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Rechte und Pflichten
von Pflegeeltern

Was darfst du entscheiden, was musst du beachten? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Rechte und Pflichten im Pflegealltag — von der Alltagssorge über das Hilfeplangespräch bis zur Verbleibensanordnung.

9 Min. LesezeitAktualisiert: Februar 2026Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage

Die Rechte und Pflichten von Pflegeeltern ergeben sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Gesetze. Anders als bei der Adoption erhalten Pflegeeltern nicht das Sorgerecht — dieses verbleibt bei den leiblichen Eltern oder einem gerichtlich bestellten Vormund. Stattdessen bewegen sich Pflegeeltern in einem klar definierten rechtlichen Rahmen, der ihre Handlungsspielräume und Verantwortlichkeiten regelt.

Die drei wichtigsten gesetzlichen Säulen für Pflegeeltern sind:

1§ 33 SGB VIII — Vollzeitpflege

Die zentrale Rechtsgrundlage für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie. Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfe zur Erziehung, die zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein kann. Ziel ist es, dem Kind eine altersgemäße Entwicklung in einem familiären Umfeld zu ermöglichen.

2§ 1688 BGB — Alltagssorge

Die sogenannte „kleine Sorge“ berechtigt Pflegeeltern, in Angelegenheiten des täglichen Lebens eigenständig zu entscheiden. Dazu gehören Schulangelegenheiten, einfache Arztbesuche, Freizeitgestaltung und die Verwaltung des Taschengelds. Die Alltagssorge gilt automatisch, wenn das Kind mit Einverständnis des Sorgeberechtigten in der Pflegefamilie lebt.

3§ 1632 Abs. 4 BGB — Verbleibensanordnung

Ein besonderer Schutz für Pflegekinder und Pflegefamilien: Wenn das Kind seit längerer Zeit in der Pflegefamilie lebt und eine Wegnahme das Kindeswohl gefährden würde, kann das Familiengericht anordnen, dass das Kind in der Pflegefamilie verbleibt. Pflegeeltern sind direkt antragsberechtigt.

Gesetzliche Grundlage

Weitere relevante Normen: § 36 SGB VIII (Hilfeplanung), § 37 SGB VIII (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der Familie), § 37a SGB VIII (Beratung und Unterstützung der Pflegeperson), § 39 SGB VIII (Pflegegeld), § 1684 BGB (Umgangsrecht), § 1686 BGB (Auskunftsrecht). Als Pflegeeltern müsst ihr diese Paragraphen nicht auswendig kennen — aber es hilft, die wichtigsten zu verstehen.

Rechte der Pflegeeltern

Pflegeeltern haben mehr Rechte, als vielen bewusst ist. Die Kenntnis deiner Rechte ist entscheidend, um im Pflegealltag selbstbewusst handeln zu können und die bestmögliche Versorgung für dein Pflegekind sicherzustellen.

Alltagssorge nach § 1688 BGB

Pflegeeltern dürfen eigenständig über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden: Schulanmeldung, Arztbesuche für Routineuntersuchungen, Anmeldung in Vereinen, Alltagsorganisation und Freizeitgestaltung. Diese Befugnis gilt automatisch, solange der Sorgeberechtigte sie nicht ausdrücklich einschränkt.

Mitsprache bei Hilfeplangesprächen

Nach § 36 SGB VIII müssen Pflegeeltern an der Hilfeplanung beteiligt werden. Eure Beobachtungen, Einschätzungen und Wünsche fließen in den Hilfeplan ein. Ihr habt das Recht, aktiv mitzugestalten — nicht nur zuzuhören.

Anspruch auf Pflegegeld und Beihilfen

Pflegeeltern erhalten monatliches Pflegegeld nach § 39 SGB VIII, das materiellen Aufwand und einen Erziehungsbeitrag umfasst. Zusätzlich gibt es Beihilfen für Erstausstattung, Weihnachten, Urlaub und Sonderbedarf wie Brillen, Nachhilfe oder Klassenfahrten.

Anspruch auf Fachberatung und Unterstützung

Nach § 37a SGB VIII haben Pflegeeltern Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Jugendhilfe. Das umfasst regelmäßige Fachberatung, Fortbildungsangebote, Supervision und Krisenintervention.

Verbleibensanordnung (§ 1632 Abs. 4 BGB)

Lebt ein Kind seit längerer Zeit in der Pflegefamilie und würde eine Herausnahme das Kindeswohl gefährden, können Pflegeeltern beim Familiengericht eine Verbleibensanordnung beantragen. Damit wird gerichtlich angeordnet, dass das Kind in der Pflegefamilie bleibt.

Recht auf Information über das Kind

Pflegeeltern haben das Recht, über wesentliche Umstände informiert zu werden, die das Kind betreffen — etwa Vorgeschichte, Diagnosen, gerichtliche Entscheidungen und geplante Änderungen der Hilfe. Nur wer informiert ist, kann ein Kind angemessen versorgen.

Tipp

Lass dir deine Rechte schriftlich bestätigen — insbesondere den Umfang der Alltagssorge. Manche Jugendämter und Vormünder regeln das in einer individuellen Vereinbarung. So vermeidest du Konflikte und hast im Zweifel etwas in der Hand.

Pflichten der Pflegeeltern

Mit den Rechten gehen auch Pflichten einher. Die meisten davon sind selbstverständlich und ergeben sich aus der Verantwortung, die du für ein Kind übernimmst. Einige Pflichten sind jedoch formaler Natur und werden im Pflegealltag manchmal unterschätzt.

Dokumentation der Entwicklung

Pflegeeltern sind verpflichtet, die Entwicklung des Kindes zu beobachten und zu dokumentieren. Regelmäßige Berichte für das Jugendamt und das Hilfeplangespräch gehören dazu. Die Dokumentation umfasst Entwicklungsschritte, Verhaltensbeobachtungen, Arztbesuche und besondere Vorkommnisse.

Umgangskontakte ermöglichen und begleiten

Leibliche Eltern haben nach § 1684 BGB ein Umgangsrecht. Pflegeeltern müssen Besuchskontakte ermöglichen, das Kind darauf vorbereiten und es dabei unterstützen. Auch wenn Kontakte emotional belastend sein können — sie dienen grundsätzlich dem Kindeswohl.

Kooperation mit Jugendamt, Vormund und Herkunftsfamilie

Pflegeeltern arbeiten in einem System mit mehreren Beteiligten. Offene Kommunikation mit dem Jugendamt, dem Vormund und — soweit möglich — der Herkunftsfamilie ist essenziell. Wichtige Entscheidungen, die über die Alltagssorge hinausgehen, müssen abgestimmt werden.

Teilnahme an Hilfeplangesprächen

Mindestens einmal jährlich findet ein Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII statt. Die Teilnahme ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Hier werden die Ziele der Hilfe überprüft, der Entwicklungsstand besprochen und die nächsten Schritte vereinbart.

Schweigepflicht über personenbezogene Daten

Pflegeeltern unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht bezüglich der personenbezogenen Daten des Kindes und seiner Herkunftsfamilie. Diagnosen, Vorgeschichte, Namen der leiblichen Eltern und Gerichtsbeschlüsse dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden — auch nicht an Nachbarn, Lehrer oder Freunde ohne dienstliche Notwendigkeit.

Förderung der Entwicklung des Kindes

Pflegeeltern sind verpflichtet, die körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes aktiv zu fördern. Dazu gehören altersgerechte Bildung, therapeutische Maßnahmen (soweit im Hilfeplan vereinbart), emotionale Zuwendung und ein stabiles, förderndes Umfeld.

Wichtig

Schweigepflicht ernst nehmen: Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann das Vertrauens­verhältnis zum Jugendamt zerstören und im schlimmsten Fall zum Abbruch des Pflegeverhältnisses führen. Auch gut gemeinte Erzählungen im Freundeskreis über die Vorgeschichte des Kindes sind tabu.

Rechte und Pflichten im Überblick

Deine Rechte

  • Alltagssorge nach § 1688 BGB
  • Mitsprache bei Hilfeplangesprächen
  • Anspruch auf Pflegegeld und Beihilfen
  • Anspruch auf Fachberatung und Unterstützung
  • Verbleibensanordnung (§ 1632 Abs. 4 BGB)
  • Recht auf Information über das Kind

Deine Pflichten

  • Dokumentation der Entwicklung
  • Umgangskontakte ermöglichen und begleiten
  • Kooperation mit Jugendamt, Vormund und Herkunftsfamilie
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Schweigepflicht über personenbezogene Daten
  • Förderung der Entwicklung des Kindes

Verhältnis zur Herkunftsfamilie

Die Beziehung zur Herkunftsfamilie des Pflegekindes ist eine der größten Herausforderungen im Pflegealltag — und gleichzeitig ein zentrales Element der Vollzeitpflege. Das Kind hat in der Regel eine Bindung an seine leiblichen Eltern, und diese Bindung hat rechtlich und emotional eine hohe Bedeutung.

Umgangskontakte

Nach § 1684 BGB hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen — und die Eltern haben sowohl ein Recht als auch eine Pflicht zum Umgang. Pflegeeltern sind verpflichtet, diese Kontakte zu ermöglichen, sofern kein gerichtlicher Ausschluss vorliegt.

Die konkrete Ausgestaltung der Umgangskontakte wird im Hilfeplan festgelegt: Häufigkeit (z.B. alle zwei Wochen), Dauer, Ort (z.B. begleiteter Umgang in einer Beratungsstelle) und die Frage, ob die Kontakte begleitet oder unbegleitet stattfinden.

Rollenklärung

Eine der häufigsten Konfliktuellen im Pflegealltag entsteht durch unklare Rollen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen: Pflegeeltern ersetzen nicht die leiblichen Eltern. Sie bieten dem Kind ein sicheres Zuhause — parallel zur bestehenden Bindung zur Herkunftsfamilie. Diese sogenannte „doppelte Elternschaft“ kann für alle Beteiligten anspruchsvoll sein.

Was tun bei Problemen?

Kind ist nach Umgangskontakten verstört

Dokumentiere die Auffälligkeiten und besprich sie beim nächsten Hilfeplangespräch oder direkt mit der Fachberatung. In akuten Fällen kannst du das Jugendamt sofort informieren.

Leibliche Eltern halten sich nicht an Absprachen

Halte alles schriftlich fest und informiere den zuständigen Sozialarbeiter. Vereinbarungen aus dem Hilfeplan sind verbindlich.

Kind möchte keinen Umgang

Der Kindeswille wird mit zunehmendem Alter stärker berücksichtigt. Besprich die Situation mit dem Jugendamt — eine erzwungene Kontaktaufnahme kann dem Kind schaden.

Leibliche Eltern bedrohen oder beleidigen Pflegeeltern

Sofort das Jugendamt und ggf. die Polizei einschalten. Du musst keine Übergriffe hinnehmen. Begleiteter Umgang oder Umgangsausschluss sind mögliche Konsequenzen.

Gut zu wissen

Viele Pflegeeltern empfinden die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie als belastend. Das ist verständlich und normal. Supervision und der Austausch mit anderen Pflegeeltern helfen, die eigene Rolle zu klären und emotionalen Abstand zu gewinnen.

Ausführlicher Ratgeber

Pflegeeltern werden: Der komplette Leitfaden 2026

Voraussetzungen, Bewerbung, Ablauf und was dich erwartet.

Das Hilfeplangespräch: Deine Rolle

Das Hilfeplangespräch (HPG) ist das zentrale Steuerungsinstrument in der Jugendhilfe. Es findet mindestens einmal jährlich statt und wird vom Jugendamt einberufen. Für Pflegeeltern ist es eine der wichtigsten Gelegenheiten, die Situation des Kindes mitzugestalten.

Was passiert beim Hilfeplangespräch?

Im HPG wird der aktuelle Entwicklungsstand des Kindes besprochen, die bisherigen Ziele überprüft und neue Ziele für den kommenden Zeitraum vereinbart. Themen sind unter anderem:

  • Entwicklungsstand des Kindes (körperlich, emotional, sozial, schulisch)
  • Bindung und Beziehung in der Pflegefamilie
  • Umgangskontakte und deren Verlauf
  • Therapeutische Maßnahmen und Förderbedarfe
  • Perspektivklärung (Verbleib, Rückführung, Adoption?)
  • Pflegegeld und eventuelle Zusatzbedarfe

Wer nimmt teil?

Pflegeeltern

Berichten über den Alltag, Entwicklung und Bedürfnisse des Kindes

Sozialarbeiter/in (Jugendamt)

Leitung des Gesprächs, Dokumentation, Vereinbarungen

Vormund/Sorgeberechtigte

Entscheidungen über grundlegende Angelegenheiten

Leibliche Eltern

Werden einbezogen, sofern möglich und sinnvoll

Fachberatung/Träger

Fachliche Begleitung der Pflegefamilie

Das Kind selbst

Altersabhängig — Beteiligung ab ca. 8-10 Jahren üblich

So bereitest du dich vor

1

Dokumentation sichten

Gehe deine Aufzeichnungen der letzten Monate durch: Entwicklungsschritte, besondere Vorkommnisse, Arztbesuche, Therapietermine, Verhalten bei Umgangskontakten.

2

Themen und Anliegen sammeln

Was möchtest du ansprechen? Gibt es Änderungswünsche bei den Umgangskontakten? Braucht das Kind eine Therapie? Sind zusätzliche Beihilfen nötig?

3

Entwicklungsbericht vorbereiten

Viele Jugendämter erwarten einen schriftlichen Bericht vorab. Strukturiere ihn nach Bereichen: Gesundheit, Verhalten, Schule, soziale Kontakte, emotionale Entwicklung.

4

Ziele formulieren

Welche konkreten Ziele sollen im nächsten Zeitraum erreicht werden? Formuliere sie realistisch und messbar.

Tipp

Digitale Dokumentation spart Zeit: Mit Pflegeeltern.Space dokumentierst du den Alltag fortlaufend und kannst Entwicklungsberichte auf Knopfdruck erstellen — statt abends stundenlang Berichte zu schreiben. Die KI fasst deine Einträge automatisch zusammen.

Was tun bei Konflikten mit dem Jugendamt?

Auch wenn die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in den meisten Fällen gut funktioniert — Konflikte kommen vor. Häufige Streitpunkte sind Umgangsregelungen, Perspektiventscheidungen (Rückführung vs. Verbleib), Pflegegeld-Bewilligungen oder die Qualität der Betreuung durch den zuständigen Sozialarbeiter.

Beschwerdewege

Direktes Gespräch mit der Fachkraft

Der erste Schritt ist immer das direkte Gespräch. Viele Konflikte beruhen auf Missverständnissen oder mangelnder Kommunikation. Bitte um einen Gesprächstermin und formuliere dein Anliegen sachlich.

Vorgesetzte/Teamleitung einschalten

Wenn das Gespräch nicht weiterführt, kannst du dich an die Teamleitung oder Abteilungsleitung des Jugendamtes wenden. Du hast das Recht, mit einer übergeordneten Stelle zu sprechen.

Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe

Seit der Reform des SGB VIII (KJSG 2021) gibt es in jedem Bundesland Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII. Sie beraten unabhängig, vermitteln bei Konflikten und begleiten dich auch zu Gesprächen mit dem Jugendamt.

Pflegeeltern-Verbände

Der PFAD Bundesverband und die Landesverbände bieten Beratung, Rechtsberatung und Vernetzung. Sie kennen die typischen Konflikte und können oft unbürokratisch helfen.

Rechtlicher Beistand

Bei schwerwiegenden Konflikten — insbesondere bei drohender Herausnahme des Kindes — solltest du einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Die Kosten können über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe gedeckt werden.

Rechtliche Möglichkeiten

In bestimmten Situationen stehen Pflegeeltern auch gerichtliche Wege offen:

  • Verbleibensanordnung (§ 1632 Abs. 4 BGB) — wenn die Herausnahme des Kindes droht und ihr der Meinung seid, dass der Verbleib dem Kindeswohl dient
  • Widerspruch gegen Verwaltungsakte — z.B. bei Kürzung oder Ablehnung von Pflegegeld oder Beihilfen
  • Antrag auf Umgangsregelung — wenn die bestehende Umgangsregelung dem Kindeswohl schadet
  • Beschwerde bei der Kommunalaufsicht — bei systematischem Fehlverhalten des Jugendamtes

Wichtig

Dokumentation ist dein bester Schutz. Halte Gespräche, Vereinbarungen, Vorfälle und Entscheidungen immer schriftlich fest. Im Konfliktfall sind Daten, Uhrzeiten und konkrete Sachverhalte entscheidend. Eine saubere Dokumentation gibt dir in jedem Beschwerdeverfahren eine deutlich bessere Ausgangsposition.

Häufige Fragen zu Rechten und Pflichten

Haben Pflegeeltern das Sorgerecht für das Pflegekind?

Nein, Pflegeeltern haben in der Regel nicht das Sorgerecht. Das Sorgerecht liegt bei den leiblichen Eltern oder einem bestellten Vormund. Pflegeeltern erhalten jedoch nach § 1688 BGB die sogenannte Alltagssorge, die sie berechtigt, Entscheidungen des täglichen Lebens eigenständig zu treffen — etwa Schulanmeldung, Arztbesuche für Routineuntersuchungen und Freizeitaktivitäten.

Was ist die Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB?

Die Verbleibensanordnung ist ein gerichtlicher Beschluss, der anordnet, dass ein Pflegekind in der Pflegefamilie verbleibt, auch wenn die leiblichen Eltern die Herausgabe verlangen. Sie kann beantragt werden, wenn das Kind seit längerer Zeit in der Pflegefamilie lebt und eine Wegnahme das Kindeswohl gefährden würde. Antragsberechtigt sind die Pflegeeltern selbst.

Müssen Pflegeeltern Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie ermöglichen?

Ja, grundsätzlich haben leibliche Eltern ein Umgangsrecht nach § 1684 BGB, und Pflegeeltern sind verpflichtet, diese Kontakte zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Umgang dient dem Kindeswohl und der Aufrechterhaltung der Bindung zur Herkunftsfamilie. Wird der Umgang als kindeswohlgefährdend eingeschätzt, kann das Familiengericht den Umgang einschränken oder aussetzen.

An wen können sich Pflegeeltern bei Konflikten mit dem Jugendamt wenden?

Pflegeeltern können sich an die Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe wenden, die in jedem Bundesland existieren (§ 9a SGB VIII). Darüber hinaus bieten Pflegeeltern-Verbände wie der PFAD Bundesverband, Landesverbände und lokale Pflegeeltern-Initiativen Beratung und Unterstützung an. In rechtlichen Fragen empfiehlt sich die Konsultation eines auf Familienrecht spezialisierten Anwalts.

Rechtsfragen? Der KI-Assistent hilft.

Fragen zu Alltagssorge, Umgangsrecht, Hilfeplan oder Pflegegeld? Unser KI-Assistent kennt das deutsche Pflegekinderwesen und ist rund um die Uhr verfügbar.

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