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Einstieg

Pflegeformen im Überblick: von Vollzeitpflege bis Erziehungsstelle

Welche Form der Familienpflege zu euch passt

9 Min. Lesezeit Aktualisiert: Februar 2026

Einstieg & erste Schritte

In Deutschland gibt es nicht die eine Pflegeform. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) kennt verschiedene Formen der Familienpflege, von der dauerhaften Vollzeitpflege bis zur Krisenunterbringung über Nacht. Jede Form hat eigene rechtliche Grundlagen, eigene Anforderungen und einen anderen Alltag. Wer sich für das Pflegeeltern-Werden interessiert, sollte alle Optionen kennen, um informiert zu entscheiden, welcher Weg der richtige ist.

Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII): Die häufigste Form

Die Vollzeitpflege ist die bekannteste und am häufigsten vermittelte Pflegeform in Deutschland. Sie ist in § 33 SGB VIII geregelt und sieht vor, dass ein Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt, in der Regel für mehrere Jahre oder bis zur Volljährigkeit. Rund 86.000 Kinder und Jugendliche leben aktuell in Vollzeitpflege (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2023).

Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung und wird vom Jugendamt angeordnet, wenn Eltern vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihr Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen. Das Ziel ist immer, das Kindeswohl zu sichern, manchmal bedeutet das die Rückkehr in die Herkunftsfamilie, manchmal verbleibt das Kind bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie.

Merkmale der Vollzeitpflege:

  • Kind lebt dauerhaft in der Pflegefamilie
  • Laufzeit: mehrere Jahre bis Volljährigkeit
  • Pflegeperson erhält Pflegegeld nach § 39 SGB VIII
  • Regelmäßige Umgangskontakte mit Herkunftsfamilie
  • Begleitung durch Pflegekinderdienst

Geeignet für dich, wenn …

  • Du dir langfristige Bindungen wünschst
  • Du ein Kind über Jahre begleiten möchtest
  • Dein Haushalt stabile Strukturen bietet
  • Du bereit bist, mit der Herkunftsfamilie zu kooperieren

Gut zu wissen: Die Vollzeitpflege unterscheidet sich rechtlich von einer Adoption: Das Sorgerecht verbleibt bei den leiblichen Eltern oder dem Jugendamt, nicht bei den Pflegeeltern. Pflegeeltern haben lediglich die Alltagssorge (§ 1688 BGB), also das Recht, alltägliche Entscheidungen zu treffen. Wichtige Entscheidungen (Schulwechsel, Auslandsreise, medizinische Eingriffe) erfordern die Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Bereitschaftspflege: Hilfe in der Krise

Die Bereitschaftspflege ist eine Form der kurzfristigen Krisenunterbringung. Wenn ein Kind in einer Notsituation sofort aus seinem Umfeld herausgenommen werden muss, sei es durch häusliche Gewalt, Suchtmittelkonsum der Eltern, psychische Erkrankung oder einen Unfall, werden Bereitschaftspflegeeltern in kürzester Zeit aktiv.

Bereitschaftspflegeeltern müssen rund um die Uhr erreichbar sein und ein Kind auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen aufnehmen können. Die Unterbringung dauert in der Regel von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen, selten länger als drei bis sechs Monate. In dieser Zeit klärt das Jugendamt, ob das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehren kann oder eine dauerhafte Unterbringung benötigt.

  • 24/7-Erreichbarkeit: Bereitschaftspflegeeltern müssen jederzeit: auch nachts und an Wochenenden: ein Kind aufnehmen können. Das erfordert eine hohe Flexibilität im Alltag und idealerweise einen Partner oder eine Partnerin, der oder die ebenfalls eingebunden ist.
  • Besondere Vergütung: Bereitschaftspflegeeltern erhalten neben dem Pflegegeld häufig eine Bereitschaftspauschale: auch in Zeiten ohne aktuell untergebrachtes Kind. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Träger erheblich.
  • Intensive Vorbereitung erforderlich: Kinder in Bereitschaftspflege haben oft traumatische Erlebnisse hinter sich. Du brauchst Grundkenntnisse in Traumapädagogik, Bindungstheorie und de-eskalierender Kommunikation. Viele Träger bieten spezifische Vorbereitungskurse für die Bereitschaftspflege an.
  • Abschied als Teil des Konzepts: Die Bereitschaftspflege ist von Anfang an auf Kurzfristigkeit ausgerichtet. Du musst bereit sein, Kinder loszulassen: in die Herkunftsfamilie zurück oder in eine Dauerpflegefamilie. Das ist emotional herausfordernd, aber auch Teil des Konzepts.

Wichtig: Bereitschaftspflege und Vollzeitpflege schließen sich nicht aus. Viele Pflegeeltern beginnen mit der Bereitschaftspflege, um Erfahrungen zu sammeln, und wechseln danach zur Vollzeitpflege. In einigen Fällen wird aus einer Bereitschaftspflege eine Dauerpflege, wenn das Kind nicht in die Herkunftsfamilie zurückkehren kann und eine starke Bindung zur Bereitschaftspflegefamilie entstanden ist.

Kurzzeitpflege: Befristete Unterbringung

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Unterbringung, die in der Regel auf maximal sechs Monate ausgelegt ist. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Herkunftsfamilie vorübergehend ausfällt oder überlastet ist, beispielsweise bei schwerer Krankheit der Eltern, einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha-Maßnahme oder einer psychischen Krise.

Im Gegensatz zur Bereitschaftspflege ist die Kurzzeitpflege planbar: Die Aufnahme erfolgt nicht in einer Notfallsituation, sondern nach vorheriger Absprache und oft mit einer Eingewöhnungsphase. Das Kind kennt in den meisten Fällen seine Herkunftsfamilie gut und soll nach dem Abklingen der Krisensituation zurückkehren.

Typische Anlässe für Kurzzeitpflege:

  • Krankenhausaufenthalt oder Reha der Eltern
  • Psychische Erkrankung mit stationärer Behandlung
  • Suchtmitteltherapie (stationär)
  • Kurzzeitige Überforderung alleinerziehender Eltern
  • Überbrückung bis zur Vollzeitpflegevermittlung
  • Entlastung bei Mehrfachbelastung der Familie

Tipp: Kurzzeitpflege eignet sich gut als Einstieg ins Pflegewesen, besonders wenn du dich noch nicht sicher bist, ob du langfristig Pflegeeltern werden möchtest. Du lernst den Pflegealltag kennen, ohne dich sofort auf mehrere Jahre festzulegen.

Verwandtenpflege / Netzwerkpflege

Die Verwandtenpflege, auch Netzwerkpflege oder Familienpflege im weiteren Sinne genannt, ist eine Form der Vollzeitpflege, bei der das Kind nicht bei fremden Pflegeeltern, sondern bei Verwandten oder engsten Vertrauten untergebracht wird. Großeltern, Tanten, Onkel, ältere Geschwister oder langjährige Freunde der Familie können als Pflegepersonen in Frage kommen.

Der Gesetzgeber bevorzugt ausdrücklich die Unterbringung im näheren sozialen Umfeld des Kindes, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Die Verwandtenpflege soll das Kind vor einem vollständigen Herausreißen aus seinem sozialen Umfeld schützen und Bindungsabbrüche minimieren.

Vorteile der Verwandtenpflege:

  • Kind bleibt in vertrautem Umfeld
  • Bestehende Bindungen bleiben erhalten
  • Weniger Fremdheitsgefühl beim Kind
  • Kontakt zu Eltern oft einfacher zu regeln

Herausforderungen:

  • Komplexe Familiendynamiken und Loyalitätskonflikte
  • Schwieriger Umgang mit Elternteilen (z. B. eigenes Kind)
  • Ggf. geringere Unterstützung durch Jugendamt
  • Rollenklarheit oft schwieriger herzustellen

Wichtig: Verwandte, die ein Kind aufnehmen, haben denselben Anspruch auf Pflegegeld nach § 39 SGB VIII wie “fremde” Pflegeeltern, sofern das Jugendamt die Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe anerkennt. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Jugendamt. Nicht jede private Aufnahme durch Verwandte gilt automatisch als anerkannte Pflege im Sinne des SGB VIII.

Wochenpflege: Unter der Woche in der Pflegefamilie

Die Wochenpflege ist eine besondere Unterform der Vollzeitpflege. Das Kind lebt unter der Woche in der Pflegefamilie, zum Beispiel weil Schule, Therapie oder Fördermaßnahmen in der Nähe der Pflegefamilie stattfinden, und verbringt das Wochenende bei der Herkunftsfamilie.

Dieses Modell ist seltener als die klassische Vollzeitpflege, wird aber eingesetzt, wenn die Herkunftsfamilie grundsätzlich in der Lage ist, das Kind zeitweise zu versorgen, aber alltagspraktische Gründe eine teilweise Unterbringung in der Pflegefamilie sinnvoll machen. Es erfordert eine sehr enge Abstimmung zwischen Pflegefamilie, Herkunftsfamilie und Jugendamt.

Gut zu wissen: Die Wochenpflege ist nicht in jedem Bundesland gleich verbreitet. Manche Jugendämter nutzen dieses Modell regelmäßig, andere kaum. Sprich konkret mit dem Pflegekinderdienst deiner Region, wenn dich dieses Modell interessiert.

Erziehungsstellen (§ 34 SGB VIII): Professionelle Familienpflege

Erziehungsstellen sind eine Form der stationären Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII, und damit rechtlich gesehen keine klassische Familienpflege, sondern eine professionalisierte Betreuungsform zwischen Pflegefamilie und Heimerziehung. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche mit besonders komplexen Bedürfnissen, schweren Traumatisierungen oder erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, die in einer regulären Pflegefamilie nicht angemessen betreut werden können.

Der wesentliche Unterschied zur regulären Vollzeitpflege: In einer Erziehungsstelle muss mindestens eine Betreuungsperson eine anerkannte pädagogische, sozialpädagogische oder therapeutische Berufsausbildung haben (z. B. Sozialpädagoge, Erzieher, Heilpädagoge, Kindheitspädagoge). Die Tätigkeit gilt als berufliche Tätigkeit und wird entsprechend vergütet.

Erziehungsstelle vs. Vollzeitpflege: Die wichtigsten Unterschiede

MerkmalVollzeitpflege (§ 33)Erziehungsstelle (§ 34)
AusbildungKeine PflichtPädagogische Ausbildung erforderlich
ZielgruppeAlle KinderHoch belastete Kinder
Rechtsbasis§ 33 SGB VIII§ 34 SGB VIII
VergütungPflegegeldHöheres Entgelt (beruflich)
TrägerJugendamt direktFreie Träger der Jugendhilfe
BegleitungPflegekinderdienstIntensivere Fachbegleitung

Tipp: Erziehungsstellen werden in der Regel über freie Träger der Jugendhilfe vermittelt und begleitet, nicht direkt über das Jugendamt. Wenn du eine pädagogische Ausbildung hast und dich für diese Form interessierst, wende dich an freie Träger in deiner Region (z. B. Caritas, AWO, Diakonie, SOS-Kinderdorf oder spezialisierte Fachverbände).

Sonderpflege: Für Kinder mit besonderem Förderbedarf

Die Sonderpflege, manchmal auch als heilpädagogische Pflege oder intensive Sonderpflege bezeichnet, ist eine spezialisierte Form der Vollzeitpflege für Kinder mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder einem besonders hohen Förder- und Betreuungsbedarf. Sie richtet sich an Kinder, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen eine intensivere Begleitung benötigen, als eine reguläre Pflegefamilie leisten kann.

Wer wird in Sonderpflege vermittelt?

  • Kinder mit körperlicher Behinderung
  • Kinder mit geistiger Behinderung
  • Kinder mit FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung)
  • Schwer traumatisierte Kinder
  • Kinder mit chronischen Erkrankungen

Besonderheiten der Sonderpflege:

  • Erhöhtes Pflegegeld (oft deutlich über Regelsatz)
  • Intensive Fachbegleitung durch Träger
  • Spezifische Vorbereitung und Fortbildung
  • Entlastungsangebote für Pflegeeltern
  • Ggf. Eingliederungshilfe nach SGB IX

Gut zu wissen: Für die Sonderpflege ist keine pädagogische Ausbildung zwingend vorgeschrieben, wohl aber die Bereitschaft, spezifische Fortbildungen zu absolvieren und die besonderen Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Die erhöhten Anforderungen werden durch eine deutlich höhere Vergütung und intensivere Begleitung ausgeglichen.

Alle Pflegeformen im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Merkmale aller Pflegeformen auf einen Blick, von der Dauer über die rechtliche Grundlage bis zur Vergütung.

PflegeformDauerRechtsbasisAusbildungVergütung
VollzeitpflegeMehrere Jahre§ 33 SGB VIIIKeine PflichtPflegegeld
BereitschaftspflegeStunden bis Monate§ 33 SGB VIIIKeine PflichtPflegegeld + Pauschale
KurzzeitpflegeBis 6 Monate§ 33 SGB VIIIKeine PflichtPflegegeld
VerwandtenpflegeMehrere Jahre§ 33 SGB VIIIKeine PflichtPflegegeld (auf Antrag)
WochenpflegeVariabel§ 33 SGB VIIIKeine PflichtAnteiliges Pflegegeld
ErziehungsstelleMehrere Jahre§ 34 SGB VIIIErforderlichBerufliches Entgelt
SonderpflegeMehrere Jahre§ 33 SGB VIIIKeine Pflicht, aber BereitschaftErhöhtes Pflegegeld

Welche Pflegeform passt zu dir?

Die Wahl der richtigen Pflegeform hängt von deiner Lebenssituation, deinen Ressourcen und deinen persönlichen Stärken ab. Diese Orientierungshilfe zeigt dir, welche Form zu dir passen könnte.

Du möchtest ein Kind langfristig begleiten: Vollzeitpflege

Dann ist die Vollzeitpflege die richtige Wahl für dich. Du bietest einem Kind ein stabiles Zuhause über mehrere Jahre, oft bis zur Volljährigkeit. Du brauchst Geduld, Bindungsbereitschaft und die Fähigkeit, auch schwierige Phasen durchzustehen.

Du bist flexibel und jederzeit erreichbar: Bereitschaftspflege

Bereitschaftspflege ist das Richtige für dich, wenn du kurzfristig reagieren kannst, emotional belastbar bist und mit dem Loslassen umgehen kannst. Ideal für Menschen, die erfahren möchten, wie der Pflegealltag ist, bevor sie sich langfristig binden.

Du möchtest unverbindlich starten: Kurzzeitpflege

Wenn du noch unsicher bist, ob Pflegeeltern der richtige Weg für dich ist, bietet die Kurzzeitpflege einen guten Einstieg. Du lernst den Pflegealltag kennen ohne dich für Jahre zu binden, und kannst danach entscheiden, ob du weitermachen möchtest.

Du hast eine pädagogische Ausbildung: Erziehungsstelle

Mit einer pädagogischen, sozialpädagogischen oder therapeutischen Ausbildung kommst du für eine Erziehungsstelle in Frage. Du betreust besonders belastete Kinder professionell und wirst als Fachkraft vergütet. Wende dich an freie Träger der Jugendhilfe in deiner Region.

Ein Familienmitglied braucht Unterstützung: Verwandtenpflege

Wenn ein Kind aus deiner Familie oder deinem engsten Umfeld Unterstützung braucht, kann die Verwandtenpflege die schonendste Lösung sein. Das Kind bleibt in einem vertrauten Umfeld. Beantrage beim Jugendamt die Anerkennung als Pflegeperson, um Pflegegeld und Unterstützung zu erhalten.

Tipp: Du musst dich nicht alleine entscheiden. Das Jugendamt und freie Träger der Jugendhilfe bieten kostenlose, unverbindliche Beratungsgespräche an. Dort kannst du alle Pflegeformen besprechen, deine Fragen stellen und gemeinsam herausfinden, welche Form am besten zu dir passt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege?

Bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII lebt das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie, in der Regel für mehrere Jahre oder bis zur Volljährigkeit. Die Bereitschaftspflege hingegen ist eine kurzfristige Krisenunterbringung, die von wenigen Stunden bis zu einigen Wochen oder Monaten dauern kann. Bereitschaftspflegeeltern müssen rund um die Uhr erreichbar sein, da Kinder auch nachts oder am Wochenende untergebracht werden können. Nach der Bereitschaftsphase wird entschieden, ob das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehrt oder in eine Dauerpflegefamilie wechselt.

Kann ich mir die Pflegeform aussuchen?

Ja, du kannst angeben, für welche Pflegeform du dich interessierst und bereit bist. Das Jugendamt berücksichtigt deine Präferenzen bei der Vermittlung. Allerdings hängt die tatsächliche Vermittlung auch vom konkreten Bedarf und den Bedürfnissen des Kindes ab. Viele Pflegeeltern entscheiden sich zunächst für die Bereitschaftspflege, um Erfahrungen zu sammeln, bevor sie zur Vollzeitpflege wechseln. Andere starten direkt mit Vollzeitpflege. Du wirst im Vorbereitungsseminar ausführlich über alle Optionen informiert.

Welche Pflegeform wird am häufigsten vermittelt?

Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII ist mit großem Abstand die häufigste Pflegeform in Deutschland. Laut Statistik des Statistischen Bundesamtes leben rund 86.000 Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege (Destatis, 2023). An zweiter Stelle steht die Verwandtenpflege (Netzwerkpflege), da Kinder nach Möglichkeit im familiären Umfeld verbleiben sollen. Die Bereitschaftspflege ist eine Sonderform, die parallel zur Vollzeitpflege läuft und spezifisch ausgebildete Pflegeeltern erfordert.

Bekomme ich bei Bereitschaftspflege auch Pflegegeld?

Ja, Bereitschaftspflegeeltern erhalten ebenfalls Pflegegeld, und häufig sogar eine höhere Vergütung als bei der regulären Vollzeitpflege. Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es in vielen Bundesländern eine Bereitschaftspauschale, die auch in Zeiten ausgezahlt wird, in denen kein Kind untergebracht ist. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Träger erheblich. Manche Träger zahlen auch eine Rufbereitschaftspauschale für die 24/7-Erreichbarkeit.

Was ist eine Erziehungsstelle?

Eine Erziehungsstelle ist eine professionalisierte Form der Familienpflege nach § 34 SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit besonders komplexen Bedürfnissen oder schweren Belastungen. Der wesentliche Unterschied zur regulären Vollzeitpflege: Mindestens eine Betreuungsperson muss eine anerkannte pädagogische oder therapeutische Berufsausbildung haben (z. B. Sozialpädagoge, Erzieher, Heilpädagoge). Erziehungsstellen werden in der Regel über freie Träger der Jugendhilfe vermittelt und betreut. Die Vergütung liegt deutlich über dem regulären Pflegegeld, da die Betreuung als berufliche Tätigkeit anerkannt wird.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern und je nach Bundesland und Jugendamt abweichen. Im Zweifel wende Sie an Ihr örtliches Jugendamt oder eine Fachberatung.

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