Pflegekind wird volljährig
Care Leaving, Nachbetreuung & § 41 SGB VIII
Der 18. Geburtstag eines Pflegekindes ist kein automatisches Ende der Jugendhilfe. Was viele nicht wissen: § 41 SGB VIII sichert jungen Volljährigen weiterhin Unterstützung zu — und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Rechte von Care Leavern seit 2021 deutlich gestärkt.
Was passiert mit 18? — Das Ende der Jugendhilfe?
Für viele Pflegekinder ist der 18. Geburtstag mit tiefer Unsicherheit verbunden. Anders als Kinder, die in stabilen Familien aufwachsen und auch als junge Erwachsene auf ein verlässliches Netz zurückgreifen können, stehen Care Leaver — also junge Menschen, die aus der Jugendhilfe herauswachsen — oft vor einem abrupten Einschnitt. In Deutschland verlassen jedes Jahr rund 10.000 bis 15.000 junge Menschen das Jugendhilfesystem.
Die gute Nachricht: Das Gesetz sieht keine automatische Beendigung der Jugendhilfe mit dem 18. Geburtstag vor. Der § 41 SGB VIII regelt ausdrücklich, dass junge Volljährige weiterhin Anspruch auf Hilfe haben — wenn sie ihn geltend machen. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das 2021 in Kraft trat, hat diese Rechte weiter ausgebaut und eine Soll-Regelung etabliert: Das Jugendamt soll die Hilfe in der Regel fortsetzen, wenn die betroffene Person dies beantragt und weiterhin Bedarf besteht.
Trotz dieser gesetzlichen Grundlage erleben viele Care Leaver in der Praxis, dass Hilfen zum 18. Geburtstag enden — häufig weil der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde oder weil das Jugendamt die Notwendigkeit nicht ausreichend geprüft hat. Pflegeeltern können hier eine entscheidende Rolle spielen, indem sie rechtzeitig gemeinsam mit dem Pflegekind den Weg durch das System navigieren.
Bis 21
Regelfall
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Bis 27
Ausnahmefall
In begründeten Einzelfällen bei besonderem Bedarf
Bis 21
Coming-Back
Rückkehroption nach § 41 Abs. 2 SGB VIII (seit KJSG 2021)
Wichtig
Ausführlicher Ratgeber
Hilfeplan für Pflegekinder: Ablauf, Rechte & Vorbereitung
Wie der Hilfeplan funktioniert und wie ihr euch als Pflegeeltern optimal vorbereitet.
§ 41 SGB VIII verstehen — Rechtsanspruch, Antrag & Voraussetzungen
Der § 41 SGB VIII ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Unterstützung junger Volljähriger. Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft trat, wurde diese Vorschrift erheblich gestärkt: Aus einer Kann-Regelung wurde eine Soll-Regelung, die dem Jugendamt nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, die Hilfe zu verweigern.
Wer hat Anspruch? — Die vier Voraussetzungen
Volljährigkeit und Alter
Der junge Mensch muss volljährig sein (18 Jahre) und darf noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen kann die Hilfe bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden, wenn eine spezifische Begründung vorliegt (z.B. Suchterkrankung, Behinderung, besondere Traumatisierung).
Antragstellung
Die Hilfe für junge Volljährige wird nicht automatisch gewährt — sie muss ausdrücklich beantragt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt gestellt, in der Regel schriftlich und mit einer Begründung, warum weiterhin Bedarf besteht.
Bedarf an Unterstützung
Es muss ein konkreter Hilfebedarf bestehen, der eine Verselbstständigung noch nicht ermöglicht — zum Beispiel laufende Ausbildung, fehlende Wohnsituation, psychische Belastungen oder mangelnde Alltagskompetenzen. Das Jugendamt prüft dies individuell.
Geeignete Hilfeform
Die Hilfe muss in einer geeigneten Form geleistet werden — das kann der Verbleib in der Pflegefamilie, betreutes Wohnen, eine sozialpädagogische Einzelbetreuung oder eine ambulante Unterstützung sein. Art und Umfang werden im Hilfeplan festgelegt.
Was hat sich durch das KJSG 2021 geändert?
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die Position von Care Leavern in mehrfacher Hinsicht gestärkt. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Soll-Regelung statt Kann-Regelung
Das Jugendamt soll die Hilfe in der Regel fortsetzen — und muss aktiv begründen, wenn es das nicht tut. Die Beweislast hat sich umgekehrt.
Coming-Back-Option (§ 41 Abs. 2)
Wer die Hilfe abbricht, kann bis zum 21. Geburtstag erneut Unterstützung beantragen. Damit ist ein Abbruch nicht mehr unwiderruflich.
Nachbetreuung (§ 41a)
Neu eingeführt: Auch nach Beendigung der Jugendhilfe haben Care Leaver Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Beteiligung junger Volljähriger
Der Hilfeplan muss die Wünsche und Perspektiven des jungen Menschen noch stärker berücksichtigen. Das Mitwirkungsrecht wurde ausgebaut.
Gut zu wissen
Die Coming-Back-Option — Rückkehr in die Jugendhilfe
Eine der wichtigsten Neuerungen des KJSG 2021 ist die sogenannte Coming-Back-Option. Sie ist in § 41 Abs. 2 SGB VIII verankert und erlaubt es jungen Volljährigen, nach einem Abbruch der Jugendhilfe erneut Unterstützung zu beantragen — vorausgesetzt, sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zuvor war eine freiwillige Beendigung der Hilfe oft unwiderruflich: Wer seine Hilfe abbrach, etwa weil er eine neue Beziehung einging oder in eine eigene Wohnung zog, hatte kaum Chancen, bei Scheitern dieser Situation wieder in das System zurückzukehren. Dieses Sicherheitsnetz fehlt vielen jungen Menschen — und führte zu unnötigen Krisen.
Typische Situationen, in denen die Coming-Back-Option greift
Wohnungsverlust nach dem Auszug aus der Pflegefamilie oder aus einer betreuten Wohneinrichtung
Trennung von einem Partner oder einer Partnerin, bei dem oder der man gelebt hat
Abbruch der Ausbildung oder des Studiums mit anschließender Orientierungsphase
Psychische Krise, Erkrankung oder Suchtproblematik, die eine erneute Unterstützung notwendig macht
Tipp
Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII
Völlig neu eingeführt durch das KJSG 2021 ist der § 41a SGB VIII. Er regelt die Nachbetreuung — also die Unterstützung, die junge Menschen auch nach dem Ende der Jugendhilfe in Anspruch nehmen können. Damit wird anerkannt, dass der Übergang in die Selbstständigkeit ein Prozess ist, der nicht mit dem letzten Hilfebescheid abgeschlossen ist.
Was umfasst die Nachbetreuung?
Beratung und Unterstützung: Ehemalige Jugendhilfekinder haben Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt — auch wenn die formale Hilfe bereits beendet wurde. Das können Gespräche zu Wohnen, Arbeit, Finanzen, Gesundheit oder persönlichen Krisen sein.
Kein starres Enddatum: Das Gesetz definiert keine feste Altersgrenze für die Nachbetreuung. Maßgeblich ist der konkrete Bedarf. Grundsätzlich orientiert sich die Praxis an einer Erreichbarkeit bis zum 21. Lebensjahr, bei Bedarf auch darüber hinaus.
Niedrigschwelliger Zugang: Die Nachbetreuung soll niedrigschwellig zugänglich sein — das heißt, der junge Mensch muss sich lediglich melden, ohne einen förmlichen Antrag stellen zu müssen. Das Jugendamt ist verpflichtet, erreichbar und ansprechbar zu sein.
Gut zu wissen
Ausführlicher Ratgeber
Rechte und Pflichten von Pflegeeltern im Überblick
Was Pflegeeltern wissen müssen — von der Betriebserlaubnis bis zur Mitwirkung im Hilfeplan.
Verselbstständigung vorbereiten — Praktische Fähigkeiten & Lebensbereiche
Die beste Unterstützung für Care Leaver beginnt nicht mit 18, sondern weit vorher. Je früher Pflegekinder lernen, selbstständig zu agieren, desto besser gelingt der Übergang. Die Verselbstständigung umfasst viele Bereiche des Alltags — von Finanzen über Behördengänge bis hin zu sozialen Kontakten.
Finanzen und Haushalt
Kontoführung, Budgetplanung, Einkaufen und Kochen, Wäsche waschen, Versicherungen verstehen — diese Basics sollten Pflegekinder idealerweise mit 16 bis 17 Jahren schrittweise erlernen. Gemeinsames Einkaufen mit Budgetvorgabe oder das eigenverantwortliche Verwalten eines Taschengeldes sind praktische Trainingsfelder.
Behördengänge und Antragsstellung
Bürgeramt, Krankenkasse, Finanzamt, Jobcenter — das Behördensystem ist für viele junge Menschen ein Labyrinth. Pflegeeltern können hier begleiten: erst erklären, dann gemeinsam gehen, dann den jungen Menschen alleine machen lassen. Das Ausfüllen von Formularen, das Lesen von Bescheiden und das Schreiben formeller Briefe sind Schlüsselkompetenzen.
Ausbildung und Studium
Berufsplanung ist ein Prozess, der Unterstützung braucht. Wer welche Ausbildung oder welches Studium anstrebt, sollte frühzeitig erkundet werden — mit Praktika, Berufsberatung, Schulbegleitung und realistischer Einschätzung eigener Stärken. Pflegeeltern können hier als neutrale Gesprächspartner und als Netzwerk agieren.
Wohnungssuche
Der Mietmarkt ist für junge Menschen schwierig — erst recht für Care Leaver ohne Bürgen, Einkommensnachweis oder Miethistorie. Früh beginnen bedeutet: Wohnungsmarkt kennenlernen, Selbstauskunft vorbereiten, verstehen was ein Mietvertrag regelt, und im Notfall wissen, welche Stellen bei der Wohnungssuche helfen (Jugendamt, Wohnhilfen, Sozialdienste).
Krankenversicherung
Mit 18 endet in der Regel die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Pflegeeltern. Das Pflegekind muss eine eigene Krankenversicherung abschließen. Wer in Ausbildung ist, ist über den Arbeitgeber versichert. Wer studiert, kann sich günstig studentisch versichern. Wer nichts davon hat, muss sich eigenständig versichern — spätestens ab 18 Jahren.
Tipp
Finanzielle Absicherung für junge Volljährige
Die finanzielle Situation von Care Leavern ist eine der größten Herausforderungen beim Übergang in die Selbstständigkeit. Ohne familiäres Netz, ohne den Rückhalt von Eltern, die im Notfall einspringen, sind junge Volljährige besonders vulnerabel. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen — man muss sie nur kennen und beantragen.
Überblick: Finanzielle Leistungen für Care Leaver
Pflegegeld (§ 39 SGB VIII) bei weiterführender Hilfe
Wenn das Jugendamt Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII bewilligt und der Verbleib in der Pflegefamilie die Hilfeform ist, erhalten Pflegeeltern weiterhin das Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach den gleichen Sätzen wie bei minderjährigen Pflegekindern.
Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wer eine Berufsausbildung macht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Wohnort und Ausbildungsvergütung. Care Leaver haben häufig gute Chancen auf hohe BAB-Sätze.
BAföG bei Studium oder Schulausbildung
Bei Studium oder schulischer Ausbildung kann BAföG beantragt werden. Die Elternanrechnung kann bei ehemaligen Pflegekindern gering ausfallen, da oft kein oder kaum elterliches Einkommen angerechnet wird. Das kann zu deutlich höheren BAföG-Sätzen führen als bei anderen Studierenden.
Kindergeld bis 25 bei Ausbildung
Pflegeeltern erhalten für das Pflegekind Kindergeld bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind in Ausbildung oder Studium ist. Das gilt auch nach dem 18. Geburtstag. Ist das Pflegekind volljährig und bezieht selbst Grundsicherung (z.B. Bürgergeld), wird das Kindergeld an das Kind ausgezahlt.
Bürgergeld als Auffangnetz
Wer keine Ausbildung hat, nicht in Jugendhilfe ist und anderweitig keine ausreichende Finanzierung hat, kann Bürgergeld (SGB II) beantragen. Dabei ist zu beachten: Gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach § 41 SGB VIII und Bürgergeld ist eingeschränkt möglich — das Jugendamt geht dem Jobcenter grundsätzlich vor.
Wichtig
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Pflegegeld 2026: Höhe nach Bundesland & Altersgruppe
Aktuelle Pflegegeldsätze, Zusatzleistungen und wie du Pflegegeld beantragst.
Care Leaver Community — Netzwerke & Selbsthilfe
Isolation ist eine der größten Gefahren für Care Leaver. Wer aus dem Jugendhilfesystem herauswächst, verliert oft gleichzeitig Bezugspersonen, Strukturen und ein soziales Netz. Umso wichtiger sind Netzwerke, in denen junge Menschen mit ähnlichen Erfahrungen zusammenkommen.
Careleaver e.V.
NetzwerkDer bundesweite Zusammenschluss von ehemaligen Heimkindern und Pflegekindern. Bietet Beratung, politische Interessenvertretung und lokale Gruppen. Anlaufstelle Nummer eins für Care Leaver in Deutschland.
Bundesarbeitsgemeinschaft Leaving Care
NetzwerkFachliches Netzwerk von Trägern, Fachkräften und jungen Menschen, das bundesweite Standards für die Begleitung beim Übergang aus der Jugendhilfe entwickelt.
Mentoring-Programme
NetzwerkViele Jugendämter und freie Träger bieten Mentoring-Programme an, in denen erfahrene Erwachsene ehemalige Pflegekinder beim Übergang begleiten. Auch Pflegeeltern können Mentoring-Rollen übernehmen.
Selbsthilfegruppen
NetzwerkIn vielen Städten gibt es Selbsthilfegruppen für Care Leaver — oft bei lokalen Trägern der Jugendhilfe angebunden. Der Austausch mit Menschen, die denselben Weg gegangen sind, ist oft wertvoller als jede professionelle Beratung.
Gut zu wissen
Was Pflegeeltern tun können — Die sichere Basis bleiben
Forschungsergebnisse und Erfahrungsberichte von Care Leavern zeigen immer wieder dasselbe: Was den Unterschied macht, ist nicht das System, sondern die Menschen darin — und vor allem die Pflegeeltern. Eine stabile, verlässliche Beziehung zu mindestens einer erwachsenen Bezugsperson ist der stärkste Schutzfaktor für junge Volljährige aus der Jugendhilfe.
Frühzeitig über den Übergang sprechen
Das Thema „Was passiert mit 18?“ sollte nicht erst kurz vor dem Geburtstag aufkommen. Sprecht spätestens mit 16, 17 Jahren offen darüber — welche Wünsche das Pflegekind hat, welche Möglichkeiten es gibt, was realistische Wege sind. Das nimmt die Angst und schafft gemeinsame Planungsgrundlagen.
Antrag auf § 41 SGB VIII rechtzeitig vorbereiten
Unterstützt euer Pflegekind aktiv dabei, den Antrag auf Hilfe für junge Volljährige zu stellen. Helft beim Formulieren der Begründung. Sprecht das Thema im Hilfeplangespräch an. Macht deutlich, dass ihr als Familie weiter zur Verfügung steht — das ist ein wichtiges Signal an das Jugendamt.
Die Beziehung nach 18 aufrechterhalten
Pflegeeltern haben nach dem 18. Geburtstag keine rechtliche Verpflichtung mehr gegenüber dem Kind — aber die menschliche Verbindung bleibt. Meldet euch regelmäßig, ladet zum Essen ein, seid ansprechbar. Auch wenn das Pflegekind eine eigene Wohnung bezieht, kann es wissen, dass es jederzeit kommen kann.
Praktische Unterstützung anbieten
Beim Umzug helfen, die erste eigene Wohnung einrichten, beim Ausfüllen von Formularen unterstützen, beim Arzttermin begleiten, bei der Wohnungssuche als Ansprechpartner für den Vermieter zur Verfügung stehen — das sind keine kleinen Dinge, sondern oft entscheidende Weichen.
Grenzen setzen und auf sich selbst achten
Pflegeeltern sind keine Sozialarbeiter und müssen auch nach dem 18. Geburtstag nicht für alles verfügbar sein. Klare, liebevolle Grenzen zu setzen ist keine Ablehnung, sondern Selbstschutz. Sprecht offen darüber, was ihr leisten könnt und was nicht. Das ist gesünder als übermäßige Verpflichtungen, die langfristig nicht haltbar sind.
Wichtig
Ausführlicher Ratgeber
Pflegekind in der Pubertät: Bindung, Krisen & Unterstützung
Wie Pflegeeltern in der schwierigsten Entwicklungsphase die richtige Balance finden.
Häufige Fragen zu Care Leaving & § 41 SGB VIII
Endet die Jugendhilfe automatisch mit 18?
Nein. Die Jugendhilfe endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit. Nach § 41 SGB VIII können junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr — in begründeten Ausnahmefällen darüber hinaus — weiterhin Hilfen zur Erziehung erhalten. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag beim Jugendamt und eine fortbestehende Hilfebedürftigkeit. Die Hilfe läuft nur dann aus, wenn sie nicht beantragt oder vom Jugendamt beendet wird. Care Leaver sollten den Antrag rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag stellen.
Wie beantrage ich Hilfe für junge Volljährige (§ 41)?
Der Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII wird beim zuständigen Jugendamt gestellt — in der Regel demselben, das bisher für die Hilfe zur Erziehung zuständig war. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich zu stellen und gut zu begründen, warum eine weitere Hilfe notwendig ist (z.B. laufende Ausbildung, fehlende familiäre Unterstützung, Wohnungssituation). Das Jugendamt prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche konkrete Hilfeform geeignet ist. Eine Beratung durch eine Fachkraft oder eine Careleaver-Beratungsstelle ist empfehlenswert.
Kann mein Pflegekind nach 18 bei mir wohnen bleiben?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn das Jugendamt Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII bewilligt und die Pflegefamilie weiterhin als geeigneter Ort der Betreuung gilt, kann das junge Volljährige in der Pflegefamilie wohnen bleiben und die Pflegeeltern erhalten weiterhin das Pflegegeld. Unabhängig davon können Pflegekinder nach dem 18. Geburtstag natürlich auch ohne formellen Hilfebescheid in der Familie bleiben — dies ist dann allerdings keine staatlich finanzierte Unterbringung mehr.
Was ist die Coming-Back-Option?
Die Coming-Back-Option wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Jahr 2021 eingeführt und ist in § 41 Abs. 2 SGB VIII geregelt. Sie ermöglicht es jungen Volljährigen, nach einem Abbruch der Jugendhilfemaßnahme erneut in das Hilfesystem zurückzukehren — solange sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer also seine Hilfe zunächst abgelehnt oder beendet hat, kann bei erneutem Bedarf (z.B. nach Wohnungsverlust, Beziehungsabbruch oder Ausbildungsabbruch) wieder Unterstützung beantragen. Das ist ein wichtiges Sicherheitsnetz für Care Leaver.
Hat mein Pflegekind Anspruch auf BAföG?
Pflegekinder, die volljährig werden und ein Studium oder eine schulische Ausbildung aufnehmen, können grundsätzlich BAföG beantragen. Da bei der BAföG-Berechnung das Elterneinkommen berücksichtigt wird, kann der Status als ehemaliges Pflegekind ohne elterliche Unterstützung relevant sein. In vielen Fällen wird kein oder kaum Elterneinkommen angerechnet, was zu einem höheren BAföG-Anspruch führt. Beratung beim Studierenden- oder Schüler-BAföG-Amt sowie bei Careleaver-Beratungsstellen ist empfehlenswert, um alle Ansprüche vollständig geltend zu machen.
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