Urlaub & Reisen mit Pflegekind
Reisevollmacht, Auslandsreise und Praxistipps
Urlaub mit dem Pflegekind ist möglich — aber nicht ohne die richtigen Dokumente. Dieser Ratgeber erklärt, wann ihr eine Reisevollmacht braucht, was bei Auslandsreisen zu beachten ist, wie ihr den Reisepass beantragt und wie ihr den Urlaub für traumatisierte Kinder gut vorbereitet.
Reisevollmacht — Pflicht bei jeder Reise
Pflegeeltern haben nicht automatisch das Recht, mit dem Pflegekind zu verreisen. Das ist einer der häufigsten Irrtümer in Pflegefamilien — und kann zu ernsthaften Problemen führen, wenn man an einer Grenzstelle oder beim Einchecken am Flughafen ohne die richtigen Dokumente dasteht.
Die rechtliche Grundlage ist § 1688 BGB (Alltagssorge): Pflegeeltern sind berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind zu entscheiden. Ob eine Urlaubsreise darunter fällt, hängt von der Art der Reise ab:
Inlandsreise — kurz
Kurzurlaube innerhalb Deutschlands fallen in der Regel unter die Alltagssorge nach § 1688 BGB. Trotzdem ist eine schriftliche Bestätigung vom Jugendamt oder Vormund empfehlenswert, um bei etwaigen Rückfragen gewappnet zu sein.
Auslandsreise — immer Vollmacht
Jede Auslandsreise geht über die Alltagssorge hinaus. Hier ist eine schriftliche Reisevollmacht des Sorgerechtsinhabers — also der leiblichen Eltern, des Vormunds oder des Jugendamts — zwingend erforderlich. Ohne diese Vollmacht kann die Reise verweigert werden.
PraxisWas gehört in eine Reisevollmacht?
Eine Reisevollmacht ist kein amtliches Formular — sie kann formlos ausgestellt werden. Sie sollte jedoch folgende Angaben enthalten, damit sie an Grenzen und Flughäfen anerkannt wird:
Vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
Vollständiger Name, Geburtsdatum und Ausweisoder Passnummer der Pflegeeltern
Name und Ausweisdaten des Vollmachtgebers (Elternteil oder Vormund)
Angabe des Reiseziels (Land oder Region)
Geltungszeitraum der Vollmacht (Von–Bis-Datum)
Datum und Ort der Ausstellung
Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers
Optionale Ergänzung: Übersetzung ins Englische für Auslandsreisen
Tipp
Wichtig
Inlandsreisen — was gilt?
Urlaube innerhalb Deutschlands sind in der Regel ohne gesonderte Vollmacht möglich, da sie unter die Alltagssorge nach § 1688 BGB fallen. Trotzdem gibt es Besonderheiten, die du kennen solltest — vor allem bei bestimmten Pflegeformen.
Schriftliche Bestätigung empfehlenswert
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht: Eine kurze schriftliche Bestätigung vom Jugendamt oder dem PKD, dass eine Inlandsreise mit dem Pflegekind geplant ist, kann in unerwarteten Situationen sehr hilfreich sein — etwa wenn das Kind in einem Krankenhaus behandelt werden muss und Fragen zum Sorgerecht entstehen.
Krankenversicherungskarte mitnehmen
Die Krankenversicherungskarte des Pflegekindes muss auf jeder Reise dabei sein. Bei medizinischen Notfällen ist sie unverzichtbar. Stelle sicher, dass sie aktuell und gültig ist. Viele Pflegeeltern bewahren außerdem eine Kopie der wichtigsten Gesundheitsdaten (Allergien, Dauermedikamente, Blutgruppe) auf dem Smartphone auf.
Besonderheit: Bereitschaftspflege und Inobhutnahme
Bei Pflegekindern in der Bereitschaftspflege oder Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII gelten strengere Regeln. Das Jugendamt hat in diesen Fällen besondere Befugnisse und muss über jede Ortsveränderung informiert werden. Eine eigenständige Reise ohne Rücksprache ist hier nicht zulässig — selbst für eine Kurzreise innerhalb Deutschlands.
Hilfeplan als Orientierung
Manche Hilfepläne enthalten explizite Regelungen zu Reisen und Ortsveränderungen. Lies deinen Hilfeplan vor der Urlaubsplanung durch, um sicherzustellen, dass keine besonderen Einschränkungen bestehen. Im Zweifel frage beim PKD nach.
PraxisEmpfohlene Dokumente für Inlandsreisen
Personalausweis oder Reisepass des Pflegekindes
Krankenversicherungskarte (gültig und aktuell)
Schriftliche Bestätigung des Jugendamts / PKD
Kopie des Hilfeplans (relevante Seiten)
Kontaktdaten des PKD für Notfälle
Impfpass und Allergiepass (falls vorhanden)
Verordnungen für Dauermedikamente
Notfallkarte mit wichtigen Gesundheitsdaten
Ausführlicher Ratgeber
Rechte und Pflichten als Pflegeeltern
Was dürfen Pflegeeltern entscheiden? Was liegt beim Jugendamt oder Gericht? Alle Rechte und Pflichten im Überblick.
Auslandsreisen — Schritt für Schritt
Urlaub im Ausland mit dem Pflegekind ist möglich — erfordert aber deutlich mehr Vorbereitung als eine Inlandsreise. Das fängt beim Reisedokument an und geht über die Reisevollmacht bis hin zum Krankenversicherungsschutz im Ausland.
Schritt 1: Das richtige Reisedokument
EU / Schengen-Raum
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht für Reisen innerhalb des Schengen-Raums und in die meisten EU-Länder. Hinweis: Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft — noch gültige Exemplare können aber weiterhin genutzt werden. Achte darauf, dass das Dokument während der gesamten Reise gültig ist. Manche Länder verlangen eine Restgültigkeit von mindestens 3 oder 6 Monaten nach der Rückreise.
Nicht-EU / Übersee
Für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich. Manche Länder verlangen zusätzlich ein Visum — informiere dich frühzeitig über die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Beantrage den Reisepass mindestens 6–8 Wochen vor der Reise, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann.
PraxisReisepass oder Personalausweis beantragen
Wo stellen?
Den Antrag stellt ihr beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der Gemeinde, in der das Pflegekind gemeldet ist. Mit einer schriftlichen Vollmacht des Sorgerechtsinhabers können Pflegeeltern den Antrag auch ohne persönliches Erscheinen des Sorgeberechtigten stellen.
Was wird benötigt?
Biometrisches Passfoto des Kindes (aktuell, den Vorgaben des Auswärtigen Amts entsprechend), Geburtsurkunde des Kindes, schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile ODER des Vormunds ODER des Jugendamts als Vormund, Ausweis der Pflegeeltern, ggf. Vollmacht.
Kosten und Bearbeitungszeit
Für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren kostet ein Reisepass ca. 37,50 Euro (Stand 2026), ein Personalausweis ca. 27,60 Euro. Der bisherige Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt — noch gültige Exemplare behalten aber ihre Gültigkeit. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–6 Wochen. Ein Expresspass (zusätzliche Kosten ca. 32 Euro) ist in dringenden Fällen möglich und wird innerhalb weniger Werktage ausgestellt.
Zustimmung eines Elternteils fehlt
Verweigert ein Elternteil die Zustimmung zur Passbeantragung, kann das Familiengericht diese ersetzen — wenn die Weigerung dem Kindeswohl widerspricht. Das Jugendamt kann dabei helfen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bitte deinen PKD frühzeitig um Unterstützung.
Schritt 2: Reisevollmacht — mehrsprachig
Für Auslandsreisen sollte die Reisevollmacht mindestens zweisprachig vorliegen — auf Deutsch und auf Englisch. In Ländern mit anderen Amtssprachen (z.B. Spanien, Frankreich) ist eine zusätzliche Übersetzung empfehlenswert. Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich, kann in manchen Ländern aber gefordert werden.
Viele PKDs haben Mustervollmachten in mehreren Sprachen — frag direkt dort nach.
Schritt 3: Krankenversicherungsschutz
Innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte zu finden ist. Sie gewährt den gesetzlich Versicherten Leistungen im Ausland.
Für Reisen außerhalb der EU oder für erweiterten Schutz (Rücktransport, etc.) ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Diese ist für Kinder oft günstig oder sogar in der Familienversicherung enthalten.
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Was dürfen Pflegeeltern im Rahmen der Alltagssorge entscheiden? Was braucht die Zustimmung des Jugendamts? Alles im Überblick.
Besuchskontakte während des Urlaubs
Urlaubsplanung in der Pflegefamilie ist nicht nur eine logistische Frage — sie berührt auch die Rechte der Herkunftsfamilie. Das Umgangsrecht der leiblichen Eltern nach § 1684 BGB besteht fort, auch wenn ihr Urlaub macht. Ein Urlaub, der dauerhaft vereinbarte Umgangstermine verhindert, kann rechtlich problematisch werden.
Umgang und Urlaub vereinbaren — so geht es richtig
Frühzeitig planen und kommunizieren
Informiere das Jugendamt und den PKD so früh wie möglich über eure Urlaubspläne — idealerweise Wochen oder Monate im Voraus. Das gibt allen Beteiligten Zeit, die Umgangsregelung für den Urlaubszeitraum anzupassen oder Ersatztermine zu vereinbaren.
Umgangstermine verschieben, nicht streichen
Einzelne Umgangstermine können durch den Urlaub ausfallen — das ist akzeptabel, solange sie nachgeholt werden. Vereinbare Ersatztermine bereits vor dem Urlaub und halte dies schriftlich fest. Dauerhaftes Verhindern von Umgangskontakten durch häufige Urlaubspläne kann als Umgangsvereitelung gewertet werden.
Hilfeplan beachten
Wenn der Hilfeplan eine Rückkehrperspektive vorsieht und intensive Umgangskontakte vorgesehen sind, ist eine Abstimmung mit dem Jugendamt besonders wichtig. Bei Dauerpflege mit wenigen Umgangsterminen ist die Urlaubsplanung in der Regel einfacher zu koordinieren.
Herkunftsfamilie einbeziehen
Es ist keine Pflicht, der Herkunftsfamilie den genauen Urlaubsort mitzuteilen. Das Jugendamt muss aber über die Abwesenheit und die Erreichbarkeit der Pflegeeltern informiert sein. Manche Pflegefamilien kommunizieren die groben Urlaubsdaten direkt mit der Herkunftsfamilie — das kann Konflikte vermeiden.
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Umgangsrecht & Besuchskontakte — Herkunftsfamilie und Pflegekind
§ 1684 BGB, begleiteter Umgang, Umgangsregelung, Besuchskontakte — alle rechtlichen Grundlagen für Pflegeeltern erklärt.
Praktische Checkliste für die Reise
Damit ihr gut vorbereitet in den Urlaub startet, haben wir alle wichtigen Dokumente und Punkte in einer Checkliste zusammengestellt. Drucke sie aus oder speichere sie auf deinem Smartphone.
Dokumente
- Reisevollmacht (original + Kopie, ggf. zweisprachig)
- Personalausweis oder Reisepass des Pflegekindes (gültig!)
- Sorgerechtsnachweis (bei Auslandsreisen)
- Schriftliche Bestätigung vom Jugendamt / PKD
- Eigene Ausweise der Pflegeeltern
- Ggf. Visum (Einreisebestimmungen prüfen)
Gesundheit
- Krankenversicherungskarte (aktuell gültig)
- EHIC-Karte (EU-Reisen, Rückseite der Gesundheitskarte)
- Auslandsreisekrankenversicherung (Nicht-EU)
- Medikamente mit ärztlicher Verordnung / Rezept
- Allergiepass (falls vorhanden)
- Impfpass (besonders für Nicht-EU-Reisen)
Notfallkontakte
- Telefonnummer PKD / Jugendamt (auch außerhalb der Bürozeiten)
- Notfallnummer des zuständigen Jugendamts (24h)
- Hausarzt / Kinderarzt des Pflegekindes
- Kontaktdaten der Sorgerechtsinhaber (für Notfälle)
- Notfallkarte mit Gesundheitsdaten des Kindes (digital + ausgedruckt)
Für das Kind
- Vertraute Kuscheltiere / Übergangsobjekte einpacken
- Bekannte Lieblingssnacks für die Reise
- Festes Routineprogramm für An- und Rückreise überlegen
- Reiseziel und Ablauf vorab altersgerecht erklären
- Ruhezeitraum nach der Reise einplanen (keine sofortigen Termine)
Tipp
Reisen mit traumatisierten Kindern
Urlaub sollte Erholung bringen — für das Pflegekind genauso wie für die ganze Familie. Bei Kindern mit Traumaerfahrungen oder Bindungsstörungen kann eine neue, ungewohnte Umgebung jedoch auch Stress auslösen. Das bedeutet nicht, dass Urlaub tabu ist — es heißt nur, dass ihr den Urlaub bewusster plant als andere Familien.
Was neue Umgebungen bei traumatisierten Kindern auslösen können
Veränderungen in der Umgebung und der Routine können bei Kindern mit Traumaerfahrungen das Nervensystem aktivieren. Folgende Reaktionen sind möglich und sollten euch nicht überraschen:
Erhöhte Reizbarkeit oder Aggressivität
Rückfall in frühkindliche Verhaltensweisen (Regression)
Verstärkte Anhänglichkeit oder plötzlicher Rückzug
Schlafstörungen in ungewohnter Umgebung
Körperliche Beschwerden wie Bauchschmerzen
Hypervigilanz — ständige Alarmbereitschaft
Verweigerung von Essen oder anderen Routinen
Flashbacks oder dissoziative Momente
Was hilft — praktische Tipps für den Urlaubsalltag
Routinen beibehalten
Schlaf- und Essenszeiten, das Abendritual, der Morgenablauf — so viel Struktur wie möglich auch im Urlaub beibehalten. Vertraute Strukturen geben dem Nervensystem Sicherheit. Mahlzeiten zur gewohnten Zeit, das Lieblingsschlafbuch im Gepäck, die gewohnte Abendroutine.
Vertraute Gegenstände mitbringen
Das Lieblingskuscheltier, die Lieblingsdecke, ein Foto von zu Hause — diese Übergangsobjekte helfen dem Kind, sich in der neuen Umgebung sicher zu fühlen. Packe sie nicht in den Koffer, sondern ins Handgepäck oder den Rucksack des Kindes.
Keine Überforderung
Zu viele neue Eindrücke, zu viele Menschen, zu viel Programm auf einmal überfordern traumatisierte Kinder schnell. Plane ruhige Zeiten ein, lass dem Kind Pausen und erzwinge keine Aktivitäten. Qualität vor Quantität — ein erholsamer Tag am Strand ist besser als fünf vollgepackte Ausflüge.
Rückzugsmöglichkeiten einplanen
Das Kind braucht im Urlaub einen sicheren Ort zum Rückzug — ein ruhiges Zimmer, eine Decke in der Ecke, den vertrauten Platz am Tisch. Auch Pflegeeltern brauchen gelegentlich Rückzug. Plant Zeiten ein, in denen jeder für sich sein kann.
Vorab vorbereiten und erklären
Zeige dem Kind vorab Bilder des Urlaubsortes, der Unterkunft, der Transportmittel. Erkläre in einfachen Worten, was euch erwartet: Wann fahren wir? Wo schlafen wir? Was machen wir? Vorhersehbarkeit reduziert Stress erheblich.
Ankunft und Rückkehr bewusst gestalten
Die An- und Abreise ist oft die belastendste Phase für traumatisierte Kinder. Plane genug Pufferzeit ein, vermeide Hektik, und gib dem Kind nach der Rückkehr nach Hause Zeit zum Ankommen — ohne sofortige Termine oder Besuchskontakte.
Tipp
Ausführlicher Ratgeber
Traumatisierte Pflegekinder begleiten
Traumafolgestörungen erkennen, Trigger verstehen und im Alltag unterstützen — ein umfassender Ratgeber für Pflegeeltern.
Finanzierung — wer zahlt den Urlaub?
Urlaub kostet Geld — das gilt für Pflegefamilien genauso wie für andere Familien. Das Pflegegeld ist so kalkuliert, dass es den gesamten Unterhalt des Kindes abdeckt, einschließlich Urlaub. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Pflegegeld umfasst Urlaubskosten
§ 39 SGB VIII§ 39 SGB VIII
Das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII soll den gesamten Unterhalt des Pflegekindes sicherstellen — und das schließt Urlaub ausdrücklich ein. Die monatliche Pauschale ist entsprechend kalkuliert. Es besteht daher kein automatischer Anspruch auf zusätzliche Urlaubszuschüsse.
Urlaubsbeihilfe beim Jugendamt beantragen
Antrag lohnt sichEinmalige Beihilfe — kein Rechtsanspruch
Viele Jugendämter gewähren auf Antrag Urlaubsbeihilfen als einmalige Beihilfe nach § 39 SGB VIII. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf — aber ein Antrag beim Pflegekinderdienst lohnt sich fast immer. Die Höhe variiert je nach Jugendamt und Haushaltslage. Beantrage die Beihilfe frühzeitig, idealerweise mindestens 4–6 Wochen vor dem geplanten Urlaubsbeginn.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Rechtsanspruch bei SGB II§ 28 SGB II / § 34 SGB XII
Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge. Wenn das Pflegekind SGB-II-Leistungen bezieht, besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Die Kosten für Klassenfahrten werden in der Regel vollständig übernommen. Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt gestellt.
Ferienfreizeiten über Träger und Jugendamt
Beim PKD nachfragenAngebote für Pflegekinder
Viele Pflegekinderdienste, Jugendämter und freie Träger organisieren eigene Ferienfreizeiten für Pflegekinder — oft zu vergünstigten Konditionen oder sogar kostenlos. Diese Angebote bieten dem Kind die Chance, eigene Erfahrungen zu machen und Gleichaltrige in ähnlichen Lebenssituationen kennenzulernen. Informiere dich beim PKD über aktuelle Angebote.
Gut zu wissen
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Pflegegeld — Sätze, Beihilfen und finanzielle Leistungen
Wie hoch ist das Pflegegeld in deinem Bundesland? Welche einmaligen Beihilfen gibt es? Alles Wichtige zum Thema Pflegegeld.
Häufige Fragen zu Urlaub und Reisen mit Pflegekind
Brauche ich für jeden Urlaub eine Reisevollmacht?
Für Inlandsreisen ist eine Vollmacht rechtlich empfehlenswert, aber nicht in jedem Fall zwingend erforderlich — kurzfristige Inlandsaufenthalte fallen in der Regel unter die Alltagssorge nach § 1688 BGB. Für Auslandsreisen ist eine schriftliche Reisevollmacht des Sorgerechtsinhabers hingegen zwingend erforderlich. Am praktischsten ist eine generelle Reisevollmacht, die vom Sorgerechtsinhaber für einen definierten Zeitraum ausgestellt wird und Pflegeeltern für alle Reisen in diesem Zeitraum bevollmächtigt.
Kann die Herkunftsfamilie unseren Urlaub verhindern?
Nein, die Herkunftsfamilie kann den Urlaub nicht direkt verhindern. Allerdings müssen vereinbarte Umgangstermine (§ 1684 BGB) respektiert werden. Der Urlaub sollte so geplant werden, dass keine dauerhaften Umgangskontakte ausfallen. Bei Konflikten über die Urlaubsplanung kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten verhindert Konflikte.
Wie beantrage ich einen Reisepass für mein Pflegekind?
Der Reisepass wird beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt. Benötigt werden: ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile oder des Vormunds bzw. des Jugendamts als Vormund. Pflegeeltern können den Antrag mit einer schriftlichen Vollmacht des Sorgerechtsinhabers stellen. Die Kosten betragen für Kinder unter 24 Jahren ca. 37,50 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–6 Wochen.
Darf ich mit meinem Pflegekind ins Ausland fliegen?
Ja, mit einer schriftlichen Reisevollmacht, einem gültigen Personalausweis (EU-Länder) oder Reisepass (Nicht-EU-Länder) und ggf. einem Visum ist eine Auslandsreise mit dem Pflegekind möglich. Manche Airlines verlangen zusätzliche Dokumente — fragen Sie vorab bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach. Die Reisevollmacht sollte idealerweise zweisprachig (Deutsch und Englisch) vorliegen und einen Sorgerechtsnachweis einschließen.
Zahlt das Jugendamt einen Zuschuss zum Urlaub?
Das Pflegegeld umfasst grundsätzlich auch die Kosten für Urlaub. Manche Jugendämter gewähren darüber hinaus Urlaubsbeihilfen als einmalige Beihilfe nach § 39 SGB VIII. Es besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf solche Beihilfen, aber ein Antrag beim Pflegekinderdienst lohnt sich in jedem Fall. Für mehrtägige Klassenfahrten gilt: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernimmt die Kosten nach § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII.
Notfallkarte, Checklisten & Dokumentation für den Urlaub
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