Pflegeformen im Überblick
Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege & mehr
Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege, Kurzzeitpflege, Verwandtenpflege, Erziehungsstelle — das deutsche Pflegesystem kennt viele Formen. Dieser Leitfaden erklärt alle Pflegeformen verständlich, zeigt die wichtigsten Unterschiede und hilft dir herauszufinden, welche Form zu deiner Lebenssituation passt.
In Deutschland gibt es keine „eine" Pflegeform. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) kennt verschiedene Formen der Familienpflege — von der dauerhaften Vollzeitpflege bis zur Krisenunterbringung über Nacht. Jede Form hat eigene rechtliche Grundlagen, eigene Anforderungen und einen anderen Alltag. Wer sich für das Pflegeeltern-Werden interessiert, sollte alle Optionen kennen — um informiert zu entscheiden, welcher Weg der richtige ist.
Ausführlicher Ratgeber
Pflegeeltern werden: Der komplette Leitfaden
Voraussetzungen, Bewerbung, Ablauf und Pflegegeld — alles Schritt für Schritt.
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) — Die häufigste Form
Die Vollzeitpflege ist die bekannteste und am häufigsten vermittelte Pflegeform in Deutschland. Sie ist in § 33 SGB VIII geregelt und sieht vor, dass ein Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt — in der Regel für mehrere Jahre oder bis zur Volljährigkeit. Rund 80.000 Kinder und Jugendliche leben aktuell in Vollzeitpflege (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2024).
Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung und wird vom Jugendamt angeordnet, wenn Eltern vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihr Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen. Das Ziel ist immer, das Kindeswohl zu sichern — manchmal bedeutet das die Rückkehr in die Herkunftsfamilie, manchmal verbleibt das Kind bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie.
Merkmale der Vollzeitpflege
- •Kind lebt dauerhaft in der Pflegefamilie
- •Laufzeit: mehrere Jahre bis Volljährigkeit
- •Pflegeperson erhält Pflegegeld nach § 39 SGB VIII
- •Regelmäßige Umgangskontakte mit Herkunftsfamilie
- •Begleitung durch Pflegekinderdienst
Geeignet für dich, wenn…
- •Du dir langfristige Bindungen wünschst
- •Du ein Kind über Jahre begleiten möchtest
- •Dein Haushalt stabile Strukturen bietet
- •Du bereit bist, mit der Herkunftsfamilie zu kooperieren
Gut zu wissen
Bereitschaftspflege — Hilfe in der Krise
Die Bereitschaftspflege ist eine Form der kurzfristigen Krisenunterbringung. Wenn ein Kind in einer Notsituation sofort aus seinem Umfeld herausgenommen werden muss — sei es durch häusliche Gewalt, Suchtmittelkonsum der Eltern, psychische Erkrankung oder einen Unfall —, werden Bereitschaftspflegeeltern in kürzester Zeit aktiv.
Bereitschaftspflegeeltern müssen rund um die Uhr erreichbar sein und ein Kind auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen aufnehmen können. Die Unterbringung dauert in der Regel von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen — selten länger als drei bis sechs Monate. In dieser Zeit klärt das Jugendamt, ob das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehren kann oder eine dauerhafte Unterbringung benötigt.
24/7-Erreichbarkeit
Bereitschaftspflegeeltern müssen jederzeit — auch nachts und an Wochenenden — ein Kind aufnehmen können. Das erfordert eine hohe Flexibilität im Alltag und idealerweise einen Partner oder eine Partnerin, der oder die ebenfalls eingebunden ist.
Besondere Vergütung
Bereitschaftspflegeeltern erhalten neben dem Pflegegeld häufig eine Bereitschaftspauschale — auch in Zeiten ohne aktuell untergebrachtes Kind. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Träger erheblich.
Intensive Vorbereitung erforderlich
Kinder in Bereitschaftspflege haben oft traumatische Erlebnisse hinter sich. Du brauchst Grundkenntnisse in Traumapädagogik, Bindungstheorie und de-eskalierender Kommunikation. Viele Träger bieten spezifische Vorbereitungskurse für die Bereitschaftspflege an.
Abschied als Teil des Konzepts
Die Bereitschaftspflege ist von Anfang an auf Kurzfristigkeit ausgerichtet. Du musst bereit sein, Kinder loszulassen — in die Herkunftsfamilie zurück oder in eine Dauerpflegefamilie. Das ist emotional herausfordernd, aber auch Teil des Konzepts.
Wichtig
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Bereitschaftspflege: Alles was du wissen musst
Voraussetzungen, Vergütung, Ablauf und der Alltag als Bereitschaftspflegefamilie.
Kurzzeitpflege — Befristete Unterbringung
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Unterbringung, die in der Regel auf maximal sechs Monate ausgelegt ist. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Herkunftsfamilie vorübergehend ausfällt oder überlastet ist — beispielsweise bei schwerer Krankheit der Eltern, einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha-Maßnahme oder einer psychischen Krise.
Im Gegensatz zur Bereitschaftspflege ist die Kurzzeitpflege planbar: Die Aufnahme erfolgt nicht in einer Notfallsituation, sondern nach vorheriger Absprache und oft mit einer Eingewöhnungsphase. Das Kind kennt in den meisten Fällen seine Herkunftsfamilie gut und soll nach dem Abklingen der Krisensituation zurückkehren.
Typische Anlässe für Kurzzeitpflege:
Tipp
Verwandtenpflege / Netzwerkpflege
Die Verwandtenpflege — auch Netzwerkpflege oder Familienpflege im weiteren Sinne genannt — ist eine Form der Vollzeitpflege, bei der das Kind nicht bei fremden Pflegeeltern, sondern bei Verwandten oder engsten Vertrauten untergebracht wird. Großeltern, Tanten, Onkel, ältere Geschwister oder langjährige Freunde der Familie können als Pflegepersonen in Frage kommen.
Der Gesetzgeber bevorzugt ausdrücklich die Unterbringung im näheren sozialen Umfeld des Kindes — sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Die Verwandtenpflege soll das Kind vor einem vollständigen Herausreißen aus seinem sozialen Umfeld schützen und Bindungsabbrüche minimieren.
Vorteile der Verwandtenpflege
- •Kind bleibt in vertrautem Umfeld
- •Bestehende Bindungen bleiben erhalten
- •Weniger Fremdheitsgefühl beim Kind
- •Kontakt zu Eltern oft einfacher zu regeln
Herausforderungen
- •Komplexe Familiendynamiken und Loyalitätskonflikte
- •Schwieriger Umgang mit Elternteilen (z.B. eigenes Kind)
- •Ggf. geringere Unterstützung durch Jugendamt
- •Rollenklarheit oft schwieriger herzustellen
Wichtig
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Verwandtenpflege: Rechte, Pflichten & Pflegegeld
Was Großeltern, Tanten und Onkel wissen müssen, wenn sie ein Pflegekind aufnehmen.
Wochenpflege — Unter der Woche in der Pflegefamilie
Die Wochenpflege ist eine besondere Unterform der Vollzeitpflege. Das Kind lebt unter der Woche in der Pflegefamilie — zum Beispiel weil Schule, Therapie oder Fördermaßnahmen in der Nähe der Pflegefamilie stattfinden — und verbringt das Wochenende bei der Herkunftsfamilie.
Dieses Modell ist seltener als die klassische Vollzeitpflege, wird aber eingesetzt, wenn die Herkunftsfamilie grundsätzlich in der Lage ist, das Kind zeitweise zu versorgen, aber alltagspraktische Gründe eine teilweise Unterbringung in der Pflegefamilie sinnvoll machen. Es erfordert eine sehr enge Abstimmung zwischen Pflegefamilie, Herkunftsfamilie und Jugendamt.
Gut zu wissen
Erziehungsstellen (§ 34 SGB VIII) — Professionelle Familienpflege
Erziehungsstellen sind eine Form der stationären Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII — und damit rechtlich gesehen keine klassische Familienpflege, sondern eine professionalisierte Betreuungsform zwischen Pflegefamilie und Heimerziehung. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche mit besonders komplexen Bedürfnissen, schweren Traumatisierungen oder erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, die in einer regulären Pflegefamilie nicht angemessen betreut werden können.
Der wesentliche Unterschied zur regulären Vollzeitpflege: In einer Erziehungsstelle muss mindestens eine Betreuungsperson eine anerkannte pädagogische, sozialpädagogische oder therapeutische Berufsausbildung haben (z.B. Sozialpädagoge, Erzieher, Heilpädagoge, Kindheitspädagoge). Die Tätigkeit gilt als berufliche Tätigkeit und wird entsprechend vergütet.
Erziehungsstelle vs. Vollzeitpflege: Die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | Vollzeitpflege (§ 33) | Erziehungsstelle (§ 34) |
|---|---|---|
| Ausbildung | Keine Pflicht | Pädagogische Ausbildung erforderlich |
| Zielgruppe | Alle Kinder | Hoch belastete Kinder |
| Rechtsbasis | § 33 SGB VIII | § 34 SGB VIII |
| Vergütung | Pflegegeld | Höheres Entgelt (beruflich) |
| Träger | Jugendamt direkt | Freie Träger der Jugendhilfe |
| Begleitung | Pflegekinderdienst | Intensivere Fachbegleitung |
Tipp
Sonderpflege — Für Kinder mit besonderem Förderbedarf
Die Sonderpflege — manchmal auch als heilpädagogische Pflege oder intensive Sonderpflege bezeichnet — ist eine spezialisierte Form der Vollzeitpflege für Kinder mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder einem besonders hohen Förder- und Betreuungsbedarf. Sie richtet sich an Kinder, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen eine intensivere Begleitung benötigen, als eine reguläre Pflegefamilie leisten kann.
Wer wird in Sonderpflege vermittelt?
- •Kinder mit körperlicher Behinderung
- •Kinder mit geistiger Behinderung
- •Kinder mit FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung)
- •Schwer traumatisierte Kinder
- •Kinder mit chronischen Erkrankungen
Besonderheiten der Sonderpflege
- •Erhöhtes Pflegegeld (oft deutlich über Regelsatz)
- •Intensive Fachbegleitung durch Träger
- •Spezifische Vorbereitung und Fortbildung
- •Entlastungsangebote für Pflegeeltern
- •Ggf. Eingliederungshilfe nach SGB IX
Gut zu wissen
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Alle Pflegeformen im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Merkmale aller Pflegeformen auf einen Blick — von der Dauer über die rechtliche Grundlage bis zur Vergütung.
| Pflegeform | Dauer | Rechtsbasis | Ausbildung | Vergütung |
|---|---|---|---|---|
| Vollzeitpflege | Mehrere Jahre | § 33 SGB VIII | Keine Pflicht | Pflegegeld |
| Bereitschaftspflege | Stunden bis Monate | § 33 SGB VIII | Keine Pflicht | Pflegegeld + Pauschale |
| Kurzzeitpflege | Bis 6 Monate | § 33 SGB VIII | Keine Pflicht | Pflegegeld |
| Verwandtenpflege | Mehrere Jahre | § 33 SGB VIII | Keine Pflicht | Pflegegeld (auf Antrag) |
| Wochenpflege | Variabel | § 33 SGB VIII | Keine Pflicht | Anteiliges Pflegegeld |
| Erziehungsstelle | Mehrere Jahre | § 34 SGB VIII | Erforderlich | Berufliches Entgelt |
| Sonderpflege | Mehrere Jahre | § 33 SGB VIII | Keine Pflicht, aber Bereitschaft | Erhöhtes Pflegegeld |
Vollzeitpflege
- Dauer
- Mehrere Jahre
- Rechtsbasis
- § 33 SGB VIII
- Ausbildung
- Keine Pflicht
- Vergütung
- Pflegegeld
Bereitschaftspflege
- Dauer
- Stunden bis Monate
- Rechtsbasis
- § 33 SGB VIII
- Ausbildung
- Keine Pflicht
- Vergütung
- Pflegegeld + Pauschale
Kurzzeitpflege
- Dauer
- Bis 6 Monate
- Rechtsbasis
- § 33 SGB VIII
- Ausbildung
- Keine Pflicht
- Vergütung
- Pflegegeld
Verwandtenpflege
- Dauer
- Mehrere Jahre
- Rechtsbasis
- § 33 SGB VIII
- Ausbildung
- Keine Pflicht
- Vergütung
- Pflegegeld (auf Antrag)
Wochenpflege
- Dauer
- Variabel
- Rechtsbasis
- § 33 SGB VIII
- Ausbildung
- Keine Pflicht
- Vergütung
- Anteiliges Pflegegeld
Erziehungsstelle
- Dauer
- Mehrere Jahre
- Rechtsbasis
- § 34 SGB VIII
- Ausbildung
- Pädagogische Ausbildung erforderlich
- Vergütung
- Berufliches Entgelt
Sonderpflege
- Dauer
- Mehrere Jahre
- Rechtsbasis
- § 33 SGB VIII
- Ausbildung
- Keine Pflicht, aber Bereitschaft
- Vergütung
- Erhöhtes Pflegegeld
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Pflegegeld 2026: Höhe nach Bundesland & Altersgruppe
Aktuelle Pflegegeldsätze, Zusatzleistungen und wie du Pflegegeld beantragst.
Welche Pflegeform passt zu dir?
Die Wahl der richtigen Pflegeform hängt von deiner Lebenssituation, deinen Ressourcen und deinen persönlichen Stärken ab. Diese Orientierungshilfe zeigt dir, welche Form zu dir passen könnte.
Du möchtest ein Kind langfristig begleiten
VollzeitpflegeDann ist die Vollzeitpflege die richtige Wahl für dich. Du bietest einem Kind ein stabiles Zuhause über mehrere Jahre — oft bis zur Volljährigkeit. Du brauchst Geduld, Bindungsbereitschaft und die Fähigkeit, auch schwierige Phasen durchzustehen.
Du bist flexibel und jederzeit erreichbar
BereitschaftspflegeBereitschaftspflege ist das Richtige für dich, wenn du kurzfristig reagieren kannst, emotional belastbar bist und mit dem Loslassen umgehen kannst. Ideal für Menschen, die erfahren möchten, wie der Pflegealltag ist, bevor sie sich langfristig binden.
Du möchtest unverbindlich starten
KurzzeitpflegeWenn du noch unsicher bist, ob Pflegeeltern der richtige Weg für dich ist, bietet die Kurzzeitpflege einen guten Einstieg. Du lernst den Pflegealltag kennen ohne dich für Jahre zu binden — und kannst danach entscheiden, ob du weitermachen möchtest.
Du hast eine pädagogische Ausbildung
ErziehungsstelleMit einer pädagogischen, sozialpädagogischen oder therapeutischen Ausbildung kommst du für eine Erziehungsstelle in Frage. Du betreust besonders belastete Kinder professionell und wirst als Fachkraft vergütet. Wende dich an freie Träger der Jugendhilfe in deiner Region.
Ein Familienmitglied braucht Unterstützung
VerwandtenpflegeWenn ein Kind aus deiner Familie oder deinem engsten Umfeld Unterstützung braucht, kann die Verwandtenpflege die schonendste Lösung sein. Das Kind bleibt in einem vertrauten Umfeld. Beantrage beim Jugendamt die Anerkennung als Pflegeperson, um Pflegegeld und Unterstützung zu erhalten.
Tipp
Gut zu wissen
Häufige Fragen zu Pflegeformen
Was ist der Unterschied zwischen Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege?
Bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII lebt das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie — in der Regel für mehrere Jahre oder bis zur Volljährigkeit. Die Bereitschaftspflege hingegen ist eine kurzfristige Krisenunterbringung, die von wenigen Stunden bis zu einigen Wochen oder Monaten dauern kann. Bereitschaftspflegeeltern müssen rund um die Uhr erreichbar sein, da Kinder auch nachts oder am Wochenende untergebracht werden können. Nach der Bereitschaftsphase wird entschieden, ob das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehrt oder in eine Dauerpflegefamilie wechselt.
Kann ich mir die Pflegeform aussuchen?
Ja, du kannst angeben, für welche Pflegeform du dich interessierst und bereit bist. Das Jugendamt berücksichtigt deine Präferenzen bei der Vermittlung. Allerdings hängt die tatsächliche Vermittlung auch vom konkreten Bedarf und den Bedürfnissen des Kindes ab. Viele Pflegeeltern entscheiden sich zunächst für die Bereitschaftspflege, um Erfahrungen zu sammeln, bevor sie zur Vollzeitpflege wechseln. Andere starten direkt mit Vollzeitpflege. Du wirst im Vorbereitungsseminar ausführlich über alle Optionen informiert.
Welche Pflegeform wird am häufigsten vermittelt?
Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII ist mit großem Abstand die häufigste Pflegeform in Deutschland. Laut Statistik des Statistischen Bundesamtes leben rund 80.000 Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege. An zweiter Stelle steht die Verwandtenpflege (Netzwerkpflege), da Kinder nach Möglichkeit im familiären Umfeld verbleiben sollen. Die Bereitschaftspflege ist eine Sonderform, die parallel zur Vollzeitpflege läuft und spezifisch ausgebildete Pflegeeltern erfordert.
Bekomme ich bei Bereitschaftspflege auch Pflegegeld?
Ja, Bereitschaftspflegeeltern erhalten ebenfalls Pflegegeld — und häufig sogar eine höhere Vergütung als bei der regulären Vollzeitpflege. Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es in vielen Bundesländern eine Bereitschaftspauschale, die auch in Zeiten ausgezahlt wird, in denen kein Kind untergebracht ist. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Träger erheblich. Manche Träger zahlen auch eine Rufbereitschaftspauschale für die 24/7-Erreichbarkeit.
Was ist eine Erziehungsstelle?
Eine Erziehungsstelle ist eine professionalisierte Form der Familienpflege nach § 34 SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit besonders komplexen Bedürfnissen oder schweren Belastungen. Der wesentliche Unterschied zur regulären Vollzeitpflege: Mindestens eine Betreuungsperson muss eine anerkannte pädagogische oder therapeutische Berufsausbildung haben (z.B. Sozialpädagoge, Erzieher, Heilpädagoge). Erziehungsstellen werden in der Regel über freie Träger der Jugendhilfe vermittelt und betreut. Die Vergütung liegt deutlich über dem regulären Pflegegeld, da die Betreuung als berufliche Tätigkeit anerkannt wird.
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