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Alltag

Pflegekinder und digitale Medien

Bildschirmzeit, Fotos im Netz und der Schutz der Identität

11 Min. Lesezeit Aktualisiert: Februar 2026

Leben im Pflegealltag

Besondere Herausforderungen bei Pflegekindern

Digitale Medien stellen alle Eltern vor Herausforderungen, doch für Pflegeeltern kommen spezifische Risiken hinzu, die in keinem allgemeinen Elternratgeber stehen. Das Pflegeverhältnis bringt rechtliche, emotionale und sicherheitsrelevante Besonderheiten mit sich, die den Umgang mit Smartphones, Tablets und sozialen Medien grundlegend verändern.

Der vielleicht wichtigste Punkt: Ein Foto des Pflegekindes, das öffentlich auf Instagram oder Facebook landet, kann die Herkunftsfamilie auf den Aufenthaltsort des Kindes aufmerksam machen. In Fällen, in denen das Kind aus Schutzgründen untergebracht wurde (etwa bei Kindesmisshandlung oder häuslicher Gewalt), kann das unmittelbare Gefahr bedeuten.

  • Identitätsschutz durch Fotos gefährdet: Fotos des Pflegekindes in sozialen Medien sind in aller Regel problematisch. Die Herkunftsfamilie könnte das Kind über öffentliche Profile aufspüren. Zudem ist der Datenschutz von Kindern (Art. 8 DSGVO) besonders stark geschützt. Viele Jugendämter untersagen Pflegeeltern ausdrücklich, Fotos des Kindes online zu veröffentlichen.
  • Cybermobbing wegen der “anderen” Familie: Kinder, die in Pflegefamilien aufwachsen, sind in der Schule und im sozialen Umfeld manchmal Hänseleien ausgesetzt. In sozialen Medien kann sich dieses Cybermobbing potenzieren, mit gravierenden Folgen für das Selbstbild und die emotionale Stabilität des Kindes.
  • Unkontrollierter Kontakt zur Herkunftsfamilie: WhatsApp, Instagram, TikTok und Gaming-Plattformen ermöglichen es der Herkunftsfamilie, auf direktem Weg Kontakt zum Kind aufzunehmen, auch dann, wenn das Jugendamt den Kontakt geregelt oder eingeschränkt hat. Dieser unkontrollierte Kontakt kann das Kind emotional destabilisieren.
  • FASD und ADHS: erhöhte Gefährdung durch Medienkonsum. Kinder mit Fetaler Alkoholspektrumstörung (FASD) oder ADHS sind besonders anfällig für exzessiven Medienkonsum. Die schnellen Reize von Bildschirmspielen und Videos überlasten das ohnehin sensible Nervensystem und können Verhaltensauffälligkeiten, Schlafstörungen und Reizüberflutung verschlimmern.

Gut zu wissen: Pflegekinder tragen oft eine komplexe Geschichte mit sich, die durch digitale Medien auf unerwartete Weise berührt werden kann. Ein altersgerechtes, offenes Gespräch über diese Besonderheiten (warum es bei euch andere Regeln gibt als bei Schulfreunden) stärkt das Vertrauen und gibt dem Kind Orientierung.

Altersgerechte Bildschirmzeiten: Empfehlungen und Realität

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben klare Empfehlungen für tägliche Bildschirmzeiten entwickelt. Diese gelten als Orientierungswerte. Bei Pflegekindern mit Trauma, FASD oder ADHS empfehlen Fachleute häufig noch restriktivere Grenzen.

BZgA/WHO-Empfehlungen für Bildschirmzeiten:

AlterEmpfohlene ZeitHinweis
0–2 JahreKein BildschirmIn diesem Alter ist direkte menschliche Interaktion für die Gehirnentwicklung unersetzlich. Bildschirme können die Sprachentwicklung verlangsamen.
2–5 JahreMax. 30 Min./TagNur gemeinsam mit Erwachsenen, ausgesuchte, altersgerechte Inhalte. Kein Konsum kurz vor dem Schlafen.
6–9 JahreMax. 45–60 Min./TagKlare Regeln und feste Zeiten einführen. Eltern begleiten die Mediennutzung aktiv.
10–13 JahreMax. 90 Min./TagGemeinsame Regeln aushandeln. Auf Inhalte achten; erste Social-Media-Kontakte können entstehen.
Ab 14 JahrenGemeinsam Regeln vereinbarenJugendliche brauchen mehr Autonomie, aber weiterhin Orientierung. Medienvertrag als gemeinsame Basis.

Wichtig: Bei Pflegekindern mit FASD, ADHS oder Traumafolgestörungen sollten die Bildschirmzeiten spürbar unter diesen Richtwerten liegen. Schnelle Schnitte, intensive Farben und Gaming-Mechanismen aktivieren das Stresssystem und können Schlaf, Konzentration und emotionale Regulation erheblich beeinträchtigen. Besonders die Stunden vor dem Schlafengehen sollten bildschirmfrei bleiben.

Praktische Umsetzung im Pflegealltag:

  • Feste Bildschirmzeiten einführen: immer zur selben Zeit, mit klarem Ende
  • Visuellen Timer nutzen (z. B. Time Timer): Kinder mit FASD/ADHS brauchen sichtbare Zeitgrenzen
  • Abschaltrituale entwickeln: Gerät gemeinsam weglegen, dann Übergangstätigkeit
  • Bildschirmfreie Zonen: Schlafzimmer und Esstisch sind tabu
  • Keine Bildschirme als Beruhigungsmittel oder Bestrafung einsetzen
  • Eigene Mediengewohnheiten vorleben: Kinder beobachten Pflegeeltern genau

Fotos und soziale Medien: Identitätsschutz ist Pflicht

Eines der wichtigsten und oft unterschätzten Themen im Pflegealltag: das Veröffentlichen von Fotos des Pflegekindes. Was in normalen Familien selbstverständlich erscheint (ein Geburtstagsbild auf Instagram, ein Klassenfoto auf Facebook), kann im Pflegeverhältnis schwerwiegende Konsequenzen haben.

Was Pflegeeltern zur Rechtslage wissen müssen:

  • § 22 KUG (Recht am eigenen Bild): Bildnisse einer Person dürfen nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bei Kindern unter 14 Jahren entscheiden die Sorgerechtsinhaber; das sind in der Regel die leiblichen Eltern, nicht die Pflegeeltern.
  • Art. 8 DSGVO (Kinder und Datenschutz): Die DSGVO schützt Kinder besonders. Das Veröffentlichen von Fotos eines Kindes in sozialen Medien ist eine Datenverarbeitung, die einer rechtmäßigen Grundlage bedarf. Pflegeeltern verfügen in der Regel nicht über die notwendige Einwilligung.
  • § 1688 BGB (Alltagssorge der Pflegeeltern): Pflegeeltern haben das Recht zur Alltagssorge. Das Veröffentlichen von Fotos in sozialen Medien gilt jedoch ausdrücklich NICHT als alltägliche Angelegenheit; es bedarf der Zustimmung der Sorgerechtsinhaber oder des Gerichts.

Risiken durch Foto-Veröffentlichung:

  • Herkunftsfamilie findet das Kind über Fotos und Geotagging
  • Missbrauch der Fotos durch Dritte
  • Verletzung der Privatsphäre und Würde des Kindes
  • Mögliche rechtliche Konsequenzen für Pflegeeltern
  • Vertrauensverlust beim Kind, wenn es davon erfährt

Sichere Alternativen:

  • Geschlossene Familiengruppen (Signal, WhatsApp) statt öffentliche Profile
  • Fotos ohne erkennbares Gesicht des Kindes teilen
  • Kein Geotagging und keine Standortangaben
  • Fotos lokal speichern statt in Cloud-Diensten
  • Schulfoto-Zustimmungsformulare sorgfältig prüfen

Tipp: Sprecht das Thema Fotos aktiv mit eurem Jugendamt oder Pflegekinderdienst an. Viele Jugendämter haben konkrete schriftliche Richtlinien dazu. Klärt auch die Situation in der Schule und im Sportverein: Eltern müssen dort häufig Foto-Einwilligungen unterschreiben. Achtet darauf, dass das Pflegekind in Sammelfotos nicht identifizierbar ist.

Kontakt zur Herkunftsfamilie über digitale Medien

Einer der sensibelsten Aspekte im digitalen Alltag von Pflegekindern ist der Kontakt zur Herkunftsfamilie über soziale Medien. Während frühere Generationen von Pflegekindern durch räumliche Distanz geschützt waren, ist heute für jedes Kind mit Smartphone ein direkter Kanal zur Herkunftsfamilie jederzeit verfügbar.

Unkontrollierter Kontakt über WhatsApp, Instagram oder TikTok kann das Kind emotional belasten: Manipulation, Loyalitätskonflikte, Versprechungen, die nicht gehalten werden, oder emotionale Übergriffigkeit der Herkunftsfamilie können die mühsam aufgebaute Stabilität in der Pflegefamilie gefährden.

Was durch unkontrollierten digitalen Kontakt entstehen kann:

  • Emotionale Destabilisierung: Ein WhatsApp-Gespräch mit einer Mutter, die das Kind noch immer idealisiert, oder ein Instagram-Video des Vaters, der das Kind vermisst, kann Stunden später zu Wutausbrüchen, Schlafproblemen oder Regressionsverhalten führen, scheinbar ohne erkennbaren Auslöser.
  • Loyalitätskonflikte: Die Herkunftsfamilie kann über digitale Kanäle Druck ausüben: “Warum schreibst du mir nicht?” oder “Du liebst uns nicht mehr.” Das Kind gerät in einen Konflikt zwischen der Loyalität zur Pflegefamilie und dem Gefühl, die leiblichen Eltern zu verletzen.
  • Informationsübermittlung: Kinder teilen online oft unbewusst Informationen: Fotos vom Zuhause, Schulname, Wohnort. Das gefährdet den Schutz, den das Pflegeverhältnis dem Kind bieten soll.
  • Manipulation und Abwerbungsversuche: In seltenen, aber ernsthaften Fällen versucht die Herkunftsfamilie, über soziale Medien eine Rückkehr des Kindes zu initiieren oder das Kind gegen die Pflegeeltern aufzubringen.

So gehen Pflegeeltern konstruktiv vor

  • Altersgerechte Gespräche führen: Klärt das Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend auf, warum es bestimmte Regeln für digitale Kontakte gibt. Kein Schweigen und keine Verbote ohne Erklärung, denn das erzeugt Gegendruck. Statt “Du darfst das nicht” lieber: “Wir wollen sicherstellen, dass dir dieses Gespräch nicht schadet.”
  • Kontaktregeln im Hilfeplan festlegen: Digitaler Kontakt zur Herkunftsfamilie gehört in den Hilfeplan. Klärt mit dem Jugendamt: Welche Kontaktformen sind erlaubt? Gibt es Einschränkungen? Wer begleitet digitale Kontakte bei jüngeren Kindern? Diese Klarheit schützt alle Beteiligten.
  • Bei jüngeren Kindern: Geräte kontrollieren. Jüngere Pflegekinder sollten keine unbeaufsichtigten Kommunikations-Apps haben. Google Family Link (Android) und Apple Screen Time (iOS) ermöglichen es Pflegeeltern, den App-Zugang zu steuern und Kommunikations-Apps zu sperren oder zu überwachen.
  • Bei älteren Kindern: Vertrauen aufbauen. Jugendliche werden trotz aller Regeln Wege finden, Kontakt aufzunehmen; das ist normal. Statt Totalüberwachung ist eine offene Beziehung, in der das Kind über seine Erlebnisse reden kann, langfristig wirksamer. Teilt eure Sorgen ehrlich mit.
  • Jugendamt einbeziehen bei Problemen: Wenn die Herkunftsfamilie über soziale Medien Druck ausübt, das Kind manipuliert oder die vereinbarten Kontaktregelungen umgeht, informiert sofort den Pflegekinderdienst. Das ist kein Verrat am Kind, sondern Schutz.

Online-Sicherheit und Cybermobbing

Pflegekinder sind online denselben Risiken ausgesetzt wie alle anderen Kinder, in mancher Hinsicht sogar stärker. Die oft schwierige Lebensgeschichte, ein möglicherweise geringes Selbstwertgefühl und die besondere Familiensituation können sie anfälliger machen für Cybermobbing, Cybergrooming und problematische Online-Beziehungen.

Kinderschutzfilter und technische Hilfsmittel:

  • Google Family Link (Android): App-Zugang, Bildschirmzeit, Standort
  • Apple Screen Time (iOS): Inhaltsfilter, App-Limits, Kommunikationsregeln
  • Jugendschutzfilter des Internetanbieters (z. B. Telekom Kinderschutz)
  • Router-basierte Filter (FritzBox Kindersicherung)
  • Browser-Kinderschutzmodus (SafeSearch aktivieren)

Grundregeln für sichere Nutzung:

  • Starke, einzigartige Passwörter für jedes Konto
  • Privatsphäre-Einstellungen auf maximal stellen
  • Keine persönlichen Daten (Name, Adresse, Schule) teilen
  • Nur Personen als Freunde akzeptieren, die man kennt
  • Kamera-App: Geotagging deaktivieren

Cybergrooming erkennen und richtig reagieren

Cybergrooming bezeichnet die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen im Internet mit dem Ziel sexueller Übergriffe. Es ist in Deutschland nach § 176b StGB strafbar. Pflegekinder mit Vernachlässigungsgeschichte und Sehnsucht nach Zuwendung sind besonders gefährdet.

  • Unbekannte Person sucht intensiv Kontakt und überhäuft das Kind mit Lob und Geschenken
  • Die Person bittet darum, die Gespräche geheim zu halten
  • Zunehmend persönliche und intime Fragen werden gestellt
  • Aufforderung, Fotos zu schicken oder sich per Video zu zeigen
  • Angebot von Treffen in der realen Welt

Wichtig: Bei Verdacht sofort handeln: Beruhigt das Kind und sichert Beweise (Screenshots). Erstattet Anzeige bei der Polizei; die Tat ist verfolgbar. Nummer gegen Kummer: 116 111 (kostenlos, anonym, Mo–Sa 14–20 Uhr). Informiert den Pflegekinderdienst.

Cybermobbing erkennen und darauf reagieren

Pflegekinder berichten online manchmal weniger offen über ihre Situation und sind deshalb anfällig für Hänseleien über ihre “andere” Familie. Cybermobbing kann auch außerhalb der Schule fortgesetzt werden und ist schwerer zu entdecken als direktes Mobbing.

Anzeichen erkennen:

  • Kind wirkt nach Handynutzung belastet oder verschlossen
  • Plötzliche Abneigung gegen Schule oder bestimmte Gruppen
  • Handy wird versteckt oder abgeschaltet wenn Erwachsene näherkommen
  • Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Rückzug

So reagiert ihr richtig:

  • Ruhig bleiben: keine Panik, keine sofortige Bestrafung
  • Kind ernst nehmen und zuhören ohne Vorwürfe
  • Schule und Pflegekinderdienst informieren
  • Beweise sichern (Screenshots) ohne das Kind zu zwingen

Tipp: Die kostenlose Plattform klicksafe.de bietet speziell für Eltern und Fachkräfte hochwertige Materialien zur Online-Sicherheit von Kindern, darunter Tipps zu Cybergrooming, Cybermobbing und sicherer App-Nutzung. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga.de) hält altersgerechte Materialien bereit.

Gaming, Streaming & Co.: Regeln für den Alltag

Computerspiele und Streaming-Dienste sind fester Bestandteil der Kindheit und Jugend. Für Pflegekinder können sie Entspannung, Freude und soziale Verbindung bedeuten, aber auch Rückzugsort, Flucht und Suchtpotenzial. Ein strukturierter, gemeinsam erarbeiteter Rahmen hilft allen.

Gemeinsam einen Medienvertrag aufstellen. Ein Medienvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Pflegeeltern und Kind, die Rechte und Pflichten bei der Mediennutzung festhält. Er gibt Struktur, reduziert Konflikte und fördert die Eigenverantwortung. Kinder, die an der Erstellung beteiligt waren, halten die Regeln besser ein.

  • Wann darf genutzt werden? (z. B. täglich nach Hausaufgaben, max. 1 Stunde)
  • Welche Apps und Spiele sind erlaubt? (Altersfreigaben beachten)
  • Wo darf gespielt werden? (nicht im Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Elternsicht)
  • Was passiert bei Regelverstoß? (klare, verhältnismäßige Konsequenzen)
  • Wie werden In-App-Käufe gehandhabt? (immer fragen, Passwortschutz)
  • Wann endet die Medienzeit unwiderruflich? (min. 1 Stunde vor Schlaf)

Altersfreigaben beachten. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vergeben Altersfreigaben, die rechtlich relevant sind. Bei Pflegekindern mit Traumageschichte sind die empfohlenen Altersgrenzen oft sogar zu niedrig angesetzt.

  • USK 0: Für alle Altersgruppen geeignet
  • USK 6: Ab 6 Jahren freigegeben
  • USK 12: Ab 12 Jahren freigegeben
  • USK 16: Ab 16 Jahren freigegeben
  • USK 18: Nur für Erwachsene (nie für Pflegekinder!)

Vorsicht bei In-App-Käufen. Viele Spiele sind kostenlos, finanzieren sich aber über Käufe innerhalb der App. Kinder können unbemerkt erhebliche Summen ausgeben. Besonders Gaming-Mechanismen wie “Lootboxen” sind suchtähnlich konzipiert.

  • In-App-Käufe in den Geräteeinstellungen sperren
  • Passwortschutz für alle Käufe aktivieren
  • Kreditkarte nicht im App-Store speichern
  • Mit dem Kind offen über Spielmechanismen reden

Gut zu wissen: Gaming ist nicht automatisch schädlich. Viele Pflegekinder bauen über Online-Spiele echte Freundschaften auf und entwickeln dort Teamfähigkeit, Problemlösestrategien und digitale Kompetenz. Der Schlüssel liegt nicht im Verbot, sondern in einer klugen Dosierung mit echtem Ausgleich durch Bewegung, soziale Kontakte und ruhige Zeiten.

Medienkompetenz stärken: gemeinsam statt gegen Verbote

Verbote allein funktionieren nicht, schon gar nicht bei älteren Pflegekindern. Medienkompetenz ist die Fähigkeit, digitale Medien selbstbestimmt, kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen. Sie entwickelt sich nicht von selbst, sondern wird aktiv geübt und vorgelebt.

Pflegeeltern haben hier eine wichtige Vorbildfunktion: Wie geht ihr selbst mit dem Smartphone am Esstisch um? Schaltet ihr Benachrichtigungen aus, wenn ihr mit dem Kind zusammen seid? Redet ihr über das, was ihr online lest, auch über Fehlinformationen? Kinder lernen primär durch Beobachtung.

Medienkompetenz-Bausteine im Pflegealltag:

  1. Gemeinsam Medien nutzen und besprechen: Schaut gemeinsam Videos an und redet darüber: Was habt ihr gelernt? Was war unglaubwürdig? Spielt gemeinsam ein Spiel und erklärt dabei die Spielmechanismen. Diese Begleitung ist kein Kontrollieren, sondern aktive Medienerziehung.
  2. Kritisches Denken fördern: Erklärt, wie Werbung im Internet funktioniert und warum bestimmte Inhalte immer wieder auftauchen. Zeigt, wie man eine Information auf ihre Glaubwürdigkeit prüft: Quellenangaben suchen, mehrere Quellen vergleichen. Auch jüngere Kinder können das verstehen.
  3. Kreative Mediennutzung ermutigen: Statt passivem Konsum aktiv werden: Fotos machen und gestalten, eigene Musik aufnehmen, ein kurzes Video für die Familie produzieren, eine Geschichte aufschreiben. Kinder, die selbst gestalten, entwickeln ein ganz anderes Verhältnis zu digitalen Medien.
  4. Netiquette und Online-Kommunikation üben: Wie schreibt man respektvoll in Gruppenchats? Was passiert, wenn man etwas Verletzliches schreibt und es screenshot wird? Diese Fragen in ruhigen Momenten besprechen, nicht erst, wenn der Konflikt da ist.
  5. Digitale Auszeiten als Gemeinschaftserlebnis: Bildschirmfreie Abende oder Wochenendmorgen als festes Ritual einführen, und selbst daran teilnehmen. Boardspiele, gemeinsames Kochen, Spaziergänge: Was offline Spaß macht, braucht keinen Bildschirm.

Nützliche Ressourcen für Pflegeeltern:

  • klicksafe.de: EU-Initiative für mehr Sicherheit im Internet, mit Materialien für Eltern und Kinder aller Altersgruppen. Kostenlos, auf Deutsch.
  • schau-hin.info: Initiative von ARD, ZDF, Super RTL und TV Spielfilm mit praktischen Tipps zur Medienerziehung und Checklisten für Eltern.
  • BZgA (Kinderschutz im Netz): Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit altersgerechten Erklärungen und Elterninformationen zu Online-Risiken.
  • internet-abc.de: Für Kinder von 6 bis 12 Jahren; altersgerechtes Lernangebot rund um das Internet, auch für Pflegeeltern als Einstiegshilfe geeignet.

Häufige Fragen

Darf ich Fotos von meinem Pflegekind auf Instagram posten?

In der Regel nein. Pflegeeltern haben nicht das Recht, Fotos des Pflegekindes in sozialen Medien zu veröffentlichen. Die Einwilligung des Sorgerechtsinhabers ist erforderlich (§ 22 KUG, Art. 8 DSGVO). Viele Jugendämter untersagen dies ausdrücklich zum Schutz der Identität des Kindes. Das Veröffentlichen von Fotos fällt nicht unter die Alltagssorge nach § 1688 BGB. Im Zweifel gilt: lieber keine Fotos online stellen und das Kind so vor möglicher Aufspürung durch die Herkunftsfamilie schützen.

Mein Pflegekind hat heimlich Kontakt zur Herkunftsfamilie über WhatsApp: Was tun?

Ruhe bewahren und nicht sofort das Handy wegnehmen. Ein offenes Gespräch suchen und herausfinden, wie der Kontakt abläuft und wie sich das Kind dabei fühlt. Das Jugendamt beziehungsweise den Pflegekinderdienst informieren. Im Hilfeplan gemeinsam klären, ob und wie digitaler Kontakt stattfinden soll. Bei jüngeren Kindern: Bildschirmzeit und App-Zugang altersgerecht einschränken. Denkt daran: Das Kind ist nicht schuld an dem Kontakt; es steckt möglicherweise in einem Loyalitätskonflikt.

Ab welchem Alter braucht mein Pflegekind ein eigenes Smartphone?

Es gibt kein festes Alter. Experten von klicksafe und der BZgA empfehlen frühestens ab 10 bis 12 Jahren ein eigenes Smartphone. Bei Pflegekindern mit besonderen Bedürfnissen (zum Beispiel FASD, ADHS oder Bindungsstörung) ist oft ein späterer Zeitpunkt sinnvoller. Beginnt idealerweise mit einem einfachen Gerät ohne Social-Media-Apps und führt Schritt für Schritt mehr Funktionen ein, wenn das Kind Verantwortungsbewusstsein zeigt.

Wie schütze ich mein Pflegekind vor Cybergrooming?

Führt offene Gespräche über Online-Gefahren in altersgerechter Sprache. Stellt die klare Regel auf: Triff dich nie mit Unbekannten aus dem Internet. Aktiviert Privatsphäre-Einstellungen in allen Apps und Spielen. Erklärt, dass keine persönlichen Daten wie Adresse, Schule oder Handynummer geteilt werden dürfen. Baut Vertrauen auf, damit das Kind sich bei Problemen meldet, ohne Angst vor Konsequenzen zu haben. Bei konkretem Verdacht auf Cybergrooming: sofort Polizei einschalten, da es sich um eine Straftat nach § 176b StGB handelt.

Mein Pflegekind ist süchtig nach dem Tablet: Wie gehe ich vor?

Führt klare, feste Bildschirmzeiten ein. Ein visueller Timer kann besonders für jüngere Kinder oder Kinder mit FASD/ADHS helfen. Bietet attraktive Alternativen an: Bewegung, Basteln, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten. Nutzt Bildschirme nicht als Belohnung oder Bestrafung, da dies den Reiz verstärkt. Stellt medienfreie Zonen ein: Schlafzimmer und Esstisch bleiben bildschirmfrei. Bei echtem Suchtverhalten mit Entzugserscheinungen, starker Aggression beim Abschalten oder komplettem Kontrollverlust: professionelle Hilfe durch Erziehungsberatung oder Kinder- und Jugendpsychiatrie suchen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern und je nach Bundesland und Jugendamt abweichen. Im Zweifel wende Sie an Ihr örtliches Jugendamt oder eine Fachberatung.

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