Alltag
Urlaub und Reisen mit Pflegekind
Reisevollmacht, Auslandsreisen und die Frage nach dem Reisepass
Reisevollmacht: Pflicht bei jeder Reise
Pflegeeltern haben nicht automatisch das Recht, mit dem Pflegekind zu verreisen. Das ist einer der häufigsten Irrtümer in Pflegefamilien und kann zu ernsthaften Problemen führen, wenn man an einer Grenzstelle oder beim Einchecken am Flughafen ohne die richtigen Dokumente dasteht.
Die rechtliche Grundlage ist § 1688 BGB (Alltagssorge): Pflegeeltern sind berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind zu entscheiden. Ob eine Urlaubsreise darunter fällt, hängt von der Art der Reise ab:
- Inlandsreise (kurz): Kurzurlaube innerhalb Deutschlands fallen in der Regel unter die Alltagssorge nach § 1688 BGB. Trotzdem ist eine schriftliche Bestätigung vom Jugendamt oder Vormund empfehlenswert, um bei etwaigen Rückfragen gewappnet zu sein.
- Auslandsreise (immer Vollmacht): Jede Auslandsreise geht über die Alltagssorge hinaus. Hier ist eine schriftliche Reisevollmacht des Sorgerechtsinhabers (also der leiblichen Eltern, des Vormunds oder des Jugendamts) zwingend erforderlich. Ohne diese Vollmacht kann die Reise verweigert werden.
Was gehört in eine Reisevollmacht?
Eine Reisevollmacht ist kein amtliches Formular und kann formlos ausgestellt werden. Sie sollte jedoch folgende Angaben enthalten, damit sie an Grenzen und Flughäfen anerkannt wird:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Ausweis- oder Passnummer der Pflegeeltern
- Name und Ausweisdaten des Vollmachtgebers (Elternteil oder Vormund)
- Angabe des Reiseziels (Land oder Region)
- Geltungszeitraum der Vollmacht (Von–Bis-Datum)
- Datum und Ort der Ausstellung
- Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers
- Optionale Ergänzung: Übersetzung ins Englische für Auslandsreisen
Tipp: Generelle Reisevollmacht holen: Bitte den Sorgerechtsinhaber, eine Reisevollmacht für einen längeren Zeitraum (z.B. ein Jahr) auszustellen, die alle Reisen in diesem Zeitraum abdeckt. So sparst du dir vor jedem Urlaub den erneuten Aufwand. Bewahre eine Kopie der Vollmacht immer griffbereit auf: digital auf dem Smartphone und ausgedruckt im Reisegepäck.
Wichtig: Sorgerechtsnachweis nicht vergessen: Neben der Reisevollmacht sollte bei Auslandsreisen auch ein Nachweis über das Sorgerecht des Vollmachtgebers mitgeführt werden, z.B. ein Auszug aus dem Sorgerechtsregister oder der Beschluss des Familiengerichts. Grenzbehörden anderer Länder akzeptieren eine Reisevollmacht nur dann verlässlich, wenn klar ist, dass der Aussteller auch tatsächlich sorgeberechtigt ist.
Inlandsreisen: Was gilt?
Urlaube innerhalb Deutschlands sind in der Regel ohne gesonderte Vollmacht möglich, da sie unter die Alltagssorge nach § 1688 BGB fallen. Trotzdem gibt es Besonderheiten, die du kennen solltest, vor allem bei bestimmten Pflegeformen.
- Schriftliche Bestätigung empfehlenswert: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht: Eine kurze schriftliche Bestätigung vom Jugendamt oder dem PKD, dass eine Inlandsreise mit dem Pflegekind geplant ist, kann in unerwarteten Situationen sehr hilfreich sein, etwa wenn das Kind in einem Krankenhaus behandelt werden muss und Fragen zum Sorgerecht entstehen.
- Krankenversicherungskarte mitnehmen: Die Krankenversicherungskarte des Pflegekindes muss auf jeder Reise dabei sein. Bei medizinischen Notfällen ist sie unverzichtbar. Stelle sicher, dass sie aktuell und gültig ist. Viele Pflegeeltern bewahren außerdem eine Kopie der wichtigsten Gesundheitsdaten (Allergien, Dauermedikamente, Blutgruppe) auf dem Smartphone auf.
- Besonderheit Bereitschaftspflege und Inobhutnahme: Bei Pflegekindern in der Bereitschaftspflege oder Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII gelten strengere Regeln. Das Jugendamt hat in diesen Fällen besondere Befugnisse und muss über jede Ortsveränderung informiert werden. Eine eigenständige Reise ohne Rücksprache ist hier nicht zulässig, selbst für eine Kurzreise innerhalb Deutschlands.
- Hilfeplan als Orientierung: Manche Hilfepläne enthalten explizite Regelungen zu Reisen und Ortsveränderungen. Lies deinen Hilfeplan vor der Urlaubsplanung durch, um sicherzustellen, dass keine besonderen Einschränkungen bestehen. Im Zweifel frage beim PKD nach.
Empfohlene Dokumente für Inlandsreisen
- Personalausweis oder Reisepass des Pflegekindes
- Krankenversicherungskarte (gültig und aktuell)
- Schriftliche Bestätigung des Jugendamts / PKD
- Kopie des Hilfeplans (relevante Seiten)
- Kontaktdaten des PKD für Notfälle
- Impfpass und Allergiepass (falls vorhanden)
- Verordnungen für Dauermedikamente
- Notfallkarte mit wichtigen Gesundheitsdaten
Auslandsreisen Schritt für Schritt
Urlaub im Ausland mit dem Pflegekind ist möglich, erfordert aber deutlich mehr Vorbereitung als eine Inlandsreise. Das fängt beim Reisedokument an und geht über die Reisevollmacht bis hin zum Krankenversicherungsschutz im Ausland.
Schritt 1: Das richtige Reisedokument
- EU / Schengen-Raum: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht für Reisen innerhalb des Schengen-Raums und in die meisten EU-Länder. Hinweis: Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft, noch gültige Exemplare können aber weiterhin genutzt werden. Achte darauf, dass das Dokument während der gesamten Reise gültig ist. Manche Länder verlangen eine Restgültigkeit von mindestens 3 oder 6 Monaten nach der Rückreise.
- Nicht-EU / Übersee: Für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich. Manche Länder verlangen zusätzlich ein Visum. Informiere dich frühzeitig über die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Beantrage den Reisepass mindestens 6–8 Wochen vor der Reise, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann.
Reisepass oder Personalausweis beantragen
- Wo stellen? Den Antrag stellt ihr beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der Gemeinde, in der das Pflegekind gemeldet ist. Mit einer schriftlichen Vollmacht des Sorgerechtsinhabers können Pflegeeltern den Antrag auch ohne persönliches Erscheinen des Sorgeberechtigten stellen.
- Was wird benötigt? Biometrisches Passfoto des Kindes (aktuell, den Vorgaben des Auswärtigen Amts entsprechend), Geburtsurkunde des Kindes, schriftliche Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile ODER des Vormunds ODER des Jugendamts als Vormund, Ausweis der Pflegeeltern, ggf. Vollmacht.
- Kosten und Bearbeitungszeit: Für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren kostet ein Reisepass ca. 37,50 Euro (Stand 2026), ein Personalausweis ca. 27,60 Euro. Der bisherige Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt (noch gültige Exemplare behalten aber ihre Gültigkeit). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–6 Wochen. Ein Expresspass (zusätzliche Kosten ca. 32 Euro) ist in dringenden Fällen möglich und wird innerhalb weniger Werktage ausgestellt.
- Zustimmung eines Elternteils fehlt: Verweigert ein Elternteil die Zustimmung zur Passbeantragung, kann das Familiengericht diese ersetzen, wenn die Weigerung dem Kindeswohl widerspricht. Das Jugendamt kann dabei helfen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bitte deinen PKD frühzeitig um Unterstützung.
Schritt 2: Mehrsprachige Reisevollmacht
Für Auslandsreisen sollte die Reisevollmacht mindestens zweisprachig vorliegen: auf Deutsch und auf Englisch. In Ländern mit anderen Amtssprachen (z.B. Spanien, Frankreich) ist eine zusätzliche Übersetzung empfehlenswert. Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich, kann in manchen Ländern aber gefordert werden.
Viele PKDs haben Mustervollmachten in mehreren Sprachen. Frag direkt dort nach.
Schritt 3: Krankenversicherungsschutz
Innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte zu finden ist. Sie gewährt den gesetzlich Versicherten Leistungen im Ausland.
Für Reisen außerhalb der EU oder für erweiterten Schutz (Rücktransport, etc.) ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Diese ist für Kinder oft günstig oder sogar in der Familienversicherung enthalten.
Wichtig: Bei Flugreisen Airlines vorab kontaktieren: Manche Airlines haben eigene Richtlinien für Kinder, die nicht von ihren leiblichen Eltern begleitet werden. Sie können zusätzliche Dokumente verlangen oder bestimmte Formulare fordern. Informiere dich vor der Buchung direkt bei der Fluggesellschaft, welche Nachweise benötigt werden. Das vermeidet böse Überraschungen am Flughafen.
Gut zu wissen: Visum und Einreisebestimmungen: Das Zielland bestimmt, ob ein Visum nötig ist. Da das Pflegekind einen deutschen Pass hat, gelten die deutschen Visafreiheiten. Gleichzeitig kann aber die Staatsangehörigkeit des Kindes (wenn nicht deutsch) eigene Einreiseanforderungen mit sich bringen. Prüfe die Einreisebestimmungen immer anhand der Nationalität des Kindes, nicht nur der deutschen Staatsangehörigkeit.
Besuchskontakte während des Urlaubs
Urlaubsplanung in der Pflegefamilie ist nicht nur eine logistische Frage, sie berührt auch die Rechte der Herkunftsfamilie. Das Umgangsrecht der leiblichen Eltern nach § 1684 BGB besteht fort, auch wenn ihr Urlaub macht. Ein Urlaub, der dauerhaft vereinbarte Umgangstermine verhindert, kann rechtlich problematisch werden.
Umgang und Urlaub vereinbaren: So geht es richtig
- Frühzeitig planen und kommunizieren: Informiere das Jugendamt und den PKD so früh wie möglich über eure Urlaubspläne, idealerweise Wochen oder Monate im Voraus. Das gibt allen Beteiligten Zeit, die Umgangsregelung für den Urlaubszeitraum anzupassen oder Ersatztermine zu vereinbaren.
- Umgangstermine verschieben, nicht streichen: Einzelne Umgangstermine können durch den Urlaub ausfallen. Das ist akzeptabel, solange sie nachgeholt werden. Vereinbare Ersatztermine bereits vor dem Urlaub und halte dies schriftlich fest. Dauerhaftes Verhindern von Umgangskontakten durch häufige Urlaubspläne kann als Umgangsvereitelung gewertet werden.
- Hilfeplan beachten: Wenn der Hilfeplan eine Rückkehrperspektive vorsieht und intensive Umgangskontakte vorgesehen sind, ist eine Abstimmung mit dem Jugendamt besonders wichtig. Bei Dauerpflege mit wenigen Umgangsterminen ist die Urlaubsplanung in der Regel einfacher zu koordinieren.
- Herkunftsfamilie einbeziehen: Es ist keine Pflicht, der Herkunftsfamilie den genauen Urlaubsort mitzuteilen. Das Jugendamt muss aber über die Abwesenheit und die Erreichbarkeit der Pflegeeltern informiert sein. Manche Pflegefamilien kommunizieren die groben Urlaubsdaten direkt mit der Herkunftsfamilie. Das kann Konflikte vermeiden.
Gut zu wissen: Kann keine Einigung über den Ausfall von Umgangsterminen erzielt werden, kann das Familiengericht im Streitfall eine Regelung treffen (§ 1684 Abs. 3 BGB). In der Praxis ist dieser Weg jedoch selten nötig, denn die meisten Konflikte lassen sich mit frühzeitiger Kommunikation über den PKD lösen.
Praktische Checkliste für die Reise
Damit ihr gut vorbereitet in den Urlaub startet, haben wir alle wichtigen Dokumente und Punkte in einer Checkliste zusammengestellt. Drucke sie aus oder speichere sie auf deinem Smartphone.
Dokumente
- Reisevollmacht (original + Kopie, ggf. zweisprachig)
- Personalausweis oder Reisepass des Pflegekindes (gültig!)
- Sorgerechtsnachweis (bei Auslandsreisen)
- Schriftliche Bestätigung vom Jugendamt / PKD
- Eigene Ausweise der Pflegeeltern
- Ggf. Visum (Einreisebestimmungen prüfen)
Gesundheit
- Krankenversicherungskarte (aktuell gültig)
- EHIC-Karte (EU-Reisen, Rückseite der Gesundheitskarte)
- Auslandsreisekrankenversicherung (Nicht-EU)
- Medikamente mit ärztlicher Verordnung / Rezept
- Allergiepass (falls vorhanden)
- Impfpass (besonders für Nicht-EU-Reisen)
Notfallkontakte
- Telefonnummer PKD / Jugendamt (auch außerhalb der Bürozeiten)
- Notfallnummer des zuständigen Jugendamts (24h)
- Hausarzt / Kinderarzt des Pflegekindes
- Kontaktdaten der Sorgerechtsinhaber (für Notfälle)
- Notfallkarte mit Gesundheitsdaten des Kindes (digital + ausgedruckt)
Für das Kind
- Vertraute Kuscheltiere / Übergangsobjekte einpacken
- Bekannte Lieblingssnacks für die Reise
- Festes Routineprogramm für An- und Rückreise überlegen
- Reiseziel und Ablauf vorab altersgerecht erklären
- Ruhezeitraum nach der Reise einplanen (keine sofortigen Termine)
Reisen mit traumatisierten Kindern
Urlaub sollte Erholung bringen, für das Pflegekind genauso wie für die ganze Familie. Bei Kindern mit Traumaerfahrungen oder Bindungsstörungen kann eine neue, ungewohnte Umgebung jedoch auch Stress auslösen. Das bedeutet nicht, dass Urlaub tabu ist. Es heißt nur, dass ihr den Urlaub bewusster plant als andere Familien.
Was neue Umgebungen bei traumatisierten Kindern auslösen können
Veränderungen in der Umgebung und der Routine können bei Kindern mit Traumaerfahrungen das Nervensystem aktivieren. Folgende Reaktionen sind möglich und sollten euch nicht überraschen:
- Erhöhte Reizbarkeit oder Aggressivität
- Rückfall in frühkindliche Verhaltensweisen (Regression)
- Verstärkte Anhänglichkeit oder plötzlicher Rückzug
- Schlafstörungen in ungewohnter Umgebung
- Körperliche Beschwerden wie Bauchschmerzen
- Hypervigilanz (ständige Alarmbereitschaft)
- Verweigerung von Essen oder anderen Routinen
- Flashbacks oder dissoziative Momente
Was hilft: praktische Tipps für den Urlaubsalltag
- Routinen beibehalten: Behaltet so viel Struktur wie möglich auch im Urlaub bei: Schlaf- und Essenszeiten, das Abendritual, den Morgenablauf. Vertraute Strukturen geben dem Nervensystem Sicherheit. Mahlzeiten zur gewohnten Zeit, das Lieblingsschlafbuch im Gepäck, die gewohnte Abendroutine.
- Vertraute Gegenstände mitbringen: Übergangsobjekte wie das Lieblingskuscheltier, die Lieblingsdecke oder ein Foto von zu Hause helfen dem Kind, sich in der neuen Umgebung sicher zu fühlen. Packe sie nicht in den Koffer, sondern ins Handgepäck oder den Rucksack des Kindes.
- Keine Überforderung: Zu viele neue Eindrücke, zu viele Menschen, zu viel Programm auf einmal überfordern traumatisierte Kinder schnell. Plane ruhige Zeiten ein, lass dem Kind Pausen und erzwinge keine Aktivitäten. Qualität vor Quantität: Ein erholsamer Tag am Strand ist besser als fünf vollgepackte Ausflüge.
- Rückzugsmöglichkeiten einplanen: Das Kind braucht im Urlaub einen sicheren Ort zum Rückzug: ein ruhiges Zimmer, eine Decke in der Ecke, den vertrauten Platz am Tisch. Auch Pflegeeltern brauchen gelegentlich Rückzug. Plant Zeiten ein, in denen jeder für sich sein kann.
- Vorab vorbereiten und erklären: Zeige dem Kind vorab Bilder des Urlaubsortes, der Unterkunft, der Transportmittel. Erkläre in einfachen Worten, was euch erwartet: Wann fahren wir? Wo schlafen wir? Was machen wir? Vorhersehbarkeit reduziert Stress erheblich.
- Ankunft und Rückkehr bewusst gestalten: Die An- und Abreise ist oft die belastendste Phase für traumatisierte Kinder. Plane genug Pufferzeit ein, vermeide Hektik, und gib dem Kind nach der Rückkehr nach Hause Zeit zum Ankommen, ohne sofortige Termine oder Besuchskontakte.
Tipp: Kurze Reisen zuerst: Wenn ihr zum ersten Mal gemeinsam verreist, startet klein: ein Wochenende oder eine kurze Woche in relativer Nähe zu Hause. So könnt ihr einschätzen, wie das Kind auf Reisesituationen reagiert, ohne euch selbst und das Kind gleich ins kalte Wasser zu werfen. Lange Fernreisen als erste Reiseerfahrung sind oft zu viel auf einmal.
Finanzierung: Wer zahlt den Urlaub?
Urlaub kostet Geld, das gilt für Pflegefamilien genauso wie für andere Familien. Das Pflegegeld ist so kalkuliert, dass es den gesamten Unterhalt des Kindes abdeckt, einschließlich Urlaub. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.
- Pflegegeld umfasst Urlaubskosten (§ 39 SGB VIII): Das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII soll den gesamten Unterhalt des Pflegekindes sicherstellen, und das schließt Urlaub ausdrücklich ein. Die monatliche Pauschale ist entsprechend kalkuliert. Es besteht daher kein automatischer Anspruch auf zusätzliche Urlaubszuschüsse.
- Urlaubsbeihilfe beim Jugendamt beantragen (einmalige Beihilfe, kein Rechtsanspruch): Viele Jugendämter gewähren auf Antrag Urlaubsbeihilfen als einmalige Beihilfe nach § 39 SGB VIII. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, aber ein Antrag beim Pflegekinderdienst lohnt sich fast immer. Die Höhe variiert je nach Jugendamt und Haushaltslage. Beantrage die Beihilfe frühzeitig, idealerweise mindestens 4–6 Wochen vor dem geplanten Urlaubsbeginn.
- Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) (§ 28 SGB II / § 34 SGB XII): Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge. Wenn das Pflegekind SGB-II-Leistungen bezieht, besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Die Kosten für Klassenfahrten werden in der Regel vollständig übernommen. Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt gestellt.
- Ferienfreizeiten über Träger und Jugendamt (Angebote für Pflegekinder): Viele Pflegekinderdienste, Jugendämter und freie Träger organisieren eigene Ferienfreizeiten für Pflegekinder, oft zu vergünstigten Konditionen oder sogar kostenlos. Diese Angebote bieten dem Kind die Chance, eigene Erfahrungen zu machen und Gleichaltrige in ähnlichen Lebenssituationen kennenzulernen. Informiere dich beim PKD über aktuelle Angebote.
Häufige Fragen
Brauche ich für jeden Urlaub eine Reisevollmacht?
Für Inlandsreisen ist eine Vollmacht rechtlich empfehlenswert, aber nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, denn kurzfristige Inlandsaufenthalte fallen in der Regel unter die Alltagssorge nach § 1688 BGB. Für Auslandsreisen ist eine schriftliche Reisevollmacht des Sorgerechtsinhabers hingegen zwingend erforderlich. Am praktischsten ist eine generelle Reisevollmacht, die vom Sorgerechtsinhaber für einen definierten Zeitraum ausgestellt wird und Pflegeeltern für alle Reisen in diesem Zeitraum bevollmächtigt.
Kann die Herkunftsfamilie unseren Urlaub verhindern?
Nein, die Herkunftsfamilie kann den Urlaub nicht direkt verhindern. Allerdings müssen vereinbarte Umgangstermine (§ 1684 BGB) respektiert werden. Der Urlaub sollte so geplant werden, dass keine dauerhaften Umgangskontakte ausfallen. Bei Konflikten über die Urlaubsplanung kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten verhindert Konflikte.
Wie beantrage ich einen Reisepass für mein Pflegekind?
Der Reisepass wird beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt. Benötigt werden: ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile oder des Vormunds bzw. des Jugendamts als Vormund. Pflegeeltern können den Antrag mit einer schriftlichen Vollmacht des Sorgerechtsinhabers stellen. Die Kosten betragen für Kinder unter 24 Jahren ca. 37,50 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–6 Wochen.
Darf ich mit meinem Pflegekind ins Ausland fliegen?
Ja, mit einer schriftlichen Reisevollmacht, einem gültigen Personalausweis (EU-Länder) oder Reisepass (Nicht-EU-Länder) und ggf. einem Visum ist eine Auslandsreise mit dem Pflegekind möglich. Manche Airlines verlangen zusätzliche Dokumente. Fragen Sie vorab bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach. Die Reisevollmacht sollte idealerweise zweisprachig (Deutsch und Englisch) vorliegen und einen Sorgerechtsnachweis einschließen.
Zahlt das Jugendamt einen Zuschuss zum Urlaub?
Das Pflegegeld umfasst grundsätzlich auch die Kosten für Urlaub. Manche Jugendämter gewähren darüber hinaus Urlaubsbeihilfen als einmalige Beihilfe nach § 39 SGB VIII. Es besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf solche Beihilfen, aber ein Antrag beim Pflegekinderdienst lohnt sich in jedem Fall. Für mehrtägige Klassenfahrten gilt: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernimmt die Kosten nach § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern und je nach Bundesland und Jugendamt abweichen. Im Zweifel wende Sie an Ihr örtliches Jugendamt oder eine Fachberatung.
War dieser Artikel hilfreich?
Danke für Ihre Rückmeldung!
Verwandte Artikel
- AlltagFeiertage mit Pflegekind: Weihnachten, Geburtstage und andere MinenfelderWarum besondere Anlässe alte Wunden berühren und wie ihr sie trotzdem feiert Weiterlesen
- AlltagKrisenintervention im PflegealltagWas in akuten Situationen hilft, von De-Eskalation bis Notruf Weiterlesen
- AlltagPflegekinder und digitale MedienBildschirmzeit, Fotos im Netz und der Schutz der Identität Weiterlesen