanzielle Absicherung der Familie gefährdet.
Empfehlung: Lass dich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten, insbesondere wenn du wegen der Pflege auf ein Einkommen verzichtet hast.
Tierhaftpflichtversicherung
Wenn die Pflegefamilie Haustiere hat, ist eine Tierhaftpflichtversicherung Pflicht (Hunde) bzw. sehr empfohlen (andere Tiere). Pflegekinder, die neu in einen Haushalt mit Tieren kommen, kennen das Tier oft noch nicht — das Risiko für Vorfälle ist in der Eingewöhnungsphase erhöht.
Checkliste: Versicherungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
Diese Checkliste hilft dir, alle relevanten Versicherungsfragen systematisch zu klären — am besten vor der Aufnahme des Pflegekindes oder in den ersten Tagen danach:
1Beim Jugendamt / Pflegekinderdienst klären
- Welche Krankenkasse ist für das Pflegekind zuständig? Versichertenkarte vorhanden?
- Gibt es eine kommunale Haftpflichtversicherung für das Pflegekind? Versicherungsumfang und Deckungssumme erfragen.
- Gibt es eine kommunale Gruppenunfallversicherung? Was deckt sie ab, was nicht?
- Wer hat das Sorgerecht und welche medizinischen Entscheidungen dürfen Pflegeeltern allein treffen?
- Ist eine Vollmacht für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ausgestellt?
2Eigene Versicherungen prüfen und anpassen
- Haftpflichtversicherer kontaktieren: Pflegekind melden, prüfen ob und zu welchen Konditionen es mitversichert werden kann. Schriftliche Bestätigung einholen.
- Hausratversicherung: Versicherer über neues Haushaltsmitglied informieren, Deckungssumme prüfen.
- Kfz-Versicherung: Insassenunfallversicherung vorhanden? Falls nicht, ggf. ergänzen.
- Auslandsreisekrankenversicherung: Pflegekinder im Familientarif mitversichert? Bedingungen prüfen.
- Falls Haustiere vorhanden: Tierhaftpflichtversicherung aktuell und ausreichend?
3Optionale Ergänzungen prüfen
- Private Unfallversicherung: Falls keine kommunale Gruppenpolice vorhanden, eigene Kinder-Unfallversicherung prüfen (Rund-um-die-Uhr-Schutz).
- Zahnzusatzversicherung: Besonders bei Kindern mit vernachlässigter Zahngesundheit oder FASD sinnvoll. Wartezeiten und Ausschlüsse beachten.
- Rechtsschutzversicherung: Bestehendem Tarif auf Einschluss von Sozialrecht und Familienrecht prüfen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung Pflegeeltern: Bestehenden Schutz auf Aktualität prüfen, besonders bei Reduzierung der Erwerbstätigkeit.
4Alles dokumentieren
- Alle Versicherungsverträge und -bestätigungen digital und analog aufbewahren.
- Schriftliche Bestätigung vom Haftpflichtversicherer, dass das Pflegekind eingeschlossen ist.
- Versicherungspolice des Jugendamts (falls vorhanden) aushändigen lassen.
- Notfallnummern aller Versicherungen griffbereit haben — idealerweise in der digitalen Notfallkarte von Pflegeeltern.Space.
Tipp
Häufige Fragen zu Versicherungen für Pflegekinder
Ist mein Pflegekind automatisch in meiner Haftpflichtversicherung mitversichert?
Nein, nicht automatisch. Pflegekinder müssen dem Versicherer gemeldet und aktiv in den Vertrag aufgenommen werden. Manche Tarife umfassen Pflegekinder bereits, andere nicht. Unbedingt VOR der Aufnahme des Kindes beim Versicherer nachfragen und eine schriftliche Bestätigung einholen.
Wer zahlt die Krankenversicherung meines Pflegekindes?
Das Pflegekind bleibt in der Regel über die leiblichen Eltern familienversichert (§ 10 SGB V). Ist das nicht möglich, weil die leiblichen Eltern privat oder gar nicht versichert sind, übernimmt das Jugendamt die Kosten der Krankenversicherung als Teil der Hilfe zur Erziehung nach § 39 SGB VIII.
Brauche ich eine private Unfallversicherung für mein Pflegekind?
Eine private Unfallversicherung ist für Pflegekinder sehr empfehlenswert. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in Kita, Schule und auf dem direkten Weg dorthin. Zu Hause und in der Freizeit besteht kein gesetzlicher Unfallschutz für das Kind. Manche Jugendämter schließen kommunale Gruppenunfallversicherungen für Pflegekinder ab — das lohnt sich nachzufragen.
Kann ich mein Pflegekind in meine Familienversicherung aufnehmen?
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich: § 10 Abs. 4 SGB V sieht vor, dass Pflegekinder als familienversicherungsberechtigt gelten können, wenn sie dauerhaft im Haushalt der Pflegeeltern leben. Die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall. Bei privaten Versicherungen ist die Regelung von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Übernimmt das Jugendamt Versicherungskosten für Pflegekinder?
Das Jugendamt ist verpflichtet, die Krankenversicherung sicherzustellen, wenn sie nicht anderweitig gewährleistet ist. Haftpflicht- und Unfallversicherung für Pflegekinder werden von manchen Jugendämtern über kommunale Gruppenverträge abgedeckt. Es lohnt sich immer, beim zuständigen Pflegekinderdienst (PKD) konkret nachzufragen, welche Absicherungen bereits bestehen.
Versicherungsunterlagen digital verwalten
Speichere alle Versicherungspolicen, Vollmachten und wichtigen Dokumente deiner Pflegekinder sicher in der verschlüsselten Dokumentenverwaltung von Pflegeeltern.Space — DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Weitere Ratgeber-Artikel
Pflegegeld 2026
Aktuelle Sätze nach Bundesland und Altersgruppe
Steuern & Pflegekind
Was ist steuerfrei, was muss angegeben werden?
Rechte und Pflichten
Was du als Pflegeeltern wissen musst
Pflegekind mit Behinderung
Besondere Förderung, Ansprüche und Unterstützung
Pflegeeltern werden
Der komplette Leitfaden für den Einstieg
Pflegekind mit FASD
Diagnose, Förderung und Alltag mit FASD-Kindern
Zusatzleistungen für Pflegeeltern
Einmalige Beihilfen, Urlaubsgeld und Sonderbedarf