Einstieg
Pflegeeltern werden: Leitfaden 2026
Voraussetzungen, Ablauf und Pflegegeld nach SGB VIII
Du überlegst, ein Pflegekind aufzunehmen? Dieser Ratgeber führt dich faktenbasiert und mit den relevanten Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII durch den gesamten Weg: von den Voraussetzungen über jeden Schritt der Bewerbung bis zum Pflegealltag.
Was sind Pflegeeltern?
Pflegeeltern sind Menschen, die ein Kind vorübergehend oder dauerhaft in ihrer Familie aufnehmen, weil es in seiner Herkunftsfamilie nicht ausreichend versorgt werden kann. Rechtlich ist die Vollzeitpflege in § 33 SGB VIII geregelt und gehört zu den Hilfen zur Erziehung. Danach soll ein Kind außerhalb des Elternhauses bei einer anderen Familie oder Einzelperson leben, wenn es dort Förderung seiner Entwicklung und die ihm entsprechende Erziehung erhalten kann.
Anders als bei einer Adoption bleibt das Sorgerecht in der Regel bei den leiblichen Eltern oder einem Vormund. Pflegeeltern übernehmen die Alltagssorge - also die tägliche Betreuung, Erziehung und Versorgung des Kindes - und arbeiten dabei eng mit dem Jugendamt und oft auch mit der Herkunftsfamilie zusammen. Zuständig ist grundsätzlich das Jugendamt am Wohnort des Kindes - nicht das Jugendamt der Pflegefamilie.
Warum werden Pflegeeltern gebraucht?
In Deutschland leben rund 87.000 Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege (Statistisches Bundesamt, 2023). Die Gründe, warum Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, sind vielfältig: Überforderung, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme, Vernachlässigung oder Gewalt.
Die Nachfrage nach geeigneten Pflegefamilien ist deutlich größer als das Angebot. Viele Jugendämter suchen dringend Pflegeeltern - besonders für ältere Kinder, Geschwistergruppen und Kinder mit besonderen Bedürfnissen (z. B. FASD, Traumafolgestörungen).
- 87.000+ Kinder in Vollzeitpflege
- Viele Jugendämter suchen aktiv
- Steigend Bedarf seit 10 Jahren
Gut zu wissen: Pflegeeltern können einen echten Unterschied im Leben eines Kindes machen. Studien zeigen, dass Kinder in stabilen Pflegefamilien bessere Entwicklungschancen haben als in Heimunterbringung.
Voraussetzungen im Überblick
Um Pflegeeltern zu werden, musst du bestimmte formale und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Die gute Nachricht: Du musst weder reich noch perfekt sein.
- Mindestalter - In der Regel mindestens 25 Jahre, der Altersabstand zum Pflegekind sollte angemessen sein. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.
- Erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) - Für alle im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahren - ohne einschlägige Einträge. Es enthält auch Einträge zu Sexualdelikten, die im normalen Führungszeugnis nicht erscheinen.
- Gesundheitliche Unbedenklichkeit - Ärztliches Attest, dass du gesundheitlich in der Lage bist, ein Kind zu betreuen. Eine schwere chronische Erkrankung ist kein automatischer Ausschlussgrund.
- Ausreichend Wohnraum - Das Kind braucht ein eigenes Zimmer. Ein Eigenheim ist nicht nötig - eine Mietwohnung mit geeignetem Grundriss reicht aus.
- Gesicherte finanzielle Grundlage - Du musst nicht vermögend sein, aber deinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können. Das Pflegegeld ist keine Einkommensquelle, sondern eine Aufwandsentschädigung.
- Persönliche Eignung - Erziehungskompetenz, Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen und Kooperationsbereitschaft.
Tipp: Auch alleinstehende Personen, gleichgeschlechtliche Paare und unverheiratete Paare können Pflegeeltern werden. Das SGB VIII enthält keine Vorschrift, die eine Ehe voraussetzt. Entscheidend ist die persönliche Eignung, nicht der Familienstand.
Der Weg zum Pflegekind: Die 6 Schritte im Detail
Der Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Aufnahme eines Pflegekindes dauert in der Regel 6 bis 12 Monate. Das Verfahren ist bewusst gründlich gestaltet - weil es um die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern geht, die häufig traumatische Erfahrungen gemacht haben und besondere Stabilität brauchen.
Schritt 1: Erstkontakt mit dem Jugendamt
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Pflegekinderdienst (PKD) deines zuständigen Jugendamts. Viele Jugendämter bieten zudem Informationsabende an, bei denen du dir ohne Verbindlichkeit ein Bild vom Thema Pflegefamilie machen kannst.
Neben den kommunalen Jugendämtern gibt es auch freie Träger der Jugendhilfe - zum Beispiel Caritas, Diakonie, AWO oder spezialisierte Pflegekinderdienste - die ebenfalls Pflegefamilien begleiten und vorbereiten. Freie Träger arbeiten im Auftrag des Jugendamts, das die letztendliche Entscheidungsverantwortung behält.
Beim Erstgespräch werden typischerweise besprochen: deine Motivation, die Familiensituation, deine Erwartungen (Altersgruppe, Pflegeform), die Wohnsituation und der weitere Ablauf.
Gut zu wissen: Beim Erstgespräch musst du noch keine endgültige Entscheidung treffen. Es ist ein gegenseitiges Kennenlernen ohne Verbindlichkeit.
Schritt 2: Bewerbung und Eignungsprüfung
Nach dem Erstgespräch beginnt das formelle Bewerbungsverfahren. Es geht nicht darum, perfekt zu sein - sondern darum herauszufinden, ob du die Voraussetzungen mitbringst, um einem Kind in schwieriger Lebenssituation Stabilität und Fürsorge zu bieten.
Erforderliche Unterlagen:
- Erweitertes Führungszeugnis aller Haushaltsmitglieder ab 18 Jahren (§ 72a SGB VIII)
- Ärztliches Gesundheitszeugnis oder Selbstauskunft
- Einkommensnachweise (letzte drei Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben - sei ehrlich und persönlich, erzähle deine Geschichte
- Meldebescheinigung, ggf. Heirats-/Partnerschaftsurkunde
Der Hausbesuch: Eine Fachkraft des Pflegekinderdienstes besucht euch zu Hause - meist 2 bis 3 Stunden. Das dient nicht der Kontrolle, sondern dem gegenseitigen Kennenlernen: Wohnsituation, Wohnumfeld, familiäre Atmosphäre und ausführliche Gespräche über Motivation, Erziehungsvorstellungen und Belastbarkeit.
Wichtig: Das erweiterte Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII ist Pflicht - auch für alle anderen im Haushalt lebenden Erwachsenen. In vielen Kommunen werden die geringen Bearbeitungsgebühren erstattet.
Schritt 3: Vorbereitungsseminar und Schulung
Die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar ist verpflichtend und für euch kostenlos. Der Umfang liegt typischerweise zwischen 20 und 40 Stunden, verteilt auf mehrere Wochenendblöcke oder Abendveranstaltungen über 4 bis 12 Wochen.
Typische Themen: Bindung und Trauma, Herkunftsfamilie und Umgangskontakte (§ 1684, § 1685 BGB), rechtliche Grundlagen (Alltagssorge nach § 1688 BGB, Hilfeplan nach § 36 SGB VIII), Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Selbstreflexion und praktische Alltagsfragen.
Tipp: Nutze die Seminare aktiv zum Austausch mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern - viele schließen dort Kontakte, die zu einem wichtigen Netzwerk werden.
Schritt 4: Eignungsfeststellung
Nach Hausbesuch, Gesprächen und Seminar erstellt die Fachkraft einen sozialpädagogischen Eignungsbericht (auch Sozialbericht genannt). Bei positiver Einschätzung werdet ihr in die Bewerberkartei des Pflegekinderdienstes aufgenommen - das ist kein Automatismus für eine baldige Vermittlung, sondern bedeutet, dass ihr für ein passendes Kind berücksichtigt werden könnt.
Die Wartezeit danach variiert stark: von wenigen Wochen bis über ein Jahr, abhängig von Region, eurer Bereitschaft (Altersgruppe, Geschwister, besondere Bedarfe) und der aktuellen Belegungssituation.
Gut zu wissen: Nutzt die Wartezeit: Fachliteratur zu Trauma und Bindung lesen, euch mit anderen Pflegeeltern vernetzen, organisatorische Fragen klären.
Schritt 5: Vermittlung und Matching
Das Jugendamt schlägt euch ein konkretes Kind vor, das nach Einschätzung der Fachkräfte zu euch passt (Matching). Ihr erfahrt dabei Alter, Hintergrundgeschichte, Entwicklungsstand, gesundheitliche Informationen und die geplante Pflegeform. Ihr habt das Recht, einen Vorschlag abzulehnen, ohne dass euch das im Verfahren benachteiligt.
Die Anbahnungsphase folgt, wenn ihr zustimmt - ein behutsames, stufenweises Kennenlernen:
- Erster Kontakt in der bisherigen Umgebung des Kindes (1-2 Stunden)
- Regelmäßige, längere Besuche
- Besuche bei euch zu Hause
- Übernachtungen
- Übergang - die Zeit bei euch wird zum neuen Alltag
Die Dauer hängt vom Alter ab: Säuglinge oft nur Tage bis 2 Wochen, Kindergartenkinder 3-6 Wochen, Schulkinder und Jugendliche 4-8 Wochen oder länger.
Wichtig: Ihr habt ein Recht auf ehrliche und vollständige Informationen über das Kind, bevor ihr euch festlegt - insbesondere zu Diagnosen, Traumageschichte und laufenden rechtlichen Verfahren.
Schritt 6: Aufnahme und erste Zeit
Mit der Aufnahme schließt ihr mit dem Jugendamt eine Vollzeitpflege-Vereinbarung, die Rechte, Pflichten und die Höhe des Pflegegeldes regelt. Für jedes Pflegekind wird zeitnah ein Hilfeplan nach § 36 SGB VIII erstellt, der Ziele und Unterstützungsleistungen festlegt - ihr habt das Recht, an Hilfeplangesprächen teilzunehmen.
Behördliches nach der Aufnahme: Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, Krankenversicherung klären, Kinderarzt suchen, Kindergeld beantragen, Pflegegeld wird automatisch durch das Jugendamt angewiesen.
Die ersten Wochen sind für alle Beteiligten intensiv. Typische Reaktionen des Kindes sind Rückzug, Hyperaktivität oder Schlafprobleme - das ist normal und verbessert sich meist mit stabiler Eingewöhnung. Ihr habt nach § 37 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Tipp: Plant für die ersten 2-4 Wochen möglichst wenig Außentermine. Das Kind braucht vor allem Sicherheit, Routinen und Zeit, um euch kennenzulernen.
Zeitrahmen-Übersicht: Wie lange dauert was?
Die folgenden Zeitangaben sind Orientierungswerte - regional, nach Träger und je nach individueller Situation können sie erheblich abweichen.
| Schritt | Typische Dauer | Hinweis |
|---|---|---|
| Erstkontakt / Informationsabend | 1-4 Wochen | Je nach Terminverfügbarkeit beim Jugendamt |
| Bewerbung und Unterlagen | 2-6 Wochen | Erw. Führungszeugnis dauert 1-4 Wochen |
| Hausbesuche und Gespräche | 4-12 Wochen | Oft 2-4 Termine mit der Fachkraft |
| Vorbereitungsseminar | 4-10 Wochen | 20-40 Stunden, Blockveranstaltungen |
| Eignungsbericht | 2-8 Wochen | Bearbeitungszeit nach Seminarende |
| Wartezeit auf Vermittlung | Wochen bis Jahre | Stark regional unterschiedlich |
| Anbahnungsphase | 2-8 Wochen | Abhängig vom Alter und Zustand des Kindes |
| Eingewöhnungsphase | 3-12 Monate | Kein festes Ende - individuell verschieden |
Gut zu wissen: Rechne realistisch mit 6 bis 12 Monaten vom Erstkontakt bis zur Aufnahme. Wer mit hoher Bereitschaft antritt (z. B. Bereitschaftspflege, ältere Kinder, Kinder mit besonderen Bedarfen), kann deutlich schneller vermittelt werden.
Formen der Vollzeitpflege
Es gibt verschiedene Formen der Familienpflege. Welche zu dir passt, hängt von deiner Lebenssituation und Bereitschaft ab:
- Dauerpflege - Das Kind lebt langfristig bei euch, oft bis zur Volljährigkeit. Die häufigste Form der Vollzeitpflege.
- Bereitschaftspflege - Kurzfristige Aufnahme in Notsituationen (Tage bis Wochen), bis eine dauerhafte Lösung gefunden wird.
- Kurzzeitpflege - Befristete Aufnahme, z. B. wenn die Herkunftsfamilie vorübergehend ausfällt (Krankenhausaufenthalt, Reha).
- Verwandtenpflege - Großeltern, Tanten oder andere Verwandte nehmen das Kind auf. Wird auch vom Jugendamt begleitet und finanziell unterstützt.
Gut zu wissen: Sonderpädagogische Pflegestellen nehmen Kinder mit besonderem Förderbedarf auf (z. B. FASD, geistige oder körperliche Behinderung). Hier wird ein erhöhtes Pflegegeld gezahlt und intensive Fachberatung angeboten.
Finanzielle Unterstützung: Pflegegeld
Pflegeeltern erhalten monatliches Pflegegeld, das sich aus einem Sachkostenanteil (für den Lebensunterhalt des Kindes) und einem Erziehungsbeitrag zusammensetzt. Die Höhe variiert je nach Bundesland, Kommune und Alter des Kindes - sie liegt in der Regel zwischen ca. 900 und 1.400 Euro pro Monat. Zusätzlich gibt es einmalige Leistungen wie Erstausstattung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Beihilfen für Sonderbedarf.
Die genauen Sätze nach Bundesland und Alter findest du in unserer Pflegegeld-Tabelle 2026.
Tipp: Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, solange du nicht mehr als sechs Pflegekinder gleichzeitig betreust.
Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
Deine Rechte
- Alltagssorge (§ 1688 BGB)
- Mitsprache bei Hilfeplangesprächen (§ 36 SGB VIII)
- Anspruch auf Pflegegeld
- Anspruch auf Beratung und Unterstützung (§ 37 SGB VIII)
- Verbleibensanordnung beantragen (§ 1632 Abs. 4 BGB)
Deine Pflichten
- Dokumentation und Berichte
- Umgangskontakte ermöglichen
- Kooperation mit dem Jugendamt
- Schweigepflicht über Kindesdaten
Herausforderungen - und wie du sie meisterst
Pflegeeltern sein ist bereichernd, aber auch fordernd. Wir wollen ehrlich sein - das sind die häufigsten Herausforderungen:
- Umgang mit der Herkunftsfamilie - Besuchskontakte können belastend sein, für das Kind und für euch. Professionelle Begleitung und klare Absprachen mit dem Jugendamt helfen.
- Trauma und Verhaltensauffälligkeiten - Viele Pflegekinder bringen belastende Erfahrungen mit. Traumapädagogische Fortbildungen und therapeutische Unterstützung sind Gold wert.
- Bürokratie und Dokumentation - Berichte, Anträge, Hilfeplangespräche. Digitale Tools helfen, den Aufwand drastisch zu reduzieren.
- Unsicherheit über die Zukunft - Die Möglichkeit einer Rückführung kann emotional belastend sein. Austausch mit anderen Pflegeeltern und Fachberatung geben Halt.
- Eigene Grenzen erkennen - Selbstfürsorge ist kein Luxus, sondern Pflicht. Supervision, Auszeiten und ein unterstützendes Netzwerk sind essenziell.
Wichtig: Auffälliges Verhalten in den ersten Wochen ist normal und kein Zeichen von Scheitern. Viele Pflegekinder testen Grenzen, zeigen Rückzug oder übermäßige Anpassung - das ist ihre Art, die neue Situation zu verarbeiten.
Häufige Fragen
Kann ich als Einzelperson Pflegeeltern werden?
Ja, auch Einzelpersonen können Pflegeeltern werden. Du musst nicht verheiratet sein oder in einer Partnerschaft leben. Entscheidend ist, dass du die persönlichen und formalen Voraussetzungen erfüllst und ein stabiles Umfeld bieten kannst.
Können gleichgeschlechtliche Paare ein Pflegekind aufnehmen?
Ja. Die sexuelle Orientierung oder Familienform ist nach deutschem Recht kein Ausschlusskriterium für die Aufnahme eines Pflegekindes. Entscheidend sind die Eignung, Stabilität und die Fähigkeit, dem Kind ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen. Jugendämter und freie Träger sind verpflichtet, alle Bewerber gleich zu behandeln.
Wie lange dauert es, bis man ein Pflegekind bekommt?
Von der ersten Kontaktaufnahme beim Jugendamt bis zur Aufnahme eines Pflegekindes vergehen in der Regel 6 bis 12 Monate. Die Dauer hängt von der Bearbeitungszeit des Jugendamtes, den Vorbereitungsseminaren, dem Eignungsprüfungsverfahren und dem Matching-Prozess ab. In der Bereitschaftspflege kann es auch deutlich schneller gehen - manchmal innerhalb weniger Tage.
Wie alt darf man maximal sein, um Pflegeeltern zu werden?
Es gibt keine gesetzliche Altersobergrenze. In der Praxis achten Jugendämter auf einen angemessenen Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Pflegekind. Ein Abstand von bis zu etwa 40 Jahren wird häufig als Orientierung genannt. Über 60-Jährige haben es schwerer, werden aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen - besonders bei älteren Pflegekindern oder Verwandtenpflege.
Bekommt man als Pflegeeltern Geld?
Ja, Pflegeeltern erhalten monatliches Pflegegeld, das je nach Bundesland, Kommune und Alter des Kindes in der Regel zwischen ca. 900 und 1.400 Euro liegt. Es setzt sich aus materiellen Aufwendungen und einem Erziehungsbeitrag zusammen. Zusätzlich gibt es Beihilfen für Erstausstattung, Urlaub und Sonderbedarf.
Muss man ein Eigenheim besitzen, um ein Pflegekind aufzunehmen?
Nein. Eine Mietwohnung reicht aus. Entscheidend ist, dass das Pflegekind ein eigenes Zimmer hat und ausreichend Wohnraum für die gesamte Familie vorhanden ist. Die Wohnsituation wird im Rahmen des Hausbesuchs durch eine Fachkraft geprüft.
Was kostet die Bewerbung als Pflegeeltern?
Die Bewerbung und das Eignungsverfahren sind für Bewerber kostenlos. Vorbereitungsseminare und Schulungen werden vom Jugendamt oder beauftragten Trägern finanziert. Lediglich das erweiterte Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) kostet eine geringe Gebühr beim Einwohnermeldeamt - in vielen Kommunen werden die Kosten aber erstattet.
Kann man sich das Pflegekind selbst aussuchen?
Nein. Das Jugendamt schlägt ein Kind vor, das nach einem sorgfältigen Matching-Prozess zu den Pflegeeltern passen könnte. Pflegeeltern können sich zu einem Vorschlag äußern und auch ablehnen, haben aber kein Recht, ein bestimmtes Kind zu fordern. Im Mittelpunkt steht stets das Wohl des Kindes.
Brauche ich eine pädagogische Ausbildung?
Nein, eine pädagogische Ausbildung ist keine Voraussetzung. Wichtiger sind Erziehungskompetenz, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und die Bereitschaft, an Vorbereitungsseminaren teilzunehmen. Berufliche Qualifikationen im pädagogischen Bereich sind ein Plus, aber kein Muss.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegekind und Adoption?
Bei der Vollzeitpflege bleibt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern oder dem Vormund - das Kind lebt bei euch, aber rechtlich bleibt die Verbindung zur Herkunftsfamilie bestehen. Bei einer Adoption übernehmt ihr das volle Sorgerecht und das Kind wird rechtlich euer eigenes. Eine Rückführung zur Herkunftsfamilie ist bei der Pflege grundsätzlich möglich, bei der Adoption nicht.
Kann ein Pflegekind wieder weggenommen werden?
Grundsätzlich kann ein Pflegekind zur Herkunftsfamilie zurückgeführt werden, wenn sich die Situation dort stabilisiert hat. Nach § 1632 Abs. 4 BGB kann das Familiengericht jedoch eine Verbleibensanordnung erlassen, wenn das Kind seit längerer Zeit in der Pflegefamilie lebt und eine Rückführung das Kindeswohl gefährden würde. Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern und je nach Bundesland und Jugendamt abweichen. Im Zweifel wende Sie an Ihr örtliches Jugendamt oder eine Fachberatung.
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