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Supervision und Beratung
für Pflegeeltern

Pflegeeltern leisten anspruchsvolle Beziehungsarbeit — oft ohne ausreichende professionelle Begleitung. Supervision und Beratung sind keine Luxusangebote, sondern gesetzlich verankerte Rechte, die dich stärken, entlasten und vor Überforderung schützen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Formen es gibt, wie du sie beantragst und wer die Kosten trägt.

12 Min. LesezeitAktualisiert: Februar 2026

Was ist Supervision für Pflegeeltern?

Supervision ist ein professionelles Beratungsformat, das der Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Tätigkeit dient. Für Pflegeeltern bedeutet das: In regelmäßigen Gesprächen mit einer qualifizierten Fachkraft werden die Herausforderungen, Konflikte und Erfolge des Pflegealltags besprochen — mit dem Ziel, Handlungssicherheit zu gewinnen, Belastungen zu verarbeiten und die Qualität der Pflege zu sichern.

Der Begriff stammt aus dem lateinischen super (über) und videre (sehen) — im übertragenen Sinne bedeutet Supervision also, die eigene Arbeit von einer übergeordneten Perspektive aus zu betrachten. Es geht nicht darum, bewertet oder kontrolliert zu werden, sondern darum, einen geschützten Raum für ehrliche Reflexion zu haben.

Unterschied zu Therapie und Beratung

Die drei Formate — Supervision, Therapie und Beratung — werden oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Ziele verfolgen und sich in wesentlichen Punkten unterscheiden. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, damit du das richtige Angebot für deine aktuelle Situation wählen kannst.

Supervision

Reflektiert die Pflegetätigkeit und die damit verbundenen Rollen. Ziel: Handlungssicherheit, Entlastung, Qualitätssicherung. Kein klinisches Setting, sondern professionelle Begleitung der Tätigkeit.

Therapie

Behandelt persönliche psychische Probleme, Störungen oder Traumata. Ziel: Symptomlinderung, Heilung, persönliche Veränderung. Klinisches Setting mit diagnostischer Grundlage.

Beratung

Bietet Information, Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen zu spezifischen Fragestellungen. Ziel: Wissensvermittlung, Entscheidungshilfe. Kann einmalig oder regelmäßig stattfinden.

Alle drei Formate können sich ergänzen. Wenn in der Supervision deutlich wird, dass eigene biografische Themen durch den Pflegealltag stark aktiviert werden, kann eine begleitende Therapie sinnvoll sein. Umgekehrt kann eine gezielte Fachberatung — etwa zur Rechtslage — wertvolle Ergänzung sein, die in der Supervision keinen Platz hat.

Ziele der Supervision für Pflegeeltern

Handlungssicherheit gewinnen

In komplexen Situationen — Umgangskontakte, Konflikte mit der Herkunftsfamilie, herausforderndes Verhalten des Kindes — hilft Supervision, klare Haltungen zu entwickeln und sicherer zu handeln.

Emotionale Entlastung

Der Pflegealltag ist emotional intensiv. Supervision bietet einen geschützten Raum, in dem Gefühle wie Überforderung, Trauer, Wut oder Hilflosigkeit ausgesprochen und bearbeitet werden können — ohne Bewertung.

Qualitätssicherung der Pflege

Regelmäßige Reflexion verhindert, dass sich ungünstige Muster einschleichen — etwa übermäßige Strenge, emotionale Distanz oder Vermeidung schwieriger Themen. Supervision sichert die Qualität der Beziehung zum Pflegekind.

Burnout-Prävention

Wer regelmäßig reflektiert, erkennt Überlastung früher. Supervision ist eines der wirksamsten Mittel, um Burnout und sekundäre Traumatisierung bei Pflegeeltern zu verhindern.

Rollenklärung

Als Pflegeelternteil bewegst du dich zwischen vielen Rollen: Elternteil, Erziehungsperson, Vermittler zwischen Kind und Herkunftsfamilie, Ansprechpartner für das Jugendamt. Supervision hilft, diese Rollen bewusst einzunehmen und Rollenkonflikte zu lösen.

Dein Rechtsanspruch: § 37a SGB VIII

Nach § 37a SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet, Pflegepersonen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Diese Verpflichtung umfasst ausdrücklich die Möglichkeit zur Supervision und zur fachlichen Begleitung.

Dieser Anspruch gilt präventiv — du musst nicht erst in einer Krise sein, um Supervision in Anspruch zu nehmen. Er gilt für alle Pflegepersonen, unabhängig von der Pflegeform (Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege, Verwandtenpflege) und unabhängig davon, ob du beim Jugendamt oder bei einem freien Träger angebunden bist.

Viele Pflegeeltern wissen nicht, dass ihnen dieses Recht zusteht. Sprich aktiv beim Pflegekinderdienst (PKD) an, dass du Supervision möchtest. Ein schriftlicher Antrag hat dabei mehr Gewicht als eine mündliche Nachfrage.

Gut zu wissen

Der Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung nach § 37a SGB VIII ist einer der wichtigsten, aber am wenigsten bekannten Ansprüche von Pflegeeltern. Er bildet die Grundlage für die Beantragung von Supervision, Fortbildungen und fachlicher Begleitung — und er ist nicht an eine bestimmte Krisensituation gebunden.

Formen der Supervision

Supervision ist nicht gleich Supervision. Je nach Fragestellung, Situation und persönlichen Bedürfnissen gibt es verschiedene Formate, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die Wahl des richtigen Formats hängt davon ab, was du gerade brauchst und welche Themen du bearbeiten möchtest.

1

Einzelsupervision

In der Einzelsupervision arbeitest du allein mit einem Supervisor — in einem geschützten, vertraulichen Rahmen. Dieses Format eignet sich besonders für persönliche Themen, eigene Trigger und biografische Muster, die durch den Pflegealltag aktiviert werden. Auch komplexe Fälle, bei denen Diskretion notwendig ist, sind hier gut aufgehoben. Einzelsupervision bietet maximale Vertraulichkeit und flexible Termingestaltung.

2

Gruppensupervision

In einer Gruppe von 4 bis 8 Pflegeeltern reflektierst du unter Anleitung eines Supervisors gemeinsame Themen und Erfahrungen. Der große Vorteil: Du hörst, wie andere mit ähnlichen Herausforderungen umgehen, gewinnst neue Perspektiven und erlebst, dass du mit deinen Schwierigkeiten nicht allein bist. Gruppensupervision ist auch eine wertvolle Form der Vernetzung. Viele Pflegekinderdienste und Träger bieten sie regelmäßig an — oft kostenlos.

3

Fallsupervision

Die Fallsupervision fokussiert sich auf einen konkreten Fall — zum Beispiel ein bestimmtes Pflegekind, eine schwierige Situation mit der Herkunftsfamilie oder einen Konflikt mit dem Jugendamt. Der Fall wird systematisch analysiert: Was ist passiert? Welche Dynamiken wirken? Welche Handlungsoptionen gibt es? Dieses Format ist besonders wirksam bei akuten Herausforderungen und kann als Einzel- oder Gruppenformat stattfinden.

4

Teamsupervision für Pflegefamilien

Wenn beide Partner einer Pflegefamilie gemeinsam an einer Supervision teilnehmen, spricht man von Teamsupervision oder Paarsupervision. Sie ist besonders sinnvoll, wenn sich Erziehungsansätze unterscheiden, die Belastungsverteilung ungleich ist oder die Paarbeziehung unter dem Pflegealltag leidet. Die Teamsupervision hilft, als Paar an einem Strang zu ziehen und die gemeinsame Haltung gegenüber dem Pflegekind zu klären.

5

Online-Supervision

Seit der Pandemie hat sich Online-Supervision als gleichwertiges Format etabliert. Sie bietet maximale Flexibilität — kein Anfahrtsweg, keine Betreuungsprobleme, Zugang auch in ländlichen Regionen. Viele Supervisoren bieten inzwischen hybride Formate an: Regelmäßige Online-Sitzungen mit gelegentlichen Präsenzterminen. Die Qualität steht der Präsenzsupervision in nichts nach, vorausgesetzt die technischen Rahmenbedingungen stimmen.

Welches Format passt zu mir?

SituationEmpfohlenes Format
Persönliche Trigger, eigene BiografieEinzelsupervision
Austausch, Vernetzung, allgemeine ThemenGruppensupervision
Konkretes Problem mit einem PflegekindFallsupervision
Unterschiedliche Erziehungsansätze als PaarTeamsupervision
Ländliche Region, keine Betreuung möglichOnline-Supervision

Tipp

Du kannst verschiedene Formate auch kombinieren. Regelmäßige Gruppensupervision alle 6 Wochen als Grundlage — und bei Bedarf zusätzlich Einzelsupervision für persönliche Themen. Viele Supervisoren bieten auch Mischformen an.

Wann ist Supervision besonders wichtig?

Supervision ist grundsätzlich immer sinnvoll — auch in ruhigen Phasen. Aber es gibt Situationen, in denen sie besonders dringend und besonders wertvoll ist. In diesen Momenten bietet Supervision nicht nur Reflexion, sondern auch konkreten Schutz vor Überforderung und Fehlentscheidungen.

Aufnahme eines neuen Pflegekindes

Die Anbahnungsphase und die ersten Monate sind eine hochintensive Zeit. Das Kind bringt seine Geschichte mit, die Dynamik in der Familie verändert sich, Erwartungen und Realität klaffen oft auseinander. Supervision hilft, diese Phase strukturiert zu reflektieren und frühzeitig Weichen zu stellen.

Krisensituationen

Wenn die Situation eskaliert — massive Verhaltensauffälligkeiten, Selbst- oder Fremdgefährdung, akute psychische Belastung des Kindes — brauchst du professionelle Reflexion, um handlungsfähig zu bleiben. In Krisen neigen wir dazu, in Muster zu verfallen, die nicht hilfreich sind. Supervision unterbricht diesen Kreislauf.

Konflikte mit Herkunftsfamilie oder Jugendamt

Umgangskontakte, Rückführungsdiskussionen, unterschiedliche Einschätzungen zur Kindesentwicklung — Konflikte mit der Herkunftsfamilie oder dem Jugendamt gehören zu den belastendsten Aspekten des Pflegealltags. Supervision hilft, die eigene Position zu klären, ohne in Machtkämpfe zu geraten.

Überforderung und Burnout-Gefahr

Wenn du merkst, dass die Energie nachlässt, die Gereiztheit zunimmt oder du innerlich auf Abstand zum Kind gehst — das sind Warnsignale. Supervision bietet den Raum, diese Zeichen ernst zu nehmen und Entlastungsstrategien zu entwickeln, bevor ein echtes Burnout entsteht.

Vor Rückführungen

Eine geplante Rückführung ist für Pflegeeltern eine der emotional schwersten Situationen überhaupt. Trauer, Ohnmacht, Sorge um das Kind, Wut auf das System — all diese Gefühle brauchen einen professionellen Raum. Supervision begleitet dich durch diesen Prozess und hilft, auch dem Kind einen guten Abschied zu ermöglichen.

Traumatisierte oder verhaltensauffällige Kinder

Kinder mit Traumafolgestörungen, FASD, ADHS oder ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten fordern Pflegeeltern auf besondere Weise heraus. Die Gefahr der sekundären Traumatisierung ist real. Regelmäßige Supervision ist hier nicht optional, sondern notwendiger Schutz für dich und das Kind.

Wichtig

Warte nicht, bis die Krise da ist. Supervision wirkt am besten präventiv — als regelmäßige professionelle Reflexion, die dir hilft, Belastungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Wenn du bereits in einer akuten Krise bist, brauchst du möglicherweise zusätzlich Krisenintervention oder therapeutische Hilfe.

Ausführlicher Ratgeber

Selbstfürsorge für Pflegeeltern

Burnout erkennen, sekundäre Traumatisierung verstehen und wirksame Strategien zur Selbstfürsorge.

Beratungsangebote für Pflegeeltern

Neben Supervision gibt es eine Reihe weiterer Beratungsangebote, die Pflegeeltern in verschiedenen Lebensbereichen unterstützen. Diese Angebote ergänzen die Supervision und adressieren spezifische Fragestellungen, die im Pflegealltag auftreten.

Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)

Die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII richtet sich an alle Eltern — einschließlich Pflegeeltern. Sie wird von Erziehungsberatungsstellen angeboten, die es in fast jeder Stadt gibt. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und ohne Wartezeit oder Überweisung zugänglich.

Themen können sein: Erziehungsfragen, kindliche Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, familiäre Konflikte, schulische Probleme, Trennungs- und Scheidungsberatung. Erziehungsberatungsstellen arbeiten interdisziplinär mit Psychologen, Sozialpädagogen und Therapeuten.

Familienberatung

Familienberatung betrachtet das gesamte Familiensystem — also nicht nur die Beziehung zum Pflegekind, sondern auch die Dynamik mit leiblichen Kindern, dem Partner, den Großeltern und dem erweiterten Umfeld. Systemische Familienberatung kann besonders hilfreich sein, wenn die Aufnahme eines Pflegekindes das bisherige Familiengleichgewicht verändert hat.

Typische Themen: Integration des Pflegekindes in die Familie, Eifersucht zwischen leiblichen und Pflegekindern, Rollenverteilung in der Familie, Grenzsetzung und Familienregeln.

Paarberatung speziell für Pflegeeltern

Die Partnerschaft steht im Pflegealltag unter besonderem Druck. Unterschiedliche Belastungsgrenzen, verschiedene Erziehungsvorstellungen, wenig gemeinsame Zeit ohne Kinderthemen — all das kann die Beziehung belasten. Paarberatung bietet einen Raum, in dem beide Partner gehört werden und an der gemeinsamen Haltung arbeiten können.

Wichtig: Paarberatung für Pflegeeltern unterscheidet sich von allgemeiner Paartherapie. Der Fokus liegt auf der gemeinsamen Pflegeaufgabe und den damit verbundenen Herausforderungen — nicht auf der allgemeinen Beziehungsdynamik (obwohl beides zusammenhängt).

Rechtliche Beratung

Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht, Pflegegeldansprüchen, Rückführungsentscheidungen oder Verbleibensanordnungen sind im Pflegealltag häufig. Rechtliche Beratung kann durch spezialisierte Familienrechtsanwälte, durch den PFAD e.V. oder durch Rechtsberatungsstellen erfolgen.

Tipp: Manche Pflegeelternverbände bieten kostenlose Rechtsberatung als Mitgliederservice an. Auch der PFAD-Bundesverband hat ein Netzwerk von Fachanwälten, die mit dem Pflegekinderwesen vertraut sind.

Psychologische Beratung

Wenn der Pflegealltag zu massiven persönlichen Belastungen führt — etwa Schlafstörungen, Ängste, depressive Verstimmungen oder Symptome einer sekundären Traumatisierung — kann psychologische Beratung oder Psychotherapie notwendig sein.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt. Über die Therapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung oder über die Terminservicestelle (116 117) findest du freie Plätze in deiner Region. Auch Online-Therapie kann eine Option sein — besonders wenn Wartezeiten vor Ort lang sind.

Tipp

Die Erziehungsberatungsstelle in deiner Nähe ist oft der schnellste Weg zu professioneller Unterstützung — ohne Wartezeit, ohne Überweisung, kostenlos. Finde deine nächste Stelle über die Website der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke.de).

Ausführlicher Ratgeber

Pflegeelternvereine und Netzwerke

PFAD e.V., lokale Stammtische und Online-Communities — wie Vernetzung im Pflegealltag entlastet.

Wie finde ich einen guten Supervisor?

Nicht jeder Supervisor ist automatisch geeignet für die Arbeit mit Pflegeeltern. Die besonderen Dynamiken des Pflegekinderwesens — Loyalitätskonflikte, Trauma, Systemzwänge, Doppelrollen — erfordern spezifische Erfahrung und Kompetenz. Die folgenden Wege helfen dir, eine qualifizierte Fachkraft zu finden.

Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv)

Die DGSv ist der größte Fachverband für Supervision in Deutschland. Auf ihrer Website findest du eine Supervisoren-Suche nach Region und Schwerpunktthema. Achte bei der Suche auf Erfahrung mit Kinder- und Jugendhilfe, Trauma oder Pflegekinderwesen. DGSv-zertifizierte Supervisoren haben eine fundierte Weiterbildung absolviert und unterliegen einem Qualitätsstandard.

Qualifikation: Supervision + Erfahrung mit Pflegekinderwesen

Ein guter Supervisor für Pflegeeltern sollte zwei Dinge mitbringen: eine anerkannte Supervisionsausbildung und praktische Erfahrung mit dem Pflegekinderwesen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Frag im Erstgespräch nach: Hat der Supervisor Erfahrung mit Pflegefamilien? Kennt er die rechtlichen Rahmenbedingungen? Versteht er die Dynamiken zwischen Pflegefamilie, Herkunftsfamilie und Jugendamt?

Über das Jugendamt und den Pflegekinderdienst anfragen

Dein Pflegekinderdienst (PKD) ist die naheliegendste Anlaufstelle. Viele PKDs haben eigene Supervisionsangebote oder arbeiten mit externen Supervisoren zusammen, deren Kosten sie übernehmen. Frag direkt nach: “Welche Supervisionsangebote gibt es für Pflegeeltern?” Wenn es keine gibt, bitte um Vermittlung.

Über Pflegeelternvereine

PFAD e.V. — der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien — und seine Landesverbände bieten oft eigene Supervisionsangebote an oder können qualifizierte Fachkräfte vermitteln. Auch lokale Pflegeelterngruppen sind eine gute Quelle für Empfehlungen — andere Pflegeeltern wissen oft am besten, welche Supervisoren wirklich hilfreich sind.

Kostenfrage frühzeitig klären

Bevor du eine Supervision beginnst, kläre die Finanzierung. Viele Jugendämter übernehmen die Kosten — aber nicht automatisch. Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme unter Verweis auf § 37 Abs. 2 SGB VIII ist der sicherste Weg. Kläre auch, wie viele Sitzungen genehmigt werden und ob ein Verlängerungsantrag möglich ist.

Worauf du im Erstgespräch achten solltest

Das Erstgespräch (oft auch Kontraktgespräch genannt) ist der ideale Moment, um herauszufinden, ob die Chemie stimmt und ob der Supervisor zu dir passt. Die folgenden Fragen helfen dir bei der Einschätzung.

Checkliste: Erstgespräch mit einem Supervisor

  • Welche Erfahrung haben Sie mit Pflegefamilien und dem Pflegekinderwesen?
  • Kennen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen (SGB VIII, Hilfeplanverfahren)?
  • Wie gestalten Sie die Supervision — eher gesprächsorientiert, systemisch, lösungsorientiert?
  • Wie oft empfehlen Sie Sitzungen und wie lang dauert eine Sitzung?
  • Bieten Sie auch kurzfristige Termine in Krisensituationen an?
  • Was kostet eine Sitzung und unterstützen Sie bei der Antragstellung beim Jugendamt?
  • Haben Sie Erfahrung mit Trauma, Bindungsstörungen oder FASD?
  • Wie handhaben Sie die Schweigepflicht — insbesondere gegenüber dem Jugendamt?

Gut zu wissen

Die Beziehung zum Supervisor ist entscheidend für den Erfolg. Wenn du dich nach dem Erstgespräch nicht wohl fühlst oder das Gefühl hast, nicht verstanden zu werden, ist es völlig in Ordnung, einen anderen Supervisor zu suchen. Ein guter Supervisor wird das respektieren.

Kostenübernahme und Finanzierung

Die Frage, wer die Supervision bezahlt, ist für viele Pflegeeltern eine zentrale Hürde. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen trägt das Jugendamt die Kosten. Die rechtliche Grundlage dafür ist im SGB VIII verankert.

§ 37a SGB VIII: Beratung und Unterstützung

Das Jugendamt ist nach § 37a SGB VIII verpflichtet, Pflegepersonen zu beraten und zu unterstützen. Supervision fällt unter diese Verpflichtung. Der Anspruch besteht unabhängig von der Pflegeform und unabhängig davon, ob bereits eine Krise vorliegt.

In der Praxis bedeutet das: Du kannst beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme für Supervision stellen und dich dabei auf diese Rechtsgrundlage berufen. Viele Jugendämter bewilligen dies — manche routinemäßig, andere erst auf Nachfrage.

§ 39 SGB VIII: Unterhalt des Kindes

Im Rahmen des Pflegegeldes nach § 39 SGB VIII können in bestimmten Fällen auch ergänzende Leistungen beantragt werden. Wenn Supervision als Teil der Sicherung des Pflegeverhältnisses argumentiert wird — etwa um einen drohenden Abbruch zu verhindern — kann dies eine zusätzliche Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme sein.

Diese Argumentation ist besonders dann hilfreich, wenn das Jugendamt die Kostenübernahme nach § 37 zunächst ablehnt.

Antrag auf Kostenübernahme stellen

Ein schriftlicher Antrag ist der sicherste Weg zur Kostenübernahme. Die folgenden Punkte sollten enthalten sein:

Persönliche Daten und Aktenzeichen des Pflegkindes

Vollständiger Name, Aktenzeichen des Pflegeverhältnisses beim Jugendamt, Name und Geburtsdatum des Pflegekindes.

Begründung: Warum brauchst du Supervision?

Beschreibe die aktuelle Situation sachlich: Welche Herausforderungen bestehen? Warum ist professionelle Reflexion notwendig? Du musst keine Details aus dem Pflegealltag preisgeben — eine allgemeine Begründung reicht.

Rechtsgrundlage benennen

Verweise auf § 37a SGB VIII. Das signalisiert dem Jugendamt, dass du deine Rechte kennst und den Antrag auf einer soliden rechtlichen Basis stellst.

Name und Qualifikation des Supervisors

Wenn du bereits einen Supervisor gefunden hast, gib dessen Namen, Qualifikation (z.B. DGSv-zertifiziert) und Stundensatz an. Das erleichtert dem Jugendamt die Entscheidung.

Gewünschter Umfang und Frequenz

Wie oft möchtest du Supervision in Anspruch nehmen? Für welchen Zeitraum? Üblich sind 10 bis 20 Sitzungen pro Jahr, je nach Bedarf.

Wenn das Jugendamt ablehnt

Nicht jedes Jugendamt bewilligt die Kostenübernahme sofort. In diesem Fall hast du mehrere Möglichkeiten:

  • Widerspruch einlegen: Ein formloser Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ist innerhalb eines Monats möglich. Berufe dich erneut auf § 37a SGB VIII.
  • Unterstützung durch Pflegeelternverein: PFAD e.V. und andere Pflegeelternverbände können bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen — durch Beratung, Musterschreiben oder direkten Kontakt mit dem Jugendamt.
  • Anwaltliche Beratung: Ein auf Kinder- und Jugendhilferecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Die Prozesskostenhilfe kann die Kosten decken.
  • Eigenfinanzierung als Übergangslösung: Wenn alle Stricke reißen, kannst du Supervision auch selbst finanzieren. Die Kosten liegen zwischen 80 und 150 Euro pro Sitzung — eine Investition, die sich in Handlungsfähigkeit und Gesundheit auszahlt.
  • Günstige Alternativen: Einige Pflegeelternverbände und freie Träger bieten kostenlose oder kostengünstige Gruppenspervision an. Auch kirchliche Beratungsstellen und Familienbildungsstätten haben manchmal Supervisionsangebote.

Wichtig

Lass dich von einer ersten Ablehnung nicht entmutigen. Viele Jugendämter bewilligen Supervision erst nach einem Widerspruch oder nach einer konkreten Begründung durch den Pflegekinderdienst. Dein Anspruch auf Beratung und Unterstützung nach § 37a SGB VIII ist gesetzlich verankert — er ist kein Gnadenakt.

Ausführlicher Ratgeber

Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Kommunikation, Konflikte und Rechte — wie die Kooperation mit dem Jugendamt gelingt.

Weitere Unterstützungsangebote

Neben Supervision und den bereits genannten Beratungsangeboten gibt es eine Reihe weiterer gesetzlich verankerter Hilfen, die Pflegeeltern in Anspruch nehmen können. Diese Angebote werden oft nicht aktiv angeboten — du musst sie kennen und gezielt anfragen.

Entlastungsangebote

§ 20 SGB VIII: Betreuung und Versorgung

Entlastungspflege (auch Verhinderungspflege) ermöglicht Pflegeeltern eine echte Auszeit. Eine andere geeignete Person übernimmt vorübergehend die Betreuung des Pflegekindes. Das Jugendamt trägt die Kosten. Üblich sind 14 bis 28 Tage pro Jahr — frag bei deinem Jugendamt nach den konkreten Regelungen.

Familienbildung

§ 16 SGB VIII

Familienbildungsangebote umfassen Kurse, Vorträge und Workshops zu Erziehungsthemen, kindlicher Entwicklung und Familienalltag. Viele Familienbildungsstätten bieten auch spezielle Angebote für Pflegefamilien an — etwa zu Traumapädagogik, Bindung oder dem Umgang mit schwierigem Verhalten.

Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII

Die SPFH ist eine intensive ambulante Hilfe, bei der eine sozialpädagogische Fachkraft die Familie regelmäßig zu Hause besucht und bei alltäglichen Herausforderungen unterstützt. Sie kann auch für Pflegefamilien beantragt werden — zum Beispiel bei Integrationsproblemen des Pflegekindes oder in belasteten Phasen.

Kriseninterventionsdienste

Soforthilfe in akuten Notlagen

In akuten Krisensituationen — etwa bei Eskalation, Selbstgefährdung des Kindes oder massiver Überforderung — stehen Kriseninterventionsdienste zur Verfügung. Diese sind über das Jugendamt, den Kinder- und Jugendnotdienst oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111) erreichbar.

Fortbildungen für Pflegeeltern

Neben Supervision sind Fortbildungen ein wichtiger Baustein der professionellen Begleitung. Viele Jugendämter und freie Träger bieten regelmäßige Fortbildungen an — oft kostenlos oder zu geringen Kosten. Themen können sein: Traumapädagogik, Bindungstheorie, FASD, Umgangsrecht, Selbstfürsorge, Biografiearbeit oder der Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten.

Fortbildungen ersetzen keine Supervision — aber sie ergänzen sie sinnvoll, weil sie Wissen vermitteln, das in der Supervision zur Reflexion genutzt werden kann. Frag deinen Pflegekinderdienst nach dem Fortbildungsangebot und ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Tipp

Erstelle dir eine persönliche “Unterstützungslandkarte”: Notiere alle Angebote, die dir zur Verfügung stehen — Supervision, Beratungsstellen, Pflegeelterngruppe, Entlastungspflege, Fortbildungen, Therapeut, Krisentelefon. Im Stressmoment fällt es schwer, nach Hilfe zu suchen. Wenn du die Kontakte griffbereit hast, ist die Hürde niedriger.

Ausführlicher Ratgeber

Krisenintervention im Pflegealltag

Soforthilfe in akuten Notlagen — was du tun kannst, wenn die Situation eskaliert.

Supervision in der Praxis

Wie läuft eine Supervisionssitzung konkret ab? Was passiert dort? Und welche Themen bringen Pflegeeltern typischerweise mit? Wenn du noch keine Erfahrung mit Supervision hast, kann es hilfreich sein, vorab zu wissen, was dich erwartet.

Ablauf einer Supervisionssitzung

1

Ankommen und Themenfindung

Die Sitzung beginnt mit einer kurzen Ankommensrunde: Wie geht es dir? Was beschäftigt dich? Welches Thema ist heute am dringendsten? In der Gruppensupervision wird gemeinsam entschieden, welcher Fall oder welches Thema im Mittelpunkt steht.

2

Schilderung der Situation

Du beschreibst die Situation, die du reflektieren möchtest — möglichst konkret, mit einem aktuellen Beispiel aus dem Pflegealltag. Der Supervisor hört zu, fragt nach und hilft dir, die wesentlichen Aspekte herauszuarbeiten.

3

Reflexion und Analyse

Gemeinsam mit dem Supervisor (und in der Gruppe: mit den anderen Teilnehmern) wird die Situation von verschiedenen Seiten beleuchtet. Welche Gefühle löst die Situation bei dir aus? Welche Muster erkennst du? Welche Rollen spielen die verschiedenen Beteiligten? Wo liegen blinde Flecken?

4

Neue Perspektiven und Handlungsoptionen

Der Supervisor hilft dir, neue Perspektiven einzunehmen und konkrete Handlungsoptionen zu entwickeln. Nicht als Ratschlag von oben, sondern als gemeinsam erarbeitete Möglichkeiten, die zu dir und deiner Situation passen.

5

Abschluss und Transfer

Am Ende der Sitzung wird zusammengefasst: Was nimmst du mit? Was möchtest du bis zur nächsten Sitzung ausprobieren? Gibt es offene Fragen, die vertagt werden? Der Transfer in den Alltag ist der entscheidende Schritt — Supervision wirkt erst, wenn die Erkenntnisse in konkretes Handeln überführt werden.

Typische Themen aus dem Pflegealltag

Die Themen, die Pflegeeltern in die Supervision mitbringen, sind vielfältig. Hier eine Auswahl der häufigsten Anliegen — vielleicht erkennst du dich in einigen wieder.

Umgang mit herausforderndem Verhalten

Wutausbrüche, Rückzug, Lügen, Stehlen, Verweigerung — wie reagiere ich angemessen, ohne in Machtkämpfe zu geraten? Wie halte ich die Balance zwischen Grenzen und Einfühlung?

Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie

Das Kind ist nach Besuchen aufgewühlt, die Herkunftseltern halten sich nicht an Absprachen, Loyalitätskonflikte belasten das Kind — wie gehe ich damit um, ohne Partei zu ergreifen?

Eigene Grenzen und Überforderung

Ich merke, dass ich nicht mehr kann. Die Geduld wird kürzer, die Freude weniger. Wie erkenne ich frühzeitig, wann ich eine Pause brauche — und wie bekomme ich sie?

Beziehung zum Jugendamt

Entscheidungen des Jugendamts, die ich nicht nachvollziehen kann. Fehlende Kommunikation, Bürokratie, das Gefühl, nicht gehört zu werden. Wie bleibe ich konstruktiv, ohne mich aufzureiben?

Auswirkungen auf die eigene Familie

Eigene Kinder fühlen sich zurückgesetzt, die Partnerschaft leidet, Großeltern verstehen die Situation nicht. Wie schütze ich mein Familiensystem, ohne das Pflegekind zu vernachlässigen?

Rückführungsentscheidungen

Das Pflegekind soll zurück zur Herkunftsfamilie — aber ich halte das für falsch. Wie gehe ich mit Ohnmacht um? Was kann ich tun? Wie bereite ich das Kind und mich selbst vor?

Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Supervision unterliegt der Schweigepflicht. Was in der Supervision besprochen wird, bleibt in der Supervision. Der Supervisor darf keine Informationen an das Jugendamt, den Pflegekinderdienst oder andere Dritte weitergeben — es sei denn, du stimmst ausdrücklich zu.

Diese Vertraulichkeit ist die Grundlage dafür, dass du ehrlich und offen über schwierige Themen sprechen kannst — auch über Gefühle wie Überforderung, Ablehnung oder Hilflosigkeit, die du gegenüber dem Jugendamt möglicherweise nicht äußern würdest.

In der Gruppensupervision gilt die Vertraulichkeit für alle Teilnehmer. Was in der Gruppe besprochen wird, darf nicht nach außen getragen werden. Der Supervisor stellt diese Regel am Anfang klar und achtet auf ihre Einhaltung.

Wichtig

Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht: Wenn eine akute Gefährdung des Kindeswohls vorliegt (§ 8a SGB VIII), ist der Supervisor — wie jede Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe — verpflichtet, dies dem Jugendamt zu melden. Diese Grenze wird im Erstgespräch transparent gemacht und dient dem Schutz des Kindes.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Aggressive Ausbrüche nach Umgangskontakt

Eine Pflegemutter berichtet in der Supervision, dass ihr 7-jähriges Pflegekind nach jedem Umgangskontakt mit der leiblichen Mutter massive Wutausbrüche hat. In der Supervision wird gemeinsam analysiert: Was passiert emotional beim Kind? Welche Trigger wirken? Wie kann die Pflegemutter dem Kind helfen, die Gefühle zu verarbeiten, ohne selbst in Machtkämpfe zu geraten? Ergebnis: Ein konkreter Plan für die Stunden nach dem Umgangskontakt — mehr Struktur, weniger Erwartungen, ein Übergangsritual.

Beispiel 2: Unterschiedliche Erziehungsansätze als Paar

Ein Pflegeelternpaar kommt zur Teamsupervision, weil die Pflegemutter einen bindungsorientierten Ansatz verfolgt, während der Pflegevater mehr Konsequenz und Regeln einfordert. Beide sind überzeugt, das Richtige zu tun — und werfen sich gegenseitig Inkonsequenz bzw. Strenge vor. In der Supervision werden die Hintergründe beider Haltungen reflektiert, eigene Prägungen aus der Kindheit bewusst gemacht und ein gemeinsamer Erziehungsrahmen erarbeitet, den beide tragen können.

Beispiel 3: Sekundäre Traumatisierung erkennen

Ein Pflegevater berichtet in der Einzelsupervision, dass er seit Wochen schlecht schläft, Alpträume hat und bei bestimmten Situationen im Alltag plötzlich Bilder aus der Missbrauchsgeschichte seines Pflegekindes vor sich sieht. Der Supervisor erkennt Anzeichen einer sekundären Traumatisierung, benennt dies klar und empfiehlt eine begleitende traumatherapeutische Behandlung — als Ergänzung zur Supervision, nicht als Ersatz.

Gut zu wissen

Supervision ist kein Allheilmittel — aber eines der wirksamsten Werkzeuge, die Pflegeeltern zur Verfügung stehen. Sie schützt vor Überforderung, stärkt die Handlungsfähigkeit und sichert letztlich die Qualität und Stabilität des Pflegeverhältnisses. Und sie steht dir rechtlich zu.

Häufige Fragen zu Supervision und Beratung für Pflegeeltern

Habe ich als Pflegeelternteil Anspruch auf Supervision?

Ja. Nach § 37a SGB VIII sind die Jugendämter verpflichtet, Pflegepersonen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Supervision kann als Teil dieser Beratung und Unterstützung beantragt werden. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob eine akute Krise vorliegt — Supervision ist ausdrücklich auch präventiv gedacht, um Überforderung und Abbrüche zu verhindern.

Wer bezahlt die Supervision für Pflegeeltern?

In der Regel übernimmt das Jugendamt die Kosten für Supervision. Viele Pflegekinderdienste bieten eigene Supervisionsangebote an oder finanzieren externe Supervisoren. Wenn dein Pflegekinderdienst keine eigene Supervision anbietet, kannst du einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt stellen und dich dabei auf § 37a SGB VIII berufen. In manchen Bundesländern bieten auch Pflegeelternverbände wie PFAD e.V. günstige oder kostenlose Supervisionsangebote an.

Wie oft sollte ich Supervision in Anspruch nehmen?

Ein Rhythmus von 4 bis 6 Wochen hat sich in der Praxis bewährt. In Krisenzeiten — etwa bei der Aufnahme eines neuen Pflegekindes, bei eskalierenden Konflikten mit der Herkunftsfamilie oder bei drohender Rückführung — kann eine häufigere Frequenz von 2 bis 3 Wochen sinnvoll sein. Auch wenn gerade keine akute Belastung vorliegt, ist regelmäßige Supervision wertvoll, weil sie präventiv wirkt und die eigene Reflexionsfähigkeit stärkt.

Was ist der Unterschied zwischen Supervision und Therapie?

Supervision reflektiert die Pflegetätigkeit und die damit verbundenen Rollen, Beziehungen und Herausforderungen. Sie ist ein professionelles Beratungsformat, das auf Handlungssicherheit und Kompetenzstärkung abzielt. Therapie hingegen behandelt persönliche psychische Probleme, Störungen oder Traumata. Beide Formate können sich ergänzen: Wenn in der Supervision deutlich wird, dass eigene biografische Themen aktiviert werden, kann eine begleitende Therapie sinnvoll sein — und umgekehrt.

Kann ich auch als Paar zur Supervision gehen?

Ja, Paarsupervision oder Teamsupervision für Pflegefamilien ist ausdrücklich sinnvoll und wird von vielen Supervisoren angeboten. Besonders bei unterschiedlichen Erziehungsansätzen, unterschiedlicher Belastungswahrnehmung oder wenn die Paarbeziehung unter dem Pflegealltag leidet, bietet eine gemeinsame Supervision den Rahmen, diese Themen konstruktiv zu bearbeiten. Auch hier kann das Jugendamt die Kosten übernehmen.

Brauche ich Supervision auch wenn alles gut läuft?

Ja, unbedingt. Präventive Supervision stärkt Kompetenzen, schärft die Selbstwahrnehmung und beugt Überlastung vor, bevor sie entsteht. Viele Belastungen im Pflegealltag sind schleichend — man merkt sie erst, wenn sie chronisch geworden sind. Regelmäßige Supervision wirkt wie eine professionelle Wartung: Sie hilft, blinde Flecken zu erkennen, die eigene Haltung zu reflektieren und langfristig gesund und handlungsfähig zu bleiben.

Du bist nicht allein

Pflegeeltern.Space verbindet dich mit anderen Pflegefamilien, bietet dir einen KI-Assistenten für schwierige Fragen und hilft dir mit Dokumentation und Organisation — damit du mehr Energie für dich und dein Pflegekind hast.

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