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Praxis

Pflegekind in der Schule
Lernprobleme, ADHS & Nachteilsausgleich

Viele Pflegekinder haben es in der Schule schwerer als ihre Klassenkameraden — nicht weil sie weniger klug sind, sondern weil Trauma, häufige Schulwechsel und Entwicklungsrückstände echte Spuren hinterlassen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Unterstützung es gibt, wie du Nachteilsausgleich und Schulbegleitung beantragst und wie du am besten mit Lehrern kommunizierst.

10 Min. LesezeitAktualisiert: Februar 2026

Warum haben Pflegekinder häufig Schulprobleme?

Wenn dein Pflegekind in der Schule kämpft, liegt das selten an fehlendem Willen oder mangelnder Intelligenz. Die Gründe sind meist tiefer — und eng mit der besonderen Lebensgeschichte von Pflegekindern verknüpft. Wer das versteht, kann gezielter helfen.

Entwicklungsrückstände

Vernachlässigung, Mangelernährung oder fehlende frühe Förderung in den ersten Lebensjahren können kognitive und sprachliche Entwicklungsrückstände verursachen, die sich im Schulalltag direkt zeigen — in Sprache, Konzentration und Arbeitsgedächtnis.

Trauma und Konzentration

Ein traumatisiertes Nervensystem ist dauerhaft auf Alarmbereitschaft. Das kostet Energie, die dann für Lernen fehlt. Kleine Auslöser (Lärm, Kritik, unbekannte Situationen) können dazu führen, dass ein Kind innerlich nicht mehr erreichbar ist.

Häufige Schulwechsel

Viele Pflegekinder haben vor ihrer Vermittlung mehrere Schulen erlebt — mit unterschiedlichen Lehrplänen, Lehrmethoden und sozialen Gruppen. Jeder Wechsel bedeutet Anpassungsstress und Wissenslücken, die sich aufschichten.

Bindungsunsicherheit

Kinder, die unsichere Bindungserfahrungen gemacht haben, tun sich oft schwer, einer Lehrkraft zu vertrauen. Sie können Lernangebote ablehnen, weil Autorität für sie mit Gefahr verknüpft ist — nicht weil sie keine Hilfe wollen.

Diese Hintergründe bedeuten nicht, dass dein Kind dauerhaft scheitern muss. Viele Pflegekinder machen mit der richtigen Unterstützung beeindruckende Fortschritte — oft langsamer als ihre Altersgenossen, aber stetig und nachhaltig. Der Schlüssel liegt darin, realistische Erwartungen zu setzen und die verfügbaren Unterstützungssysteme konsequent zu nutzen.

Gut zu wissen

Studien zeigen, dass Pflegekinder im Schnitt zwei bis drei Schuljahre hinter ihrem eigentlichen Entwicklungspotenzial zurückliegen — nicht weil sie weniger können, sondern weil traumatische Erfahrungen das Lernen nachweislich hemmen. Mit stabilem Umfeld und gezielter Förderung holen viele Kinder erheblich auf.

Ausführlicher Ratgeber

Traumatisierte Pflegekinder begleiten

Wie Trauma das Verhalten und Lernen beeinflusst — und wie du als Pflegeelternteil unterstützen kannst.

ADHS, Lernstörungen & Co.

Pflegekinder werden überdurchschnittlich häufig mit ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie oder anderen Lernstörungen diagnostiziert. Das liegt nicht daran, dass diese Kinder „schwieriger" sind — sondern daran, dass frühe Stressexposition das sich entwickelnde Gehirn nachweislich beeinflusst.

Häufige Diagnosen bei Pflegekindern

ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung): Schwierigkeiten bei Konzentration, Impulskontrolle und Ausdauer. Kann sich als Hyperaktivität zeigen oder — vor allem bei Mädchen — als stille, träumerische Unaufmerksamkeit.

Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung): Anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben trotz ausreichender Intelligenz und Beschulung. Betrifft ca. 5–8 % aller Kinder, bei Pflegekindern liegt die Quote deutlich höher.

Dyskalkulie (Rechenstörung): Anhaltende Probleme mit grundlegenden Rechenoperationen und Mengenverständnis, die nicht auf Unterrichtsversäumnisse zurückzuführen sind.

PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung): Flashbacks, Albträume, erhöhte Schreckhaftigkeit — all das kann die schulische Leistungsfähigkeit massiv beeinträchtigen, ohne dass die Ursache im Klassenzimmer sichtbar ist.

Entwicklungsverzögerungen (z.B. durch FASD): Fetales Alkoholsyndrom (FASD) verursacht bleibende neurologische Schäden, die Lernfähigkeit, Planungsvermögen und soziales Verhalten beeinflussen.

Trauma oder ADHS? Eine wichtige Abgrenzung

Hier ist besondere Vorsicht geboten: Viele traumabedingte Verhaltensweisen sehen aus wie ADHS — Unruhe, Ablenkbarkeit, Impulsivität. Eine vorschnelle ADHS-Diagnose ohne Kenntnis der Kindheitsgeschichte kann dazu führen, dass das Kind medikamentös behandelt wird, obwohl eigentlich traumatherapeutische Unterstützung nötig wäre.

Wichtig

Bestehe auf einer kinder- und jugendpsychiatrischen Fachdiagnostik durch eine Stelle, die auch Trauma und Bindungsstörungen kennt. Schulpsychologischer Dienst und Kinderarzt sind gute erste Anlaufstellen — aber für eine differenzierte Diagnostik brauchst du oft eine spezialisierte Ambulanz oder Praxis.

Eine gute Diagnose ist keine Stigmatisierung — sie ist der Türöffner für passgenaue Hilfen. Erst wenn du weißt, womit dein Kind wirklich kämpft, kannst du die richtigen Unterstützungsangebote beantragen.

Ausführlicher Ratgeber

FASD bei Pflegekindern: Symptome, Alltag & Förderung

Was FASD bedeutet, wie es sich zeigt und wie du deinem Kind im Alltag und in der Schule helfen kannst.

Nachteilsausgleich beantragen

Der Nachteilsausgleich ist ein rechtlicher Anspruch, der Schülerinnen und Schülern mit anerkannten Beeinträchtigungen ermöglicht, Prüfungen und den Schulalltag unter fairen Bedingungen zu absolvieren — ohne dabei inhaltlich bevorteilt zu werden. Es geht um Chancengleichheit, nicht um leichtere Aufgaben.

Wer hat Anspruch?

Ein Nachteilsausgleich kann beantragt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Anerkannte Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch)

Diagnostizierte Lernstörung (Legasthenie, Dyskalkulie)

ADHS mit schulrelevanter Beeinträchtigung

Psychische Erkrankung (z.B. PTBS, Angststörung)

Chronische Erkrankung mit schulischen Auswirkungen

FASD (Fetales Alkoholsyndrom) oder andere neurologische Besonderheiten

Wie beantrage ich den Nachteilsausgleich?

1

Gutachten besorgen

Du brauchst ein aktuelles, schulrelevantes Gutachten — von einem Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderpsychologen, dem schulpsychologischen Dienst oder einem Facharzt. Das Gutachten muss die Diagnose benennen und erklären, welche schulischen Funktionen dadurch beeinträchtigt sind.

2

Antrag an die Schulleitung

Der Antrag wird schriftlich an die Schulleitung gestellt. Lege das Gutachten bei und beschreibe konkret, welche Anpassungen du beantragst. Manche Schulen haben dafür Formulare, andere nehmen einen formlosen Brief.

3

Beratung durch die Schule

Die Schulleitung entscheidet — oft nach Rücksprache mit der Lehrkraft und dem schulpsychologischen Dienst — welche Maßnahmen bewilligt werden. Du hast das Recht auf eine schriftliche Begründung, wenn der Antrag abgelehnt wird.

4

Regelmäßige Überprüfung

Ein Nachteilsausgleich ist kein Dauerstatus. Er wird in der Regel jährlich oder beim Schulwechsel neu beantragt und mit einem aktuellen Gutachten belegt.

Typische Maßnahmen im Nachteilsausgleich

Verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten (oft 25–50 %)
Mündliche statt schriftliche Prüfungen
Nutzung von Rechtschreibhilfen (z.B. Tipp-Ex, Wörterbuch)
Rückzugsraum bei Prüfungen (weniger Ablenkung, ruhigere Umgebung)
Vorlesen von Aufgabentexten
Aufgaben in größerer Schrift oder mit mehr Abstand
Technische Hilfsmittel (z.B. Laptop, Sprachausgabe)
Angepasste Hausaufgabenregelung

Tipp

Die Regelungen zum Nachteilsausgleich unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. In manchen Ländern gibt es klare gesetzliche Vorgaben, in anderen liegt die Entscheidung stärker im Ermessen der Schule. Informiere dich beim schulpsychologischen Dienst oder beim Pflegekinderdienst deines Jugendamtes, welche Regelungen in deinem Bundesland gelten.

Schulbegleitung / Integrationshelfer

Wenn dein Kind intensive Unterstützung im Schulalltag braucht, die über das hinausgeht, was Lehrkräfte leisten können, kommt eine Schulbegleitung in Frage — auch Schulassistenz, Integrationshelfer oder Inklusionsbegleitung genannt. Diese Person begleitet dein Kind stundenweise oder täglich in der Schule und hilft bei Aufgaben, sozialer Interaktion oder der Selbstregulation.

Rechtliche Grundlagen

§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung — zuständig ist das Jugendamt. Voraussetzung: eine drohende oder bestehende seelische Behinderung (z.B. PTBS, schwere Angststörung, ADHS mit Behinderungsgrad). Pflegekinder mit Traumahintergrund fallen häufig unter diese Regelung.

§ 54 SGB XII

Eingliederungshilfe bei körperlicher oder geistiger Behinderung — zuständig ist der Sozialhilfeträger. Gilt z.B. bei schwerer FASD-Diagnose, Trisomie 21 oder anderen neurologischen Beeinträchtigungen.

Was macht eine Schulbegleitung?

Strukturierungshilfe: dem Kind beim Organisieren von Aufgaben, Material und Abläufen helfen
Emotionale Regulation: bei Überflutung oder Eskalation deeskalieren und beruhigen
Soziale Unterstützung: Pausen begleiten, Konflikte vermitteln, soziale Situationen erklären
Lernbegleitung: beim Verstehen von Aufgaben helfen, ohne die Arbeit abzunehmen
Kommunikation: zwischen Kind, Lehrkraft und Pflegeeltern vermitteln

Antrag stellen — so geht es

Den Antrag auf Schulbegleitung stellst du beim zuständigen Jugendamt (§ 35a SGB VIII). Als Pflegeeltern habt ihr das Antragsrecht. Folgende Unterlagen sind in der Regel nötig:

Fachärztliches oder kinderpsychiatrisches Gutachten mit Diagnose
Stellungnahme der Schule zum Förderbedarf
Aktueller Hilfeplan (vom Jugendamt)
Formloser Antrag oder Antragsformular des Jugendamtes

Wichtig

Die Kosten für die Schulbegleitung trägt das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger — nicht du als Pflegeelternteil. Bei Ablehnung hast du das Recht auf einen schriftlichen Bescheid und kannst Widerspruch einlegen. Euer Pflegekinderdienst oder ein Behindertenverband kann euch dabei unterstützen.

Schweigepflicht und Informationsweitergabe

Eine der häufigsten Fragen von Pflegeeltern lautet: Was darf oder soll ich der Schule eigentlich erzählen? Zwischen Transparenz (die dem Kind helfen kann) und Datenschutz (der das Kind schützt) liegt oft eine schmale Linie.

Was du teilen kannst

  • Welche Unterstützungsbedarfe dein Kind hat (ohne Diagnose)
  • Konkrete Reaktionen auf bestimmte Situationen (z.B. Lärm, Kritik)
  • Welche Strukturen und Routinen dem Kind helfen
  • Dass du als Pflegeelternteil die Erziehungsberechtigte bist
  • Welche Fachstellen das Kind begleiten

Was du nicht musst

  • Den Grund der Inobhutnahme erklären
  • Details über die Herkunftsfamilie mitteilen
  • Diagnosen oder Gutachten vollständig offenlegen
  • Erklären, warum das Kind ein Pflegekind ist
  • Informationen teilen, die das Kind stigmatisieren könnten

Lehrkräfte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht als Beamte — aber das schützt nicht immer davor, dass Informationen im Lehrerzimmer weitererzählt werden. Überlege gut, was du teilst, und teile nur das, was das Kind wirklich voranbringt. Ein guter Satz: „Ich kann euch nicht alles erklären, aber ich kann euch sagen, was meinem Kind hilft."

Gut zu wissen

Der Pflegestatus ist keine öffentliche Information. Dein Kind entscheidet selbst (altersgerecht), ob es mit Freunden oder der Schule über seine Situation sprechen möchte. Unterstütze diese Selbstbestimmung — und bereite dein Kind darauf vor, was es antworten will, wenn jemand fragt.

Ausführlicher Ratgeber

Rechte & Pflichten als Pflegeeltern

Was dürft ihr entscheiden, was liegt beim Jugendamt? Sorgerecht, Alltags- und Vertretungsbefugnis verständlich erklärt.

Gespräche mit Lehrern führen

Ein gutes Verhältnis zur Lehrkraft ist einer der wichtigsten Faktoren für den Schulerfolg deines Pflegekindes. Viele Pflegeeltern berichten, dass ein einziges, gut vorbereitetes Gespräch alles verändern kann — wenn die Lehrperson plötzlich versteht, warum das Kind so reagiert, wie es reagiert.

Vorbereitung ist alles

Überlege vorher: Was soll die Lehrkraft wissen — und was bleibt privat?
Formuliere konkrete Beobachtungen statt abstrakte Diagnosen: statt „Er hat ADHS" lieber „Er verliert bei mehr als 3 Schritten den Überblick — kurze, klare Aufgaben helfen ihm sehr."
Erkläre traumatypische Reaktionen verhaltensnah: „Wenn er plötzlich abblockt und den Kopf auf den Tisch legt, ist er überwältigt — er braucht dann einen kurzen Rückzug, keine direkte Ansprache."
Bringe Lösungsvorschläge mit, nicht nur Probleme
Frage aktiv, was die Lehrkraft beobachtet — sie kennt dein Kind in einem anderen Kontext

Wie viel über die Vorgeschichte erzählen?

Du musst keine vollständige Biografie liefern. Lehrkräfte brauchen keine Details über Vernachlässigung oder Missbrauch — das hilft dem Kind nicht und kann zu unbewussten Vorurteilen führen. Was hilft, ist zu verstehen: Dieses Kind hatte einen schwierigen Start. Es braucht Vorhersehbarkeit, klare Strukturen und keine Bloßstellung vor der Klasse.

Formulierungshilfen für Elterngespräche

Wenn du erklären willst, warum das Kind in Pflegefamilie lebt:

„Mein Kind hat eine schwierige Familiengeschichte hinter sich und lebt jetzt dauerhaft bei uns. Was ihm am meisten hilft, ist Beständigkeit und ein vorausschaubarer Alltag."

Wenn das Kind auf Kritik aggressiv reagiert:

„Direkte Kritik vor anderen Kindern löst bei ihm/ihr oft eine starke Abwehrreaktion aus. Korrekturen im Einzelgespräch wirken viel besser."

Wenn du Unterstützung bei Hausaufgaben anfragst:

„Könnten wir besprechen, wie viel Hausaufgaben realistisch sind? Unser Kind erschöpft sich in der Schule sehr und braucht nachmittags Zeit zur Erholung, bevor es wieder lernen kann."

Tipp

Wenn Gespräche mit der Klassenlehrkraft nicht fruchten, scheue dich nicht, die Schulleitung, den schulpsychologischen Dienst oder den Pflegekinderdienst einzubinden. Eine externe Fachperson kann Brücken bauen, die im Zwiegespräch manchmal nicht gelingen.

Ausführlicher Ratgeber

Verhaltensauffälligkeiten beim Pflegekind

Warum Pflegekinder auffällig werden und wie du als Pflegeelternteil professionell und liebevoll reagierst.

Förderschule oder Regelschule?

Keine Frage beschäftigt Pflegeeltern im Schulbereich so intensiv wie diese. Und keine Antwort ist universell richtig. Entscheidend ist immer das einzelne Kind mit seinen konkreten Stärken, Bedürfnissen und dem verfügbaren Unterstützungssystem.

Vorteile der Regelschule mit Inklusion

  • +Soziale Integration unter Gleichaltrigen
  • +Kein Stigma durch Schulform
  • +Höhere Bildungsabschlüsse möglich
  • +Normalität fördert Selbstwertgefühl
  • Qualität der Inklusion ist sehr standortabhängig
  • Kann überfordern bei hohem Förderbedarf

Vorteile der Förderschule

  • +Kleine Klassen, mehr individuelle Zuwendung
  • +Mehr Ruhe und Struktur im Alltag
  • +Speziell ausgebildete Lehrkräfte
  • +Weniger soziale Überforderung
  • Mögliche Stigmatisierung durch Schulformwahl
  • Rückkehr zur Regelschule oft schwierig

Ein Wechsel zur Förderschule bedeutet nicht, dass du aufgegeben hast oder dein Kind gescheitert ist. Manchmal braucht ein Kind genau diesen Schritt, um überhaupt erst wieder Schulfreude zu entwickeln und sich als fähig zu erleben. Umgekehrt sollte eine Förderschulempfehlung nicht reflexartig abgelehnt werden — hör auf die Fachleute und vor allem auf dein Kind.

Wichtig

Lass dir die Entscheidung nicht von der Schule abnehmen, aber nutze alle verfügbare Beratung: schulpsychologischer Dienst, Kinderpsychiater, Pflegekinderdienst. Beziehe dein Kind altersgerecht ein. Und: Ein Schulformwechsel ist in Deutschland in beide Richtungen möglich — Förderschüler können unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die Regelschule wechseln.

Tipps für den Schulalltag

Neben den formellen Unterstützungswegen gibt es viel, was du im Alltag konkret tun kannst, um deinem Pflegekind den Schulbesuch zu erleichtern. Oft sind es die kleinen, konsequenten Routinen, die den größten Unterschied machen.

Hausaufgaben-Routinen schaffen

Ein fester Platz, eine feste Uhrzeit und eine feste Reihenfolge helfen deinem Kind, Hausaufgaben als selbstverständlichen Teil des Tages zu erleben — nicht als Strafe. Beginne mit dem Leichtesten, um einen Erfolgserlebnis-Einstieg zu schaffen. Überfordere nicht: Manchen Kindern reicht nach einem langen Schultag 15 Minuten.

Ruhige Lernumgebung

Ein aufgeräumter, reizarmer Lernplatz ist für Kinder mit Konzentrationsproblemen besonders wichtig. Kein Fernseher, kein Smartphone in Sichtweite, keine lauten Hintergrundgeräusche. Falls möglich, investiere in einen eigenen Schreibtisch im Zimmer des Kindes.

Motivation stärken, Druck vermeiden

Pflegekinder reagieren oft stark auf Leistungsdruck — er aktiviert alte Schamerlebnisse. Lobe den Prozess statt das Ergebnis: „Du hast heute 20 Minuten drangeblieben — das ist toll!" statt „Das hätte aber besser sein können." Kleine Erfolgserlebnisse akkumulieren sich zu Selbstwirksamkeit.

Realistische Erwartungen setzen

Vergleiche dein Kind nicht mit seinen Klassenkameraden — sondern mit sich selbst vor einigen Monaten. Entwicklungsfortschritte bei Pflegekindern verlaufen oft nicht linear. Phasen des Stillstands oder scheinbarer Rückschritte gehören dazu und zeigen oft, dass das Kind gerade an etwas Wichtigem arbeitet.

Nachmittagsbetreuung bewusst wählen

Ob Hort, offene Ganztagsschule oder Rückkehr nach Hause: Wähle das, was deinem Kind Erholung und soziale Dosierung ermöglicht. Viele Pflegekinder brauchen nach dem Schulstress Rückzug und Stille, bevor sie sich wieder auf soziale Interaktion einlassen können.

Tipp

Vergiss nicht, dir selbst Auszeiten zu gönnen. Der Schulalltag eines Pflegekindes zu begleiten — mit all seinen Herausforderungen, Gesprächen und Anträgen — ist echte Arbeit. Hol dir Unterstützung bei Elterncafés, Pflegeelterngruppen oder deinem Pflegekinderdienst. Du musst das nicht alleine stemmen.

Häufige Fragen — Pflegekind in der Schule

Muss ich der Schule sagen, dass mein Kind ein Pflegekind ist?

Nein, du bist nicht verpflichtet, der Schule mitzuteilen, dass dein Kind ein Pflegekind ist. Der Pflegestatus ist eine private Information, die unter das Datenschutzrecht fällt. Wenn du es der Schule mitteilst, kann das jedoch dabei helfen, mehr Verständnis und gezielte Unterstützung für dein Kind zu bekommen. Es empfiehlt sich, gezielt das zu teilen, was die Lehrkräfte brauchen, um dein Kind gut zu fördern — ohne die vollständige Biografie offenzulegen.

Hat mein Pflegekind Anspruch auf Nachteilsausgleich?

Wenn bei deinem Pflegekind eine anerkannte Behinderung, Lernstörung (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie) oder psychische Beeinträchtigung (z.B. ADHS, PTBS) vorliegt und diese schulisch relevant ist, kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Voraussetzung ist in der Regel ein aktuelles Gutachten (schulpsychologisch, kinder- und jugendpsychiatrisch oder ärztlich). Der Antrag wird bei der Schulleitung gestellt. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Wer beantragt die Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung (auch Integrationshelfer oder Inklusionsbegleiter genannt) wird beim zuständigen Jugendamt oder Sozialhilfeträger beantragt — je nach Rechtsgrundlage nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung) oder § 54 SGB XII (körperliche oder geistige Behinderung). Als Pflegeeltern habt ihr das Antragsrecht. Wichtig: Ein fachärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der Schule sind meist erforderlich. Das Jugendamt, das den Hilfeplan erstellt, kann euch dabei begleiten.

Was tun, wenn die Schule mein Pflegekind nicht versteht?

Suche zunächst das Gespräch mit der Klassenlehrkraft und erkläre — ohne vollständige Offenlegung der Biografie — welche besonderen Bedürfnisse dein Kind hat (z.B. Reizempfindlichkeit, Bindungsprobleme, Reaktionen auf bestimmte Situationen). Wenn das Gespräch nicht fruchtet, wende dich an die Schulleitung oder den schulpsychologischen Dienst. Dein Jugendamt oder euer Pflegekinderdienst kann euch ebenfalls bei der Kommunikation mit der Schule unterstützen — manchmal ist es hilfreich, wenn eine Fachperson gemeinsam mit euch das Gespräch führt.

Soll mein Pflegekind auf die Förderschule?

Das ist eine sehr individuelle Entscheidung, die immer vom Kind und seinen konkreten Bedürfnissen abhängen sollte. Eine Förderschule kann die richtige Wahl sein, wenn dein Kind in einer kleinen Lerngruppe mehr Ruhe, Struktur und individuelle Förderung bekommt, als es die Regelschule leisten kann. Ein Wechsel zur Förderschule bedeutet nicht, dass Inklusion gescheitert ist — manchmal braucht ein Kind genau diesen geschützten Rahmen. Hol dir unbedingt eine schulpsychologische Beratung, bevor du entscheidest, und beziehe dein Kind altersgerecht in die Überlegungen ein.

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