Zum Inhalt springen
Pflegeeltern werden

Pflegekind aufnehmen:
Der komplette Ablauf von der Bewerbung bis zur Aufnahme

Der Weg zu einem Pflegekind dauert typischerweise 6 bis 12 Monate — vom ersten Kontakt mit dem Jugendamt bis zur tatsächlichen Aufnahme. Dieser Ratgeber erklärt jeden Schritt faktenbasiert, nennt die relevanten Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII und zeigt, was wirklich auf dich zukommt.

15 Min. LesezeitAktualisiert: März 2026Rechtsgrundlage: SGB VIII

Überblick: Der Weg zum Pflegekind

Pflegeeltern werden ist kein spontaner Entschluss, der sich in wenigen Wochen umsetzen lässt. Das Verfahren ist bewusst gründlich gestaltet — weil es um die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern geht, die häufig traumatische Erfahrungen gemacht haben und besondere Stabilität brauchen.

Der rechtliche Rahmen für die Vollzeitpflege ist in § 33 SGB VIII geregelt. Danach soll ein Kind außerhalb des Elternhauses bei einer anderen Familie oder Einzelperson leben, wenn es dort Förderung seiner Entwicklung und die ihm entsprechende Erziehung erhalten kann. Zuständig ist grundsätzlich das Jugendamt des Wohnortes des Kindes — nicht das Jugendamt der Pflegefamilie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur tatsächlichen Aufnahme eines Kindes vergehen in der Praxis häufig 6 bis 12 Monate, in manchen Regionen auch länger. Diese Zeit ist gut genutzt: Du lernst, was Pflege bedeutet, was auf dich zukommt und ob es wirklich der richtige Weg für dich und deine Familie ist.

Die 6 Schritte auf einen Blick

1Erstkontakt mit dem Jugendamt
2Bewerbung und Eignungsprüfung
3Vorbereitungsseminar / Schulung
4Eignungsfeststellung
5Vermittlung und Matching
6Aufnahme und erste Zeit

Ausführlicher Ratgeber

Pflegeeltern werden: Alles was du wissen musst

Grundlagen, Motivation, persönliche Eignung und erste Schritte — der umfassende Einstiegsartikel.

Schritt 1: Erstkontakt mit dem Jugendamt

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Pflegekinderdienst deines zuständigen Jugendamts. Zuständig ist in der Regel das Jugendamt an deinem Wohnort. Viele Jugendämter bieten zudem Informationsabende an, bei denen du dir ohne Verbindlichkeit ein Bild vom Thema Pflegefamilie machen kannst.

Neben den kommunalen Jugendämtern gibt es auch freie Träger der Jugendhilfe — zum Beispiel der Caritas, Diakonie, AWO oder spezialisierten Pflegekinder- dienste — die ebenfalls Pflegefamilien begleiten und vorbereiten. Freie Träger arbeiten im Auftrag des Jugendamts, das die letztendliche Entscheidungsverantwortung behält. In manchen Regionen ist es möglich, einen Träger zu wählen, in anderen Regionen arbeitet das Jugendamt ausschließlich direkt.

Was beim Erstgespräch besprochen wird

Grundsätzliche Motivation: Warum möchtest du Pflegeelternteil werden?
Familiensituation: Wer lebt im Haushalt, gibt es leibliche Kinder, wie ist die Partnerschaftssituation?
Erwartungen: Welche Altersgruppe, Pflegedauer (Dauerpflege, Bereitschaftspflege, Kurzzeitpflege)?
Wohnsituation: Ausreichend Platz, eigenes Zimmer für das Kind?
Erläuterung des weiteren Verfahrens durch die Fachkraft

Gut zu wissen

Beim Erstgespräch musst du noch keine endgültige Entscheidung treffen. Es ist ein gegenseitiges Kennenlernen ohne Verbindlichkeit. Viele Jugendämter empfehlen, zunächst einen Informationsabend zu besuchen, bevor ein persönliches Gespräch stattfindet.

Schritt 2: Bewerbung und Eignungsprüfung

Nach dem Erstgespräch beginnt das formelle Bewerbungsverfahren. Es geht nicht darum, perfekt zu sein — sondern darum herauszufinden, ob du die Voraussetzungen mitbringst, um einem Kind in schwieriger Lebenssituation Stabilität und Fürsorge zu bieten.

Erforderliche Unterlagen

Erweitertes Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahren (Rechtsgrundlage: § 72a SGB VIII). Das erweiterte Führungszeugnis enthält auch Einträge zu Sexualdelikten, die im normalen Führungszeugnis nicht erscheinen.
Gesundheitliche Unbedenklichkeit: Ärztliches Attest oder Selbstauskunft über schwerwiegende körperliche oder psychische Erkrankungen, die die Pflegeeignung beeinträchtigen könnten.
Einkommensnachweise: Die wirtschaftliche Situation muss grundsätzlich stabil sein. Pflegeeltern müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können — das Pflegegeld ist keine Einkommensquelle, sondern eine Aufwandsentschädigung.
Lichtbildausweis, ggf. Heiratsurkunde oder Nachweise über Partnerschaft, Geburten leiblicher Kinder.
Je nach Träger: Selbstauskunft zur Wohnsituation, Grundrisszeichnung oder Fotos der Wohnung.

Der Hausbesuch

Eine Fachkraft des Pflegekinderdienstes besucht euch zu Hause. Dieser Hausbesuch dient nicht der Kontrolle, sondern dem gegenseitigen Kennenlernen in eurem Alltag. Die Fachkraft prüft, ob ausreichend Wohnraum vorhanden ist und ob das Kind ein eigenes Zimmer haben kann. Ein Eigenheim ist nicht nötig — eine Mietwohnung mit geeignetem Grundriss ist ausreichend.

Im Gespräch geht es auch um eure Lebensgeschichte, Werte, Erziehungshaltung, Belastbarkeit und die Motivation für die Pflege. Offenheit ist hier hilfreicher als das Bemühen, perfekt zu wirken — Fachkräfte suchen echte, reflektierte Menschen, keine makellose Fassade.

Wichtig

Das erweiterte Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII ist Pflicht — auch für alle anderen im Haushalt lebenden Erwachsenen. Ohne diese Unterlagen kann das Verfahren nicht weitergehen. In vielen Kommunen werden die geringen Bearbeitungsgebühren erstattet.

Ausführlicher Ratgeber

Voraussetzungen für Pflegeeltern

Welche persönlichen, gesundheitlichen und rechtlichen Voraussetzungen du erfüllen musst — im Detail erklärt.

Schritt 3: Vorbereitungsseminar und Schulung

Bevor du ein Pflegekind aufnehmen kannst, ist die Teilnahme an einer Vorbereitung verpflichtend. Diese Schulungen werden vom Pflegekinderdienst des Jugendamts oder von beauftragten freien Trägern angeboten und sind für euch kostenlos.

Der Umfang variiert je nach Region, beträgt aber typischerweise zwischen 20 und 40 Stunden, verteilt auf mehrere Wochenendblöcke oder Abendveranstaltungen. Manche Träger bieten ergänzend Online-Module an.

Typische Seminar-Inhalte

Bindung und Trauma

Wie frühkindliche Traumatisierungen und Bindungsstörungen entstehen, wie sie sich im Verhalten zeigen und was Pflegeeltern konkret tun können.

Herkunftsfamilie

Warum der Kontakt zur Herkunftsfamilie für das Kind wichtig ist, wie Umgangskontakte gestaltet werden und wie ihr damit umgehen könnt.

Rechtliche Grundlagen

Was der Hilfeplan bedeutet, welche Rechte und Pflichten Pflegeeltern haben, wer Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat.

Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Welche Rolle das Jugendamt hat, was von Pflegeeltern erwartet wird und wie ihr als gleichberechtigte Partner im Hilfesystem auftreten könnt.

Selbstreflexion und Motivation

Was eigene Erfahrungen, Werte und Grenzen mit der Bereitschaft zu tun haben, ein Kind mit schwieriger Geschichte aufzunehmen.

Praktische Alltagsfragen

Schule, Kinderarzt, Therapie, Kindergeld, Pflegegeld, Versicherungen — was du im Alltag wissen und regeln musst.

Tipp

Nutze die Vorbereitungsseminare aktiv zum Austausch mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Viele schließen dort Freundschaften zu künftigen Pflegefamilien, die langfristig ein wichtiges Netzwerk gegenseitiger Unterstützung bilden.

Schritt 4: Eignungsfeststellung und Aufnahme in die Bewerberkartei

Nach dem Eignungsgespräch, dem Hausbesuch und dem Vorbereitungsseminar erstellt die zuständige Fachkraft einen sozialpädagogischen Eignungsbericht. Darin wird auf Basis aller bisherigen Eindrücke eingeschätzt, ob ihr als Pflegefamilie geeignet seid und — wenn ja — für welche Art von Pflege und welche Alters- oder Bedarfsgruppe.

Bei einer positiven Einschätzung werdet ihr in die Bewerberkartei des Pflegekinderdienstes aufgenommen. Das ist kein Automatismus für eine baldige Vermittlung — es bedeutet lediglich, dass ihr berücksichtigt werden könnt, sobald ein passendes Kind vermittelt werden soll.

Wartezeit nach der Eignungsfeststellung

Wie lange ihr nach der Eignungsfeststellung auf ein Kind wartet, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt ab von der Region (in manchen Großstädten gibt es deutlich mehr Kinder, die Pflegefamilien brauchen, als in ländlichen Gebieten), von eurer angegebenen Bereitschaft (Altersgruppe, Behinderung, Geschwister, Bereitschaftspflege) und von der aktuellen Belegungssituation im Pflegekinderdienst.

Manche Familien erhalten innerhalb weniger Wochen einen Vorschlag, andere warten über ein Jahr. Diese Wartezeit ist kein Qualitätsurteil über eure Eignung.

Gut zu wissen

Ihr könnt die Wartezeit nutzen: Lest Fachliteratur zu Trauma und Bindung, tauscht euch in Pflegefamiliennetzwerken aus und klärt organisatorische Fragen wie Sorgerechtsregelungen, Kindergeld und Steuern. Je besser ihr vorbereitet seid, desto leichter wird der Einstieg.

Schritt 5: Vermittlung — Das passende Kind

Das Jugendamt schlägt euch ein konkretes Kind vor, wenn es der Einschätzung der Fachkräfte nach zu euch passt. Dieses sogenannte Matching berücksichtigt das Alter und die Bedarfe des Kindes, eure Lebenssituation, Erfahrungen, Wohnverhältnisse und die angegebenen Präferenzen. Ihr habt das Recht, einen Vorschlag abzulehnen — ohne dass euch das im Verfahren benachteiligt.

Die Anbahnungsphase

Wenn ihr einem Vorschlag zustimmt, folgt die Anbahnungsphase. In dieser Zeit lernt ihr das Kind schrittweise kennen — zunächst durch Berichte und Gespräche mit den bisherigen Betreuungspersonen, dann durch erste Begegnungen, die von kurzen Besuchen bis hin zu Probenächten reichen können. Die Anbahnung dauert je nach Alter des Kindes und seiner Situation meist mehrere Wochen.

In dieser Phase habt ihr die Möglichkeit, euch ein eigenes Bild zu machen. Gleichzeitig hat das Kind Zeit, euch kennenzulernen und sich auf die Veränderung einzustellen. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern wird die Anbahnung sehr behutsam gestaltet, um Bindungsbrüche zu minimieren.

Was ihr in der Anbahnungsphase erfahrt

Lebensgeschichte und bisherige Unterbringung des Kindes
Gesundheitszustand, Diagnosen und laufende Therapien
Schulische Situation und Entwicklungsstand
Situation und Kontaktwunsch der Herkunftsfamilie
Besondere Bedarfe und aktuelle Verhaltensweisen

Wichtig

Ihr habt ein Recht auf ehrliche und vollständige Informationen über das Kind, bevor ihr euch festlegt. Fragt aktiv nach — insbesondere zu Diagnosen, Traumageschichte und laufenden rechtlichen Verfahren (Rückführungsperspektive, elterliches Sorgerecht). Diese Informationen sind keine Belastung, sondern die Grundlage einer tragfähigen Entscheidung.

Ausführlicher Ratgeber

Pflegekind aufnehmen: Was in der ersten Zeit wirklich hilft

Konkrete Tipps für die Anbahnung und die ersten Wochen nach der Aufnahme — was Kinder brauchen und wie ihr euch vorbereitet.

Schritt 6: Aufnahme und erste Zeit

Mit der offiziellen Aufnahme des Kindes tritt ihr in das Hilfesystem der Jugendhilfe ein. Rechtlich und praktisch bedeutet das konkret:

Der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII

Für jedes Pflegekind wird ein Hilfeplan nach § 36 SGB VIII erstellt. Er legt fest, welche Ziele mit der Unterbringung verfolgt werden (Stabilisierung, Entwicklungsförderung, ggf. Rückführungsperspektive), welche Unterstützungsleistungen das Kind und die Pflegefamilie erhalten und in welchen Abständen der Plan überprüft wird. Pflegeeltern haben das Recht, an Hilfeplangesprächen teilzunehmen und ihre Perspektive einzubringen.

Vollzeitpflege-Vereinbarung und Pflegegeld

Mit der Aufnahme schließt ihr mit dem Jugendamt eine Vollzeitpflege-Vereinbarung. Sie regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten, die Höhe des Pflegegeldes und die Art der Begleitung. Das Pflegegeld besteht aus einem Sachkostenanteil (für den Lebensunterhalt des Kindes) und einer Erziehungspauschale. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Alter des Kindes.

Die Eingewöhnungsphase

Die ersten Wochen und Monate nach der Aufnahme sind für alle Beteiligten intensiv. Das Kind muss nicht nur eine neue Familie kennenlernen, sondern auch mit dem Verlust bisheriger Bezugspersonen umgehen. Typische Reaktionen sind Rückzug, Hyperaktivität, Schlafprobleme oder Verhaltensauffälligkeiten, die sich nach einer stabilen Eingewöhnung oft verbessern.

Haltet in dieser Phase engen Kontakt zur begleitenden Fachkraft. Ihr habt nach § 37 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung — nutzt ihn aktiv.

Tipp

Plane in den ersten Wochen bewusst wenig nach außen. Das Kind braucht vor allem Sicherheit, Routinen und Zeit, um euch kennenzulernen. Viele Besuche, Ausflüge und soziale Ereignisse können überfordern — auch wenn die Absicht gut gemeint ist.

Ausführlicher Ratgeber

Eingewöhnung Pflegekind: Was in der ersten Zeit hilft

Wie ihr die Eingewöhnungsphase für das Kind und eure Familie gesund gestaltet — mit konkreten Tipps und Hintergründen.

Ausführlicher Ratgeber

Pflegeformen im Überblick

Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege, Verwandtenpflege — alle Formen der Vollzeitpflege erklärt.

Zeitrahmen-Übersicht: Wie lange dauert was?

Die folgenden Zeitangaben sind Orientierungswerte. Regional, nach Träger und je nach individueller Situation können sie erheblich abweichen.

SchrittTypische Dauer
Erstkontakt / Informationsabend1–4 Wochen
Bewerbung und Unterlagen2–6 Wochen
Hausbesuche und Gespräche4–12 Wochen
Vorbereitungsseminar4–10 Wochen
Eignungsbericht2–8 Wochen
Wartezeit auf VermittlungWochen bis Jahre
Anbahnungsphase2–8 Wochen
Eingewöhnungsphase3–12 Monate

Gut zu wissen

Rechne realistisch mit 6 bis 12 Monaten vom Erstkontakt bis zur Aufnahme. Wer mit hoher Bereitschaft (z.B. Bereitschaftspflege, ältere Kinder, Kinder mit besonderen Bedarfen) antritt, kann deutlich schneller vermittelt werden. Wer ausschließlich gesunde Kleinkinder wünscht, wartet in der Regel deutlich länger.

Häufige Fragen zum Ablauf

?Können gleichgeschlechtliche Paare ein Pflegekind aufnehmen?

Ja. Die sexuelle Orientierung oder Familienform ist kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist die persönliche Eignung und die Fähigkeit, dem Kind ein stabiles Aufwachsen zu ermöglichen. Alle Bewerber sind rechtlich gleich zu behandeln.

?Muss man verheiratet sein, um Pflegeeltern zu werden?

Nein. Auch unverheiratete Paare und alleinstehende Personen können Pflegekinder aufnehmen. Das SGB VIII enthält keine Vorschrift, die eine Ehe voraussetzt. Alleinstehende Pflegeeltern sind ein anerkanntes Modell und in manchen Situationen besonders gut geeignet — etwa für Kinder, die intensive Einzelbeziehungen brauchen.

?Wie alt darf man maximal sein, um Pflegeeltern zu werden?

Es gibt keine gesetzliche Altersobergrenze. In der Praxis achten Jugendämter auf einen angemessenen Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Pflegekind. Ein Abstand von bis zu rund 40 Jahren wird häufig als Orientierungswert genannt. Personen über 60 Jahre werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, haben es aber bei Kleinkinder- Anfragen schwerer. Bei Verwandtenpflege oder älteren Pflegekindern spielen diese Grenzen eine geringere Rolle.

?Kann man sich das Pflegekind selbst aussuchen?

Nein. Das Jugendamt schlägt ein Kind vor, das nach einem sorgfältigen Matching-Prozess zu euch passen könnte. Ihr könnt einen Vorschlag ablehnen — ohne Nachteile im Verfahren — habt aber kein Recht, ein bestimmtes Kind zu fordern. Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl, nicht die Wunschliste der Bewerber.

?Muss man ein Eigenheim besitzen, um ein Pflegekind aufzunehmen?

Nein. Eine Mietwohnung reicht aus. Entscheidend ist, dass das Kind ein eigenes Zimmer hat und ausreichend Wohnraum für alle Familienmitglieder vorhanden ist. Die Wohnsituation wird beim Hausbesuch durch die Fachkraft geprüft. Eigentum ist kein Eignungskriterium.

?Was kostet die Bewerbung als Pflegeeltern?

Das Bewerbungsverfahren ist kostenlos. Vorbereitungsseminare werden vollständig finanziert. Lediglich das erweiterte Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII verursacht eine geringe Gebühr beim Einwohnermeldeamt. In vielen Kommunen werden diese Kosten auf Antrag erstattet.

Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?

Finde heraus, ob du die Voraussetzungen für eine Pflegefamilie mitbringst — mit unserem kostenlosen Eignungstest. Tausch dich in unserer Community mit anderen Pflegefamilien aus und melde dich für Neuigkeiten rund um unser Portal an.

Weitere Ratgeber zum Thema