Zum Inhalt springen
Recht

Pflegekind wird volljährig
Care Leaving, Nachbetreuung & § 41 SGB VIII

Der 18. Geburtstag eines Pflegekindes ist kein automatisches Ende der Jugendhilfe. Was viele nicht wissen: § 41 SGB VIII sichert jungen Volljährigen weiterhin Unterstützung zu — und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Rechte von Care Leavern seit 2021 deutlich gestärkt.

10 Min. LesezeitAktualisiert: Februar 2026Juristisch geprüft

Was passiert mit 18? — Das Ende der Jugendhilfe?

Für viele Pflegekinder ist der 18. Geburtstag mit tiefer Unsicherheit verbunden. Anders als Kinder, die in stabilen Familien aufwachsen und auch als junge Erwachsene auf ein verlässliches Netz zurückgreifen können, stehen Care Leaver — also junge Menschen, die aus der Jugendhilfe herauswachsen — oft vor einem abrupten Einschnitt. In Deutschland verlassen jedes Jahr rund 10.000 bis 15.000 junge Menschen das Jugendhilfesystem.

Die gute Nachricht: Das Gesetz sieht keine automatische Beendigung der Jugendhilfe mit dem 18. Geburtstag vor. Der § 41 SGB VIII regelt ausdrücklich, dass junge Volljährige weiterhin Anspruch auf Hilfe haben — wenn sie ihn geltend machen. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das 2021 in Kraft trat, hat diese Rechte weiter ausgebaut und eine Soll-Regelung etabliert: Das Jugendamt soll die Hilfe in der Regel fortsetzen, wenn die betroffene Person dies beantragt und weiterhin Bedarf besteht.

Trotz dieser gesetzlichen Grundlage erleben viele Care Leaver in der Praxis, dass Hilfen zum 18. Geburtstag enden — häufig weil der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde oder weil das Jugendamt die Notwendigkeit nicht ausreichend geprüft hat. Pflegeeltern können hier eine entscheidende Rolle spielen, indem sie rechtzeitig gemeinsam mit dem Pflegekind den Weg durch das System navigieren.

Bis 21

Regelfall

Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII

Bis 27

Ausnahmefall

In begründeten Einzelfällen bei besonderem Bedarf

Bis 21

Coming-Back

Rückkehroption nach § 41 Abs. 2 SGB VIII (seit KJSG 2021)

Wichtig

Der Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sollte mindestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag beim Jugendamt gestellt werden. Wird er erst nach der Volljährigkeit gestellt, besteht zwar weiterhin ein Rechtsanspruch, aber der Übergang ist deutlich schwieriger. Pflegeeltern sollten dieses Thema frühzeitig im Hilfeplan ansprechen.

Ausführlicher Ratgeber

Hilfeplan für Pflegekinder: Ablauf, Rechte & Vorbereitung

Wie der Hilfeplan funktioniert und wie ihr euch als Pflegeeltern optimal vorbereitet.

§ 41 SGB VIII verstehen — Rechtsanspruch, Antrag & Voraussetzungen

Der § 41 SGB VIII ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Unterstützung junger Volljähriger. Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft trat, wurde diese Vorschrift erheblich gestärkt: Aus einer Kann-Regelung wurde eine Soll-Regelung, die dem Jugendamt nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, die Hilfe zu verweigern.

Wer hat Anspruch? — Die vier Voraussetzungen

Volljährigkeit und Alter

Der junge Mensch muss volljährig sein (18 Jahre) und darf noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen kann die Hilfe bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden, wenn eine spezifische Begründung vorliegt (z.B. Suchterkrankung, Behinderung, besondere Traumatisierung).

Antragstellung

Die Hilfe für junge Volljährige wird nicht automatisch gewährt — sie muss ausdrücklich beantragt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt gestellt, in der Regel schriftlich und mit einer Begründung, warum weiterhin Bedarf besteht.

Bedarf an Unterstützung

Es muss ein konkreter Hilfebedarf bestehen, der eine Verselbstständigung noch nicht ermöglicht — zum Beispiel laufende Ausbildung, fehlende Wohnsituation, psychische Belastungen oder mangelnde Alltagskompetenzen. Das Jugendamt prüft dies individuell.

Geeignete Hilfeform

Die Hilfe muss in einer geeigneten Form geleistet werden — das kann der Verbleib in der Pflegefamilie, betreutes Wohnen, eine sozialpädagogische Einzelbetreuung oder eine ambulante Unterstützung sein. Art und Umfang werden im Hilfeplan festgelegt.

Was hat sich durch das KJSG 2021 geändert?

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die Position von Care Leavern in mehrfacher Hinsicht gestärkt. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Soll-Regelung statt Kann-Regelung

Das Jugendamt soll die Hilfe in der Regel fortsetzen — und muss aktiv begründen, wenn es das nicht tut. Die Beweislast hat sich umgekehrt.

Coming-Back-Option (§ 41 Abs. 2)

Wer die Hilfe abbricht, kann bis zum 21. Geburtstag erneut Unterstützung beantragen. Damit ist ein Abbruch nicht mehr unwiderruflich.

Nachbetreuung (§ 41a)

Neu eingeführt: Auch nach Beendigung der Jugendhilfe haben Care Leaver Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

Beteiligung junger Volljähriger

Der Hilfeplan muss die Wünsche und Perspektiven des jungen Menschen noch stärker berücksichtigen. Das Mitwirkungsrecht wurde ausgebaut.

Gut zu wissen

Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII ist keine Gnade, sondern ein Rechtsanspruch. Wird der Antrag abgelehnt, kann dagegen Widerspruch beim Jugendamt eingelegt werden. Im Streitfall ist auch eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Beratung bieten kostenlos unter anderem die Careleaver e.V.-Beratungsstellen und lokale Jugendhilfeverbände an.

Die Coming-Back-Option — Rückkehr in die Jugendhilfe

Eine der wichtigsten Neuerungen des KJSG 2021 ist die sogenannte Coming-Back-Option. Sie ist in § 41 Abs. 2 SGB VIII verankert und erlaubt es jungen Volljährigen, nach einem Abbruch der Jugendhilfe erneut Unterstützung zu beantragen — vorausgesetzt, sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Zuvor war eine freiwillige Beendigung der Hilfe oft unwiderruflich: Wer seine Hilfe abbrach, etwa weil er eine neue Beziehung einging oder in eine eigene Wohnung zog, hatte kaum Chancen, bei Scheitern dieser Situation wieder in das System zurückzukehren. Dieses Sicherheitsnetz fehlt vielen jungen Menschen — und führte zu unnötigen Krisen.

Typische Situationen, in denen die Coming-Back-Option greift

Wohnungsverlust nach dem Auszug aus der Pflegefamilie oder aus einer betreuten Wohneinrichtung

Trennung von einem Partner oder einer Partnerin, bei dem oder der man gelebt hat

Abbruch der Ausbildung oder des Studiums mit anschließender Orientierungsphase

Psychische Krise, Erkrankung oder Suchtproblematik, die eine erneute Unterstützung notwendig macht

Tipp

Pflegeeltern können Care Leavern in Krisen konkret helfen: Erinnert sie daran, dass die Coming-Back-Option existiert, und unterstützt sie beim Stellen des Antrags. Das Jugendamt ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen. Die Hürde ist geringer als viele denken — es genügt, den Bedarf glaubhaft darzulegen.

Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII

Völlig neu eingeführt durch das KJSG 2021 ist der § 41a SGB VIII. Er regelt die Nachbetreuung — also die Unterstützung, die junge Menschen auch nach dem Ende der Jugendhilfe in Anspruch nehmen können. Damit wird anerkannt, dass der Übergang in die Selbstständigkeit ein Prozess ist, der nicht mit dem letzten Hilfebescheid abgeschlossen ist.

Was umfasst die Nachbetreuung?

Beratung und Unterstützung: Ehemalige Jugendhilfekinder haben Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt — auch wenn die formale Hilfe bereits beendet wurde. Das können Gespräche zu Wohnen, Arbeit, Finanzen, Gesundheit oder persönlichen Krisen sein.

Kein starres Enddatum: Das Gesetz definiert keine feste Altersgrenze für die Nachbetreuung. Maßgeblich ist der konkrete Bedarf. Grundsätzlich orientiert sich die Praxis an einer Erreichbarkeit bis zum 21. Lebensjahr, bei Bedarf auch darüber hinaus.

Niedrigschwelliger Zugang: Die Nachbetreuung soll niedrigschwellig zugänglich sein — das heißt, der junge Mensch muss sich lediglich melden, ohne einen förmlichen Antrag stellen zu müssen. Das Jugendamt ist verpflichtet, erreichbar und ansprechbar zu sein.

Gut zu wissen

Die Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII ist kein Almosen — sie ist ein gesetzlicher Anspruch. In der Praxis ist vielen Jugendämtern noch nicht vollständig klar, wie diese Pflicht umzusetzen ist. Care Leaver sollten wissen, dass sie aktiv nachfragen können und müssen, wenn sie Unterstützung benötigen. Das Jugendamt kann die Nachbetreuung nicht einfach ablehnen.

Ausführlicher Ratgeber

Rechte und Pflichten von Pflegeeltern im Überblick

Was Pflegeeltern wissen müssen — von der Betriebserlaubnis bis zur Mitwirkung im Hilfeplan.

Verselbstständigung vorbereiten — Praktische Fähigkeiten & Lebensbereiche

Die beste Unterstützung für Care Leaver beginnt nicht mit 18, sondern weit vorher. Je früher Pflegekinder lernen, selbstständig zu agieren, desto besser gelingt der Übergang. Die Verselbstständigung umfasst viele Bereiche des Alltags — von Finanzen über Behördengänge bis hin zu sozialen Kontakten.

1

Finanzen und Haushalt

Kontoführung, Budgetplanung, Einkaufen und Kochen, Wäsche waschen, Versicherungen verstehen — diese Basics sollten Pflegekinder idealerweise mit 16 bis 17 Jahren schrittweise erlernen. Gemeinsames Einkaufen mit Budgetvorgabe oder das eigenverantwortliche Verwalten eines Taschengeldes sind praktische Trainingsfelder.

2

Behördengänge und Antragsstellung

Bürgeramt, Krankenkasse, Finanzamt, Jobcenter — das Behördensystem ist für viele junge Menschen ein Labyrinth. Pflegeeltern können hier begleiten: erst erklären, dann gemeinsam gehen, dann den jungen Menschen alleine machen lassen. Das Ausfüllen von Formularen, das Lesen von Bescheiden und das Schreiben formeller Briefe sind Schlüsselkompetenzen.

3

Ausbildung und Studium

Berufsplanung ist ein Prozess, der Unterstützung braucht. Wer welche Ausbildung oder welches Studium anstrebt, sollte frühzeitig erkundet werden — mit Praktika, Berufsberatung, Schulbegleitung und realistischer Einschätzung eigener Stärken. Pflegeeltern können hier als neutrale Gesprächspartner und als Netzwerk agieren.

4

Wohnungssuche

Der Mietmarkt ist für junge Menschen schwierig — erst recht für Care Leaver ohne Bürgen, Einkommensnachweis oder Miethistorie. Früh beginnen bedeutet: Wohnungsmarkt kennenlernen, Selbstauskunft vorbereiten, verstehen was ein Mietvertrag regelt, und im Notfall wissen, welche Stellen bei der Wohnungssuche helfen (Jugendamt, Wohnhilfen, Sozialdienste).

5

Krankenversicherung

Mit 18 endet in der Regel die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Pflegeeltern. Das Pflegekind muss eine eigene Krankenversicherung abschließen. Wer in Ausbildung ist, ist über den Arbeitgeber versichert. Wer studiert, kann sich günstig studentisch versichern. Wer nichts davon hat, muss sich eigenständig versichern — spätestens ab 18 Jahren.

Tipp

Ein nützliches Werkzeug für die Verselbstständigung sind Checklisten: Welche Behördengänge stehen an? Welche Dokumente braucht man? Was muss man für eine eigene Wohnung vorbereiten? Auf unserem Portal können Pflegeeltern gemeinsam mit dem Pflegekind solche Checklisten erstellen, abhaken und im Blick behalten.

Finanzielle Absicherung für junge Volljährige

Die finanzielle Situation von Care Leavern ist eine der größten Herausforderungen beim Übergang in die Selbstständigkeit. Ohne familiäres Netz, ohne den Rückhalt von Eltern, die im Notfall einspringen, sind junge Volljährige besonders vulnerabel. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen — man muss sie nur kennen und beantragen.

Überblick: Finanzielle Leistungen für Care Leaver

SGB VIII

Pflegegeld (§ 39 SGB VIII) bei weiterführender Hilfe

Wenn das Jugendamt Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII bewilligt und der Verbleib in der Pflegefamilie die Hilfeform ist, erhalten Pflegeeltern weiterhin das Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach den gleichen Sätzen wie bei minderjährigen Pflegekindern.

BAB

Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wer eine Berufsausbildung macht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Wohnort und Ausbildungsvergütung. Care Leaver haben häufig gute Chancen auf hohe BAB-Sätze.

BAföG

BAföG bei Studium oder Schulausbildung

Bei Studium oder schulischer Ausbildung kann BAföG beantragt werden. Die Elternanrechnung kann bei ehemaligen Pflegekindern gering ausfallen, da oft kein oder kaum elterliches Einkommen angerechnet wird. Das kann zu deutlich höheren BAföG-Sätzen führen als bei anderen Studierenden.

Kindergeld

Kindergeld bis 25 bei Ausbildung

Pflegeeltern erhalten für das Pflegekind Kindergeld bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind in Ausbildung oder Studium ist. Das gilt auch nach dem 18. Geburtstag. Ist das Pflegekind volljährig und bezieht selbst Grundsicherung (z.B. Bürgergeld), wird das Kindergeld an das Kind ausgezahlt.

SGB II

Bürgergeld als Auffangnetz

Wer keine Ausbildung hat, nicht in Jugendhilfe ist und anderweitig keine ausreichende Finanzierung hat, kann Bürgergeld (SGB II) beantragen. Dabei ist zu beachten: Gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach § 41 SGB VIII und Bürgergeld ist eingeschränkt möglich — das Jugendamt geht dem Jobcenter grundsätzlich vor.

Wichtig

Das Zusammenspiel verschiedener Leistungen ist komplex. Gleichzeitiger Bezug von Jugendhilfe (§ 41 SGB VIII) und Bürgergeld schließt sich in der Regel aus — Jugendhilfe geht vor. Wer unsicher ist, welche Leistungen er beantragen soll, sollte eine Schuldner- oder Sozialberatungsstelle aufsuchen. Careleaver e.V. bietet kostenlose Beratung an.

Ausführlicher Ratgeber

Pflegegeld 2026: Höhe nach Bundesland & Altersgruppe

Aktuelle Pflegegeldsätze, Zusatzleistungen und wie du Pflegegeld beantragst.

Care Leaver Community — Netzwerke & Selbsthilfe

Isolation ist eine der größten Gefahren für Care Leaver. Wer aus dem Jugendhilfesystem herauswächst, verliert oft gleichzeitig Bezugspersonen, Strukturen und ein soziales Netz. Umso wichtiger sind Netzwerke, in denen junge Menschen mit ähnlichen Erfahrungen zusammenkommen.

Careleaver e.V.

Netzwerk

Der bundesweite Zusammenschluss von ehemaligen Heimkindern und Pflegekindern. Bietet Beratung, politische Interessenvertretung und lokale Gruppen. Anlaufstelle Nummer eins für Care Leaver in Deutschland.

Bundesarbeitsgemeinschaft Leaving Care

Netzwerk

Fachliches Netzwerk von Trägern, Fachkräften und jungen Menschen, das bundesweite Standards für die Begleitung beim Übergang aus der Jugendhilfe entwickelt.

Mentoring-Programme

Netzwerk

Viele Jugendämter und freie Träger bieten Mentoring-Programme an, in denen erfahrene Erwachsene ehemalige Pflegekinder beim Übergang begleiten. Auch Pflegeeltern können Mentoring-Rollen übernehmen.

Selbsthilfegruppen

Netzwerk

In vielen Städten gibt es Selbsthilfegruppen für Care Leaver — oft bei lokalen Trägern der Jugendhilfe angebunden. Der Austausch mit Menschen, die denselben Weg gegangen sind, ist oft wertvoller als jede professionelle Beratung.

Gut zu wissen

Pflegeeltern können Care Leavern einen wertvollen Dienst erweisen, indem sie sie aktiv auf diese Netzwerke aufmerksam machen und begleiten — etwa zu einem ersten Treffen der lokalen Careleaver-Gruppe oder beim Ausfüllen einer Kontaktanfrage. Das Gefühl, nicht allein zu sein, kann entscheidend für den Verlauf des Übergangs sein.

Was Pflegeeltern tun können — Die sichere Basis bleiben

Forschungsergebnisse und Erfahrungsberichte von Care Leavern zeigen immer wieder dasselbe: Was den Unterschied macht, ist nicht das System, sondern die Menschen darin — und vor allem die Pflegeeltern. Eine stabile, verlässliche Beziehung zu mindestens einer erwachsenen Bezugsperson ist der stärkste Schutzfaktor für junge Volljährige aus der Jugendhilfe.

Frühzeitig über den Übergang sprechen

Das Thema „Was passiert mit 18?“ sollte nicht erst kurz vor dem Geburtstag aufkommen. Sprecht spätestens mit 16, 17 Jahren offen darüber — welche Wünsche das Pflegekind hat, welche Möglichkeiten es gibt, was realistische Wege sind. Das nimmt die Angst und schafft gemeinsame Planungsgrundlagen.

Antrag auf § 41 SGB VIII rechtzeitig vorbereiten

Unterstützt euer Pflegekind aktiv dabei, den Antrag auf Hilfe für junge Volljährige zu stellen. Helft beim Formulieren der Begründung. Sprecht das Thema im Hilfeplangespräch an. Macht deutlich, dass ihr als Familie weiter zur Verfügung steht — das ist ein wichtiges Signal an das Jugendamt.

Die Beziehung nach 18 aufrechterhalten

Pflegeeltern haben nach dem 18. Geburtstag keine rechtliche Verpflichtung mehr gegenüber dem Kind — aber die menschliche Verbindung bleibt. Meldet euch regelmäßig, ladet zum Essen ein, seid ansprechbar. Auch wenn das Pflegekind eine eigene Wohnung bezieht, kann es wissen, dass es jederzeit kommen kann.

Praktische Unterstützung anbieten

Beim Umzug helfen, die erste eigene Wohnung einrichten, beim Ausfüllen von Formularen unterstützen, beim Arzttermin begleiten, bei der Wohnungssuche als Ansprechpartner für den Vermieter zur Verfügung stehen — das sind keine kleinen Dinge, sondern oft entscheidende Weichen.

Grenzen setzen und auf sich selbst achten

Pflegeeltern sind keine Sozialarbeiter und müssen auch nach dem 18. Geburtstag nicht für alles verfügbar sein. Klare, liebevolle Grenzen zu setzen ist keine Ablehnung, sondern Selbstschutz. Sprecht offen darüber, was ihr leisten könnt und was nicht. Das ist gesünder als übermäßige Verpflichtungen, die langfristig nicht haltbar sind.

Wichtig

Pflegeeltern brauchen selbst Unterstützung in dieser Phase. Supervision, Austausch mit anderen Pflegefamilien und das Gespräch mit dem Pflegekinderdienst helfen, die eigene Rolle zu klären und nicht in Überforderung zu geraten. Auch der Abschluss eines Pflegeverhältnisses ist ein emotionaler Einschnitt, der Verarbeitung braucht.

Ausführlicher Ratgeber

Pflegekind in der Pubertät: Bindung, Krisen & Unterstützung

Wie Pflegeeltern in der schwierigsten Entwicklungsphase die richtige Balance finden.

Häufige Fragen zu Care Leaving & § 41 SGB VIII

Endet die Jugendhilfe automatisch mit 18?

Nein. Die Jugendhilfe endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit. Nach § 41 SGB VIII können junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr — in begründeten Ausnahmefällen darüber hinaus — weiterhin Hilfen zur Erziehung erhalten. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag beim Jugendamt und eine fortbestehende Hilfebedürftigkeit. Die Hilfe läuft nur dann aus, wenn sie nicht beantragt oder vom Jugendamt beendet wird. Care Leaver sollten den Antrag rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag stellen.

Wie beantrage ich Hilfe für junge Volljährige (§ 41)?

Der Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII wird beim zuständigen Jugendamt gestellt — in der Regel demselben, das bisher für die Hilfe zur Erziehung zuständig war. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich zu stellen und gut zu begründen, warum eine weitere Hilfe notwendig ist (z.B. laufende Ausbildung, fehlende familiäre Unterstützung, Wohnungssituation). Das Jugendamt prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche konkrete Hilfeform geeignet ist. Eine Beratung durch eine Fachkraft oder eine Careleaver-Beratungsstelle ist empfehlenswert.

Kann mein Pflegekind nach 18 bei mir wohnen bleiben?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn das Jugendamt Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII bewilligt und die Pflegefamilie weiterhin als geeigneter Ort der Betreuung gilt, kann das junge Volljährige in der Pflegefamilie wohnen bleiben und die Pflegeeltern erhalten weiterhin das Pflegegeld. Unabhängig davon können Pflegekinder nach dem 18. Geburtstag natürlich auch ohne formellen Hilfebescheid in der Familie bleiben — dies ist dann allerdings keine staatlich finanzierte Unterbringung mehr.

Was ist die Coming-Back-Option?

Die Coming-Back-Option wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Jahr 2021 eingeführt und ist in § 41 Abs. 2 SGB VIII geregelt. Sie ermöglicht es jungen Volljährigen, nach einem Abbruch der Jugendhilfemaßnahme erneut in das Hilfesystem zurückzukehren — solange sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer also seine Hilfe zunächst abgelehnt oder beendet hat, kann bei erneutem Bedarf (z.B. nach Wohnungsverlust, Beziehungsabbruch oder Ausbildungsabbruch) wieder Unterstützung beantragen. Das ist ein wichtiges Sicherheitsnetz für Care Leaver.

Hat mein Pflegekind Anspruch auf BAföG?

Pflegekinder, die volljährig werden und ein Studium oder eine schulische Ausbildung aufnehmen, können grundsätzlich BAföG beantragen. Da bei der BAföG-Berechnung das Elterneinkommen berücksichtigt wird, kann der Status als ehemaliges Pflegekind ohne elterliche Unterstützung relevant sein. In vielen Fällen wird kein oder kaum Elterneinkommen angerechnet, was zu einem höheren BAföG-Anspruch führt. Beratung beim Studierenden- oder Schüler-BAföG-Amt sowie bei Careleaver-Beratungsstellen ist empfehlenswert, um alle Ansprüche vollständig geltend zu machen.

Übergang gemeinsam planen

Mit Pflegeeltern.Space könnt ihr Checklisten, Hilfeplangespräche und den Übergang eures Pflegekindes in die Selbstständigkeit strukturiert begleiten — digital, sicher und DSGVO-konform.

Weitere Ratgeber-Artikel