Pflegekind mit Behinderung
Sonderpflege, Pflegegrad & Unterstützung
Ein Pflegekind mit Behinderung aufzunehmen ist eine besondere Aufgabe — und eine besonders wertvolle. Dieser Ratgeber erklärt, was eine Sonderpflegestelle ist, welche finanziellen Leistungen dir zustehen, wie du Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis beantragst und welche Entlastungsangebote es gibt.
Sonderpflege nach § 33 Satz 2 SGB VIII — was ist das?
Nicht jedes Pflegekind hat denselben Förderbedarf. § 33 Satz 2 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) regelt die sogenannte Sonderpflege: Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eines besonders intensiven erzieherischen oder pflegerischen Aufwandes bedürfen, werden in qualifizierten Pflegefamilien untergebracht — den Sonderpflegestellen.
Eine Sonderpflegestelle unterscheidet sich von einer regulären Vollzeitpflegestelle in drei wesentlichen Punkten: dem erhöhten Anforderungsprofil an die Pflegeeltern, dem intensiveren Betreuungsaufwand und der entsprechend höheren finanziellen Vergütung.
Qualifikation
Pädagogische, therapeutische oder pflegerische Ausbildung ist oft Voraussetzung oder zumindest von Vorteil. Das Jugendamt prüft die persönliche Eignung besonders sorgfältig.
Betreuungsintensität
Der Alltag mit einem Kind mit Behinderung erfordert mehr Zeit, Geduld und spezifisches Wissen. Berufliche Einschränkungen sind häufig notwendig.
Erhöhtes Pflegegeld
Das Jugendamt gewährt ein deutlich erhöhtes Pflegegeld, das den besonderen erzieherischen Mehraufwand abgilt — zusätzlich zu weiteren Leistungen.
Gut zu wissen
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Arten von Behinderungen bei Pflegekindern
Behinderungen bei Pflegekindern können vielfältige Ursachen und Ausprägungen haben. Das Kinder- und Jugendhilferecht unterscheidet zwischen körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung. Häufig liegen Mehrfachbehinderungen vor, bei denen verschiedene Bereiche gleichzeitig betroffen sind.
Körperliche Behinderung
Beispiele: Zerebralparese, Spastiken, Querschnittslähmung, angeborene Fehlbildungen, motorische EntwicklungsverzögerungenBetrifft die Motorik, Mobilität und körperliche Funktionsfähigkeit. Pflegeeltern benötigen oft praktisches Wissen im Bereich der Körperpflege, Lagerung und Hilfsmittelversorgung.
Geistige Behinderung
Beispiele: Trisomie 21 (Down-Syndrom), frühkindliche Hirnschäden, genetische Syndrome, geistige EntwicklungsverzögerungenBetrifft Lernfähigkeit, Kognition und intellektuelle Entwicklung. Der Alltag erfordert angepasste Kommunikation, strukturierte Routinen und viel Geduld.
Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII)
Beispiele: Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS mit schwerer Beeinträchtigung, Bindungsstörungen, Traumafolgestörungen, Angststörungen§ 35a SGB VIII regelt speziell die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Voraussetzung ist eine ärztliche oder psychologische Diagnose.
FASD — häufigste vermeidbare Behinderung
Beispiele: Fetales Alkoholsyndrom (FAS), partielles FAS (pFAS), Alkohol-bedingte neurologische Entwicklungsstörung (ARND)FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung) ist die häufigste nicht-genetische Behinderungsursache in Deutschland — und besonders häufig unter Pflegekindern. Die Auswirkungen sind oft unsichtbar, aber schwerwiegend: Probleme mit Impulskontrolle, Kausaldenken, Zeitgefühl und sozialem Verhalten.
Mehrfachbehinderung
Beispiele: Kombinationen aus körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung, z. B. bei frühkindlichen Hirnschäden oder komplexen SyndromenMehrfachbehinderungen stellen die höchsten Anforderungen an Sonderpflegestellen. Häufig sind mehrere Leistungsträger beteiligt (Jugendamt, Krankenversicherung, Pflegekasse), was eine koordinierte Hilfeplanung erfordert.
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Pflegegrad beantragen — so funktioniert es
Pflegekinder mit einer Behinderung können Anspruch auf einen Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) haben. Der Pflegegrad ist unabhängig vom Hilfeplan des Jugendamtes und wird von der gesetzlichen Pflegekasse des Kindes gewährt. Beide Leistungen können nebeneinander bestehen.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Den Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen Pflegeeltern (als gesetzliche Vertreter oder mit Vollmacht) bei der Pflegekasse des Kindes. Dieser kann formlos, per Brief, Telefon oder Online-Formular eingereicht werden. Wichtig: Das Datum des Antragseingangs bestimmt den Beginn der Leistungspflicht.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Der Medizinische Dienst (früher MDK) schickt einen Gutachter für ein Hausbesuchsgespräch. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das sechs Lebensbereiche bewertet: kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Bei Kindern unter 18 Monaten gibt es altersangepasste Kriterien.
Pflegegrad 1 bis 5 wird festgestellt
Je nach Grad der Beeinträchtigung empfiehlt der MD einen Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf). Die Pflegekasse setzt den Pflegegrad auf Basis des Gutachtens fest und informiert schriftlich.
Leistungen wählen: Geld- oder Sachleistung
Pflegeeltern können zwischen Pflegegeld (Geldleistung), professionellen Pflegesachleistungen oder einer Kombination wählen. Das Pflegegeld steht dem Kind zu, nicht den Pflegeeltern — es kann jedoch für die Versorgung des Kindes eingesetzt werden.
Pflegegrade im Überblick (2026)
Monatliche Geldleistungen nach SGB XI
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Pflegegeld/Monat |
|---|---|---|
| PG 1 | Gering | — |
| PG 2 | Erheblich | 332 € |
| PG 3 | Schwer | 573 € |
| PG 4 | Schwerst | 765 € |
| PG 5 | Schwerst + besonderer Bedarf | 947 € |
Richtwerte 2026. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zu Pflegegeld, jedoch zu anderen Leistungen wie Entlastungsbetrag (125 €/Monat). Angaben ohne Gewähr — aktuelle Beträge bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.
Tipp
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Schwerbehindertenausweis — Grad der Behinderung & Merkzeichen
Der Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 feststellt. Er ist die Grundlage für zahlreiche Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen, von denen auch Pflegekinder und ihre Familien profitieren.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Hilflosigkeit
Das Kind benötigt bei zahlreichen Verrichtungen des täglichen Lebens ständig Hilfe. Voraussetzung für unentgeltliche Beförderung im ÖPNV und erhöhten Pauschbetrag.
Begleitperson
Das Kind ist bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf ständige Begleitung angewiesen. Die Begleitperson fährt im ÖPNV unentgeltlich mit.
Gehbehinderung
Das Kind ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt. Berechtigt zu vergünstigter Beförderung.
Außergewöhnlich gehbehindert
Berechtigt zu einem Behindertenparkausweis (blauer Ausweis) mit erweiterten Parkmöglichkeiten — auch in eingeschränkten Haltverbotszonen.
Blind
Bei Blindheit oder an Blindheit grenzender Sehbeeinträchtigung. Berechtigt zu erhöhtem Steuerpauschbetrag und Blindengeld (je nach Bundesland).
Rundfunk
Berechtigt zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ). Antrag beim zuständigen Beitragsservice.
Vorteile des Schwerbehindertenausweises im Überblick
- Steuerpauschbetrag für Pflegeeltern (je nach GdB zwischen 384 € und 7.400 €/Jahr)
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (ab GdB 70 mit H oder Bl)
- Behindertenparkausweis (bei Merkzeichen aG oder Bl)
- Vergünstigter Eintritt in Freizeiteinrichtungen, Museen, Veranstaltungen
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag (bei Merkzeichen RF)
- Erhöhter Kündigungsschutz für Pflegeeltern (als Begleitpersonen bei Behinderten)
- Zugang zu Blindengeld oder Pflegegeld des Landes (je nach Bundesland und Behinderungsart)
Wichtig
Finanzielle Unterstützung — ein vollständiger Überblick
Pflegeeltern, die ein Kind mit Behinderung betreuen, haben Zugang zu einem breiten Spektrum an finanziellen Leistungen. Diese kommen aus verschiedenen Leistungssystemen und können grundsätzlich nebeneinander beantragt werden.
Erhöhtes Pflegegeld (Jugendamt)
§ 33 Satz 2 SGB VIIISonderpflegestellen erhalten ein über den normalen Pflegegeldsätzen liegendes Entgelt. Die Höhe wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem Förderbedarf des Kindes. In manchen Bundesländern liegen die Sätze bei 150 % bis 300 % des regulären Pflegegeldes.
Eingliederungshilfe
§ 35a SGB VIII / SGB IXFinanziert Maßnahmen zur gesellschaftlichen Teilhabe: Schulbegleitung, Frühförderung, heilpädagogische Maßnahmen, Therapien, technische Hilfen. Je nach Art der Behinderung ist das Jugendamt (seelische Behinderung) oder das Sozialamt/Teilhabeamt (körperliche/geistige Behinderung) zuständig.
Pflegegeld der Pflegekasse
§ 37 SGB XIBei festgestelltem Pflegegrad (2–5) hat das Kind Anspruch auf monatliches Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. Dieses steht dem Kind zu, kann aber für seine Versorgung eingesetzt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad (332 € bis 947 € monatlich).
Verhinderungspflege
§ 39 SGB XIWenn Pflegeeltern vorübergehend ausfallen (Urlaub, Krankheit), können sie Ersatzpflege durch andere Personen oder Dienste in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Jahr (ab PG 2). Zusätzlich kann der Betrag für Kurzzeitpflege aufgestockt werden.
Kurzzeitpflege
§ 42 SGB XIFür vorübergehende stationäre Betreuung (z. B. bei Krankenhausaufenthalt der Pflegeeltern oder Überlastungssituationen). Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € pro Jahr (ab PG 2). Der Betrag kann mit nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden.
Hilfsmittelversorgung
§ 33 SGB V / § 40 SGB XIRollstuhl, Pflegebett, Kommunikationshilfen, Hörgeräte, Orthesen, Inkontinenzartikel — Hilfsmittel werden entweder über die Krankenversicherung oder die Pflegekasse finanziert. Bei der Beschaffung hilft häufig ein Sanitätshaus, das die Kostenübernahme direkt mit dem Kostenträger klärt.
Gut zu wissen
Therapien und Förderung — was steht dem Kind zu?
Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf ein breites Spektrum an Therapie- und Fördermaßnahmen. Die Kosten trägt je nach Maßnahme entweder die gesetzliche Krankenversicherung, das Jugendamt über die Eingliederungshilfe oder die Pflegekasse. Oft ist ein ärztliches Rezept oder ein Antrag beim Jugendamt Voraussetzung.
Frühförderung
Kostenträger: Jugendamt / Sozialamt
Für Kinder bis zur Einschulung. Interdisziplinäre Frühförderstellen kombinieren medizinische und pädagogische Förderung unter einem Dach. Besonders wertvoll bei frühkindlichem Hirnschaden, Entwicklungsverzögerungen und Autismus.
Ergotherapie
Kostenträger: Gesetzliche KV
Fördert Alltagsfähigkeiten, Feinmotorik, Wahrnehmung und Handlungsplanung. Wird über ärztliches Rezept von der Krankenkasse übernommen. Besonders hilfreich bei Entwicklungsstörungen, Autismus und motorischen Einschränkungen.
Logopädie
Kostenträger: Gesetzliche KV
Fördert Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken. Besonders wichtig bei sprachlichen Entwicklungsverzögerungen, Down-Syndrom, Autismus oder FASD. Ebenfalls über ärztliches Rezept.
Physiotherapie
Kostenträger: Gesetzliche KV
Unterstützt Mobilität, Muskelaufbau, Koordination und Schmerzlinderung. Unverzichtbar bei körperlichen Behinderungen, Zerebralparese und nach Operationen. Über Rezept verordnet, in der Regel als Heilmittel nach Heilmittelkatalog.
Heilpädagogik
Kostenträger: Jugendamt (EGH)
Gezielte pädagogische Förderung für Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsrisiken. Finanziert über Eingliederungshilfe. Kann ambulant, in Gruppen oder in Förderzentren stattfinden.
Psychotherapie
Kostenträger: Gesetzliche KV
Bei seelischer Behinderung oder Traumafolgestörungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Therapie und analytische Psychotherapie. Wartezeiten können lang sein — Niederlassungen für Kinder und Jugendliche bevorzugt suchen.
Tipp
Schule und Betreuung — welche Angebote gibt es?
Die schulische und frühkindliche Betreuung eines Kindes mit Behinderung ist eine der wichtigsten Weichenstellungen im Alltag. Deutschland bietet dabei verschiedene Wege, die je nach Art und Schwere der Behinderung passend sind.
Inklusive Regelschule mit Unterstützung
Seit der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) haben Kinder mit Behinderung das Recht auf inklusive Beschulung in der Regelschule. Voraussetzung ist oft eine individuelle Förderplanung und ggf. eine Schulbegleitung (Integrationshelfer). Der Anspruch auf Schulbegleitung wird über die Eingliederungshilfe beim Jugendamt oder Sozialamt beantragt.
Förderschule / Sonderpädagogisches Förderzentrum
Für Kinder mit besonders hohem Förderbedarf kann eine Förderschule die bessere Wahl sein. Es gibt Förderschwerpunkte u. a. für geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Hören und emotionale Entwicklung. Die Entscheidung trifft das Schulamt nach sonderpädagogischer Begutachtung — Pflegeeltern können Wünsche äußern und haben ein Widerspruchsrecht.
Schulbegleitung (Integrationshelfer)
Eine Schulbegleitung unterstützt das Kind individuell im Schulalltag — bei der Pflege, Kommunikation, Teilnahme am Unterricht oder beim sozialen Miteinander. Der Antrag wird beim Jugendamt (seelische Behinderung) oder Sozialamt (körperliche/geistige Behinderung) gestellt. Die Kostenübernahme erfolgt über die Eingliederungshilfe.
Tagesförderstätte (TaFö)
Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an schulischen Maßnahmen teilnehmen können, bieten Tagesförderstätten tagesstrukturierte Angebote mit pädagogischer und pflegerischer Betreuung. Sie sind ein wichtiges Entlastungsangebot für Pflegeeltern.
Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Nach Abschluss der Schulzeit und für erwachsene Pflegekinder mit geistiger Behinderung bieten WfbMs betreute Arbeitsmöglichkeiten und Tagesstruktur. Der Eintritt erfolgt nach einem Berufsbildungsbereich (2 Jahre) und wird durch die Eingliederungshilfe finanziert.
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Entlastungsangebote — damit ihr nicht ausbrennt
Die Betreuung eines Kindes mit Behinderung ist intensiv. Selbstfürsorge ist keine Schwäche, sondern eine Voraussetzung dafür, dass ihr langfristig für das Kind da sein könnt. Es gibt eine Reihe von gesetzlichen und kommunalen Entlastungsangeboten, die ihr aktiv nutzen solltet.
Verhinderungspflege
§ 39 SGB XIErsatzpflege durch Verwandte oder professionelle Dienste, wenn Pflegeeltern vorübergehend ausfallen. Bis zu 1.612 €/Jahr ab Pflegegrad 2. Kann mit Kurzzeitpflegebudget aufgestockt werden.
Kurzzeitpflege
§ 42 SGB XIVorübergehende stationäre Unterbringung (z. B. in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen) für bis zu 8 Wochen/Jahr. Bis zu 1.774 €/Jahr ab Pflegegrad 2.
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XIMonatlich 125 € ab Pflegegrad 1 für anerkannte Entlastungsleistungen: niedrigschwellige Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen. Nicht verbrauchte Beträge können auf das nächste Jahr übertragen werden.
Familienentlastender Dienst (FED)
Träger der EingliederungshilfeAmbulante Betreuung des Kindes zu Hause durch Fachkräfte, damit Pflegeeltern Zeit für sich haben. Anbieter sind oft Caritas, AWO, Lebenshilfe. Die Kosten werden häufig über die Eingliederungshilfe oder Pflegekasse übernommen.
Tagesstätten und Betreuungsgruppen
Kommunale Angebote / EGHTagesstrukturierende Angebote außer Haus geben Pflegeeltern regelmäßige Auszeiten. Neben Tagesförderstätten gibt es oft auch stundenweise Betreuungsgruppen für Kinder mit Behinderung.
Supervision und Beratung
Jugendamt / TrägerRegelmäßige Supervision wird vom Jugendamt finanziert und hilft, schwierige Situationen zu reflektieren, Grenzen zu erkennen und Strategien zu entwickeln. Unbedingt annehmen — es ist kein Zeichen von Schwäche.
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Häufige Fragen zu Pflegekind und Behinderung
Bekomme ich als Sonderpflegestelle mehr Pflegegeld?
Ja. Sonderpflegestellen nach § 33 Satz 2 SGB VIII erhalten ein deutlich erhöhtes Pflegegeld, das den besonderen erzieherischen und pflegerischen Aufwand anerkennt. Die genaue Höhe wird vom zuständigen Jugendamt festgesetzt und richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf des Kindes sowie den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Zusätzlich zum erhöhten Pflegegeld können weitere Leistungen wie Eingliederungshilfe, Pflegegeld nach SGB XI und Kostenübernahme für Therapien hinzukommen.
Hat mein Pflegekind Anspruch auf einen Pflegegrad?
Ja, wenn das Pflegekind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung in seiner Selbstständigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist, hat es Anspruch auf einen Pflegegrad nach SGB XI. Der Antrag wird bei der gesetzlichen Pflegekasse des Kindes gestellt. Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet das Kind anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und empfiehlt einen Pflegegrad von 1 bis 5. Pflegeeltern können die Geldleistungen (Pflegegeld) oder Sachleistungen wählen und zudem Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Wer übernimmt die Therapiekosten?
Die Kostenübernahme für Therapien hängt vom jeweiligen Leistungsträger ab. Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen — nach ärztlicher Verordnung. Heilpädagogische Maßnahmen und Frühförderung werden häufig über die Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII bzw. SGB IX) finanziert. Im Zweifelsfall klärt das Jugendamt oder der Sozialdienst des zuständigen Trägers, wer welche Kosten übernimmt.
Kann ich als Sonderpflegestelle arbeiten gehen?
Das hängt stark vom Betreuungsbedarf des Kindes ab. Bei leichteren Behinderungen ist eine Teilzeitbeschäftigung häufig möglich, wenn verlässliche Betreuungsangebote (Kita, Schulbegleitung, Tagesförderstätte) vorhanden sind. Bei schweren Mehrfachbehinderungen ist eine Erwerbstätigkeit oft nur sehr eingeschränkt oder gar nicht realisierbar. Das Jugendamt stellt für Sonderpflegestellen in der Regel einen höheren Erziehungsbeitrag bereit, der die eingeschränkte Berufstätigkeit teilweise kompensiert.
Was ist der Unterschied zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen?
Eingliederungshilfe (geregelt in § 35a SGB VIII für seelische Behinderungen sowie im SGB IX für körperliche und geistige Behinderungen) zielt auf Teilhabe und Inklusion ab — also darauf, dem Kind eine möglichst gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehören Therapien, Schulbegleitung, Hilfsmittel und Fördermaßnahmen. Pflegeleistungen nach SGB XI hingegen beziehen sich auf die Kompensation von Alltagsbeeinträchtigungen und körperliche Pflegehandlungen. Beide Leistungsarten können nebeneinander beantragt werden.
Wo beantrage ich den Schwerbehindertenausweis?
Den Schwerbehindertenausweis beantragen Pflegeeltern beim zuständigen Versorgungsamt (in manchen Bundesländern beim Landratsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten). Der Antrag kann in der Regel auch online gestellt werden. Beizufügen sind ärztliche Atteste, Befundberichte und sonstige medizinische Unterlagen, die die Behinderung belegen. Das Versorgungsamt stellt den GdB (Grad der Behinderung) fest und entscheidet über etwaige Merkzeichen wie H (Hilflosigkeit), B (Begleitperson) oder G (Gehbehinderung).
Alles für dein Pflegekind an einem Ort
Therapietermine, Befunde, Pflegegeldnachweise, Entwicklungsberichte — Pflegeeltern.Space hilft dir, den Überblick zu behalten und professionelle Berichte auf Knopfdruck zu erstellen.
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