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Krisen & Schwierige Situationen

Sexualisiertes Verhalten bei Pflegekindern
Verstehen, schützen und professionell handeln

Wenn ein Pflegekind sexualisiertes Verhalten zeigt, ist das für Pflegeeltern eine der herausforderndsten Situationen überhaupt. Verunsicherung, Angst und Überforderung sind normal. Dieser Ratgeber hilft dir, das Verhalten einzuordnen, alle Kinder im Haushalt zu schützen und die richtigen Schritte einzuleiten — sachlich, sensibel und ohne Schuldzuweisung.

14 Min. LesezeitAktualisiert: Februar 2026

Was ist sexualisiertes Verhalten bei Pflegekindern?

Der Begriff “sexualisiertes Verhalten” beschreibt sexuelle Verhaltensweisen, die für das Alter des Kindes untypisch sind, zwanghaften Charakter haben, gegen den Willen anderer geschehen oder in ihrer Intensität und Häufigkeit auffallen. Es ist wichtig, diesen Begriff klar von “altersangemessener Sexualität” abzugrenzen.

Altersangemessene Sexualität vs. sexualisiertes Verhalten

Kinder sind von Geburt an sexuelle Wesen — das bedeutet nicht, dass sie sexuelles Verlangen im erwachsenen Sinne empfinden. Kindliche Sexualität ist geprägt von Neugier, Körpererkundung und dem Wunsch, die Welt (und den eigenen Körper) zu verstehen. Das ist gesund und normal.

Sexualisiertes Verhalten hingegen unterscheidet sich grundlegend: Es geht über kindliche Neugier hinaus, hat oft einen zwanghaften Charakter, beinhaltet Wissen oder Handlungen, die dem Entwicklungsstand des Kindes nicht entsprechen, und kann andere Kinder oder Erwachsene einbeziehen — manchmal gegen deren Willen.

Altersangemessen (normal)

  • Neugierige Körpererkundung (sich selbst anfassen)
  • Doktorspiele mit Gleichaltrigen auf Augenhöhe
  • Fragen über Babys, Körperteile, Unterschiede
  • Gelegentliches Zeigen des eigenen Körpers
  • Lässt sich durch Ablenkung leicht unterbrechen
  • Spielerisch, fröhlich, ohne Angst oder Scham

Auffällig (sexualisiert)

  • Zwanghaftes, wiederkehrendes sexuelles Verhalten
  • Altersunangemessenes Wissen über sexuelle Akte
  • Nachahmung von Geschlechtsverkehr oder Oralverkehr
  • Berühren anderer Kinder an Genitalien gegen deren Willen
  • Sexualisierte Sprache, die nicht zum Alter passt
  • Lässt sich durch Grenzsetzung nicht stoppen
  • Begleitet von Angst, Scham oder Heimlichkeit

Häufigkeit bei Pflegekindern

Studien zeigen, dass Pflegekinder ein deutlich erhöhtes Risiko für sexualisiertes Verhalten tragen. Das liegt an den Erfahrungen, die viele von ihnen vor der Inpflegegabe gemacht haben: sexueller Missbrauch, Vernachlässigung, Exposition gegenüber unangemessenen sexuellen Inhalten oder das Aufwachsen in Umgebungen ohne klare Grenzen. Internationale Untersuchungen schätzen, dass zwischen 10 und 30 Prozent aller Pflegekinder sexuell auffälliges Verhalten zeigen — je nach Definition und Erhebungsmethode.

Wichtig

Sexualisiertes Verhalten bedeutet nicht automatisch, dass das Kind sexuell missbraucht wurde. Es ist ein ernstzunehmendes Signal, das immer fachlich abgeklärt werden sollte — aber eine vorschnelle Schlussfolgerung kann dem Kind schaden. Bleibe offen für verschiedene Ursachen und hole professionelle Unterstützung.

Ursachen und Hintergründe

Sexualisiertes Verhalten bei Pflegekindern hat selten nur eine einzige Ursache. Meist wirken mehrere Faktoren zusammen. Die wichtigsten Hintergründe zu kennen, hilft dir als Pflegeelternteil, das Verhalten des Kindes besser einzuordnen — ohne vorschnell zu urteilen.

Sexueller Missbrauch in der Herkunftsfamilie

Die häufigste und gravierendste Ursache. Kinder, die sexuellen Missbrauch erlebt haben, können das Erlebte im Spiel oder Verhalten nachstellen — nicht weil sie es wollen, sondern weil es sich in ihr Verhaltensrepertoire eingebrannt hat. Der amerikanische Traumaforscher David Finkelhor spricht von „traumatischer Sexualisierung“: Durch den Missbrauch wird Sexualität zur dominierenden Interaktionsform, die das Kind gelernt hat. Es setzt sexuelles Verhalten ein, um Zuwendung zu bekommen, Beziehungen herzustellen oder Kontrolle auszuüben.

Vernachlässigung und fehlende Grenzsetzung

Kinder, die in Familien aufgewachsen sind, in denen es keine klaren Grenzen gab — wo Privatsphäre nicht existierte, wo Badezimmertüren nie geschlossen waren, wo Nacktheit nicht altersangemessen gehandhabt wurde —, haben nie gelernt, was in Bezug auf Körperlichkeit und Sexualität „normal“ ist. Das Fehlen von Grenzen ist nicht dasselbe wie Missbrauch, kann aber ebenfalls zu sexualisiertem Verhalten führen.

Exposition gegenüber sexuellen Inhalten

Manche Kinder wurden in der Herkunftsfamilie nicht direkt missbraucht, waren aber Zeugen sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen, hatten Zugang zu pornografischen Inhalten oder lebten in Umgebungen, in denen Sexualität offen und altersuntypisch sichtbar war. Diese Exposition kann dazu führen, dass das Kind sexualisiertes Wissen und Verhalten zeigt, das sein biologisches Alter weit übersteigt.

Traumatische Sexualisierung nach Finkelhor

David Finkelhor beschreibt vier traumagene Dynamiken bei sexuellem Missbrauch: Traumatische Sexualisierung (Sexualität wird zur dominierenden Beziehungsform), Stigmatisierung (das Kind fühlt sich schmutzig oder schuldig), Verrat (die Person, der es vertraute, hat es verletzt) und Machtlosigkeit (das Kind hatte keine Kontrolle). Diese vier Dynamiken erklären, warum sexualisiertes Verhalten oft Teil eines viel größeren Musters ist und nicht isoliert betrachtet werden sollte.

Nachahmungsverhalten ohne eigene Missbrauchserfahrung

In manchen Fällen ahmen Kinder sexualisiertes Verhalten nach, das sie bei anderen Kindern gesehen haben — zum Beispiel in Wohngruppen, bei Geschwistern oder in Einrichtungen. Dieses Nachahmungsverhalten kann auftreten, ohne dass das Kind selbst missbraucht wurde. Es ist weniger tief verankert als traumabedingtes Verhalten und reagiert oft gut auf klare Grenzsetzung und Aufklärung.

Gut zu wissen

Die Ursachenklärung ist Aufgabe von Fachleuten — nicht von Pflegeeltern. Deine Rolle ist es, das Verhalten wahrzunehmen, sachlich zu dokumentieren und professionelle Hilfe einzuschalten. Führe keine eigenen Befragungen des Kindes durch — das kann die fachliche Aufarbeitung erschweren und dem Kind schaden.

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Altersangemessene vs. auffällige Sexualität

Um sexualisiertes Verhalten richtig einzuordnen, ist es wichtig zu wissen, was in welchem Alter als normal gilt. Die folgende Übersicht orientiert sich an entwicklungspsychologischen Erkenntnissen und den Leitlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren.

Säuglinge und Kleinkinder (0–3 Jahre)

Altersangemessen

Berühren der eigenen Genitalien (lustvolle Selbststimulation ist normal und kein Grund zur Sorge). Interesse am eigenen Körper und dem anderer. Keine Scham beim Nacktsein. Genuss von Körperkontakt und Kuscheln.

Warnsignale

Penetrierendes Verhalten mit Gegenständen an sich selbst oder anderen. Nachahmung sexueller Handlungen Erwachsener. Heftige, angstbesetzte Reaktionen bei Wickeln oder Körperpflege, die auf traumatische Erfahrungen hindeuten könnten.

Vorschulkinder (3–6 Jahre)

Altersangemessen

Doktorspiele mit Gleichaltrigen (gegenseitiges Anschauen, Berühren auf freiwilliger Basis). Fragen nach Unterschieden zwischen Jungen und Mädchen. Interesse daran, wo Babys herkommen. Gelegentliches Spiel mit Geschlechterrollen. Lustige Wörter für Körperteile erfinden.

Warnsignale

Erzwungene sexuelle Spiele mit anderen Kindern. Nachahmung von Geschlechtsverkehr oder Oralverkehr im Detail. Exzessive Masturbation, die sich nicht durch Grenzsetzung unterbrechen lässt. Sexualisierte Sprache, die entwicklungsuntypisch detailliert ist. Versuch, Erwachsene oder ältere Kinder sexuell zu berühren.

Grundschulkinder (6–10 Jahre)

Altersangemessen

Beginnendes Schamgefühl und Bedürfnis nach Privatsphäre. Interesse an Aufklärungsthemen. Witze über Sexualität und Körperfunktionen. Erste „Verknalltheiten“ und romantische Schwärmereien. Gelegentliches heimliches Masturbieren (wird zunehmend privat).

Warnsignale

Offenes Masturbieren vor anderen oder an öffentlichen Orten. Andere Kinder zu sexuellen Handlungen drängen. Detailliertes Wissen über sexuelle Praktiken Erwachsener. Zeichnungen oder Geschichten mit explizit sexuellem Inhalt. Exhibitionistisches Verhalten trotz Grenzsetzung. Berührungen an Genitalien anderer Kinder.

Jugendliche (ab 10 Jahren)

Altersangemessen

Zunehmendes Interesse an Sexualität und Beziehungen. Masturbation als normaler Teil der Entwicklung. Erste Verliebtheit und Beziehungen. Fragen über Sex, Verhütung, Konsens. Konsum altersangemessener Medien über Liebe und Sexualität.

Warnsignale

Sexuelle Übergriffe auf jüngere oder schwächere Kinder. Zwanghafter Konsum von Pornografie. Sexualisiertes Verhalten als Mittel zur Beziehungsgestaltung. Promiskuität als Überlebensstrategie oder zur Selbstverletzung. Sexuelle Handlungen mit deutlich älteren oder jüngeren Personen. Prostitution oder Anbieten sexueller Handlungen.

Die drei entscheidenden Fragen

Wenn du unsicher bist, ob ein Verhalten normal oder auffällig ist, helfen drei Leitfragen:

01

Ist das Verhalten für das Alter typisch?

Vergleiche mit den oben genannten Entwicklungsstufen. Ein 4-Jähriger, der Doktorspiele spielt, ist normal. Ein 4-Jähriger, der Geschlechtsverkehr nachspielt, nicht.

02

Findet es freiwillig und auf Augenhöhe statt?

Beteiligen sich alle Kinder freiwillig? Sind sie ungefähr gleich alt und gleich stark? Oder drängt ein Kind das andere — durch Macht, Alter oder Drohungen?

03

Lässt es sich durch einfache Grenzsetzung stoppen?

Normales kindliches Sexualverhalten lässt sich durch ein freundliches 'Das machen wir nicht hier, das ist privat' unterbrechen. Wenn das Kind nicht aufhören kann, ist das ein Warnsignal.

Wichtig

Wenn auch nur eine dieser Fragen mit “Nein” beantwortet wird, solltest du professionelle Beratung hinzuziehen. Du musst das nicht allein einschätzen — das ist Aufgabe von Fachleuten.

Wie Pflegeeltern reagieren sollten

Die eigene Reaktion in dem Moment, in dem sexualisiertes Verhalten auftritt, ist entscheidend — für das Kind, für die anderen Kinder im Haushalt und für den weiteren Verlauf. Hier sind die wichtigsten Grundsätze.

Ruhe bewahren — auch wenn du erschrocken bist

Deine erste Reaktion prägt, wie das Kind die Situation verarbeitet. Wenn du schockiert, angewidert oder panisch reagierst, lernt das Kind: Ich bin falsch. Ich bin schlecht. Ich bin eklig. Das verstärkt Scham und macht es dem Kind schwerer, über das Erlebte zu sprechen. Atme durch. Bleib ruhig. Du darfst innerlich erschrocken sein — aber zeige nach außen Besonnenheit. Dein ruhiges Auftreten gibt dem Kind Sicherheit.

Klare, altersgerechte Grenzen setzen

Sage ruhig und bestimmt: „Das machen wir hier nicht. Das ist etwas Privates.“ oder „Du darfst andere Kinder nicht dort anfassen — das ist eine Körperregel.“ Erkläre die Grenze, ohne zu schimpfen oder zu beschämen. Das Kind braucht Orientierung, keine Bestrafung. Wiederhole die Regel so oft wie nötig — ohne Frust in der Stimme. Konsequenz ohne Strafe ist der Schlüssel.

Keine Schuldzuweisungen ans Kind

Das Kind ist nicht „schlecht“ oder „schmutzig“. Wenn es sexualisiertes Verhalten zeigt, reagiert es auf Erfahrungen, die es gemacht hat — es ist nicht für diese Erfahrungen verantwortlich. Sätze wie „So etwas tun nur schlechte Kinder“ oder „Schämst du dich nicht?“ verursachen Schaden. Stattdessen: „Ich sehe, dass du das gemacht hast. Das ist nicht okay. Aber du bist nicht schuld. Wir reden darüber.“

Nicht interrogieren — professionelle Hilfe suchen

Der Impuls, das Kind sofort zu fragen „Wer hat dir das gezeigt?“ oder „Hat dir jemand wehgetan?“ ist verständlich — aber kontraproduktiv. Solche Fragen können das Kind unter Druck setzen, suggestive Antworten provozieren und eine spätere fachliche Befragung erschweren. Lass die Aufklärung den Fachleuten. Deine Aufgabe: Sicherheit geben, dokumentieren, Fachstelle kontaktieren.

Eigene Gefühle reflektieren

Sexualisiertes Verhalten bei einem Kind löst bei Erwachsenen starke Gefühle aus: Schock, Ekel, Angst, Hilflosigkeit, Wut — manchmal auch Scham. Das ist völlig normal und kein Zeichen von Schwäche. Gestehe dir diese Gefühle ein und suche dir selbst Unterstützung — Supervision, Beratung oder den Austausch mit anderen erfahrenen Pflegeeltern. Du brauchst einen Ort, an dem du über das sprechen kannst, was dich belastet.

Beispiel aus der Praxis

Situation: Eine Pflegemutter findet ihre 6-jährige Pflegetochter, die ein anderes Kind im Haushalt auffordert, sich auszuziehen und “Mama und Papa zu spielen”. Das andere Kind wirkt unwohl.

Reaktion: Die Pflegemutter unterbricht die Situation ruhig. Sie sagt: “Stopp. Das machen wir hier nicht. Jeder darf selbst bestimmen, wer seinen Körper sieht.” Sie trennt die Kinder behutsam und wendet sich beiden einzeln zu. Dem anderen Kind: “Du hast richtig reagiert, dass dir das komisch vorkam. Du darfst immer Nein sagen.” Der Pflegetochter: “Das war nicht in Ordnung, aber du bist deshalb kein schlechtes Kind. Wir reden darüber.”

Danach: Sie dokumentiert den Vorfall sachlich, kontaktiert am nächsten Tag den Pflegekinderdienst und bittet um Vermittlung einer Fachberatung.

Tipp

Dokumentiere jeden Vorfall zeitnah, sachlich und wertungsfrei: Was ist passiert? Wann? Wo? Wer war beteiligt? Wie hast du reagiert? Diese Dokumentation ist wichtig für das Jugendamt, mögliche Therapie und deinen eigenen Schutz. Vermeide Interpretationen — beschreibe nur das, was du beobachtet hast.

Schutz aller Kinder im Haushalt

Wenn ein Kind sexualisiertes Verhalten zeigt, betrifft das den gesamten Haushalt — besonders, wenn eigene Kinder oder andere Pflegekinder dort leben. Der Schutz aller Kinder hat oberste Priorität. Das bedeutet nicht, das betroffene Kind zu bestrafen oder auszuschließen, sondern klare Strukturen zu schaffen, die Sicherheit für alle gewährleisten.

Konkrete Schutzmaßnahmen

Klare Regeln für Schlafzimmer und Badezimmer

Kein gemeinsames Übernachten ohne Aufsicht. Badezimmer abschließbar machen. Getrennte Umkleidesituationen. Das sind keine Bestrafungen — das sind Schutzmaßnahmen, die für alle gelten und die Privatsphäre aller Kinder schützen.

Angepasste Aufsicht

Überprüfe, in welchen Situationen die Kinder unbeobachtet sind. Spielzimmer mit offenen Türen, gemeinsames Spielen im Sichtbereich, keine langen Phasen ohne Erwachsene. Das ist keine Überwachung, sondern verantwortungsvolle Aufsicht in einer besonderen Situation.

Offene Kommunikation mit allen Kindern

Sprich mit allen Kindern altersgerecht über Körpergrenzen: “Dein Körper gehört dir. Niemand darf dich an privaten Stellen anfassen. Wenn etwas passiert, das dir unangenehm ist, darfst du immer zu uns kommen.” Diese Gespräche sollten regelmäßig stattfinden — nicht nur nach Vorfällen.

Räumliche Trennung bei Bedarf

Wenn das Verhalten trotz Maßnahmen anhält oder andere Kinder gefährdet, kann eine räumliche Trennung der Schlafbereiche nötig sein. In schwerwiegenden Fällen muss gemeinsam mit dem Jugendamt geprüft werden, ob die aktuelle Konstellation noch tragbar ist — zum Schutz aller Beteiligten.

Eigene Kinder nicht vergessen

Eigene Kinder stehen in einer besonderen Position: Sie haben sich die Situation nicht ausgesucht. Stelle sicher, dass sie sich gehört und geschützt fühlen. Biete ihnen an, jederzeit mit dir oder einer externen Vertrauensperson zu sprechen. Beobachte, ob sie sich verändern — Rückzug, Ängste oder Verhaltensänderungen können darauf hindeuten, dass sie mehr betroffen sind, als sie zeigen.

Wichtig

Der Schutz aller Kinder und der Schutz des betroffenen Pflegekindes schließen sich nicht gegenseitig aus. Das Pflegekind braucht Hilfe, nicht Bestrafung. Und die anderen Kinder brauchen Sicherheit, nicht Angst. Beides ist gleichzeitig möglich — aber es braucht professionelle Unterstützung.

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Professionelle Hilfe und Therapie

Sexualisiertes Verhalten bei Pflegekindern erfordert fast immer professionelle Unterstützung. Das ist kein Zeichen von Versagen — es ist Ausdruck von Verantwortung. Die Frage ist nicht ob, sondern welche Art von Hilfe gebraucht wird und wo sie zu finden ist.

Therapeutische Ansätze

Traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie (Tf-KVT)

Der am besten erforschte und empfohlene Ansatz für Kinder mit Traumafolgestörungen, einschließlich sexualisiertem Verhalten nach Missbrauch. Tf-KVT hilft dem Kind, traumatische Erlebnisse zu verarbeiten, unangemessene Überzeugungen zu korrigieren („Ich bin schuld“, „Ich bin schmutzig“) und alternative Verhaltensweisen zu entwickeln. Die Therapie bezieht in der Regel auch die Bezugspersonen ein — also euch als Pflegeeltern.

EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)

Eine wissenschaftlich anerkannte Traumatherapie-Methode, die auch bei Kindern eingesetzt wird. EMDR hilft, belastende Erinnerungen zu verarbeiten, indem das Gehirn durch bilaterale Stimulation (z.B. Augenbewegungen) unterstützt wird. Besonders geeignet, wenn das Kind konkrete traumatische Erlebnisse verarbeiten muss.

Spieltherapie

Für jüngere Kinder (unter 6 Jahre), die ihre Erlebnisse noch nicht verbalisieren können, ist die Spieltherapie oft der geeignetste Zugang. Das Kind drückt im Spiel aus, was es nicht in Worte fassen kann. Ein spezialisierter Therapeut erkennt die Themen und arbeitet behutsam daran.

Sexualpädagogische Gruppenarbeit

Für Kinder und Jugendliche, deren sexualisiertes Verhalten nicht primär traumabedingt ist, kann sexualpädagogische Gruppenarbeit sinnvoll sein. Hier lernen sie altersangemessene Sexualität, Grenzen, Konsens und den Umgang mit dem eigenen Körper — in einem geschützten Rahmen.

Beratungsstellen und Anlaufstellen

Wildwasser e.V.

Bundesweites Netzwerk von Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt. Beratung auch für Bezugspersonen und Fachkräfte. Kostenlos und vertraulich.

Zartbitter e.V. (Köln)

Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch. Bundesweit bekannt für Materialien, Fortbildungen und direkte Beratung. Spezialisiert auf sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Pro Familia

Sexualpädagogische Beratung und Unterstützung in allen Fragen zu Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung. Standorte in ganz Deutschland. Auch für Pflegeeltern als Ansprechpartner geeignet.

Kinderschutz-Zentren e.V.

Bundesweites Netzwerk mit über 30 Standorten. Spezialisiert auf Kinderschutz, Beratung für Familien und Fachkräfte. Bieten auch telefonische Erstberatung an.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Kostenfrei und anonym: 0800 22 55 530. Erreichbar Mo, Mi, Fr 9–14 Uhr und Di, Do 15–20 Uhr. Beratung für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. Auch online unter www.hilfe-portal-missbrauch.de.

Jugendamt / Pflegekinderdienst

Dein zuständiges Jugendamt ist die erste Anlaufstelle. Der Pflegekinderdienst kann therapeutische Angebote vermitteln, zusätzliche Hilfen nach § 27 SGB VIII einleiten und die Kosten klären.

Rechtliche Grundlagen für professionelle Hilfe

§ 27 SGB VIII — Hilfe zur Erziehung

Grundlage für alle erzieherischen Hilfen, einschließlich therapeutischer Maßnahmen für Pflegekinder. Das Jugendamt ist verpflichtet, geeignete und notwendige Hilfen bereitzustellen und zu finanzieren.

§ 35a SGB VIII — Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

Wenn durch die traumatischen Erfahrungen eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung), besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe — einschließlich Therapie, Schulbegleitung und weitere Unterstützung.

§ 36 SGB VIII — Mitwirkung und Hilfeplan

Alle Hilfen werden im Hilfeplanverfahren geplant und überprüft. Als Pflegeeltern habt ihr ein Mitwirkungsrecht. Besteht auf therapeutische Maßnahmen, wenn ihr sie für nötig haltet — und lasst euch nicht abwimmeln.

Tipp

Wartezeiten auf einen Therapieplatz können lang sein. Melde das Kind so früh wie möglich an. Frage parallel bei mehreren Therapeuten an. Die Beratungsstellen (Wildwasser, Zartbitter, Kinderschutz-Zentren) bieten oft eine Überbrückungsberatung an, bis ein Therapieplatz frei wird.

Rechtliche Aspekte und Meldepflichten

Sexualisiertes Verhalten bei Pflegekindern bewegt sich in einem komplexen rechtlichen Rahmen. Es ist wichtig, die eigenen Pflichten und Möglichkeiten zu kennen — ohne in Panik zu verfallen oder überstürzt zu handeln.

§ 8a SGB VIII — Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen — dazu gehört auch der Verdacht auf sexuellen Missbrauch —, müssen Fachkräfte und Beteiligte des Hilfesystems handeln. Als Pflegeeltern seid ihr zwar nicht direkt dem § 8a unterstellt (der richtet sich an Fachkräfte), aber ihr seid in das Hilfesystem eingebunden und habt eine Informationspflicht gegenüber dem Jugendamt. Wenn ihr den Verdacht habt, dass euer Pflegekind missbraucht wurde oder wird, müsst ihr das Jugendamt informieren.

Dokumentationspflichten

Dokumentiert jeden Vorfall sexualisierten Verhaltens zeitnah und sachlich: Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, beobachtetes Verhalten, eure Reaktion. Verwendet keine Interpretationen („Das Kind wurde offenbar missbraucht“), sondern Beschreibungen („Das Kind hat Bewegungen nachgeahmt, die an Geschlechtsverkehr erinnern“). Diese Dokumentation ist wichtig für das Jugendamt, mögliche therapeutische und rechtliche Schritte und euren eigenen Schutz.

Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Informiert das Jugendamt zeitnah und offen über das beobachtete Verhalten. Fordert eine fachliche Einschätzung an. Bittet um Unterstützung bei der Einleitung therapeutischer Maßnahmen. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung zu handeln. Eure Offenheit hilft dem Jugendamt, die richtigen Schritte einzuleiten — und schützt auch euch.

Strafrecht bei sexuellem Missbrauch (§§ 176 ff. StGB)

Sexueller Missbrauch von Kindern ist nach §§ 176 ff. StGB strafbar. Wenn ihr den Verdacht habt, dass euer Pflegekind aktuell missbraucht wird (z.B. bei Umgangskontakten, durch andere Personen), müsst ihr handeln — und zwar über das Jugendamt oder die Polizei. Führt keine eigenen Ermittlungen durch. Befragt das Kind nicht. Sichert Beweise (dokumentiert, was ihr beobachtet habt) und lasst die Strafverfolgungsbehörden ihren Job machen.

Kein Selbstjustiz — immer professionelle Stellen einschalten

Die Wut und der Beschützerinstinkt, die ihr empfindet, wenn ihr vermutet, dass eurem Pflegekind etwas angetan wurde, sind verständlich. Aber: Konfrontiert niemals selbst den mutmaßlichen Täter. Befragt das Kind nicht wiederholt. Verbreitet keine Informationen in sozialen Medien. All das kann die strafrechtliche Verfolgung erschweren und dem Kind zusätzlich schaden. Wendet euch an das Jugendamt, die Polizei oder eine spezialisierte Beratungsstelle.

Sofort handeln bei akuter Gefährdung

Wenn das Kind aktuell missbraucht wird

Bei Verdacht auf aktuellen Missbrauch (z.B. bei Umgangskontakten oder durch Dritte): Sofort das Jugendamt und/oder die Polizei informieren. Ihr dürft den Umgangskontakt verweigern, wenn eine akute Gefährdung des Kindes besteht.

Wenn das Pflegekind andere Kinder übergriffig berührt

Sofort die Situation unterbrechen, die Kinder trennen, alle Kinder sichern. Jugendamt informieren. Prüfen, ob die aktuelle Wohnsituation noch sicher ist. Alle betroffenen Kinder brauchen Unterstützung.

Wenn das Kind von sexuellem Missbrauch erzählt

Hör zu, glaube dem Kind, bleib ruhig. Sage: “Danke, dass du mir das erzählt hast. Das war mutig. Du bist nicht schuld.” Stelle keine suggestiven Fragen. Dokumentiere zeitnah, was das Kind gesagt hat — in seinen Worten. Kontaktiere umgehend das Jugendamt oder eine spezialisierte Beratungsstelle.

Gut zu wissen

Du bist als Pflegeelternteil nicht allein verantwortlich für die strafrechtliche Aufklärung. Deine Aufgabe ist: beobachten, dokumentieren, melden und das Kind schützen. Die Ermittlung ist Sache der Fachstellen und Strafverfolgungsbehörden.

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Selbstfürsorge für Pflegeeltern

Die Konfrontation mit sexualisiertem Verhalten eines Kindes gehört zu den emotional belastendsten Erfahrungen im Pflegealltag. Es ist wichtig, dass du dich um dich selbst kümmerst — nicht als Luxus, sondern als Voraussetzung dafür, dass du langfristig für das Kind da sein kannst.

Eigene Belastung ernst nehmen

Schock, Ekel, Angst, Hilflosigkeit, Wut — diese Gefühle sind normale Reaktionen auf eine abnormale Situation. Gestehe dir diese Gefühle ein, anstatt sie zu unterdrücken. Was du erlebst, ist belastend. Das anzuerkennen ist der erste Schritt.

Supervision nutzen

Supervision ist in dieser Situation kein optionaler Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Du brauchst einen professionellen Raum, in dem du über das sprechen kannst, was dich belastet — ohne Angst vor Verurteilung. Frage beim Jugendamt oder Träger aktiv nach Supervision.

Pflegeelterngruppen zum Austausch

Andere Pflegeeltern, die Ähnliches erlebt haben, verstehen, was du durchmachst — ohne Erklärungsbedarf. Der Austausch in einer vertrauensvollen Gruppe kann enorm entlastend sein. PFAD e.V. und lokale Pflegeelternverbände bieten solche Gruppen an.

Grenzen der eigenen Belastbarkeit erkennen

Es gibt keine Schande darin, zu sagen: „Ich kann das nicht mehr.“ Wenn die Situation dich überfordert, wenn du merkst, dass du nicht mehr gut für die Kinder sorgen kannst oder wenn deine eigene Gesundheit leidet — dann ist es verantwortungsvoll, das auszusprechen und Hilfe zu suchen.

Wann du selbst professionelle Hilfe brauchst

Schlafstörungen: Du liegst nachts wach, grübelst, hast Albträume oder kannst nicht mehr einschlafen.

Emotionale Taubheit: Du fühlst dich abgestumpft, distanziert oder innerlich leer.

Eigene Traumareaktivierung: Das Verhalten des Kindes triggert eigene belastende Erinnerungen oder Erfahrungen.

Beziehungsprobleme: Die Situation belastet deine Partnerschaft oder dein Verhältnis zu deinen eigenen Kindern.

Burnout-Symptome: Erschöpfung, Hoffnungslosigkeit, das Gefühl, es nicht mehr zu schaffen.

Wichtig

Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar, kostenfrei und anonym: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Auch für Pflegeeltern, die in einer akuten Belastungssituation sind.

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Häufige Fragen zu sexualisiertem Verhalten bei Pflegekindern

Ist sexualisiertes Verhalten immer ein Zeichen für sexuellen Missbrauch?

Nein, nicht zwingend. Sexualisiertes Verhalten kann verschiedene Ursachen haben: sexuellen Missbrauch, aber auch Vernachlässigung, fehlende Grenzsetzung in der Herkunftsfamilie, Exposition gegenüber pornografischen Inhalten oder elterlicher Sexualität sowie Nachahmungsverhalten ohne eigene Missbrauchserfahrung. Es ist jedoch immer ein ernstzunehmendes Signal, das fachlich abgeklärt werden sollte. Eine vorschnelle Schlussfolgerung kann genauso schädlich sein wie das Ignorieren des Verhaltens. Wende dich an eine spezialisierte Beratungsstelle wie Wildwasser, Zartbitter oder Pro Familia, um eine professionelle Einschätzung zu erhalten.

Wie schütze ich meine eigenen Kinder im Haushalt?

Der Schutz aller Kinder im Haushalt hat oberste Priorität. Konkrete Maßnahmen: Klare Regeln für Schlafzimmer und Badezimmer aufstellen — kein gemeinsames Übernachten oder Baden ohne Aufsicht. Offene, altersgerechte Kommunikation mit allen Kindern über Körpergrenzen und das Recht, Nein zu sagen. Angepasste Aufsicht, besonders in Situationen, in denen Kinder unbeobachtet sind. Bei Bedarf räumliche Trennung der Schlafbereiche. Regelmäßig mit allen Kindern im Gespräch bleiben und signalisieren: Du kannst mir alles erzählen. Wenn das Verhalten des Pflegekindes trotz Maßnahmen die Sicherheit anderer Kinder gefährdet, muss das Jugendamt einbezogen werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Pflegekind sexualisiertes Verhalten zeigt?

Mehrere Anlaufstellen stehen zur Verfügung: Das zuständige Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst als erste Anlaufstelle; spezialisierte Beratungsstellen wie Wildwasser e.V. (bundesweit, spezialisiert auf sexualisierte Gewalt), Zartbitter e.V. (Köln, bundesweit bekannt), Pro Familia (sexualpädagogische Beratung) oder der Kinderschutz-Zentren e.V.; traumatherapeutisch ausgebildete Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten; sowie das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei, anonym). Die meisten Beratungsstellen bieten auch telefonische Erstberatung an — du musst nicht allein entscheiden, ob und wie du handelst.

Muss ich sexualisiertes Verhalten meines Pflegekindes melden?

Wenn du den Verdacht hast, dass das sexualisierte Verhalten auf sexuellen Missbrauch zurückgeht — sei es in der Vergangenheit oder aktuell —, besteht nach § 8a SGB VIII eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Jugendamt. Als Pflegeeltern seid ihr in das Hilfesystem eingebunden und habt eine besondere Verantwortung. Auch wenn kein Verdacht auf Missbrauch besteht, ist es dringend empfohlen, das Verhalten dem Pflegekinderdienst mitzuteilen und zu dokumentieren. Das dient dem Schutz des Kindes, dem Schutz der anderen Kinder im Haushalt und eurem eigenen Schutz. Wichtig: Dokumentiert sachlich und wertungsfrei, was ihr beobachtet habt — ohne Interpretationen oder Befragungen des Kindes.

Kann Therapie bei sexualisiertem Verhalten helfen?

Ja, spezialisierte Traumatherapie zeigt bei Kindern mit sexualisiertem Verhalten gute Ergebnisse. Besonders bewährt hat sich die Traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie (Tf-KVT), die speziell für Kinder und Jugendliche mit Traumafolgestörungen entwickelt wurde. Die Therapie hilft dem Kind, das Erlebte zu verarbeiten, angemessene Grenzen zu lernen und alternative Verhaltensweisen zu entwickeln. Wichtig: Nicht jeder Therapeut ist auf sexualisiertes Verhalten spezialisiert. Frage gezielt nach Erfahrung mit Trauma und sexualisierter Gewalt. Der Therapieplatz kann über den Kinderarzt, das Jugendamt oder spezialisierte Beratungsstellen vermittelt werden. Wartezeiten können lang sein — melde dich frühzeitig an.

Was mache ich, wenn das Verhalten in der Schule oder Kita auftritt?

Wenn sexualisiertes Verhalten in der Schule oder Kita auftritt, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Einrichtung entscheidend. Informiere die zuständigen Fachkräfte (Erzieher, Lehrer, Schulsozialarbeiter) über die Situation — so weit, wie es zum Schutz aller Beteiligten nötig ist, ohne das Kind zu stigmatisieren. Vereinbare gemeinsame Regeln und Aufsichtsstrategien. Bitte die Einrichtung, Vorfälle sachlich zu dokumentieren und dich zeitnah zu informieren. In manchen Fällen kann eine Schulbegleitung oder Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII sinnvoll sein, um das Kind zu unterstützen und andere Kinder zu schützen. Wichtig: Die Einrichtung darf das Kind nicht ausschließen, ohne dass Alternativen geprüft wurden. Im Zweifelsfall das Jugendamt einbeziehen.

Wie unterscheide ich normales von auffälligem sexuellem Verhalten?

Altersangemessene Sexualität ist spielerisch, neugierig, freiwillig und lässt sich leicht durch Ablenkung oder Grenzsetzung unterbrechen. Auffälliges sexualisiertes Verhalten hingegen ist zwanghaft (das Kind kann nicht aufhören, auch wenn es ermahnt wird), altersunangemessen (Wissen oder Handlungen, die das Kind in seinem Alter normalerweise nicht kennen sollte), aggressiv oder grenzüberschreitend (gegen den Willen anderer Kinder), häufig und intensiv, oft mit Angst, Scham oder Heimlichkeit verbunden. Entscheidend sind drei Fragen: Ist das Verhalten für das Alter typisch? Findet es freiwillig und auf Augenhöhe statt? Lässt es sich durch einfache Grenzsetzung stoppen? Wenn eine dieser Fragen mit Nein beantwortet wird, sollte professionelle Beratung hinzugezogen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sexualisiertes Verhalten ist nicht automatisch ein Beweis für sexuellen Missbrauch — aber es muss immer fachlich abgeklärt werden.
  • Ruhe bewahren, nicht bestrafen, keine Schuldzuweisungen an das Kind. Es braucht Sicherheit, nicht Beschämung.
  • Alle Kinder im Haushalt schützen: klare Regeln, angepasste Aufsicht, offene Kommunikation über Körpergrenzen.
  • Keine eigenen Befragungen durchführen — das ist Aufgabe von Fachleuten. Dokumentiere sachlich und kontaktiere Fachstellen.
  • Professionelle Hilfe suchen: Wildwasser, Zartbitter, Pro Familia, Kinderschutz-Zentren, Hilfetelefon 0800 22 55 530.
  • Bei Verdacht auf aktuellen Missbrauch: Jugendamt und/oder Polizei informieren.
  • Eigene Belastung ernst nehmen: Supervision, Pflegeelterngruppen und bei Bedarf eigene Therapie nutzen.

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